Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen heute wieder eine Diskussion über die Ballungsraumzulage führen, nachdem eine Entscheidung dazu bisher nur durch eine Presseerklärung der Staatsregierung nach einer Kabinettssitzung bekannt wurde. Die Staatsregierung hat „auf höchstem Niveau“ Fakten geschaffen, wie es vor kurzem im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gesagt wurde, wenn es eine Kabinettsentscheidung ist, und zwar vor der Beteiligung der Berufsverbände, der Tarifvertragsparteien und des Parlaments. Dieser schlechte Stil ist inzwischen in Bayern im Beamtenbereich des öffentlichen Dienstes, aber insbesondere im Finanzressort, Mode geworden. Ich bitte auch bei den Befindlichkeiten der oberbayerischen und Münchener Abgeordneten zu überlegen, wo bei diesem Thema noch die Diskussionsbereitschaft der Tarifparteien sein soll, wo der Versuch zum Kompromiss zu kommen, ernst genommen wird, wenn im Grunde Kabinettsbeschlüsse verkündet werden. Wir alle in diesem Hohen Haus wissen doch, dass Kabinettsbeschlüsse kaum mehr umgeworfen werden können, und dies bezeichne ich als schlechten Stil.
Dass der Finanzminister manchmal im Gutsherrenstil regiert, kommt vielleicht von der nahen Verwandtschaft und von der Verantwortung für die Schlösserverwaltung. Es genügt nicht, nach dem Motto zu handeln: „Wir schaffen an, das genügt dann schon“. Wir haben mit der Ballungsraumzulage ein Auslaufmodell zum 31.12.2000.
Die Diskussion vom Mai dieses Jahres, in der wir uns sehr intensiv mit drei Dringlichkeitsanträgen zur Ballungsraumzulage beschäftigt haben, führte am Schluss
zu gemeinsamen Beschlüssen. Durch den jetzigen Beschluss des Kabinetts und durch den nahen Auslauftermin kann jetzt kaum noch eine Beteiligung stattfinden. Wie ich gehört habe, hat das Landtagsamt von dem Gesetzentwurf noch nicht einmal einen Abdruck. Der Entwurf soll diese Woche in die Ressortanhörung gegangen sein. Herr Dr. Bernhard, Sie wissen selbst, wie lange eine Ressortanhörung selbst bei kurzen Fristen dauern kann und sollte, wenn es ernsthaft gemeint ist. Deshalb stelle ich fest, dass, selbst wenn eine Übergangsvorschrift beabsichtigt ist und eine Weiterzahlung garantiert werden soll, wieder alles unter Zeitdruck behandelt wird. Ich bedaure, dass das Parlament bis heute noch keine Einsicht in den Gesetzentwurf hat.
Zum Inhalt. Wir haben folgende Situation: Der heutigen Pressemeldung zufolge werden in Zukunft die Gebiete, in denen bisher die Ballungsraumzulage gewährt wurde, auch rein optisch halbiert. Dies ist eine Schlechterstellung, nicht umsonst wird von einer Halbierung der bisher möglichen Gewährung gesprochen. Wir haben außerdem den Abgang von den Mietstufen hin zu dem Landesentwicklungsprogramm und die Abkehr von der Besoldungsgruppe von bisher A 10 hin zu einem festen Betrag in Höhe von 4750 DM. Wir haben damit mit Sicherheit auch mehr Verwaltungsaufwand, weil im Einzelfall immer überprüft werden muss, ob eine Beamtin oder ein Beamter diese Kategorie überschreitet oder nicht, und weil auch bei den Kindern Fehlbeträge eingeführt werden. Für eine solche „Beschäftigungsmaßnahme“, die niemandem dient, habe ich kein Verständnis.
Wir dürfen nicht übersehen, dass es immer um Bruttobeträge geht. Ein Arbeitnehmer mit zwei Kindern, der vom Bruttobetrag die Krankenversicherung und die Steuer abziehen muss, hat mit Blick auf die Lebenshaltungskosten in München sicher kein Spitzeneinkommen. Insbesondere in München werden wir auch bei A 10 eine Rücknahme haben. Herr Kollege Unterländer, wenn Sie nachrechnen und sich die letzte Tabelle vom März 1999 anschauen, die die neue Besoldungserhöhung noch nicht beinhaltet, werden Sie feststellen, dass bei A 10 viele herausfallen, die früher die Ballungsraumzulage erhalten haben.
Unserer Fraktion geht es in erster Linie um den Personenkreis, der in München unter schwierigen Bedingungen seinen Lebensunterhalt bestreiten muss und der, insbesondere wenn er Kinder hat, in dieser Großstadt und in diesem Ballungsraum Schwierigkeiten hat, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Dies ist der Kernpunkt unserer Antragstellung. Leider ist Herr Kollege Dr. Eykmann vom Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes nicht da. Herr Kollege Unterländer, eines dürfen wir nicht verkennen: In letzter Zeit haben wir immer wieder die Diskussion und müssen vermehrt feststellen, dass wir in bestimmten Bereichen allmählich wieder Probleme haben, qualifizierten Nachwuchs zu bekommen und qualifizierten Nachwuchs, der von uns ausgebildet wurde, zu behalten. Auch diese Situation – wenn sie so ist – sollte uns überlegen lassen, ob es nicht sinnvoller ist, die Ballungsraumzulage so wie bisher weiterhin zu zahlen; denn eines steht fest: Die Ballungsraumzulage wird aufgrund einer Initiative des damaligen Finanzmi
Meine Damen und Herren, dies ist Ihr Trick dabei: Sie haben die Ballungsraumzulage im Grunde auf dem Stand von 1988 eingefroren. Was Sie heute beschließen, ist keine Erhöhung, sondern lediglich eine unter geringeren Werten Weiterführung der Ballungsraumzulage.
So ist die Situation. Deswegen habe ich die Befürchtung, dass wir mit der Qualität des Nachwuchses Schwierigkeiten haben werden.
Der Herr Finanzminister hat erst vor kurzem große Töne bei der Feier anlässlich des 25jährigen Bestehens der Bayerischen Beamtenfachhochschule von sich gegeben. Er mache sich Sorgen über die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber den privaten Arbeitgebern. Dazu muss ich feststellen: Es hilft wenig, bei Festtagsreden solche Stellungnahmen abzugeben, wenn in der nächsten Kabinettsitzung dann ein Beschluss gefasst wird, der im Grunde die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, insbesondere in Ballungsräumen, schmälert. So ist die Situation.
Deswegen finde ich, dass das Ganze in einem Gesamtzusammenhang zu sehen ist. Ich bitte auch die Kollegen der CSU, die mit dem öffentlichen Dienst befasst sind, sich damit noch einmal ernsthaft zu befassen.
Herr Staatsminister Huber, Sie wissen es genauso gut. Wir haben in letzter Zeit sehr viel negativ verändert, und wir haben einiges an Attraktivität von dem öffentlichen Dienst weggenommen. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Wenn nicht, dann kann ich Ihnen ein paar Beispiele dafür nennen. Ich denke daran, dass bis heute keine Bereitschaft besteht, die Stellenplanobergrenzen im Freistaat Bayern auszuschöpfen. Ich denke daran, dass wir jetzt auf dem Weg sind, die Beihilfeberechtigung für die Arbeitnehmer bei den Städten und Gemeinden und beim Freistaat Bayern zu beseitigen, was insbesondere wieder die Bezieher von kleineren und niederen Einkommen trifft. Wir haben die Diskussion darüber im Ausschuss geführt. Ich hoffe, dass der Kommunalpolitische Ausschuss noch eine Änderung durch Vernunft herbeiführen wird.
Was wir auch festzustellen haben – daran können Sie als Mitverantwortliche für München nicht vorbeigehen – ist, dass wir in München erhebliche Schwierigkeiten bei der Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum bekommen werden. In der „Süddeutschen Zeitung“ vom Mai dieses Jahres wird nicht umsonst darauf hingewiesen, dass dem so ist. Deswegen muss ich Herrn Kattenbeck vom Bayerischen Beamtenbund in dieser Frage zustimmen. Er spricht davon, dass diese Korrektur, so wie sie von Ihnen verkauft wurde, keine Korrektur, sondern ein Kahlschlag auf diesem Sektor ist. Dem kann man nur zustimmen.
Ich glaube nicht, dass das Landesentwicklungsprogramm das richtige Instrument dafür ist. Hier werden soziale Komponenten nicht beachtet. Die Institution des Landesentwicklungsprogramms ist nicht dazu geeignet, soziale Komponenten und Lebenshaltungskosten zu korrigieren und vielleicht positiv zu gestalten.
Wir hören auch Kritik aus den Reihen des Städtetags. Ich weiß nicht, zum wievielten Mal der Städtetag moniert, dass die Beteiligungsfrist überhaupt nicht ausreichen wird. Bitte überlegen Sie sich auch, mit welchen Problemstellungen ein Gemeindetag zu tun haben wird, wenn diese Gemeinden aus der Förderung herausfallen. Ich glaube, wir können uns vorstellen, welchen Aufruhr das geben wird. Ich kann mich recht gut an eine Reihe von Petitionen von Bürgermeistern aus dem Raum München erinnern. Das war eine ganze Litanei. Die wollten die Ballungsraumzulage sogar freiwillig zahlen, um die Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen Kommunen und gegenüber der freien Wirtschaft erhalten zu können. So ist die Situation, und nicht so, wie Sie sie hier kaschieren wollen.
Deswegen denken Sie bitte auch an dieses Problem. Herr Minister, das haben Sie selbst miterlebt: Die Liste der Beamten aus dem mittleren Dienst, die trotz Ballungsraumzulage von München weg möchten, ist ellenlang, und es gelingt auch kaum, Nachwuchskräfte aus dem Münchner Raum für die unteren Gehaltsstufen zu bekommen. Deswegen sind Sie meines Erachtens auch in der Verantwortung bei dieser Frage. Deswegen haben wir auch den Dringlichkeitsantrag gestellt.
Ich darf noch auf folgendes hinweisen: Ich weiß nicht, warum Kollege Dr. Eykmann in der „Welt am Sonntag“ vom 05.11. uns bayerischen Sozialdemokraten vorwirft, wir würden die Bürger, die Wähler und die Beschäftigten gleichermaßen belügen. Er wird zitiert: „... eine Kehrtwendung des SPD-Abgeordneten Franzke um 180 Grad. Er hat in der betreffenden Plenarsitzung auf die Frage, ob die SPD die Ballungsraumzulage ohne Änderung fortführen wolle, klargestellt, dass mit uns über andere Modalitäten geredet werden kann.“ Das stimmt.
Wir hatten damals in unserem Antrag ausdrücklich nicht angegeben, in welchem Umfang und in welcher Höhe sie gewährt werden soll. Das haben wir logischerweise nicht getan. Ich habe es damals schon gesagt, und sage heute wieder, dass die 150 Mark, die 1988 für angemessen gehalten wurden, heute wahrscheinlich nicht mehr angemessen sind.
Selbst wenn man von Seiten des Finanzministers den Topf der Förderung nicht erweitern will, muss man sich doch einmal eine Diskussion darüber erlauben, ob nicht andere Ballungsgebiete in Bayern in derselben Situation sind wie München. Deshalb verstehe ich den Vorwurf, wir würden lügen, in keiner Weise. Ich weise ihn ausdrücklich zurück.
Ich bin der Auffassung, wir sollten miteinander alles tun – so wie wir im Mai damit angefangen haben –, um die Bal
lungsraumzulage zumindest zu erhalten. Hier geht es nicht um ein Geschenk, hier geht es um eine Lebenserhaltungszulage für die von diesem Problem betroffenen Beschäftigten in München. Deswegen bitte ich Sie darum, unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Franzke. Ich weise darauf hin – das tue ich jetzt um 15.55 Uhr –, dass namentliche Abstimmung zu diesem Antrag beantragt worden ist. Wir können die Abstimmung also in 15 Minuten durchführen. Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Bernhard.
Meine Damen und Herren! Mir ist der Antrag der SPD weder vom Zeitpunkt noch vom Inhalt her verständlich. Wir waren uns darüber einig – gerade als Münchner sage ich das –, dass wir die Ballungsraumzulage grundsätzlich erhalten müssen.
Nein. Herr Kollege Maget, jetzt will ich Sie einmal an etwas erinnern: Wir beide haben in der Debatte miteinander gesprochen, und ich habe Ihnen gesagt, wir stimmen diesem Antrag nur zu, wenn einer der Redner Ihrer Fraktion den Antrag so modifiziert, dass der Antrag nicht darauf hinausläuft, dass die Ballungsraumzulage unverändert fortgeführt wird, sondern dass die Gebietskulisse verändert werden kann und dass auch der Personenkreis, an den sie bezahlt wird, eingeschränkt wird.
Ihre damalige Aussage, Herr Kollege Franzke – wir haben ausdrücklich nicht angegeben, in welchem Umfang und in welcher Höhe sie gewährt werden soll – war genau so gemeint und nicht so, wie Sie es jetzt darstellen, die Ballungsraumzulage müsste auch noch erhöht werden. Kollege Maget hat dann noch von einer hilfreichen Brücke für den Finanzminister gesprochen. Es war unser Kompromiss zu sagen, eine unveränderte Fortführung ist nicht möglich, sondern wir müssen die Ballungsraumzulage modifizieren, weil das einfach zu Ungereimtheiten geführt hat.
Was den Zeitpunkt und den Ministerratsbeschluss anbelangt, zeigt Ihre Bemerkung, dass Sie schon lange nicht mehr an einer Regierung hier in Bayern beteiligt waren. Wie soll die Staatsregierung anders verfahren, als dass sie sagt, wir beschließen ein Konzept, dann geben wir es in die Anhörung und anschließend wird das berücksichtigt, was an Anregungen und Kritik zurückkommt? Dann beschließt der Ministerrat noch einmal. Wie soll das anders gehen?
(Zuruf des Abgeordneten Franzke (SPD) – Zuruf der Frau Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer (SPD))
Die Staatsregierung muss sich doch zuerst ein Bild davon machen, was gemacht werden soll. Das geht doch gar nicht anders. Das ist in vielen anderen Verfahren das gleiche. Das ist doch völliger Unsinn.
Wir wollten im Ballungsraum München gemeinsam etwas tun. Wenn Sie heute einen solchen Dringlichkeitsantrag stellen und in der Öffentlichkeit etwas ganz anderes erzählen als das, über das wir uns geeinigt haben, dann muss ich sagen: Das ist unredlich, und das ist populistisch. Sie erwecken bei den Bürgern den Eindruck, als hätten wir gemeinsam beschlossen, die Ballungsraumzulage unverändert fortzuführen. Davon war nie und nimmer die Rede. Diesen Eindruck sollten Sie auch in der Öffentlichkeit nicht erwecken.
Es hat gar keinen Sinn, dass wir uns mit den Einzelheiten bei der Gebietskulisse befassen, weil wir nicht wissen, was am Ende dabei herauskommt. Sie haben ein paar Bemerkungen dazu gemacht; ich möchte auch ein paar dazu machen. Wir verwenden jetzt diesen Ansatz aus dem Landesentwicklungsprogramm. Wir hätten uns das viel einfacher machen können. Wir hätten folgendes tun können:
Die Zuordnung zu den Mietstufen in den Gebieten V und VI wird durch den Bund so verändert, dass ein Großteil der Gemeinden, die durch diese Regelung aus der Förderung herausfallen, auch durch die Verordnung des Bundes herausgefallen wären. Das wäre für uns viel einfacher gewesen, denn wir hätten sagen können: „Bitte, beschweren Sie sich bei der Bundesregierung in Berlin.“ Wir haben das nicht getan, weil wir es nicht als sachgerecht empfunden haben und nicht eine Situation entstehen lassen wollten – Sie haben die Grafik gezeigt –, in der die Ballungsraumzulage über das Land verstreut bezahlt wird. Stattdessen wollten wir die Ballungsraumzulage auf das zurückführen – das ist ein wichtiger Punkt –, wofür sie ursprünglich geschaffen worden ist. Geschaffen worden ist sie, um die Personalversorgung im Ballungsraum München zu verbessern, denn es gibt Unterschiede in Bayern. Der Ansatz im Landesentwicklungsprogramm führt die Ballungsraumzulage im Grunde auf die ursprüngliche Zwecksetzung zurück. In Zukunft ist das System leichter zu handhaben, auch was die Praxis der Gemeinden anbelangt, die die Ballungsraumzulage vielfach rechtswidrig bezahlt haben. Das kann auf die Dauer nicht hingenommen werden. Deshalb gibt es in Zukunft eine viel klarere und eindeutigere Abgrenzung.
Zu den Beträgen. Wir haben gedacht, der Ansatz von Beträgen ist deshalb besser, weil es je nach Laufbahn unterschiedliche Situationen gibt. Auf diesem Gebiet existieren Ungerechtigkeiten. Diese kann man besser beseitigen, wenn man an Beträge anknüpft und sagt, bis zu einem bestimmten Betrag, der im Übrigen dynamisiert wird, soll die Ballungsraumzulage bezahlt werden. Dieser Ansatz erschien uns vernünftiger als die bisherige Regelung. Er hat mit Einschränkungen überhaupt nichts zu tun, sondern soll nur mehr Gerechtigkeit schaffen.
Herr Franzke, was das Volumen anbelangt, stimmt nicht, was Sie in den Raum stellen. Sie haben behauptet, die Ballungsraumzulage würde dem Volumen nach um 50% reduziert. Das stimmt nicht. Wenn die Regelung kommt, sind es etwa 16%. Ich denke, vom ursprünglichen Ansatz einer maßvollen Eingrenzung und Reduzierung her entsprechen 16% durchaus dem, was angemessen
ist. Von dem Kahlschlag, von dem Sie sprechen, kann wohl keine Rede sein, wenn 84% des Betrags weiter bezahlt werden. Hier können Sie doch nicht von Kahlschlag sprechen.
Was den Wohnungsbau in München anbelangt, ist es in der Tat so, dass wir zunehmend Probleme bekommen. Nachdem der Oberbürgermeister heute Morgen schon zu Unrecht gelobt worden ist, sage ich: Auch da hat er versagt. Die Wohnungsbauzahlen in München sind leider rückläufig im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen die CSU in München regiert hat und durch massive Neubauprogramme die Mieten stabilisiert und teilweise sogar zu ihrer Senkung beigetragen hat. So ist das.
Ich denke, von Kahlschlag kann keine Rede sein. Die Sache wird diskutiert werden. Ich denke, die Eingrenzung ist maßvoll. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das, was Sie betrieben haben, leider – sage ich, weil wir die Sache gemeinsam voranbringen wollten – Populismus ist. Es ist unredlich, den Leuten vorzumachen, alles kann so bleiben, wie es ist, es kann sogar noch besser werden. So etwas sollten Sie nicht tun.