Protokoll der Sitzung vom 21.06.2023

Baden-Württemberg

mit den Nummern 1 bis 9 auf. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegen probe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 3 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Änderung der Gemeindeordnung

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 4 einstimmig zugestimmt.

Jetzt komme ich zu

Artikel 5

Änderung der Gebührenverordnung Innenministeri

um

Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zuge stimmt.

Ich rufe auf

Artikel 6

Inkrafttreten

Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch Artikel 6 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 21. Juni 2023 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes für Ba den-Württemberg und weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 4 ist hiermit erledigt.

Ich rufe bereits Punkt 5 der Tagesordnung auf, unter dem wir uns mit einem wichtigen Recht der Bürger beschäftigen:

Mündlicher Bericht des Vorsitzenden des Petitionsaus schusses

und Aussprache

Ich erteile zunächst dem Vorsitzenden des Petitionsausschus ses, dem Kollegen Thomas Marwein, das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege.

(Abg. Andreas Deuschle CDU: Guter Mann!)

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ich halte heute den Bericht aus dem Petitionsausschuss. Dieser wird traditionell in der Mitte und gegen Ende der Legislaturperiode gehalten.

Ganz am Anfang erst etwas Statistik: In der 17. Legislaturpe riode sind ungefähr 2 100 Petitionen neu eingegangen. Wir haben noch einen Überschuss aus der letzten Legislaturperi ode von über 700 Petitionen. Somit sind rund 2 800 Petitio nen in dieser Legislaturperiode im Topf, wenn man so will. Die allermeisten Petitionen sind schon erledigt, aber ca. 500 sind noch in Bearbeitung.

Diese Zahlen nenne ich nur mal, damit Sie eine Größenord nung haben, um was wir uns kümmern und was wir bearbei ten. Die Zahlen sind ungefähr so wie in den letzten Jahren. Es ist also kein Ausreißer nach oben oder nach unten.

Von diesen bearbeiteten Petitionen, die eingegangen und er ledigt sind, waren rund 20 % erfolgreich. Diese waren entwe der ganz erfolgreich oder teilweise erfolgreich, führten zu Empfehlungen an die Regierung oder wurden durch Aus kunftserteilung erledigt. 53 % der Eingaben konnte nicht ab geholfen werden, in der Regel, weil die angegriffene behörd liche Entscheidung nicht zu beanstanden war. Die restlichen Petitionen wurden an zuständige Behörden und Institutionen weitergeleitet, waren unzulässig oder haben sich anderweitig erledigt. Zum Teil gingen sie in den Bundestag oder in ande re Länderparlamente.

Wer führt die Hitliste der Themen an? Wie immer sind es die Bausachen. Bauangelegenheiten sind immer an der Spitze.

Auf Platz 2 befinden sich die ausländerrechtlichen Petitionen. Ganz neu in den Top 3 sind die kommunalen Angelegenhei ten. Dies erklärt sich aber dadurch, dass ein Petent über 80 Pe titionen zum Thema „Jüdische Kriegsgräber aus dem Ersten Weltkrieg“ gestellt hat. Das hat zu dieser großen Anzahl ge führt.

Auch im Gesundheitswesen haben wir eine höhere Anzahl von Petitionen. Das erklärt sich einfach durch die Petitionen zum Thema Corona. Diese sind aber in der letzten Zeit auf null zu rückgegangen, weil sich das Thema so weit erledigt hat.

Auch im Schulwesen waren es etwas mehr Petitionen als bis her; die hatten aber dann eben auch einen Coronabezug.

Informationen zu den übrigen Petitionen können Sie im Be richt nachlesen, der dann dem Protokoll zu dieser Sitzung an hängt. Er ist sehr detailliert aufgegliedert in Bezug auf die Themen, auch wo die Petitionen herkamen, bis runter auf die Ebene der Landkreise.

Es gab einen bunten Strauß von Petitionen. Die Mitglieder des Ausschusses werden es kennen. Es gab einmal eine Petition zu einer zweisprachigen Beschilderung im Verkehrsraum, und zwar auf Schriftdeutsch und auf Schwäbisch. Dann sollten Bücher mit weißer Schrift auf schwarzem Grund geschrieben werden, weil das besser lesbar und besser für die Augen sei. Es gab sogar eine in Englisch verfasste Petition. Da ging es darum, dass Schweizer Kuhglocken von Fußballfans nicht mehr in Straßenbahnen und Bussen in Baden-Württemberg transportiert werden dürfen. „So what?“, kann man nur sagen. Leider hat das Verkehrsministerium diese Petition nicht auf Englisch beantwortet, was dem Ganzen noch einen bestimm ten Drive gegeben hätte.

Aber eine herausragende Petition hat uns alle beschäftigt, man kann auch sagen, sie ist uns wirklich zu Herzen gegangen. Da ging es um das Stichwort „Geraubte Kinder“. Der Petitions verfasser setzte sich für ein sehr bedrückendes Thema ein. Ei ner großen Anzahl von Kindern, die ab 1942 in den besetzten Gebieten im Osten Europas von den Nationalsozialisten ent führt und auf eine unmenschliche Art und Weise im Wege der sogenannten Germanisierung linientreuen deutschen Famili en zur Adoption freigegeben wurden, wurde großes Leid an getan. Viele wurden noch im Säuglingsalter oder im Klein kindalter entwendet und haben von ihrer Herkunft erst Jahr zehnte später und manche vielleicht nie erfahren. Man muss auch noch sagen: Die Ursprungsfamilien, meist jüdischen Glaubens, wurden auch noch in KZs ermordet.

Das ist wirklich eine sehr tragische Geschichte. Für viele war die Suche nach ihren Wurzeln aufgrund gefälschter Akten und fehlender Dokumente unmöglich oder sehr schwer nachvoll ziehbar.

Der Petitionsausschuss kam wirklich einmütig zu der Auffas sung, dass hier geholfen werden muss, und schlug dem Land tag einstimmig vor, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Der Landtag hat das in seiner Sitzung so be stätigt.

Die Landesregierung hat aufgrund des Landtagsbeschlusses vorgeschlagen, ein Programm unter dem Titel „Geraubte Kin der im Südwesten“ aufzulegen und den Betroffenen eine sym

bolische Einmalzahlung in Höhe von 5 000 € als öffentliche Anerkennung des erlittenen Unrechts zu leisten.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

Klar ist, dass das durch die Gräueltaten des NS-Regimes er littene Unrecht nicht mit finanziellen Mitteln aufgewogen wer den kann. Die Auszahlungen sind, soweit die Anträge bisher vorliegen, weitgehend erfolgt, vielleicht sogar auch schon vollständig erfolgt. Ich muss auch sagen: Die Landesregie rung hat sich hier sehr empathisch zu dieser Petition verhal ten, und es war auch auf dieser Seite überhaupt kein Problem, zu einer Lösung zu kommen. Es wurde sogar eine Kommis sion eingesetzt, die das immer wieder überprüft, wenn Anträ ge eingehen, und man ist da sehr großzügig. Das muss ich auch sagen.

Aber es gab noch weitere wichtige Petitionen, z. B. eine zum Thema ME/CFS – Myalgische Enzephalomyelitis/Chroni sches Fatigue-Syndrom –, eine Krankheit, die wirklich sehr viele Menschen in Deutschland und natürlich auch in BadenWürttemberg erleiden.

In einer anderen Petition haben Schülerinnen und Schüler sich für drei andere Schüler in ihrer Klasse eingesetzt – das waren Schüler mit Lernschwierigkeiten, bei denen eigentlich vorge sehen war, dass sie eine Prüfung nicht machen können –, da mit diese eine Prüfung machen können. Aufgrund der Petiti on ging das dann doch. Das finde ich eigentlich gut, dass schon Kinder im Alter von 13, 14 Jahren sich da einsetzen. Ich habe extra noch einmal ein Belobigungsschreiben – auch im Namen von Andreas Kenner – da hingeschickt.

Auch das Thema „Jüdische Gräber“ hat, wie ich vorhin schon erwähnt habe, viel Arbeit gemacht, aber auch viel Eindruck hinterlassen. Wir sind da mit den israelitischen Gemeinden in Baden und Württemberg in stetem Kontakt. Die verhalten sich auch zu den Petitionen.

Für mich als Vorsitzenden ist auch wichtig, zu erwähnen, dass wir so neutral wie möglich sind. Die Petitionen beraten und beurteilen wir dann auch in diesem Sinn. Das garantiert un serem Gremium auch eine Unabhängigkeit gegenüber der Ex ekutive, und das tut, glaube ich, auch unserem Ansehen in der Bevölkerung gut, weil wir wirklich unabhängig von Einflüs sen von Ministerien sowie Einflüssen von den Fraktionen be raten und entscheiden.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Wenn Sie die Broschü re, die bei Ihnen ausliegt, lesen, sehen Sie: Das ist im Grund gesetz verankert, in der Landesverfassung verankert, wie der Petitionsausschuss arbeitet; das ist auch in der Geschäftsord nung des Landtags niedergelegt. Das ist also alles sehr offen und klar erkennbar, wie wir arbeiten. Es kann sich also jeder und jede schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Peti tionsausschuss wenden.