Protokoll der Sitzung vom 09.11.2000

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4 c

Gesetzentwurf der Staatsregierung

eines Zweiten Bayerischen Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro (2. BayEuroAnpG) (Drucksache 14/4677)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Mir liegen auch keine Wortmeldungen vor. Ich brauche die Aussprache deshalb nicht zu eröffnen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaus

halt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4 d

Gesetzentwurf der Staatsregierung

eines Bayerischen Gesetzes zur Zahlung eines Landeserziehungsgeldes und zur Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Bayerisches Landeser- ziehungsgeldgesetz – BayLErzGG) (Drucksache 14/4679)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung begründet. Ich erteile Frau Staatsministerin Stamm das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landeserziehungsgeld ist das Herzstück der bayerischen Familienpolitik. Bayern war der Motor für die Einführung des Bundeserziehungsgeldes im Jahre 1986. Bayern war das erste Bundesland, das darüber hinaus ein Landeserziehungsgeld zur Sicherstellung der familiären Betreuung des Kindes in den ersten Lebensjahren einführte. Seit der Einführung im Jahre 1989 investierte der Freistaat Bayern 2,5 Milliarden DM in die Familienerziehung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung folgen wir nicht nur der Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes ab dem 1. Januar 2001, wir setzen vielmehr konsequent unseren familienpolitischen Kurs fort, indem wir unser Landeserziehungsgeldgesetz innovativ und systematisch weiterentwickeln, um damit seine Attraktivität zu erhalten. Wir setzen damit in der Familienpolitik neue gewichtige Akzente.

Erstens. Wir werden die Einkommensgrenzen entsprechend dem Bundeserziehungsgeldgesetz anheben. Nachdem die Einkommensgrenzen zum Bundeserziehungsgeld für die Kinder angehoben werden, die zum 1. Januar 2001 geboren werden, tritt die Erhöhung der Einkommensgrenzen haushaltsmäßig erst zum Jahr 2003 in Kraft. Daher ist es nicht notwendig, entsprechende Haushaltserhöhungen hier vorzusehen. Das wollte ich angesichts der Debatte zum Einzelplan 10 im Finanzausschuss sagen, die gestern stattgefunden hat.

Zweitens. Das Landeserziehungsgeld für das dritte und alle weiteren Kinder einer Familie von maximal 500 DM wird auf maximal 600 DM erhöht.

Drittens. Wir werden Eltern aus Drittstaaten, deren Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erwerben, in das Landeserziehungsgeld einbeziehen.

Viertens. Wir werden das Landeserziehungsgeld an binationale Elternpaare zahlen, sofern ein Elternteil die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzt. Frau Kollegin Köhler, ich denke, das dies von entscheidender Bedeutung ist.

Fünftens. Wir werden das Verfahren zum Landeserziehungsgeld grundsätzlich überarbeiten und wesentlich vereinfachen. Ich lege großen Wert darauf, dass die Anträge in der Zukunft in diesem Sinne gestaltet werden, damit Familien in der Lage sind, solche Anträge zu stellen.

Zum Verwaltungsvollzug möchte ich anmerken, dass wir für die Berechnung des Landeserziehungsgeldes die Berechnung des Bundeserziehungsgeldes übernehmen werden und dadurch eine Verwaltungsvereinfachung für die Familien und unsere Ämter schaffen.

Das bayerische Landeserziehungsgeld in der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausgestaltung ist eine beispielgebende Leistung des Freistaates Bayern, die im Vergleich zu anderen Bundesländern herausragt. Das Gesetz soll rückwirkend ab 1. Januar 2001 in Kraft treten. Die Leistungen setzen dann ab 1. Januar 2003 ein, wenn der Anspruch auf Bundeserziehungsgeld ausläuft. Ich darf mich heute schon beim Hohen Haus, vor allen Dingen bei den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion ganz, ganz herzlich für die Unterstützung in den letzten Jahren bedanken, was die familienpolitische Arbeit anbelangt. Ich denke, der Freistaat Bayern kann sich sehen lassen. Seit Einführung des Landeserziehungsgeldes haben wir 2,5 Milliarden DM ausgegeben. Dies ist eine vorbildliche Leistung. Wer an unserem Landeserziehungsgeld Kritik übt, soll zunächst einmal andere Bundesländer betrachten, in denen andere Parteien die Regierungsverantwortung haben und wo es Landeserziehungsgeld und dergleichen in keiner Weise gibt.

(Beifall bei der CSU)

Nachdem das Gesetz zum 1. Januar rückwirkend in Kraft treten soll, bitte ich um die entsprechende Beratung in den Ausschüssen und letztendlich auch um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion – das ist bekannt. Erster Redner ist Herr Kollege Wahnschaffe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Staatsministerin, die SPD-Fraktion begrüßt es selbstverständlich, dass die Staatsregierung nun endlich – ich betone endlich –

(Lachen bei der CSU)

eine Reform des Landeserziehungsgeldes in Angriff nehmen will, nachdem wir das 1998 mit einem eigenen Gesetzentwurf und 1999 mit einem Antrag angemahnt haben und Sie ja Gelegenheit gehabt hätten, in Bayern unabhängig von der bundesgesetzlichen Regelung etwas zu tun.

Selbst wenn wir Ihrer Argumentation folgen und sagen, der Bund hätte vorangehen müssen und gleichzeitig betonen, dass dies das Herzstück sei und auf bayeri

sche Impulse zurückzuführen sei, muss man schon fragen: Wieso sind eigentlich seit 1986, also seit 14 Jahren, die Einkommensgrenzen nicht mehr erhöht worden? Sie sind weder im Bund erhöht worden, noch seit 1989 im Land erhöht worden. Dies trägt der Situation der Familien in unserem Lande in keiner Weise Rechnung.

Wir bedauern auch, dass Sie was den Leistungsumfang und den Empfängerkreis angeht, weit hinter dem zurückbleiben, was wir 1998 gefordert haben und was der Bund jetzt mit seiner Novellierung macht. In der Zeit, in der Sie in Bonn mit Verantwortung getragen haben, war die Bundesregierung nicht in der Lage, das Bundeserziehungsgeldgesetz zu novellieren. Wir haben es jetzt nicht nur novelliert, indem wir eine Leistungsverbesserung vorgenommen haben, sondern wir haben es auch flexibler gestaltet; vor allen Dingen haben wir den Bezieherkreis ausgeweitet.

Sie bauen nach wie vor Hürden auf. Sie legen großen Wert darauf, dass ein Teil von Familien, die aus der EG stammen, in Zukunft Anspruch auf das Landeserziehungsgeld hat und dass auch Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit, aber mit ausländischen Eltern in den Genuss dieses Landeserziehungsgeldes kommen. Sie verschweigen aber gleichzeitig, dass das Bundeserziehungsgeld viel weiter gehende Lösungen vorsieht. Die Ausländerregelung wird nämlich nicht so bürokratisch und nicht so restriktiv gehandhabt, wie Sie dies tun.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Winter?

Ja, aber gern, wenn es nicht auf meine Redezeit angerechnet wird.

Herr Kollege Wahnschaffe, in welchem Bundesland der alten Bundesrepublik Deutschland ist das Landeserziehungsgeld von Ihren Kollegen eingeführt worden? Da Sie die rechtzeitige oder frühzeitige schnelle Erhöhung anmahnen, frage ich Sie: Wie kann etwas erhöht werden, was es nicht gibt?

Herr Kollege Winter, auf diese intelligente Frage gebe ich Ihnen gerne eine intelligente Antwort. Sie können familienpolitische Maßnahmen in anderen Bundesländern, auf die ja die Frau Staatsministerin immer abhebt, nicht mit denen in Bayern vergleichen. Ich will Ihnen dazu ein Beispiel nennen.

(Zuruf von der CSU)

Wir fordern seit Jahrzehnten, dass in Bayern familienergänzende Maßnahmen so verbessert werden, dass nicht nur Kindergärten, sondern auch Kinderkrippen und Kinderhorte gefördert werden,

(Beifall bei der SPD)

was in Bayern bis heute nicht in dem Umfang der Fall ist, wie es in anderen Bundesländern Gott sei Dank geschieht. Das kleine Saarland, auf dem Sie ja sonst immer so herumhacken

(Zurufe von der CSU: Jetzt nicht mehr!)

Moment –, hat zu sozialdemokratischer Zeit Verbesserungen eingeführt.

Lassen Sie mich auf das Landeserziehungsgeld zurückkommen. Beim Landeserziehungsgeld haben Sie noch weitere Hürden eingebaut. Sie haben nämlich eine Sperre von zwölf Monaten eingebaut, wonach jemand erst zwölf Monate seinen Wohnsitz in Bayern haben muss, bevor er in den Genuss dieses Geldes kommt. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass er überhaupt nicht in den Genuss dieses Geldes kommt. Angeblich soll dies Missbrauch verhindern. Diese Regelung gibt es im Bundeserziehungsgeldgesetz auch nicht. Wir werden in der Einzelberatung genau abklopfen, inwieweit dies mit den bundesrechtlichen Bedingungen in Einklang zu bringen ist und inwieweit es vernünftig ist, in Bayern anders zu operieren.

Meine Damen und Herren, wo sind Ihre angeblich so familienfreundlichen Maßnahmen geblieben? Wir haben im Bund innerhalb eines Jahres das Kindergeld um 50 DM erhöht. Herr Kollege Winter, wann gab es die letzte Erhöhung des Kindergeldes der unter CSU-Mitwirkung geführten Bundesregierung? Können Sie sich daran noch erinnern?

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen Punkt zu sprechen kommen. Frau Staatsministerin, Sie haben zu Recht auf die gestrige Debatte hingewiesen. Eines möchte ich aber schon zu bedenken geben. Die Staatsregierung hätte es in der Hand gehabt, die Neuregelung nicht erst 2003, sondern bereits 2001 einzuführen. Dann hätten eben die Familien bereits 2001 und nicht erst 2003 von der Erhöhung der Einkommensgrenzen profitiert. Dies alles haben Sie nicht gemacht. Insofern bleibt dieser Entwurf Stückwerk. Ich hoffe, dass es uns in den Beratungen in den Ausschüssen gelingt, noch die eine oder andere Verbesserung durchzusetzen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Unterländer, Sie sind der nächste Redner. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wahnschaffe, Sie haben sich weniger mit der Vorreiterrolle des Freistaates Bayern in der Familienpolitik befasst als mit der Verteidigung dessen, was die gegenwärtige Bundesregierung in Berlin anstellt. Ich halte es schlichtweg für merkwürdig, wenn Sie auf die großen familienpolitischen Leistungen mit der Anhebung des Kindergeldes eingehen, aber gleichzeitig verschweigen, dass durch indirekte Steuern, insbesondere durch die Ökosteuer, die Familien wesentlich stärker belastet werden.

(Beifall bei der CSU)