Herr Kollege Schieder hat wohlweislich den Artikel 4 unterschlagen, als er den Gesetzentwurf der Staatsregierung kritisiert hat. Dort werden sehr detailliert die Nachweise für den Wahrheitsgehalt dieser Erklärung verlangt. Im Satz 2 wird ausgeführt, dass der Unternehmer verpflichtet ist, den bayerischen Tariflohn zu zahlen, nicht etwa den von Thüringen, Portugal, Griechenland oder der Ukraine, wo es auch entsprechende Regelungen geben mag. Die Einhaltung dieser Verpflichtung muss der Unternehmer jederzeit nachweisen. Er ist ferner verpflichtet, dem Auftraggeber zur Prüfung, ob er die Verpflichtung auch einhalten wird, im erforderlichen Umfang Einsicht in seine Unterlagen zu gewähren. Es geht also nicht nur um eine bloße Erklärung, die man dem Unternehmer glauben muss, sondern es kann vom Unternehmer verlangt werden, dass er zum Nachweis seine Bücher öffnet und seine Unterlagen vorzeigt. Das ist ein wesentlicher Gesichtspunkt des Gesetzentwurfes der Staatsregierung.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion greift mit seinen Festlegungen zu kurz. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Andererseits werden bei den Nachweisen Selbstverständlichkeiten gefordert. Die SPD verlangt etwa lediglich, dass der für den Unternehmer geltende Tarifvertrag eingehalten wird. Es geht also nur um die Einhaltung der ohnehin geltenden Verpflichtung, aber nicht um die generelle Einhaltung der bayerischen Tariflöhne durch alle Unternehmen, unabhängig von ihrem Herkunftsland. Die Wettbewerbsgleichheit wird aber nur dann gesichert, wenn für die Aufträge der bayerische Tariflohn bezahlt werden muss.
Der Entwurf der Staatsregierung verlangt über die bestehenden Verpflichtungen hinaus bei allen Vorhaben des Freistaates Bayern im Hoch- und Tiefbau zwingend sowie bei Hochbauvorhaben der Kommunen und Unternehmen mit staatlicher Beteiligung fakultativ die Einhaltung des bayerischen Tariflohns, so dass auf allen Baustellen öffentlicher Auftraggeber in Bayern ein einheitlicher bayerischer Tariflohn gilt. Dass wir bei den Tiefbaumaßnahmen nicht die Kommunen einbeziehen, hat seinen Grund in der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Anlass für diese Entscheidung war, dass der BGH im Falle des Landes Berlin eine Wettbewerbsverzerrung durch die marktbeherrschende Stellung der öffentlichen Auftraggeber angenommen worden ist. Das gilt mit Sicherheit nicht für den Hochbau, könnte aber für den Tiefbau gelten. Deshalb ist der Tiefbau ausgenommen worden.
Die SPD lässt für den Nachweis der Tariftreue eine allgemeine Bescheinigung des Betriebsrates bzw. der Gewerkschaften genügen, während der Entwurf der Staatsregierung einen konkreten Nachweis durch die Unternehmen verlangt, dass tatsächlich der bayerische Tariflohn bezahlt wird. Das ist der entscheidende Punkt.
Wir kritisieren den SPD-Entwurf in einem weiteren Punkt. Es werden Selbstverständlichkeiten verlangt, die ohnehin geprüft werden und ohnehin eingehalten werden müssen, weil sie in anderen Rechtsvorschriften festgelegt sind. Das braucht also nicht noch einmal in diesen Gesetzentwurf hineingeschrieben zu werden. Das wäre auch kontraproduktiv für die Deregulierung, die das gesamte Hohe Haus immer wieder fordert. Die Staatsbauverwaltung oder die Bauämter der Kommunen müssten im Übrigen Dinge prüfen, zu deren Überprüfung sie gar nicht in der Lage sind. Die Vergabeverfahren würden noch komplizierter werden und länger dauern.
Durch die Vorlage des „Bescheinigungspaketes“ würden insbesondere die mittelständischen Unternehmer und die Handwerksbetriebe getroffen, die diese bürokratischen Erfordernisse nicht erfüllen könnten. Damit würden diese Unternehmen vom Wettbewerb ausgeschlossen, was wir aber alle nicht wollen. Sie könnten sich an vielen Vergaben nicht beteiligen, weil sie aus betrieblichen und verwaltungstechnischen Gründen nicht in der Lage sind, alle Bescheinigungen zu liefern, die in dem überzogenen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion verlangt werden.
Herr Kollege Schieder hat ausdrücklich gefragt, warum wir nicht verlangen, dass in Teillosen oder Fachlosen ausgeschrieben wird. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den § 97 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen des Bundes, in dem dieses enthalten ist. Deshalb muss das nicht im bayerischen Gesetz wiederholt werden. Wir haben nicht nur das bessere Gesetz, sondern wir legen auch das praktikablere Gesetz vor. Wir sind der Überzeugung, dass wir damit unseren mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben und den dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern helfen.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und um Ablehnung des Alternativgesetzentwurfs der SPD-Fraktion.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses wichtige Thema beschäftigt uns bereits das dritte Mal in diesem Jahr im Plenum. Zunächst hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt; anschließend hat die Staatsregierung mit einem eigenen Gesetzentwurf nachgezogen. Heute behandeln wir beide Gesetzentwürfe in Zweiter Lesung. Wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben von Anfang an signalisiert, dass wir beide Gesetzentwürfe für richtig halten und dass wir beiden Gesetzentwürfen zustimmen.
Herr Kollege Schieder, der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist zumindest besser als nichts. Ich wollte nicht zu sehr in Details gehen, aber nachdem Herr Schieder uns aufgefordert hat, unser Abstimmungsverhalten in den einzelnen Ausschüssen zu überdenken, muss ich sagen, auch am Gesetzentwurf der SPD hat uns die eine oder andere Formulierung nicht gefallen, weil wir sie nicht für praktikabel halten.
Ich will nicht zu tief in die Materie eindringen, aber ein oder zwei Beispiele erlaube ich mir zu nennen. Sie kennen sicher den Unterschied zwischen Tariflohn und Mindestlohn und können sich an das Gezerre vor etwa vier Jahren betreffend den 16-Punkte-Plan „Schäuble“ und das Arbeitnehmerentsendegesetz erinnern. Es war schwierig, die Arbeitgeber zur Zustimmung, zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung bezüglich des Mindestlohns zu bringen. Jetzt fordern Sie, dass nur Auftragnehmer berücksichtigt werden, die Tarif zahlen, und zwar nicht nur für den Auftrag der öffentlichen Hand, sondern generell. So wie Sie und ich die Praxis kennen, bewerben sich aber gerade viele kleine Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind. Wenn Sie also sagen, nur derjenige bekommt Aufträge, der generell tarifgebunden ist, dann schaden Sie in sehr vielen Fällen den Kleinen. Wenn Sie umgekehrt sagen, nur derjenige bekommt Aufträge, der sich an den Tarif hält, weil er tarifgebunden ist, oder derjenige, der als kleiner Unternehmer den Mindestlohn zahlt, bedeutet das ebenfalls eine Wettbewerbsverzerrung, weil der eine Tarif- und der andere Mindestlohn zahlt.
Ich habe gesagt, wir stimmen beiden Gesetzentwürfen zu. Beide Gesetzentwürfe haben das Ziel, für eine größere Verbindlichkeit und einen größeren Geltungsbereich zu sorgen, geht es darum, bei öffentlichen Bauaufträgen die Tariftreue als Vergabekriterium vorzuschreiben und abzufragen. Wir halten das von der Sache her für richtig und sinnvoll.
Daneben besteht nach den Vorgaben des Vergaberechtsänderungsgesetzes ohnehin die Notwendigkeit, für Forderungen, die über Zuverlässigkeit, Wirtschaft
lichkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde hinausgehen, die entsprechende Rechtsgrundlage per Landesgesetz oder per Bundesgesetz zu schaffen. Nachdem diese Vorgabe vor zwei Jahren als Teil in das GWB aufgenommen wurde, war klar, dass etwas passieren muss.
Der Fairness halber sollten die Staatsregierung und die CSU der SPD konzedieren dass sie mit ihrem Gesetzentwurf in Vorlage gegangen ist und dass die Staatsregierung nur nachgezogen hat, wobei sie Inhalte des BGH-Urteils zur Berliner Tariftreueerklärung berücksichtigt hat. Allerdings wäre kein eigener Gesetzentwurf notwendig gewesen. Auch seitens der Staatsregierung oder seitens der CSU hätte man Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der SPD stellen können.
Die SPD und ihren Gesetzentwurf abzukanzeln, wie es im Februar geschehen ist, war unseres Erachtens nicht angebracht. Herr Kollege Brosch hat wortwörtlich gesagt, wir machen doch kein Gesetz, damit es später eingestampft wird. Diese Bemerkung ist einfach nicht angebracht. Die Staatsregierung selbst hat bezüglich ihrer Bundesratsinitiative, die wir im Übrigen ebenfalls begrüßen, wortwörtlich formuliert: „Vorbereitung einer Bundesratsinitiative für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht eine Regelung durch den Bundesgesetzgeber für notwendig erachtet.“ Wie steht es denn hier mit dem Einstampfen? Ich denke, bezüglich des Gesetzentwurfs der SPD haben Sie sich doch erheblich in der Wortwahl vergriffen.
Es gilt, die Vorgaben des Kammergerichts Berlin und des BGH zu berücksichtigen. Stichworte sind Zuständigkeit, Arbeitsrecht, negative Koalitionsfreiheit und marktbeherrschende Stellung. Die Staatsregierung hat dem mit der Splittingregelung – Hochbau für alle, Tiefbau nur für den Freistaat Bayern – Rechnung getragen.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Gesetzentwurf der SPD in der überarbeiteten Fassung mit den Änderungsanträgen und dem Gesetzentwurf der Staatsregierung, die Herr Schieder bereits herausgestellt hat, liegen im Nachweis- und Kontrollverfahren, das bei der SPD sehr viel genauer und damit auch aufwendiger gestaltet ist, und im entscheidenden Passus, der uns gut gefallen hat, dass mittelständische Interessen durch Teilung der Bauaufträge in Fach- und Teillose angemessen zu berücksichtigen sind. Es geht darum, mit dem GUund GÜ-Unsinn bei öffentlichen Bauaufträgen Schluss zu machen. Deswegen findet diese Regelung unsere Unterstützung.
Nicht auseinander gesetzt haben wir uns bei unseren Beratungen sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen mit den Bedenken, die von Teilen der Wirtschaft geäußert werden. An mich ist herangetragen worden, die Transparenz würde leiden und Manipulationen würden Tür und Tor geöffnet. Wir sehen das nicht so. Ich denke, man sollte sich mit diesen Themen sehr offensiv auseinander setzen. Auch die beiden Gutachten des DGB haben in den Beratungen keine Rolle gespielt, was wohl signalisiert, dass wir alle in diesem Haus davon ausgehen, dass es zulässig ist, die Tariftreue bei öffentlichen Bauaufträgen abzufragen, wie es das entspre
Ich schließe wie Mitte Mai, als das Thema das letzte Mal im Plenum behandelt wurde: Wir sind der Meinung, die öffentliche Hand sollte als Auftraggeber durchaus die Tariftreue abfragen. Sie darf das zumindest überall dort, wo keine marktbeherrschende Stellung gegeben ist. Wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könnten uns noch andere Kriterien vorstellen, die abgefragt werden sollten. Zu denken ist beispielsweise an Ausbildungsleistungen, Frauenförderung oder die Beteiligung an der Stiftungsinitiative „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Daran werden wir arbeiten. Zunächst aber erklären wir unsere Zustimmung zu den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung sieht sich durch die wegen des Einsatzes von Billiglohn-Arbeitskräften am Bau entstandenen Wettbewerbsverzerrungen nach wie vor veranlasst, für alle staatlichen Baumaßnahmen die bereits im Juli 1996 eingeführte Tariftreue- und Nachunternehmererklärung weiter anzuwenden. Die Erklärungen sind auch ein wesentlicher Bestandteil des „Beschäftigungspakts Bayern“ zur Sicherung bestehender und zur Förderung neuer Arbeitsplätze.
Die Tariftreueerklärung stellt eine bauvertragliche Regelung dar, mit der sich die Auftragnehmer einschließlich etwaiger Nachunternehmer verpflichten, ihre auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer nicht unter den in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden Tarifen zu entlohnen und somit die zum Nachteil der bayerischen Bauwirtschaft aufgetretenen Wettbewerbsverzerrungen durch ausländische Billiglohnarbeiter zu verringern. Ich erinnere daran, dass die bayerischen Tariflöhne weit über dem nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu zahlenden Mindestlohn liegen, der derzeit 18,50 DM pro Stunde beträgt.
Die neue Rechtslage durch das Vergaberechtsänderungsgesetz vom 28. August 1998 erfordert ab dem 1. Juli 2000 für die bayerische Tariftreueerklärung zumindest bei Vergaben ab dem Schwellenwert formalrechtlich ein bayerisches Landesgesetz. Wie Herr Kollege Regensburger bereits bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs erläutert hat, war auf die Begründung zum Beschluss des BGH vom 18. Januar 2000 in einem Verfahren gegen die Berliner Tariftreueerklärung, die der bayerischen entspricht, und zum Berliner Vergabegesetz, das bereits im letzten Jahr erlassen wurde, zu achten.
Herr Kollege Dr. Runge, das war übrigens auch der Grund, warum wir keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Ich habe das damals ausführlich dargestellt. Wir wollten auf die Entscheidung des BGH warten, und
Der BGH hat die Berliner Tariftreueerklärung im Straßenbau wegen der marktbeherrschenden Stellung für rechtswidrig erklärt und das Berliner Vergabegesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil er darin einen Verstoß gegen das Tarifvertragsrecht und das Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit sieht.
Aufgrund der Notwendigkeit, einerseits die Wettbewerbsnachteile der bayerischen Bauwirtschaft zu verringern und andererseits der Entscheidung des Bundesgerichtshofs Rechnung zu tragen, hat die Staatsregierung diesen Gesetzentwurf beschlossen, der in den Ausschüssen unverändert angenommen wurde.
Der wesentliche Inhalt ist, dass Bauaufträge des Freistaats Bayern nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich verpflichten, ihre Arbeitnehmer nach den in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden Tarifen zu entlohnen und dies auch bei ihren Nachunternehmern sicherzustellen. Weiter werden die kommunalen Auftraggeber und die sonstigen, der Aufsicht des Freistaats unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts ermächtigt, dies im Hochbau ebenfalls zu verlangen. Damit entspricht die gesetzliche Regelung weitgehend der bisherigen bayerischen Tariftreueerklärung. Lediglich der kommunale Straßen- und Tiefbau musste von der Ermächtigung ausgenommen werden, da in diesem Bereich sonst wie in Berlin von einer marktbeherrschenden Stellung ausgegangen werden müsste. Damit ist völlig eindeutig, dass die Berliner Entscheidung zu übertragen war.
Im Hochbau dagegen ist eine Marktbeherrschung durch das große Bauvolumen privater Auftraggeber nicht anzunehmen. Auch die SPD-Fraktion hat bereits im Januar einen Gesetzentwurf zum gleichen Thema eingebracht. In der Fassung des Änderungsantrags vom 29.02.2000 verpflichtet dieser zwar alle öffentlichen Auftraggeber in Bayern, Aufträge nur an die Unternehmer zu vergeben, die die bestehenden einschlägigen tariflichen und gesetzlichen Bedingungen einhalten. Das bedeutet aber, die tarifgebundenen Unternehmer müssten die Tariflöhne bezahlen, während die ungebundenen Unternehmer die Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu bezahlen hätten. Das mindert aber die Wettbewerbsverzerrung nicht ausreichend. Das ist für mich ganz klar. Herr Kollege Runge hat verdienstvollerweise darauf hingewiesen: Gerade bei den kleinen und mittleren Unternehmen sind viele nicht tarifgebunden. Sie wären deshalb nur gehalten, das Entsendegesetz zu beachten. Diese Regelung wäre aber mit Abstand schlechter als die, welche die Staatsregierung vorgelegt hat.
Daneben möchte ich noch bemerken, dass die Unternehmen, die die gesetzlichen Vorschriften nicht einhalten – hier geht es um die Frage der Zuverlässigkeit – seit jeher auch ohne eigenes Gesetz wegen Unzuverlässigkeit von Aufträgen ausgeschlossen werden können.
Der SPD-Gesetzentwurf ist außerdem ein Beispiel für Überreglementierung. Ich werde, Herr Kollege Schieder,
später noch auf Ihre Kritik eingehen. Dieser Gesetzentwurf verlangt eine Fülle von Bestätigungen, die in der Praxis den Wettbewerb einschränken und die Dauer der Vergabeverfahren erheblich verlängern würden. Die Verfahren wären also stark bürokratisiert, was dem Abbau des Bescheinigungsunwesens und damit den Zielen der Verwaltungsvereinfachung entgegenliefe. Eine Verschärfung der Überwachung haben aber auch wir vorgesehen. Der Unternehmer wird künftig verpflichtet, die Einhaltung der Entlohnungsverpflichtung für sich und etwaige Nachunternehmer nachzuweisen. Wir schaffen hier eine neue Nachweispflicht. Das ist sehr wichtig. Die Überprüfung wird dadurch wesentlich erleichtert.
Herr Kollege Schieder, Umgehungsmöglichkeiten, die ich Ihnen damals am Rande der Plenarsitzung darlegte, werden auch nach Ihrem sehr bürokratischen Gesetzentwurf möglich sein. Außerdem ist bei Verstößen ein Ausschluss für weitere Aufträge für die Dauer von drei Jahren vorgesehen. Auch diese Erweiterung ist neu.
Wegen der äußerst knapp verbleibenden Zeit bis zum Auslaufen der Übergangsfristen des GWB und wegen der ausstehenden Begründung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, konnte der Gesetzentwurf nicht früher eingebracht werden. Einige wichtige Anregungen aus der Verbandsanhörung konnten deshalb in den Gesetzentwurf nicht aufgenommen werden. Sie bedürfen noch einer eingehenden Diskussion.
Der Ministerrat hat zusätzlich beschlossen, zwei Arbeitsgemeinschaften einzusetzen, die die Wünsche der Verbände prüfen und weitere Möglichkeiten suchen, um über Bundesratsinitiativen eine weitere Absicherung und eine eventuelle Ausweitung der Tariftreueerklärung auch auf Bundesebene zu erreichen.
Herr Kollege Schieder, Herr Kollege Runge, ich bestreite nicht, dass Ihre Erklärungen vom guten Willen geprägt waren. Der gute Wille allein genügt aber nicht. Wenn Sie wirklich etwas Entscheidendes tun wollen, dann würden Sie dafür sorgen, dass wir unsere Tariftreueerklärung auch auf Bundesaufträge anwenden dürfen. Das ist bislang nicht möglich. Dort, wo Rot-Grün die Verantwortung trägt, gibt es eine solche Vorgabe noch nicht. Ich sage deswegen, was Sie hier darstellen, ist nicht besonders glaubhaft. Ich fordere Sie auf, bei der Bundesregierung dafür zu sorgen, dass nicht nur das Entsendegesetz auf Bundesebene gilt, sondern dass auch eine unserer Tariftreueerklärung entsprechende Regelung eingeführt wird. Wenn das der Fall wäre, könnten Sie hier hocherhobenen Hauptes hinausgehen. Sie können unsere Vorschläge aber nicht kritisieren, ohne etwas dafür zu tun, dass künftig bei Bundesaufträgen im Freistaat unsere Regelungen angewandt werden dürfen.
Herr Staatsminister, mich würde interessieren, worauf Sie Ihren letzten Satz beziehen. Bezogen Sie sich darauf, was Sie oder Ihre Mitarbeiter, die diesen Beitrag geschrieben haben, dachten, was ich sagen würde oder bezogen Sie sich darauf, was ich tatsächlich gesagt habe?
Ich bitte um Nachsicht, wenn ich nicht verstanden habe, was Sie mit Ihrer Zwischenfrage meinten. Sie können doch nicht ernsthaft bestreiten, dass es ein Ärgernis ist, wenn wir im Zuge der Auftragsverwaltung bei Bundesaufträgen – dabei geht es um wesentlich höhere Bausummen als bei Landesaufträgen – die Tariftreueerklärung nicht verlangen dürfen, weil der Bund das unterbindet. Das liegt doch in der Verantwortung von Rot-Grün. Ich kann deshalb nur sagen: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Berliner Kolleginnen und Kollegen die soziale Verpflichtung ernst nehmen; dann kann man auch mit Ihnen ernsthafter diskutieren.
Herr Staatsminister, ich möchte Sie fragen, warum Sie sich gerade in dieser Frage so engagieren. Sie haben doch 16 Jahre lang in Bonn mitregiert. Warum haben Sie das damals nicht gemacht?
Herr Kollege Schieder, ich weiß nicht, ob Sie diese Frage wirklich ernst meinen. Es ist doch so, dass wir jetzt darüber diskutieren müssen, nachdem ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Berliner Tariftreueerklärung vorliegt. Darum geht es in der heutigen Diskussion. Sie haben in Berlin jetzt zwei Jahre Zeit. Es geht mir nicht darum, Sie hier vorzuführen. Ich nehme es vielmehr ernst, wie wir die bayerischen Bauarbeitnehmer schützen können. Wenn es sich um Landesaufträge handelt, kann man die Tariftreueerklärung anwenden. Bei Bundesaufträgen kann ich das aber nicht. Das zu ändern, ist Sache von Rot-Grün in Berlin. Deshalb sollten Sie mit uns dafür kämpfen, dass die Berliner eine entsprechende Regelung verabschieden.