Protokoll der Sitzung vom 09.07.2003

Ein größerer Entscheidungsspielraum wäre auch in den Fällen nötig, in denen es um den Schutz ausländischer Frauen nach Trennung oder Scheidung geht. Der einschlägige §19 des Ausländergesetzes ist zwar geändert worden, so dass bereits nach zweijährigem Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der Frauen entstehen kann. Trotzdem hatte sich der Ausschuss mit einer Reihe von schwierigen Fällen zu befassen. So zum Beispiel mit einer bulgarischen Staatsangehörigen, die bei uns als Altenpflegerin arbeitet. Sie hat sich von ihrem zweiten Ehemann, einem Deutschen, getrennt, weil sie von Ihm geschlagen wurde. Im Falle der Rückkehr nach Bulgarien sieht sie sich von ihrem dort lebenden ersten Ehemann bedroht. Die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung aufgrund der Arbeitsaufenthaltsverordnung wurde abgelehnt, da ein diesbezügliches Abkommen mit Bulgarien nicht besteht. Der Fall fand schließlich erst dadurch einen positiven Abschluss, dass die Petentin nun von einem deutschen Mann ein Kind erwartet und sie bei deutscher Staatsangehörigkeit des Kindes ein Aufenthaltsrecht bekommen kann.

Ähnlich schwierig war auch der Fall einer Kosovarin mit vier Kindern, die extreme Gewalttätigkeiten von ihrem Mann erdulden musste, welcher mittlerweile die Familie verlassen hat und nicht mehr greifbar ist. Für diese Frau, die trotz aller Schwierigkeiten für ihre vier Kinder sorgt, hat sich auch der Bürgermeister der Gemeinde mit einer Eingabe eingesetzt. Eine Lösung für diesen Fall gäbe es nur, wenn es gelänge, eine Arbeitsstelle für die Frau zu finden, die von der Arbeitsverwaltung als ausreichend für eine Arbeitserlaubnis angesehen werden würde. Da der Bürgermeister dies versucht, wurde die Petition von uns zunächst an den Bundestag abgegeben, um die notwendige Zeit zu gewinnen.

Gar nichts erreichen konnten wir im Fall einer Muslimin aus Mazedonien mit zwei kleinen Kindern, die ebenfalls von ihrem Ehemann misshandelt wurde und die deshalb aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Dieser Fall endete mit dem unschönen Ergebnis, dass die Mutter mit ihrem jüngsten Kind „freiwillig“ nach Mazedonien ausreisen musste, der Ehemann aber, der seine Frau misshandelt hat, in Deutschland bleiben kann.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Das darf doch wohl nicht wahr sein!)

Ich bin der Auffassung, dass es mit etwas gutem Willen der beteiligten Behörden auch in solchen Fällen möglich

sein müsste, Härtefälle zu lösen und dass es unwürdig ist, nur durch Zurückstellungen und Verweisungen gewisse Erleichterungen zu erreichen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gab aber auch Erfolgserlebnisse bei Ausländerpetitionen, wie etwa den Fall eines Ägypters, der seit mehr als acht Jahren – mittlerweile dürften es zehn Jahre sein – im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis war und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erreichen wollte. Voraussetzung hierfür war, dass er bei der ägyptischen Botschaft einen neuen Nationalpass beantragt hätte, wogegen er sich aber aus tiefsitzender Angst gewehrt hat. Wir haben ihn selbst erlebt. Wir konnten schließlich eine amtsärztliche Begutachtung erreichen, die dann ergeben hat, das ihm der Gang zur Botschaft nicht zugemutet werden kann, woraufhin die Ausweispapiere auf anderem Wege beschafft worden sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit meinem letzten Bericht hatten wir lediglich eine neue Aktenanforderung. Ein weiterer Beweis für die Grundlosigkeit, der Ängste der Mehrheitsfraktion bei der Beratung des Petitionsgesetzentwurfes. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Ein solcher Fall betraf einen komplizierten Sachverhalt einer Aufenthaltsbefugnis nach der Altfallregelung. Die Erteilung der Aufenthaltsbefugnis scheiterte für die Familie aus dem Kosovo, die seit mehr als acht Jahren in Deutschland lebt, zunächst daran, dass der Nachweis einer durchgängigen Beschäftigung von zwei Jahren nicht erbracht werden konnte, dies aber letztlich deshalb, weil keine Arbeitserlaubnis erteilt worden war. Obwohl vom Ausländeramt keine erfolgreiche Beratung durchgeführt worden ist, haben sich die Betroffenen immer wieder beim Arbeitsamt gemeldet. Die Frage war also, ob das Fehlen einer durchgängigen zweijährigen Beschäftigung von den Petenten oder von den Ämtern verursacht worden war. Wir haben die Akten angefordert und auch erhalten. Wohl aufgrund des widersprüchlichen Inhalts der Akten ist mittlerweile eine Aufenthaltsbefugnis erteilt und die Petition daraufhin zurückgenommen worden.

Positiv zu erwähnen ist auch der Fall, in dem sich der Bürgermeister einer schwäbischen Gemeine hilfesuchend an uns gewandt hat, um den Schulaufwand für Asylbewerberkinder ersetzt zu bekommen. Es würde hier zu weit führen, auf das komplizierte Kostenerstattungssystem näher einzugehen, welches letztlich auch die Gemeinde nicht ganz durchschaut, und die einen formal nicht richtigen Antrag gestellt hat. Dieser lag acht Monate bei der Regierung von Schwaben, ohne dass die Gemeine aufgeklärt worden ist, bis der Antrag nach Fristablauf dann abgelehnt wurde. In einem zweiten Ablauf haben wir es mit einem Berücksichtigungsbeschluss geschafft, der Gemeine zu ihrem Geld zu verhelfen und damit das Konnexitätsprinzip gegen formale Prinzipien durchzusetzen, denn schließlich hat die Gemeinde ihre Aufgabe als Mitglied des Schulverbands erfüllt.

Zwar weniger als früher, aber immer noch mehr als ein Viertel aller Eingaben im Petitionsausschuss stammen

aus dem Baurecht, wobei wir es immer wieder mit dem Problem des Bauens im Außenbereich und mit Nachbarstreitigkeiten aufgrund der Verletzung von Abstandsvorschriften oder des Rücksichtnahmegebots zu tun hatten. Petitionen sind hierbei für die Nachbarn ein durchaus attraktives Instrument, da die Verletzung nachbarschützender Vorschriften keine Zulässigkeitsvoraussetzung ist und da auch kein Kostenrisiko wie bei einem Rechtsstreit entsteht. Oftmals hatten wir dann sowohl über die Petition des Bauherrn als auch über die Petition des Nachbarn zu entscheiden.

Wenn der Fall einen Beurteilungs- oder Ermessensspielraum erkennen ließ, haben wir, gelegentlich auch auf Anregung der Obersten Baubehörde, Ortsbesichtigungen durchgeführt; insgesamt 265. Die Ortstermine haben von den Berichterstattern, wenn die verfeindeten Nachbarn zusammengetroffen sind, oft einiges an Fingerspitzengefühl und überzeugendem Auftreten abverlangt, insbesondere weil die meisten Petenten die Eigenheiten des Petitionsverfahrens nicht kennen. Ich möchte deshalb an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen für diesen oftmals zeitraubenden, aber wie ich meine doch erfolgreichen Einsatz ganz herzlich danken.

(Beifall bei der SPD, beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und bei Abgeordneten der CSU)

Nach einer Besichtigung vor Ort konnte zum Beispiel die Eingabe wegen der Bebaubarkeit eines Grundstücks am Stadtrand von Würzburg, das bereits seit langer Zeit mit einem Wohngebäude bebaut ist und auf dem nun ein Ersatzbau errichtet werden sollte, positiv abgeschlossen werden. Die Stadt Würzburg hatte die Baugenehmigung zunächst wegen der Lage des Grundstücks in einem Wasserschutzgebiet abgelehnt, obwohl sie selbst vorhatte, in unmittelbarer Nähe eine Schule zu erweitern. Der Ortstermin selbst brachte zwar noch keine Lösung, wohl aber unser Berücksichtigungsbeschluss, den die Stadt Würzburg akzeptiert und die Baugenehmigung erteilt hat.

In diesem Fall haben wir, was ungewöhnlich ist, ein Dankschreiben von den Petenten bekommen. Darin heißt es:

Wir möchten uns mit diesem Schreiben bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses für Ihr Verständnis und für den Einsatz bedanken. Das Ergebnis des Eingabeverfahrens hat wieder einmal bewiesen, dass Abgeordnete durchaus in der Lage sind, sich in die Situation des Bürgers, der dem Kampf gegen Windmühlen ausgesetzt ist, zu versetzen und sachgerecht und logisch zu entscheiden.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Da schau her!)

Unser Dank gilt hier ganz besonders den beiden Abgeordneten Herrn Manfred Christ und Frau Karin Pranghofer, die sich persönlich vor Ort einen Eindruck von unserer misslichen Lage verschaffen konnten.

(Allgemeiner Beifall)

Ich denke, auch solche Dankschreiben sollten in einen Petitionsbericht erwähnt werden, weil sie uns allen gut tun.

Oftmals, meine Damen und Herren, ist ein Interessenausgleich aber auch nach einem Ortstermin und nach mehrfacher Behandlung im Ausschuss nicht zu erreichen. So haben wir in einem Fall, in dem die Geländetopographie benachbarter Grundstücke durch bebauungsplanwidrige Aufschüttungen so sehr verändert worden ist, dass ein Grundstück im Vergleich zu den umliegenden nun wie eine Grube erscheint, nichts anderes machen können, als wiederholt an die beteiligte Gemeinde und das Landratsamt zu appellieren, die Betroffenen noch einmal zusammenzuholen und einen Ausgleich der Interessen zu versuchen.

Nicht unerwähnt bleiben können auch die Fälle aus dem Fahrerlaubnisrecht und der Schülerbeförderung. Doch würde es zu weit gehen, auf die einzelnen Fälle einzugehen.

Meine Damen und Herren, nach wie vor haben wir viele Eingaben aus dem Strafvollzug, wobei die Klagen über wirklich gravierende Verletzungen des Strafvollzugsgesetzes eher die Ausnahme waren. Meistens standen Beschwerden über die konkreten Haftbedingungen und die Nichtgewährung von Vollzugslockerungen im Mittelpunkt. Bei aller Vorsicht kann meines Erachtens aber festgestellt werden, dass die gesetzlichen Möglichkeiten der Resozialisierung von Straftätern nicht in allen Anstalten ausgeschöpft werden, was auf die nach wie vor ungenügende Personalausstattung im Strafvollzug zurückzuführen ist.

Bei Eingaben aus den Justizvollzugsanstalten haben wir die Übung – eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung gibt es nicht –, sie zunächst dem jeweiligen Beiratsvorsitzenden der JVA zuzuleiten mit der Bitte, den Fall vor Ort zu erledigen und die Beschwerde erst dann, wenn dies nicht gelingt oder von dem Petenten nicht gewünscht wird, in den normalen Verfahrensweg zu geben. Auf diese Weise werden immerhin etwa 40% der Petitionen aus den Justizvollzugsanstalten erledigt. Dies erscheint mir nicht unbedenklich zu sein, da jeder Eingabesteller einen klagbaren Anspruch auf Erledigung seiner Petition durch den Landtag hat. Ich bin deshalb der Meinung, dass wir in den Fällen, in denen sich der Klärungsversuch vor Ort zu lange hinzieht, die Eingabe doch dem Ausschuss vorlegen sollten. Auch halte ich es für sinnvoll, wenn die stellvertretenden Beiratsvorsitzenden ebenfalls über die Eingabe informiert werden.

Ich habe zu diesen Fragen ein Schreiben an alle in den Beiräten tätigen Kolleginnen und Kollegen gerichtet. Ich halte es für erforderlich, hierzu in der neuen Wahlperiode eine etwas verbindlichere Regelung zu treffen. Das wird dann auch eine Gelegenheit sein, das enorme Engagement der Kolleginnen und Kollegen in diesem wenig öffentlichkeitswirksamen Bereich zu würdigen. Ich möchte aber auch von dieser Stelle aus allen Beiratsvorsitzenden und den Stellvertretern, also den parlamentarischen Mitgliedern der Gefängnisbeiräte, herzlich für ihren Einsatz danken.

(Beifall bei der SPD)

Auch Gnadenangelegenheiten haben uns wieder stark beschäftigt, wobei wir in einigen Fällen etwas erreichen konnten. Ein Fall sei erwähnt: Eine Münchner Stadträtin hatte sich in einer Petition für Eheleute eingesetzt, die beide wegen betrügerischen Konkurses inhaftiert waren, dann aber schweren Schicksalsschlägen in Form eines Schlaganfalls des Ehemannes und einer Tumorerkrankung der Ehefrau ausgesetzt waren. Damit die Frau ihren haftunfähigen Mann pflegen kann, ist eine Gnadenentscheidung des Inhalts ergangen, dass der Vollzug der Restfreiheitsstrafe der Ehefrau ausgesetzt worden ist.

Beenden möchte ich diesen Teil des Berichts über die Arbeit des Eingabenausschusses mit einem ganz besonderen Dank an Herrn Kollegen Ludwig Ritter,

(Beifall bei der CSU)

der in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit – immerhin war er 33 Jahre lang Mitglied des Petitionsausschusses, was nicht nur hier im Bayerischen Landtag außer ihm sonst niemand geschafft hat – und die überwiegende Zeit davon als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses fast so etwas wie die Inkarnation des Petitionswesens in Bayern geworden ist und für den dies der letzte Petitionsbericht ist, den er in Amt und Würden erlebt. Herzlichen Dank, lieber Ludwig Ritter.

Mein Dank richtet sich aber auch an die Vertreter der Ministerien, die fast immer freundlich lächelnd blieben, auch wenn ihnen unsere Hartnäckigkeit gelegentlich auf die Nerven ging. Herzlichen Dank auch dem Stenografischen Dienst und unseren Mitarbeitern im Referat Eingaben und Beschwerden mit Herrn Ministerialrat Miller an der Spitze und Herrn Oberregierungsrat Klotz als dem Ausschussassistenten.

(Beifall)

Bevor ich mich dem Geschehen in den Fachausschüssen zuwende, möchte ich Sie noch darüber in Kenntnis setzen, dass wir im Sommer 2002 von der EnqueteKommission des Niedersächsischen Landtags zur künftigen Arbeit des Landtags neben Vertretern aus Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zu einem Informationsgespräch über das Petitionsverfahren eingeladen worden sind. Die uns vertretenden Frau Kollegin Hirschmann und Herr Ministerialrat Miller waren vor der Enquete-Kommission offensichtlich so überzeugend, dass in Niedersachsen jetzt eine unserem System mit Fachausschussprinzip und Petitionsausschuss vergleichbare Regelung eingeführt worden ist.

(Beifall bei der SPD)

Ende des Jahres 2002 hielt sich der damalige europäische Bürgerbeauftragte, Herr Jacob Södermann, zu einem Informationsbesuch bei uns im Landtag auf. Leider ist er nicht mehr im Amt. Ich hoffe, dass wir mit seinem Nachfolger, Herrn Prof. Nikiforos Diamandouros weiterhin gut zusammen arbeiten können.

Ich berichte im Folgenden kurz aus den einzelnen Fachausschüssen und beginne mit dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Kollege Dr. Eykmann kann aus seinem Ausschuss eine beachtliche Erfolgsbilanz als Spitzenreiter bei Berücksichtigungsbeschlüssen verweisen.

Besonders erfolgreich war sein Ausschuss – ich habe es bereits erwähnt – bei Eingaben gegen die im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsgesetzes vom Dezember des vergangenen Jahres vorgenommenen Änderungen der Beihilfe für Angestellte des öffentlichen Dienstes. Schon nach wenigen Wochen lagen dem Ausschuss hierzu über 80 Eingaben vor, in denen die Petenten die teils drastischen Auswirkungen der neuen Regelung beklagten. Bei der ersten Beratung im Ausschuss haben mehrere Petenten, die persönlich angehört wurden, die Belastungen für ihre Familien nachdrücklich dargelegt. Der Vertreter der Staatsregierung, ebenfalls durch die vorgebrachten Argumente aus dem Ausschuss überzeugt, kündigte eine neue Regelung zur Vermeidung der hohen Belastungen an. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung beamtenrechtlicher und erziehungsgeldlicher Vorschriften hat der Landtag inzwischen beschlossen. Für die Petenten und alle betroffenen Arbeitnehmer bedeutet dies, dass eine teilweise existenzbedrohende Situation in letzter Minute noch vermieden werden konnte.

Aus dem Ausschuss wird auch über den Fall einer verweigerten Jubiläumsurkunde berichtet. Einem Justizvollzugsbeamten, der nach 40jähriger Dienstzeit aus dem Staatsdienst ausgeschieden war, ist wegen des Fehlens eines einzigen Tages die wohlverdiente Jubiläumsurkunde verweigert worden. Das Problem bestand darin, dass der Petent zum 1. Mai eingestellt worden war, allerdings wegen des Feiertags erst am 2. Mai den Dienst antreten konnte. Als er nun 40 Jahre später am 30. April aus dem Dienst ausschied, sollte ausgerechnet der „Tag der Arbeit“ ihn um die Urkunde und natürlich um die Jubiläumsprämie bringen. Erst die Behandlung der Angelegenheit im Ausschuss brachte schließlich den Erfolg, dass die Berechnung des Jubiläumsdienstalters so vorgenommen wird, dass aus einem Dienstantritt, der aufgrund eines Feiertags später erfolgte, keine Nachteile mehr erwachsen.

Kollege Ach berichtet aus dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen, dass der Schwerpunkt der Petitionen im Steuerrecht und bei Erhöhungswünschen im Rahmen der Haushaltsberatungen lag. Bei den Eingaben aus dem Steuerrecht ging es im Wesentlichen um Probleme mit der Eigenheimzulage. Bei den Eingaben zu sonstigen Finanzangelegenheiten standen Rückforderungen von staatlichen Zuwendungen aufgrund von Rechnungsprüfungen im Mittelpunkt. Hier gelang es immer wieder, eine für die Petenten befriedigende Lösung zu finden, wie die positive Erledigungsquote von fast 40% zeigt.

Aus dem Sozialpolitischen Ausschuss teilt Herr Kollege Wahnschaffe mit, dass eine große Zahl von Eingaben die Reform der Kindergartenfinanzierung, die Förderrichtlinien für Kindertagesstätten und das Modellprojekt „Markt- und qualitätsorientierte Steuerung von Kinderta

gesstätten“ zum Inhalt hatte. Mehr als 50% dieser Eingaben wurden der Staatsregierung zur Berücksichtigung, Würdigung oder als Material überwiesen.

In einem Fall, mit dem sich der Ausschuss mehrfach beschäftigte, ging es um die Umstrukturierung eines Kindergartens in eine Integrationsgruppe. Das Problem bestand darin, dass sich eine der betroffenen Gemeinden per Gemeinderatsbeschluss geweigert hat, sich an der Finanzierung dieser Einrichtung zu beteiligen. Der Ausschuss forderte deshalb die Gemeinde auf, ihren Beschluss zu überdenken. Außerdem sollte geprüft werden, ob der Bezirk Oberbayern in die Finanzierung mit eingebunden werden kann. Eine befriedigende Lösung steht bisher immer noch aus, sodass der Ausschuss einen zweiten Berücksichtigungsbeschluss fassen musste und sich auch der neue Landtag mit der Petition wird beschäftigen müssen.

Aus dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit berichtet Herr Kollege Dr. Kempfler, dass die Petitionen zu kommunalen Themen schwerpunktmäßig die Errichtung oder den Erhalt dezentraler Abwasserund Wasserversorgungseinrichtungen betrafen. Die Bürger würden sich mit Beitragsbescheiden schwer tun, da sich zumeist keine konkrete Gegenleistung der öffentlichen Hand sichtbar erkennen lasse.

Von den Berichterstattern wurden verschiedentlich in Abwandlung von Ortsterminen so genannte Fachgespräche geführt, zu denen die Petenten und Vertreter aller beteiligten Behörden vom Landtagsamt geladen werden und bei denen unter der Gesprächsleitung der Berichterstatter versucht wird, eine Lösung zu finden. Allerdings war der Zeitaufwand für die Fachgespräche noch größer als für Ortsbesichtigungen.

Bei den Beschwerden aus dem Polizeirecht wurden trotz niedriger Erfolgsquote Verbesserungsmöglichkeiten erreicht.

Herr Kollege Kaul teilt aus dem Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen mit, dass auch in der zweiten Hälfte dieser Wahlperiode viele Petitionen gegen die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen eingegangen seien. Der Ausschuss konnte in den wenigsten Fällen helfen, da für alle bereits gebauten Anlagen die notwendige Standortbescheinigung vorlag, die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden und die Absenkung der Grenzwerte in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt. Wenn die Standortsuche allerdings noch nicht abgeschlossen war, konnte der Ausschuss zu befriedigenden Lösungen beitragen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Thema Lärm und die Altlastensanierung. Es wird von einem Fall in Unterfranken berichtet. Nach einem Ortstermin und einer intensiven Diskussion ist es zumindest gelungen, den Betroffenen Klarheit über die auf sie zukommenden finanziellen Folgen zu verschaffen.

Herr Kollege Loscher-Frühwald weist in seinem Bericht zum Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darauf hin, dass die meisten Petitionen in Agrarangelegenheiten die Rückforderung von Zuwendungen

wegen Missachtung einzelner Fördervorschriften betrafen, dass aber wegen der relativ großen Formstrenge in ganz wenigen Fällen Hilfe möglich war.

Des Weiteren verweist er auf Eingaben aus dem Bereich der Jagd- und Fischereiangelegenheiten sowie auf Eingaben bezüglich des Betriebs der Wildgehege im Ebersberger Forst; was bekanntlich auch durch die Presse gegangen ist.