Protokoll der Sitzung vom 11.12.2002

In Artikeln ist nachzulesen, dass diese noch nicht gemacht worden sind. Das ist auch in Landratsämtern nachzufragen. Wir dachten eigentlich, wir könnten relativ emotionsarm diskutieren, der Herr Minister könne uns sicher schon den Bericht oder große Teile davon geben und uns dann sagen, dass doch schon einiges passiert ist sei.

Ein Gipfel ist kritisiert worden. Herr Meißner, kennen Sie denn die Gipfel, die im letzten Jahr stattgefunden haben, ein Gipfel mit Herrn Huber und ein anderer Gipfel mit Herrn Stoiber, und was das Ergebnis war? – Für Sie war das ein Desaster.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen festhalten: Das, was Kollege Wörner gesagt hat, ist völlig richtig. Herr Stoiber hat innerhalb von zwei Tagen als Ministerpräsident gesagt, dass das Pfand jetzt kommen darf, während er als Kanzlerkandidat gesagt hat, dass das Pfand nicht kommen darf. So viel zu Ihrer Kontinuität, und so viel zu Ihrer Glaubwürdigkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sprechen HB PURE an. Gehen wir darauf ein. Das ist ein neues Trendbier in der 0,33 Liter Longneck-Einwegglasflasche mit Twist-Off-Kronkorken, gebraut von einer rein staatlichen Brauerei. Jeder von Ihnen, der hier sitzt, sagt, dass er auch für Mehrweg, für die kleinen und mittleren Brauereien ist. Es wird diskutiert, welcher Weg für Mehrweg der bessere ist. Wenn Sie es aber zulassen, dass eine staatliche Brauerei auf einmal mit Einwegverpackungen auf den Markt kommt, sind Sie schlicht und einfach nicht glaubwürdig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben einen Berichtsantrag gestellt. Wir wollen wissen, wie die Hausaufgaben gemacht werden, wie an der Umsetzung gearbeitet wird. Herr Minister Schnappauf, wir können selbstverständlich noch verhandeln. Sie sagen, dass eine Novellierung sinnvoll und angesagt ist. Wir sagen: Lasst uns doch die Regelung transparenter, lasst sie uns doch praktikabler machen. Keiner verschließt sich der Diskussion. Wenn aber so dahergeredet wird wie von meinem Vorvorredner, dann lässt dies am guten Willen zweifeln. Ich bitte also noch einmal um Zustimmung und dann auch um sinnvolle Gespräche. Im Umweltausschuss mag anders diskutiert werden; im

Wirtschaftsausschuss machen wir das ein bisschen sachlicher und vor allem auch sachnäher.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kaul (CSU): Hören Sie halt richtig zu!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Schnappauf.

Frau Präsidentin, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe, offen gesagt, diese Aufregung nicht ganz,

(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie verstehen mehr nicht!)

erst recht nicht das, was Kollege Wörner darüber gesagt hat, wie man sich im Ministeramt fühlt. Herr Kollege Wörner, in diese Verlegenheit werden Sie wohl nie kommen.

(Frau Biedefeld (SPD): Wer weiß, wie lange Sie es noch sind!)

Ich will zu der Frage von Herrn Runge etwas sagen.

(Maget (SPD): Genießen Sie die Zeit!)

Herr Maget, lassen Sie das Ganze doch etwas ruhiger angehen; vielleicht tun Ihnen die vorweihnachtlichen Mußestunden auch etwas gut.

(Maget (SPD): Ich sage ja, genießen Sie die Zeit!)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Herr Runge, wenn ich lese, dass vor In-Kraft-Treten einer Regelung des Bundes schon vorauseilend nachgefragt wird, wie etwas vollzogen wird, muss ich schon fragen, welches Rechtsverständnis Sie haben.

(Dr. Hahnzog (SPD): Welches Verweigerungsverständnis haben Sie? Man muss sich doch vorbereiten!)

Es besteht nicht der geringste Zweifel: Der Freistaat Bayern ist ein Rechtsstaat, und der Freistaat Bayern wird eine gültige Regelung des Bundes,

(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, dass Sie uns daran erinnern! Wir vergessen das immer wieder !)

hier die Verpackungsverordnung, selbstverständlich auch umsetzen. Daran gibt es nicht den geringsten Zweifel.

(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann?)

Sie können noch so oft „wann“ rufen: dann, wenn diese Regelung in Kraft tritt, und das ist der 1. Januar 2003, Frau Stahl.

(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zwei Wochen! – Dr. Hahnzog (SPD): Da ist es noch „sehr lange“ hin!)

Ich kann zu den Fragen, die Herr Kollege Runge im Antrag der GRÜNEN formuliert hat, schon heute einige Anmerkungen machen, will es aber gerne auch im Ausschuss, Kollege Kaul, in den nächsten Wochen konkretisieren und vertiefen. Es gibt nicht den geringsten Zweifel, dass wir die Verpackungsverordnung, so wie alle anderen Länder in Deutschland auch, ab dem 1. Januar umsetzen werden. In Bayern sind dafür die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Fast alle Kreisverwaltungsbehörden haben eigene Umweltabteilungen, die dieses dann in besonderer Weise unter ihre Fittiche nehmen werden. An alle Kreisverwaltungsbehörden wird rechtzeitig ein Verwaltungsrundschreiben ergehen. Wir gehen noch weit über das hinaus, was in Ihrem Antrag, Herr Runge, angesprochen ist, indem wir unseren Bürgerinnen und Bürgern zum Vollzug der Verpackungsverordnung eigene Informationen über das Internet geben werden. Das, was für den Vollzug erforderlich ist, wird also rechtzeitig gewährleistet sein.

(Frau Biedefeld (SPD): Wir werden es ausprobieren!)

Ich frage mich nur, Herr Runge, warum Sie diese Anfrage vor dem 1. Januar stellen. Es gibt jede Menge Regelungen des Bundesrechts und des Europäischen Rechts, denen wir nicht zu 100% zustimmen, aber Sie werden den Freistaat Bayern in keinem Fall vorwerfen können, dass er als Rechtsstaat nicht alle Regelungen vollzieht, die gültiges Gesetz und gültiges Recht sind. Deshalb frage ich mich schon: Was wollen die GRÜNEN denn eigentlich mit einem Dringlichkeitsantrag zehn Tage vor Weihnachten? – Herr Runge, wollen Sie vielleicht von dem Chaos ablenken, das Ihr eigener Minister in Berlin dann ab dem 1. Januar zu verantworten hat?

(Beifall bei der CSU – Frau Biedefeld (SPD): Achten Sie mal auf Ihr Chaos, das Sie in der CSU in Oberfranken angerichtet haben!)

Wir haben deutlich gemacht – Frau Biedefeld, da werden Sie nichts Gegenteiliges behaupten können –, dass wir alles daransetzen, um den Mehrweganteil hochzuhalten.

Herr Kollege Wörner, Sie haben sich an diesem Pult einmal mehr offenbart: Sie haben gesagt, dem Antrag der GRÜNEN könnten Sie zustimmen, aber dem Antrag der CSU-Fraktion könnten Sie nicht zustimmen. Im Antrag der CSU wird expressis verbis gefordert, dass wir den Mehrweganteil hochhalten und überprüfen, dass sich dieser positiv entwickelt. Das war auch der Hauptgrund, warum wir damals den Novellierungsversuch der rot-grünen Bundesregierung abgelehnt haben.

(Frau Biedefeld (SPD): Glauben Sie das selber, was Sie da erzählen?)

Damit wäre nämlich ein Monitoring für die Entwicklung der Anteile von Einweg- und Mehrwegverpackungen beendet worden. Nach dem Gesetzentwurf, der im Bun

desrat auf dem Tisch lag, hätte es kein Monitoring mehr gegeben. Wir hätten dann nach wenigen Monaten nicht mehr gewusst, wie sich Einweg- und Mehrwegverpackungen entwickeln. Deshalb sage ich noch einmal ganz deutlich: Wir treten für die Sicherung und Steigerung des Mehrweganteils bei den Verpackungen in Bayern und Deutschland ein. Das ist unser Hauptziel.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb kann ich nur empfehlen, auch dem Antrag der CSU-Landtagsfraktion zuzustimmen. Ich berichte gerne zu beiden Anträgen im Ausschuss, um deutlich zu machen, dass wir gültiges Recht vollziehen und alles daransetzen werden, den Mehrweganteil zu stabilisieren und wieder nach oben zu bringen. Herr Kollege Dr. Runge, ich freue mich, dass Sie heute angesprochen haben, dass die CSU im Rahmen des Mehrwegsicherungskonzepts drei Säulen einführen wollte:

Erstens, eine klare Vereinbarung, mit der der Mehrweganteil stabilisiert wird, zweitens, eine Pfandregelung, mit der diese Vereinbarung nach der Verpackungsverordnung sanktioniert werden kann, drittens, eine Novellierung der Verpackungsverordnung in Deutschland. Diese ist schon deshalb nötig, weil durch den Ablauf von mehr als einem Jahrzehnt durch die revolutionären Veränderungen auf dem Verpackungsmarkt sehr viele Änderungen eingetreten sind.

Herr Kollege Dr. Runge, Sie und wir werden es in den nächsten Wochen erleben, dass in den Geschäften eine Reihe von Ungereimtheiten auftreten werden. Ich will hier kein Prophet sein, denn die Bepfandung erfolgt nicht nach der Verpackung, sondern nach dem Inhalt. Die Regelung aus dem Anfang der Neunzigerjahre konnte logischerweise nicht die Entwicklungen bei den Mischgetränken berücksichtigen. In den Regalen steht zum Beispiel eine Dose mit einem Biermischgetränk, etwa einem Radler, das bepfandet wird, während das Mischgetränk mit Rum nicht bepfandet wird.

(Kaul (CSU): Das hätte Herr Trittin längst ändern können!)

Wir hätten eine bessere Regelung bekommen können. Diese wurde jedoch durch die starre und nicht kompromissbereite Haltung des Bundesumweltministers verhindert. Hier wurde ein Mehrheitsbeschluss der deutschen Länder schlicht und einfach ignoriert. Auch wenn wir in dieser Frage am 13. Juli 2001 anderer Meinung waren, werden wir in Bayern die Verpackungsverordnung selbstverständlich vollziehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch eine Bemerkung machen, durch die dieses Thema in die richtige Relation gerückt werden soll. Sie haben heute, am 11. Dezember, 20 Tage vor dem In-Kraft-Treten dieser Regelung, einen Dringlichkeitsantrag gestellt, mit dem Sie dem Freistaat Bayern unterstellen, dass er gültiges Recht und Gesetz nicht vollziehen würde. Dafür gibt es nicht den geringsten Anhaltspunkt.

(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sind gebrannte Kinder! Ich erinnere Sie nur an das Zuwanderungsgesetz!)

Ich habe gestern ein Schreiben von der Deutschen Umwelthilfe erhalten, die mich dankenswerterweise persönlich informiert hat, dass vom 2. bis zum 4. Januar Mitarbeiter und Mitglieder der bundesdeutschen Umwelt– und Verbraucherschutzverbände in 114 Orten im Bundesgebiet schwerpunktmäßig Testkäufe zur Durchsetzung eines Pflichtpfandes durchführen werden.

(Frau Biedefeld (SPD): Das mache ich auch in Bayern! – Kaul (CSU): Da schneiden Sie sich ins eigene Fleisch!)

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation in diesen Tagen sollte man sich eines vor Augen halten: Der Anteil der Getränkeverpackungen an der Gesamtabfallmenge beträgt 0,6%. Es gibt nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass wir die Verpackungsverordnung nicht vollziehen würden. Ab dem 1. und 2. Januar werden wir jedoch Hunderte von Testkäufern in den Betrieben haben mit der Folge, dass möglicherweise Hunderte von Anhörverfahren und später vielleicht auch Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Wir müssen deshalb in der Politik die Frage stellen, ob an dieses Thema mit dem rechten Maß herangegangen wird. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

(Kaul (CSU): Ideologie ist das!)

Hier wird eine Ideologie zum Maß der Dinge erhoben, die zum Anlass in keiner Relation steht. Wir werden die Verpackungsverordnung konsequent umsetzen, aber auch mit Augenmaß handeln. Ich gehe davon aus, dass es vor dem Termin beim Bundesverwaltungsgericht am 16. Januar in Bayern keine Bußgeldbescheide gegen die Unternehmen geben wird. Überall, wo das erforderlich ist, werden Anhörverfahren eingeleitet. Dabei wird nach Recht und Gesetz verfahren. Ich bitte Sie, die Kirche im Dorf zu lassen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 14/11212 – das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind drei Gegenstimmen aus der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.