In Reaktion auf die Petition wurde der dort benannte Abfall behälter kurzfristig durch einen größeren, 240 Liter fassenden Behälter ausgetauscht.
Der Petitionsverfasser setzte sich für ein bedrückendes The ma ein. Einer großen Anzahl von Kindern, die ab 1942 vor allem in den besetzten Gebieten im Osten Europas von den Nationalsozialisten entführt und auf eine oft unmenschliche Art und Weise im Wege der sogenannten Germanisierung lini entreuen deutschen Familien zur Adoption angeboten wurden, wurde großes Leid angetan. Viele, die noch im Säuglings- oder Babyalter entwendet wurden, haben von ihrer Herkunft erst Jahrzehnte später oder gar nie erfahren. Ihre Familien wurden sehr häufig ermordet. Für viele andere war die Suche nach ihren Wurzeln aufgrund gefälschter Akten und fehlender Dokumente unmöglich.
Der Petitionsausschuss kam einmütig zu der Auffassung, dass hier geholfen werden muss, und schlug dem Landtag ein stimmig vor, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Der Landtag folgte dieser Beschlussempfehlung und überwies in seiner Sitzung am 21. Juli 2022 die Petition der Regierung zur Erwägung.
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort mitgeteilt, dass es ihr mit Blick auf dieses Unrecht, das auch auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg verübt wurde, ein wichtiges Anliegen sei, ein Zeichen zu setzen. Die Möglichkeit, einen Härtefallfonds einzurichten, war bereits Gegenstand zahl reicher Prüfungen und wurde als nicht geeignetes Instrument bewertet. Stattdessen schlug die Landesregierung vor, aus den Mitteln für übergesetzliche Wiedergutmachungsleistungen des Landes (Kapitel 0618 Titel 687 75) den Betroffenen eine symbolische Einmalzahlung als öffentliche Anerkennung des im Südwesten erlittenen Unrechts zu leisten.
Jede Zahlung werde ohnehin nur eine symbolische Geste bleiben können. Das durch die Gräueltaten des NS-Regimes erlittene Unrecht könne nicht mit finanziellen Mitteln aufge wogen werden. Ziel der Landesregierung sei es, möglichst schnell und unbürokratisch den Betroffenen eine Geste der Anteilnahme und der Wiedergutmachung zu senden. Zu die sem Zweck hat die Landesregierung auf der Basis der zuvor genannten finanziellen Mittel ein Programm unter dem Titel „Geraubte Kinder im Südwesten“ aufgelegt. Als Auszahlungs summe wurde eine einmalige Zahlung von 5 000 € pro Person vorgeschlagen. Zur Prüfung der Einzelfälle wurde eine ehren amtliche Prüfungskommission berufen.
Der Petitionsausschuss begrüßte die auf seine Initiative hin zustande gekommene Regelung. Einig waren sich Petitions ausschuss und Landesregierung darin, dass das durch die Gräueltaten des NS-Regimes erlittene Unrecht nicht mit fi nanziellen Mitteln aufgewogen werden kann.
Teilnahme des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vor sitzenden des Petitionsausschusses an der Konferenz des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftrag ten und Petitionsausschüsse am 27. und 28. April 2022 in Straßburg
Rechte der Bürgerinnen und Bürger durch eine wachsende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen beeinträch tigt werden
Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzen den der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder 2022 in Wiesbaden
Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden treffen sich alle zwei Jahre zu einem Informationsaustausch über ak tuelle Fragen des Petitionsrechts und des Petitionsverfahrens.
Der Petitionsausschuss informierte sich auf dieser Reise u. a. über das Petitionswesen, politische Rechte, Ombudspersonen und Elemente der direkten Demokratie wie z. B. Volksinitiati ven und Referenden in der Schweiz und führte dazu Gespräche mit dem Präsidenten der Vereinigung der Parlamentarischen Ombudspersonen der Schweiz sowie Vertreterinnen und Ver treter der Bundeskanzlei in Bern.
Themenschwerpunkte in Genf waren die Pandemiebekämp fung sowie die Lage in den Flüchtlingscamps im Mittelmeer raum. Der Ausschuss führte hierzu Gespräche mit Vertreterin nen und Vertretern der WHO und des UNHCR.