Wer einen großen Wurf der bayerischen Kulturpolitik zu einer Gießkanne mit sieben gleich großen Löchern umfunktionieren will, wird dem eigenen Anspruch, der oft mit hehren Worten und großen Deklamationen in den Fachausschüssen postuliert wird, in keiner Weise gerecht.
Worum geht es? Der Freistaat Bayern hat mit dem Kulturfonds ein Instrument geschaffen, das es ermöglicht, außerhalb des Haushalts, aber im Haushalt verankert, in der ganzen Breite des kulturellen Geschehens mit ungeheurer Flexibilität Projekte zu fördern, die sonst in Regelförderwerken oder anderen Fördertöpfen keine Chance hätten oder länger auf Förderung warten müssten. Ein fünfstufiges Genehmigungsverfahren liegt einer Liste zugrunde, die dem Bayerischen Landtag zur Letztentscheidung vorgelegt wird, was bei nur wenigen Förderinstrumenten der Fall ist. Beteiligt sind der Kulturausschuss und der Haushaltsausschuss des Landtags. Ein Instrument, das eine so vielstufige Beteiligungsskala aufweist, in der auch Fachbeiräte gehört werden und Sachverstand eingeholt wird, sollte sich dynamisch und flexibel entfalten können.
Auf den ersten Blick stellt der SPD-Antrag darauf ab, Künstlerinnen und Künstler stärker als bisher in den Auswahlprozess einzubinden.
Wir haben Ihren grundlegenden Ausführungen voller Andacht gelauscht. Ich glaube, es würde Ihnen gut tun, bei mir das selbe zu tun.
Die Steigerung von „besser“ ist „noch besser“. Wenn ich schon besser war, dann bin ich jetzt also noch besser. Ich danke Ihnen für diese Qualifizierung.
Sie haben schon versucht, Flexibilität und Zielgenauigkeit des Kulturfonds durch Verteilung auf Regierungsbezirksebene zu schwächen. Das mag zwar in Ihren Augen ein vom Ansatz her überlegenswerter Schritt sein; er wäre aber für Geist und Inhalt des Kulturfonds kontrapro
Insofern ist der eigentliche Zweck Ihres Antrages durch die Formulierung und den Versuch, den Sie unternehmen, auch mit einem Prüfantrag, wie Sie ihn formuliert haben, nicht zu erreichen. Das ist die materielle Absicht, die Sie verfolgen.
Mit der Form des Prüfantrages haben Sie eindeutig zu erkennen gegeben, in welche Richtung Sie wollen,
nämlich das Kultusministerium und letztlich auch den Bayerischen Landtag eines Instruments zu entkleiden, das bei seiner bisherigen Fördertätigkeit – und ich glaube, das gilt über alle Fraktionen hinweg – einhellig Zustimmung gefunden hat.
Ich meine deshalb, dass es keinen Sinn macht, einen Prüfantrag zu einem so wichtigen Punkt und Instrument der Kulturpolitik auf den Weg zu bringen. Man merkt die Absicht und ist verstimmt. Ich danke Ihnen.
Nachdem das Timing so haargenau war, kann ich jetzt mit der Abstimmung beginnen, die auf Wunsch der SPD-Fraktion in namentlicher Form erfolgen soll. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne ist auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion im Bereich der Eingangstüren. Die Enthaltung-Urne befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Wir wollen das Ergebnis heute noch bekannt geben.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die Anträge mit den Drucksachennummern 14/1026, 14/1965, 14/2353, 14/2526, 14/2530, 14/2560, 14/2620 und 14/2809 ihre Erledigung gefunden haben. Ich bitte Sie, davon Kenntnis zu nehmen.
Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag auf Drucksache 14/1858 bekannt. Mit Ja haben 42 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 69, Stimmenthaltungen 2. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir haben die Tagesordnung zwar nicht erledigen können, aber die Zeit für die heutige Plenarsitzung ist um. Die Anträge 20 und 21 werden auf die nächste Sitzung vertagt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Abend.