Protokoll der Sitzung vom 25.06.2003

Jetzt müssen die Beamtinnen und Beamten bluten und die Haushaltslöcher im Etat stopfen helfen. So stellt sich die Situation dar, Herr Kollege Dr. Waschler.

Ich komme nun zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung dienstrechtlicher und erziehungsgeldrechtlicher Vorschriften. Dieser Gesetzentwurf – ich habe das bereits in der Ersten Lesung erwähnt – enthält ein Sammelsurium verschiedener Maßnahmen: Änderungen im Bayerischen Beamtengesetz, redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen an das Rahmenrecht.

Wir hätten dem Gesetzentwurf heute sehr gerne zugestimmt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn die CSU und die Staatsregierung bereit gewesen wären, sich etwas mehr zu bewegen. So können wir uns heute leider nur der Stimme enthalten. In diesem Gesetzentwurf findet sich eine Reihe dienstrechtlicher Verschlechterungen, die die CSU-Mehrheit in diesem Hohen Hause beschlossen hat. Daran muss man immer wieder erinnern. Eine Reihe dieser Verschlechterungen wird zwar mit diesem Gesetzentwurf heute wieder zurückgenommen bzw. musste korrigiert werden. Aber das geschah nur teilweise, und deshalb können wir, wie gesagt, dem Entwurf unsere Zustimmung nicht geben.

Erinnern wir uns: Es ist noch nicht einmal ein halbes Jahr her, dass das Haushaltsgesetz gegen die Stimmen der SPD-Landtagsfraktion beschlossen wurde. Es ist ein Gesetz, dass damals mit heißer Nadel gestrickt und auf die Schnelle in Kraft gesetzt wurde, und dann wurden im Nachhinein die handwerklichen Fehler der Staatsregierung deutlich.

(Dr. Waschler (CSU): Das waren keine handwerklichen Fehler, sondern das Geld hat gefehlt. Wir haben es nicht vom Bund bekommen. So einfach ist das!)

Deswegen, Herr Kollege Dr. Waschler, ist ihr Dank heute etwas verfehlt; denn wenn der Gesetzentwurf ausreichend beraten worden wäre und wenn man überhaupt nachgedacht hätte, was zum Beispiel diese Verschlechterungen bei der Arbeitnehmerbeihilfe bewirken, hätte man das gar nicht erst ins Gesetz aufgenommen. Ich rate also, erst nachzudenken und dann erst zu handeln. Das würde ich auch der Staatsregierung empfehlen.

(Beifall bei der SPD)

Ich greife drei Maßnahmen heraus: Erstens die Verschlechterungen bei der Arbeitnehmerbeihilfe, zweitens die Verschlechterung bei der Beihilfe für die Beamtinnen und Beamten und drittens die Erhöhung der Antragsaltersgrenze vom 63. auf das 64. Lebensjahr.

Ich komme zum ersten Punkt, der Verschlechterung bei der Arbeitnehmerbeihilfe. Ich frage mich, was sich die Staatsregierung dabei gedacht hat, die Arbeitnehmerbeihilfe streichen zu wollen. Sie hat anscheinend nichts gedacht; denn aufgrund der vielen Petitionen, die eingegangen sind, und der vielen Gespräche, die mit den Beschäftigten im Lande geführt wurden, konnten wir feststellen, dass die Streichung der Arbeitnehmerbeihilfe Mehrbelastungen für die einzelnen Beschäftigten von weit über 1000 e im Monat bedeutet hätte. Welcher Mensch kann es verkraften, pro Monat auf einmal 1000 e oder noch weniger im Geldbeutel zu haben? Ich glaube, da hat‚s am Nachdenken gefehlt.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin froh, dass durch die vielen Petitionen und durch den Druck der Opposition die Staatsregierung sich soweit bewegt hat, dass diese Verschlechterungen nun wieder zurückgenommen werden. Aber erinnern Sie sich: Vonseiten der CSU war zunächst nur geplant, Härtefallregelungen einzuführen. Dann kam im Laufe der Wochen der Vorschlag der Staatsregierung, die Beschäftigten herauszunehmen, aber wenigstens die Familienangehörigen in der Beihilfe zu belassen.

Der weitestgehende Antrag, nämlich der Antrag der SPD-Landtagsfraktion, diese Verschlechterungen komplett zurückzunehmen, konnte sich dann letztendlich durchsetzen. Ich bin froh, dass hier Einsicht und Vernunft im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes herrschten. Kompliment, Herr Ausschussvorsitzender! In diesem Zusammenhang kann man wirklich sagen, dass diese Bewusstseinsbildung letzten Endes dazu geführt hat, dass die Staatsregierung in diesem Punkt – das ist im Gesetzentwurf der § 5 –, nämlich mit der Wiederherstellung des bisherigen Rechtszustandes, eingelenkt hat. Von daher noch einmal ein wirklich großes Kompliment an unseren Ausschuss, dem dies gelungen ist.

Ich komme nun zum Punkt zwei, der Verschlechterung bei der Beihilfe für Beamtinnen und Beamten – Änderung des Selbstbehaltes in der Beihilfe für die Wahlleis

tungen. Auch diese Verschlechterung musste von der Staatsregierung bzw. von der CSU – wenn leider auch nur teilweise – wieder zurückgenommen werden. Dies geschah ebenfalls aufgrund zahlreicher Petitionen und auch aufgrund eines einstimmig im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes beschlossenen SPD-Antrages.

Ich erinnere: Durch das Haushaltsgesetz, das von der CSU-Mehrheit in diesem Hohen Hause beschlossen wurde, ist die Erhöhung des Selbstbehaltes auf 25 e pro Tag für ein Zweibettzimmer und auf 35 e für die Chefarztbehandlung vorgenommen worden. Auch hier hat zum Glück die Einsicht gesiegt, dass man die Beschäftigten auf diese Art und Weise nicht belasten kann. Aber leider war diese Einsicht nur teilweise gegeben. Die 14,50 e für das Zweibettzimmer werden im Gesetzentwurf wieder hergestellt und der Selbstbehalt wird auf 30 Tage begrenzt. Der Selbstbehalt für die Chefarztbehandlung soll auf 25 e reduziert werden, allerdings soll hier nicht die Begrenzung auf 30 Tage erfolgen. Das wäre eigentlich die Konsequenz gewesen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, weil Sie zuvor ja unserem SPD-Antrag zugestimmt haben, diese Verschlechterung wenigstens nicht für chronisch Kranke, für alte Menschen, für schwangere Beschäftigte vorzunehmen. Diese Regelung haben sie dann leider im Gesetzgebungsverfahren doch wieder fallen lassen und sich unserer Vorstellung leider nicht anschließen können.

(Franzke (SPD): Leider!)

Ich sage „leider“, weil die CSU im Grunde gar nicht gemerkt hat, dass sich diese 30 Tage nur auf das Zweibettzimmer beziehen und nicht auf den Selbstbehalt bei der Chefarztbehandlung. Das wurde erst im Laufe der Diskussion im Gesetzgebungsverfahren entdeckt. Ich hätte eigentlich gehofft, dass Sie hier die Stärke gehabt hätten, die Sie in anderen Punkten gezeigt haben, und mit der SPD gestimmt hätten. Aber Sie sind leider wieder einmal auf halber Strecke stecken geblieben. Ich empfinde das als sehr schade, vor allem für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die eigentlich einen Vertrauensschutz hätten erfahren sollen – das war der Antrag unserer Fraktion –, nämlich für die über 55-Jährigen, die Versorgungsempfänger, die Schwerbehinderten und die alten und dauerhaft erkrankten Menschen.

Sie waren ebenfalls nicht bereit – das ist ein weiterer Punkt, weswegen wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können –, die Ermächtigung, die Sie der Staatsregierung im Rahmen des Haushaltsgesetzes gegeben haben, nämlich die Beihilfevorschriften des Bundes durch Verwaltungsvorschrift zu ändern, wieder zurückzunehmen. Es war dies ein Antrag, den wir im Gesetzgebungsverfahren mündlich gestellt haben, weil wir der Meinung sind, dass es gerade im Beihilfebereich, in dem es um sehr sensible persönliche Angelegenheiten der Beschäftigten geht, nicht sein darf, dass die Staatsregierung per Verwaltungsvorschrift handelt, sondern hier muss das Parlament beteiligt werden. Da sollten wir als Parlamentarier alle Wert darauf legen, dass solche wichtigen Aufgaben nicht einfach von der Staatsregierung im Rahmen irgendwelcher Verwaltungsvorschriften erledigt werden.

Ich komme nun zum dritten Punkt. Die Antragsaltersgrenze wurde vom 63. auf das 64. Lebensjahr angehoben. Dabei hat die Staatsregierung vergessen zu regeln – deshalb habe ich vorhin gesagt, der Entwurf sei mit heißer Nadel gestrickt –, wie man mit den Beschäftigten umgehen muss, die bis zum Eintritt in den Ruhestand im 63. Lebensjahr beurlaubt sind bzw. sich in einem Arbeitszeitmodell befinden. Auch hier musste erst der Ausschuss – diesmal aufgrund eines CSU-Antrages – tätig werden und der Staatsregierung auf die Sprünge helfen. Ich hätte mich gefreut, wenn heute der Herr Finanzminister hier gewesen wäre, der dieses Gesetz ja mitverursacht hat und der eigentlich die Verantwortung dafür trägt, dass wir uns heute mit dieser Problematik noch einmal befassen müssen.

(Beifall bei der SPD)

Auch die angebliche Familienfreundlichkeit der Staatsregierung konnte durch dieses Gesetz wieder einmal aufgezeigt werden. Ich sage bewusst „angeblich“; denn wenn es darauf ankommt, dann sind Sie weit entfernt davon. Da werden – ohne dass das die CSU-Kollegen gemerkt haben – durch dieses Gesetz auch die Lehrkräfte auf einmal in das verpflichtende Arbeitszeitkonto einbezogen, die sich im Erziehungsurlaub – die neue Bezeichnung lautet – „Elternzeit“ befinden, und da frage ich mich auch, was daran familienfreundlich sein soll. Aber darüber wird ja, wenn es geht, überhaupt nicht gesprochen.

Durch dieses Gesetz soll die Möglichkeit der Übertragung eines Amtes auf Zeit wieder eingeschränkt werden, eine Einschränkung, der sich die SPD-Fraktion nicht anschließen konnte. Kolleginnen und Kollegen, beim 13. Dienstrechtsänderungsgesetz waren wir alle der Meinung, dass die Möglichkeit der Übertragung eines Amtes auf Zeit eingeführt werden sollte. Es war ja auch ein gemeinsamer Beschluss. Jetzt schränken Sie mit diesem Gesetzentwurf diese Möglichkeit der Überragung eines Amtes auf Zeit in § 1 Nr. 4 wieder ein – auch ein Punkt, weswegen wir hier nicht zustimmen können.

Sie sehen, Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine Reihe von Knackpunkten, die von der SPD-Landtagsfraktion aufgegriffen wurden. Wir hatten auf Einsicht gehofft, auf Einsicht der CSU-Fraktion, aber auch auf Einsicht der Staatsregierung; denn es hätte sich gelohnt, vor allem auch deshalb, weil das Haushaltsgesetz in den kritischen Punkten ohne die Beteiligung der Beschäftigten durchgeführt wurde. Es wurde vonseiten der Staatsregierung nicht das erste Mal wieder gegen eigene Gesetze verstoßen, indem der Artikel 104 des Bayerischen Beamtengesetzes nicht eingehalten wurde. Also die Staatsregierung verstößt in der Tat gegen eigene Gesetze. Auch die CSU-Fraktion war im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes dieser Meinung, und deswegen hatte ich gedacht, dass wir wenigstens in diesen Beratungen gemeinsam dazu beitragen können, dies wieder etwas zu korrigieren. Aber leider, wie gesagt, sind Sie immer nur bereit, kleine Schritte zu gehen, und an den großen Schritt trauen Sie sich nicht.

Ich finde es bedenklich – aber das sind wir ja gewohnt –, dass wir, wenn es um Beteiligungsrechte geht, um mehr

Mitsprache, um mehr Arbeitnehmerrechte, generell um mehr Rechte – und wir haben es heute früh auch bei der Bildungsministerin gehört –, gleich in die sozialistische Ecke gestellt werden, wenn wir mehr Mitsprache wollen. Genauso ist es auch hier. Wenn es um Beamtenrechte geht, fordern wir ein, dass den Beschäftigten Mitsprache gewährt wird. Das ist durch Artikel 104 des Bayerischen Beamtengesetzes vorgeschrieben – was der Finanzminister jedoch nicht eingehalten hat.

(Beifall bei der SPD – Hoderlein (SPD): Sehr gut!)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die erreichten Verbesserungen der Verschlechterungen.

(Heiterkeit bei der SPD)

Ich möchte besonders noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hier tatsächlich nur um Verbesserungen der Verschlechterungen handelt – nach der Methode, nach der Sie seit Jahren verfahren: erst zündeln, einen Brand legen, dann die Feuerwehr spielen und sich als Feuerwehr auch noch loben lassen.

(Beifall bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, diese Verbesserungen zeigen aber auch auf, dass vonseiten der Opposition wichtige und notwendige Änderungen angestoßen und zusammen mit den Betroffenen, die die Verschlechterungen nicht widerspruchslos hingenommen haben, auch durchgesetzt werden können. Die Verbesserungen der von Ihnen vorgenommenen Verschlechterungen gehen uns aber nicht weit genug. Zudem kommen weitere Verschlechterungen für Beschäftigte, die sich im Erziehungsurlaub befinden, hinzu. Deswegen können wir diesem Gesetzentwurf heute unsere Zustimmung nicht geben; wir enthalten uns der Stimme.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Sprinkart.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf enthält neben einer Vielzahl redaktioneller Änderungen auch Maßnahmen, die gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen haben, und dieser Gesetzentwurf ist ein beredter Beleg für die Entwicklung der Meinungsbildung auf Regierungsseite und auf Seiten der Regierungspartei, zum Beispiel bei der Beihilfe für Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde die Beihilfe für diese Gruppe von Arbeitnehmern komplett gestrichen, wobei im Nachhinein klar und deutlich wurde, dass die Staatsregierung die Auswirkungen dieser Maßnahmen vollkommen falsch eingeschätzt hatte. Herr Eykmann, das würde ich jetzt nicht als handwerklichen Fehler bezeichnen; damit würde ich den Handwerkern Unrecht tun. Das sind eindeutig fachliche Fehler, die nicht gerade ein gutes Licht auf die Verantwortlichen im

Finanzministerium werfen. Dass nämlich Angestellte infolge dieser Regelungen bis zu 1000 e im Monat hätten zusätzliche Krankenversicherungsleistungen bezahlen müssen, war einfach nicht hinnehmbar. Das wurde, denke ich, auch von der Staatsregierung so gesehen.

Nun haben wir in der Plenarsitzung am 11. 03. dieses Jahres drei Dringlichkeitsanträge zu diesem Thema diskutiert und sie letztlich an die Ausschüsse überwiesen. Damals haben Sie, Herr Kollege Eykmann, gesagt, die Anträge der Opposition seien noch nicht vollständig fertig gestellt; einige Dinge fehlten in diesen Anträgen. Wenn ich mir jetzt anschaue, was in der Novelle steht, und das mit den Dringlichkeitsanträgen von damals vergleiche, komme ich zu dem Ergebnis: Die CSU lag am deutlichsten daneben. Ganz offensichtlich waren Sie aus dem Finanzministerium falsch informiert worden oder wollten sich nicht weiter bewegen als das Finanzministerium. Die SPD hatte es am genauesten getroffen, und wir lagen auch sehr gut.

Inzwischen haben wir eine grundsätzliche Wiederherstellung des bisherigen Rechtszustandes bei der Arbeitnehmerbeihilfe, was für mich durchaus eine überraschende Entwicklung war.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Das Gleiche gilt für den Selbstbehalt beim Zweibettzimmer bzw. bei der Chefarztbehandlung. Das ist zunächst gut für die Betroffenen. Ich frage mich allerdings: Warum nimmt die CSU Maßnahmen, die sie vor einem halben Jahr gegen den Widerstand der Opposition beschlossen hat, jetzt zurück, obwohl das überhaupt nicht in die haushälterische Landschaft passt?

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Eykmann (CSU))

Sie werden zugeben müssen: Es passiert nicht alle Tage,

(Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Eykmann (CSU))

dass Sie Haushaltsgesetze nach so kurzer Zeit ändern, und zeugt heute auch nicht gerade von wohlüberlegtem und weitblickendem Handeln.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich kann mir das nur so erklären, dass Sie wohl die Verunsicherung und die Empörung in der Beamtenschaft, die durch die an das Licht der Öffentlichkeit gedrungenen Streichvorschläge des Finanzministeriums entstanden sind, ein Stück weit beschwichtigen möchten. Ich denke, die Betroffenen sind schlau genug, Ihnen dabei nicht auf den Leim zu gehen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)

Schließlich ging es noch darum, ob die Staatsregierung am Parlament vorbei die beihilferechtlichen Vorschriften ändern kann. Wir sind der Meinung: Nein, das sollte sie nicht tun können. Die Mehrheit sah das allerdings anders.

Zuallerletzt ging es noch darum – Kollegin Naaß hat es schon angesprochen –, ob das verpflichtende Arbeitszeitkonto für Lehrer bzw. Lehrerinnen, die jetzt im Erziehungsurlaub sind und teilzeitbeschäftigt, auch geltend gemacht werden soll. Wir lehnen das ab, da es vor allem eine Benachteiligung derjenigen ist, die aus familienpolitischen Gründen Teilzeit in Anspruch nehmen bzw. sich im Erziehungsurlaub befinden.

(Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Eykmann (CSU))

Darauf muss ich jetzt nicht unbedingt eingehen.