Otmar Bernhard
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der aufgerufene Tagesordnungspunkt schließt nahtlos an das an, was wir soeben in der Aktuellen Stunde diskutiert haben, nämlich die außerordentlich schwierige Finanzsituation der Kommunen. Um darauf noch einmal kurz einzugehen: Es ist wichtig, dass wir uns klarmachen, welches die Ursachen dieser Misere sind, sonst werden die falschen Rezepte entwickelt und es kommt zu falschen Erwartungen, etwa auch an das
Konnexitätsprinzip, das wir heute beschließen werden und das dann in eine Verfassungsänderung einmünden soll.
Wir brauchen wieder mehr Wachstum; ohne mehr Wachstum können wir weder die Probleme der Kommunen noch viele andere Probleme lösen. Wir müssen an die Standards herangehen – das ist heute relativ wenig angesprochen worden –, weil sonst die Ausgaben ständig weiter steigen und wir mit der Finanzierung nicht nachkommen.
Wir müssen auch die vorgelagerte Stufe des Problems näher ansehen. Die Kommunen klagen auch darüber – und wie ich glaube zu Recht – dass einige Veränderungen im Steuerrecht notwendig sind, und zwar nicht nur auf nationaler Ebene. Wir müssen uns überlegen, ob wir nicht ein Stück Steuerharmonisierung in der EU brauchen, damit bestimmte Steuerverlagerungen nicht mehr möglich sind.
Kommen wir jetzt zu dem Thema, mit dem wir uns heute befassen wollen: Die Verlagerung von Belastungen auf die Kommunen durch den Bund und das Land. Hier möchte ich aber noch einmal festhalten,
auch um die Dinge ins richtige Lot zu bringen, dass der Bund auf dem Feld der Belastungsverlagerungen die Hauptverantwortung trägt. Man muss sich nur einmal die Beträge ansehen, um die es hier geht: Grundsicherung und vieles mehr, das wurde vorher bereits angesprochen. Wenn man dies betrachtet, weiß man, dass die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Bayerischen Verfassung die eine Sache ist, dass es aber weitaus wichtiger ist, das Konnexitätsprinzip beim Bund durchzusetzen. Hierin sind wir uns auch einig. Ich hoffe, nachdem Sie in Berlin regieren, dass Sie dort die entscheidenden Anstöße geben, damit es möglich sein wird, das Konnexitätsprinzip auch auf Bundesebene zu verankern.
Meine Damen und Herren, wir erwarten uns von der Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Bayerischen Verfassung, dass die schleichende Auszehrung der kommunalen Haushalte durch die Verlagerung von Belastungen – zumindest was das Land anbelangt – beendet wird. Wir erwarten uns, dass damit die permanente Gefährdung der kommunalen Finanzen, die die Kommunen selbst nicht beeinflussen können zu Ende ist, denn dies ist auch ein Stück Ohnmacht für die Kommunen. Wir hoffen, dass wir die kommunale Selbstverwaltung entscheidend stärken. Was nützt es den Kommunen, wenn sie rechtlich über die kommunale Selbstverwaltung verfügen, finanziell aber keinen Spielraum haben, um davon vernünftig Gebrauch zu machen? Wir erwarten uns auch, das können wir selbst steuern, dass dieses Konnexitätsprinzip eine präventive Wirkung hat, damit wir, das Parlament, aber auch die Verwaltung, in Zukunft überlegen: Was soll geschehen? Was kann man finanzieren? Wer muss es bezahlen? – Das wird in
Zukunft zur Zurückhaltung mahnen und zur Zurückhaltung veranlassen.
Was wir hier gesetzlich festschreiben, ist eine außerordentlich freundliche Lösung für die Kommunen, ich behaupte, es ist die kommunalfreundlichste in der ganzen Bundesrepublik. Es ist eine vorbildliche Regelung. Die Kommunen haben das, was wir hier beschließen wollen, selbst als Durchbruch auf dem Feld der Belastungsverschiebungen bezeichnet. Diese Regelung haben wir, das Parlament, und die Staatsregierung in enger Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet, und so haben wir auch die volle Zustimmung der Kommunalen Spitzenverbände zu dieser Regelung. Ich denke deshalb, dass die Freien Wähler nach dem heutigen Gesetzesbeschluss entscheiden können, ihr Volksbegehren nicht weiter zu verfolgen, denn unsere Regelung geht weiter als das, was die Freien Wähler wollen. Ihr Volksbegehren ist also nicht mehr erforderlich und wird keine politische Bedeutung mehr haben.
In dem gesamten Kontext, den wir heute diskutieren, ist das Konnexitätsprinzip ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Kommunalfinanzen. Es ist aber auch ein Beitrag zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen und somit ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft und der kommunalen Wirtschaft. Allerdings wissen wir auch, meine Damen und Herren – und das wissen auch die Kommunen –, durch diese Regelung wird das Geld nicht mehr. Ich glaube aber, wir werden auf jeden Fall erreichen
dass es zu einer aufgabengerechteren und einer insgesamt gerechteren Zuordnung von Geld und Aufgaben kommen wird.
Nachdem es heute morgen in der Debatte eine Rolle gespielt hat, will ich hier an die Adresse der SPD noch Folgendes sagen: Geschäftsgrundlage dieser Regelung ist – ihr haben die Kommunalen Spitzenverbände auch zugestimmt, deshalb sollten wir es in der Argumentation entsprechend handhaben –, dass, dieses Konnexitätsprinzip für die Zukunft gilt. Wir haben gesagt: Wir wenden es in diesem Jahr im Vorgriff an. Es wäre absurd, wenn wir in diesem Jahr Belastungen verlagern und nicht gleichzeitig Finanzen beibringen würden. Es kann aber nicht so sein, dass man jetzt das Konnexitätsprinzip in Anspruch nimmt, wenn man finanzpolitische Forderungen der Kommunen apostrophiert, seien sie berechtigt oder nicht. Ich möchte ein Beispiel herausgreifen. Die kommunalen Schulen sind ganz bestimmt kein Fall für das Konnexitätsprinzip. Niemand hat den Kommunen aufoktroyiert, dass sie kommunale Schulen betreiben sollten. Wir sollten deshalb auseinander halten, was kommunale Finanzierungsaufgaben sind und was nicht. Was sind beispielsweise Aufgaben der Sachaufwandsträger der Schulen? Man sollte nicht alles vermischen und so tun, als gelte das Konnexitätsprinzip, und der Staat müsse zahlen.
Wir haben ein striktes Konnexitätsprinzip vorgesehen, volle Kostenerstattung, meine Damen und Herren. Wir sehen vor, dass durch alle Maßnahmen und Instrumente des staatlichen Handelns die Konnexität ausgelöst wird, gleichgültig ob es sich um ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Richtlinie handelt. Wir sehen das Prinzip für den übertragenen Wirkungskreis ebenso vor wie für den eigenen, für die freiwilligen Aufgaben – wenn besondere Anforderungen gestellt werden –, für die Soll-Aufgaben – unter bestimmten Voraussetzungen –, bis hin zu Förderprogrammen – wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Ich glaube auch, dass es ein vernünftiges Angebot ist, das ganze künftig in einem Konsultationsprozess von Staatsregierung und Kommunen oder, wenn dies anfällt, zwischen Kommunen und Parlament zu erarbeiten. So soll abgeklärt werden, welche Belastungen von bestimmten Maßnahmen ausgehen, wie groß diese Belastungen sind, und wie wir damit umgehen. In diesem Paket sind noch eine Reihe von anderen Verfassungsänderungen enthalten, auf die ich nur kurz eingehen will. Schließlich haben wir anschließend noch eine Debatte zum Parlamentsinformationsgesetz, zur Verankerung des Parlamentsinformationsrechtes in der Verfassung. Das andere ist eine technische Regelung, was die Einberufung des Landtags anbelangt. Darüber hinaus haben wir drei Verfassungsänderungen, die man als Grundrechtspaket bezeichnen könnte: die Absenkung des passiven Wahlalters, die Neuformulierung der Verfassungsbestimmung – das ist Artikel 100 – über die Menschenwürde, und schließlich das Herausstellen, dass Kinder eigene Rechtspersönlichkeiten sind, die eigene Rechte haben.
Ich glaube, die Beratungen in den Ausschüssen haben ergeben, dass es sich um eine ausgewogene Regelung handelt, die großen Fortschritt bringt. So konnten wir einen Konsens zwischen allen Fraktionen dieses Hohen Hauses erreichen. Ich denke, was wir heute beschließen, ist eine der bedeutsameren – vielleicht sogar eine der bedeutsamsten – Verfassungsänderungen, mit einer erheblichen Tragweite. Es ist eine bedeutsame Ausformung und Konkretisierung des Selbstverwaltungsrechtes in seiner finanzpolitischen Dimension. Insgesamt gesehen ist dies ein wichtiger Baustein für eine faire Finanzverfassung und ein faires Verhältnis zu den Kommunen.
Ich denke, nun ist es unsere gemeinsame Aufgabe, für dieses Paket zu werben, das bei der Landtagswahl am 21. September dieses Jahres mit beschlossen werden soll. Wir alle hoffen, dass es bei den Bürgerinnen und Bürgern ein Erfolg werden wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben heute den dritten interfraktionellen Gesetzentwurf zu behandeln. Es ist ein Tag der Harmonie, an dem ich sogar die Ehre habe, für alle Fraktionen zu sprechen – eine ungewöhnliche Rolle.
Meine Damen und Herren, wir beraten den Gesetzentwurf, mit dem wir die Altersversorgung der Abgeordneten den gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen wollen. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass wir es nicht hinnehmen können, dass nur bei der Rentenversicherung und bei der Beamtenversorgung Kürzungen und Einschränkungen hingenommen werden müssen. Diese Kürzungen und Einschränkungen müssen wir auch auf uns übertragen, und das tun wir mit diesem
Gesetzentwurf. Die Eckdaten sind den Kolleginnen und Kollegen schon aus der Ersten Lesung bzw. aus den Ausschussberatungen bekannt. Wir wollen den Höchstsatz der Altersversorgung genauso wie bei der Beamtenversorgung von 75% auf 71,5% absenken. Entsprechend der Beamtenversorgung sollen auch unsere Versorgungsbezüge in einem Zeitraum von acht Jahren abgesenkt werden. Deshalb ist im Laufe der Beratungen noch einmal eine Änderung vorgenommen worden. Danach wird das Recht der Versorgungsbezüge aus dem Aufwandsentschädigungsgesetz herausgenommen und ins Abgeordnetengesetz übertragen.
Auch bei der Witwen- und Witwerversorgung nehmen wir eine Absenkung von bisher 60 auf 55% vor, wobei diese Absenkung nur für Ehen gilt, die nach dem 30. Juni 2003 geschlossen werden, sowie für Ehen, die zwar vor dem 30. Juni 2003 geschlossen wurden, bei denen aber kein Ehegatte vor dem 1. Juli 1963 geboren ist.
Durch die Ausschussberatungen haben sich keine Änderungen ergeben, mit Ausnahme dieser rechtstechnischen Änderungen in Bezug auf das Versorgungswerk. Ich bitte das Hohe Haus, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/12013 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 14/12462 zugrunde. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/12462. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes“.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 5
Gesetzentwurf der Staatsregierung
zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (Drucksache 14/11561)
Zweite Lesung –
hierzu:
Strasser, Lochner-Fischer (SPD),
Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/12032)
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt.
Wir kommen daher sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/11561, der Änderungsantrag auf Drucksache 14/12032 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/12465 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass § 1 Nr. 1 Buchst. e) neu gefasst wird. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Als Datum des In-Kraft-Tretens schlägt er vor, in § 2 den „1. Juli 2003“ einzufügen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/12465.Wer dem Gesetzentwurf mit der vom federführenden Ausschuss für Staathaushalt und Finanzfragen empfohlenen Änderung und dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das ebenfalls so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage hier ebenfalls vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist auch dieses Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat der interfraktionelle Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12032 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 6
Gesetzentwurf der Staatsregierung
zur Änderung des Bayerischen Eisenbahn- und Bergbahngesetzes sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 14/11732)
Zweite Lesung –
Eine Aussprache findet auch hierzu nicht statt.
Wir kommen daher sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/11732 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie auf der Drucksache 14/12463 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Als Datum des In-Kraft-Tretens schlägt er vor, in § 9 den „1. Juni 2003“ einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenen Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagene In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist auch dieses Gesetz so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das Gesetz damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Eisenbahn- und Bergbahnengesetzes sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften“.
Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:
Tagesordnungspunkt 7
Zweite Lesung –
Tagesordnungspunkt 8
Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Stahl, Elisabeth Köhler, Tausendfreund und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zur Änderung des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz)
Schutz vor Wahlmanipulationen und Beschleunigung der Wahlüberprüfung (Drucksache 14/11578)
Zweite Lesung –
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Für die SPD hat Prof. Dr. Gantzer das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben unseren Dringlichkeitsantrag gestellt, weil die Situation der Kommunen dringlich und drängend ist. Ich denke, in diesem Punkt sind wir uns einig. Die Kommunen müssen in diesem Jahr mit einer Finanzierungslücke von 10 Milliarden e rechnen. Wir alle wissen, dass bei vielen Kommunen die Genehmigung des Haushalts auf der Kippe steht.
Wir haben einen massiven Einbruch bei der Gewerbesteuer, der nicht zuletzt durch die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage verursacht worden ist. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben in Berlin eine missglückte Körperschaftssteuerreform gemacht, Stichwort Körperschaftssteuertöpfe. Das sehen die Kommunen so, und Sie sollten das auch so sehen. Die Kommunen hängen vom Wachstum und von den Erträgen ab. Für sie ist die Frage wichtig, ob Gewinne vorhanden sind, die besteuert werden können. Durch Ihre Wirtschafts-, Finanz– und Steuerpolitik befinden wir uns in Deutschland in dieser Hinsicht in einer verheerenden Situation. Die Bekanntgabe der Arbeitslosenzahl am heutigen Tag hat dies bestätigt. Das Wachstum wird immer geringer. Ohne Wachstum können wir die Situation nicht grundlegend verbessern.
Wir verzeichnen einen permanenten Anstieg der Sozialausgaben, weil Sie über Jahre hinweg nicht bereit waren, über die Standards bei der Sozialhilfe oder der Jugendhilfe nachzudenken. Die Kosten laufen permanent aus dem Ruder. Wenn wir die Ausgaben nicht in den Griff bekommen, werden die Kommunen weiterhin vor riesigen Problemen stehen. Bayern möchte die Belastungen von außen über die Einführung des Konnexitätsprinzips regeln. Ich fordere Sie auf, sich im Bund dafür einzusetzen, dass auch dort das Konnexitätsprinzip eingeführt wird.
Alle, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, sind sich einig, dass die Belastungen der Kommunen in allererster Linie durch den Bund verursacht worden sind. Ich nenne nur die Grundsicherung, die originäre Arbeitslosenhilfe, die UMTS-Erlöse usw.
Sie kennen die Themen. Hier muss dringend etwas geschehen. Sie müssen in Berlin tätig werden und mit Ihren Anträgen nicht nur Forderungen an den Freistaat Bayern stellen. Sie sollten dort handeln, wo Sie regieren. Das wäre ganz wichtig.
Das machen wir schon. Ich werde Ihnen gleich erklären, was wir machen. Sie werden sich wundern.
Was haben Sie in Berlin gemacht in Bezug auf die Gemeindefinanzreform? – Sie haben sie vier Jahre und länger verschleppt und nichts getan. Sie haben geredet, geredet
und spielen sich jetzt als Retter der Kommunen auf. Sie haben die Verantwortung dafür, dass nichts passiert ist.
Ich räume ein, dass die Debatte schwierig ist. Es stellt sich die Frage, was wir tun wollen. Es gibt drei grundsätzliche Wege: Revitalisierung der Gewerbesteuer, BDI-Modell zum Zuschlag der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer. Alle Modelle haben meiner Meinung nach Vorzüge und Nachteile. Herr Kollege Maget, wir werden in Kürze sagen, wofür wir sind und womit den Gemeinden am besten geholfen werden kann.
Wir sind aber auch – das ist der Grund unseres Dringlichkeitsantrags – zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht mehr möglich sein wird, dieses Problem bis zum 01. 01. 2004 zu lösen. Wir müssen den Gemeinden nächstes Jahr zwar helfen, aber es wird keine grundsätzliche Regelung mehr möglich sein, unter anderem deshalb, weil – wie ich höre – für die Gemeindefinanzreform immer noch keine Zahlen vorliegen, wie sich die einzelnen Modelle auswirken werden. Ohne eine solche Grundlage ist es sehr schwierig zu entscheiden. Sie haben das Problem verschleppt und deshalb müssen Übergangsregelungen in Betracht gezogen werden. Die Kommunen brauchen eine Soforthilfe.
Wir haben schon öfter vorgeschlagen und tun dies auch wieder, die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage rückgängig zu machen, nicht jedoch in der Form, wie Sie das wollen, dass der Freistaat Bayern „irgendwie“ das Geld an die Kommunen weiterleiten soll.
Wir entlassen Sie nicht aus der Verantwortung. Wir werden zu Ihrer Forderung in Bezug auf Bayern Ja sagen, wenn Sie das Gleiche in Berlin tun und durchsetzen. Wir
haben es ein paarmal versucht. Sie haben es permanent abgelehnt.
Wir schlagen vor, den Kommunen vorübergehend 0,8% Umsatzsteueranteil zu geben.
Den Ausfall bei der Umsatzsteuer werden wir gemeinsam tragen müssen. Das ist klar.
Das weiß ich nicht. Das müssen wir klären.
Ich gehe davon aus, dass wir in der Union eine einheitliche Meinung finden werden, wie wir das immer getan haben, wenn es im Bundesrat um solche Fragen ging. Sie haben das schmerzlich erfahren.
Man kann dies relativ leicht zuordnen, weil es das Verteilsystem bereits gibt.
Wir fordern drittens, dass entweder das Grundsicherungsgesetz aufgehoben wird oder aber dass der Bund endlich den Kommunen den vollen Ausgleich leistet. Hier haben Sie die Kommunen hemmungslos belastet.
Wir fordern die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die Absenkung des Leistungsniveaus, was immerhin die öffentlichen Hände insgesamt um 1 bis 1,5 Milliarden e entlasten wird. Die Absenkung der Sozialhilfe auf 70% kennen Sie aus dem gemeinsamen Programm von CDU und CSU. Ich habe es eingangs schon erwähnt, dass wir endlich bei der Sozial- und der Jugendhilfe etwas tun müssen. Es kann nicht mehr finanziert werden, was sich – vielleicht damals gut gemeint – aufgebaut hat. Es muss etwas geschehen. Die Ausgaben müssen zurückgeführt werden, um den Kommunen zu helfen. Wir machen das Konnexitätsprinzip in Bayern. Wir fordern es in gleicher Weise vom Bund. Hier können Sie wirklich etwas tun.
Wir halten es nicht für richtig, was Sie als Opposition tun, nur zu sagen, dass da und dort der Anteil der Kommunen erhöht werden und der Freistaat Bayern zahlen soll. Zu sagen, der Anteil der Kommunen am Steuerverbund muss schrittweise auf 15% erhöht werden, aber bei der Gegenfinanzierung ein Fragezeichen zu setzen, ist keine gute Oppositionspolitik. Wo soll das Geld denn herkommen?
Das, was sich im Steuerverbund abspielt, spiegelt das wider, was Sie mit Ihrer miserablen Steuer- und Wirtschaftspolitik machen. Der Begriff „Steuerverbund“ besagt, dass das Land dies tragen muss, wobei die Kommunen auch betroffen sind. Gleiches gilt für die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen. Das simple Rezept funktioniert nicht, wenn Sie nicht sagen, wo das Geld herkommen soll. Meine Damen und Herren, wir
können das nicht leisten, das ist unseriös. Es ist Oppositionspolitik der schlechten Art und Weise. Deshalb werden wir die Dringlichkeitsanträge der Opposition ablehnen und das beschließen, was ich hier vorgetragen habe.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bundestagswahl haben wir möglicherweise deswegen verloren, weil Sie gelogen und betrogen haben. Da hat Herr Lafontaine Recht.
Frau Kollegin Kellner, Sie zäumen das Pferd vom Schwanz her auf. Was soll denn das, wenn Sie hier sagen, wir legen uns auf ein Modell fest und dann schauen wir einmal, wie die Rechnung aufgeht? Sie spielen entweder hier oder in Berlin Theater. Was hat die Kommission für einen Sinn, wenn Sie hier sagen, wir haben uns längst auf eine Betriebssteuer festgelegt? Entweder hier oder in Berlin spielen Sie Theater. Was soll das?
Wir werden uns in nächster Zeit festlegen; darauf können Sie Gift nehmen. Aber die Entscheidung ist außerordentlich schwierig, das haben Sie alle betont. Ich glaube, wir müssen hier ein Stück weiterdenken. Wir müssen das Steuerrecht, also sozusagen die Vorstufe der Gewerbesteuer, überprüfen. Ich bin aufgrund der Entwicklung sogar der Meinung, dass wir die Position, die wir mehr oder weniger gemeinsam vertreten haben, dass wir auf europäischer Ebene keinen Ertragssteuerwettbewerb haben wollen, überdenken müssen, weil wir sonst bestimmte Erscheinungen, die es hier gibt, nicht beseitigen können.
Frau Schmitt-Bussinger, die Behauptung, wir würden alles auf den Bund schieben, ist nicht richtig. Wenn wir sagen, es soll ein Umsatzsteueranteil dafür verwendet werden, den Kommunen zu helfen, dann ist klar, dass das Umsatzsteueraufkommen zwischen Bund und Ländern geteilt wird. Wenn wir das tun, dann tragen wir daran unseren Anteil. Das ist doch klar. Bei der Gewerbesteuerumlage ist es das Gleiche. Es ist total unglaubwürdig, wenn Sie hier sagen, wir sollen – jetzt lasse ich die rechtlichen Bedenken weg – unseren Anteil an die Kommunen weiterleiten. Diese Lösung haben Sie – der Minister hat es ausgeführt – zweimal abgelehnt. Das ist doch total unglaubwürdig. Was soll das?
Ich komme zu Ihrer Bemerkung zum kommunalen Finanzausgleich. Wenn Sie ein bisschen etwas davon verstehen, dann wissen Sie, dass man aus dem kommunalen Finanzausgleich nicht einzelne Elemente herausnehmen kann und sagen, da sind wir besser und da sind wir schlechter.
Entscheidend ist, was insgesamt an die Kommunen fließt; entscheidend ist – wie Herr Kohl das so schön gesagt hat –, was hinten rauskommt. Sie wissen genau, dass die bayerischen Kommunen von ihrer Finanzsituation her – ich will die Zahlen betreffend Investitionsleistung, Pro-Kopf-Verschuldung usw. nicht alle aufführen – an der Spitze in Deutschland stehen. Ich denke, so schlecht kann unser Finanzausgleich dann nicht sein.
Eine Bemerkung zu den Gastschulbeiträgen. Ich sage Ihnen offen, wie die Diskussion bei uns gelaufen ist. Ich bin ein Anhänger des gerechten Ausgleichs. Ich komme aus der Stadt München und war früher sogar ein Befürworter der Spitzabrechnung. Man könnte sagen, das ist eine Sache der interkommunalen Konnexität. Die Kommunen könnten einmal darüber nachdenken, was es bedeutet, wenn man anderen Kosten verursacht.
Wir haben festgestellt – Herr Kollege Hofmann ist angesprochen worden –, dass nach einer konkreten Berechnung manche Kommunen mehr bezahlen, als es berechtigt wäre. Das hat sich herausgestellt, und das war der Grund dafür, dass wir gesagt haben, so können wir das nicht beschließen; es muss einmal mit ausführlichem Zahlenmaterial dargestellt werden, wie die Situation wirklich ist, wer hier profitiert und wer nicht profitiert, wer zahlen muss und wer nicht zahlen muss.
Wir drücken uns überhaupt nicht in dieser Angelegenheit. Ich bin dafür, dass hier ein gerechter Ausgleich stattfindet, aber dieser Ausgleich muss berechtigt sein. Es hat sich herausgestellt, dass das nicht so einfach ist. Deshalb haben wir die Angelegenheit zurückgestellt.
Ich komme zu den Flutopferschäden. Es ist schon ein wenig grotesk, was Sie hier machen. Sie wissen ganz genau, dass wir eine ganz andere Finanzierung der Flutopferschäden wollten. Um des lieben Friedens willen haben wir dieser Lösung zugestimmt, weil wir gesagt haben, den Betroffenen hilft man nicht mit politischem Streit. Sie wissen genau, dass wir diese Lösung überhaupt nicht wollten.
Nein, ich möchte meine Rede zu Ende führen.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen will, ist der Solidaritätsbeitrag. Die Sache ist weithin diskutiert und festgelegt. Das, was Sie vorschlagen, ist unrealistisch und ungerecht, und wenn Sie eine solche Forderung schon aufstellen, sollten Sie erklären, wie der Landesanteil finanziert werden soll. Es hilft uns nicht weiter, wenn Sie fordern, die Mittel des Steuerverbundes sollen angehoben werden und der Solidaritätsbeitrag der Kommunen soll beseitigt werden, wenn Sie nicht sagen, wer das
bezahlen soll. Das ist unseriös. Lassen Sie das; das hilft uns überhaupt nicht weiter.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zurückkommen auf die Äußerung von Frau Biedefeld, die der Umweltminister für uns zitiert hat. Ich will diese im Namen der CSU-Fraktion als ganz üble Verleumdung zurückweisen!
Das ist ein ganz infame politische Brunnenvergiftung, die Sie hiermit betreiben. Es liegt jenseits des demokratischen Anstandes, das will ich Ihnen einmal sagen, wenn Sie mir und der CSU-Fraktion vorwerfen, wir seien für den Krieg. Wofür wir waren, das war, den politischen und diplomatischen Druck auf Saddam Hussein so aufrechtzuerhalten, dass er sich bewegt. Und der Bundeskanzler hat heute morgen in seiner Regierungserklärung dies peinlich vermieden, was Sie hier getan haben, weil er genau weiß, dass diese Diskussion auf Sie zurückkommen wird, auf ihn zurückfallen wird. Diese Diskussion hat bereits begonnen.
Ich will Ihnen jetzt aus der „Zeit“ einige Zitate vorlesen, von Inspektoren, die zurzeit auf Zypern sitzen, und zwar aus einer Zeitung deren Herausgeber, wie Sie alle wissen, uns nicht nahe steht. Dort können Sie unter anderem Folgendes lesen:
Deutschland, Frankreich und Russland –
das müssen Sie schon einmal anhören –
hätten den Kriegsausbruch mit ihrer vermeintlichen Friedenspolitik unausweichlich gemacht. Gerhard Schröders kategorisches Nein zu einem Militäreinsatz sei
wörtlich, das müssen Sie jetzt schon ertragen –
sei schlicht verrückt gewesen. Vielleicht hätten wir unser Mandat erfüllen können.
Ein weiteres Zitat:
Sobald sich dort –
im Sicherheitsrat –
die Risse zeigten, nahm die Zusammenarbeit ab. Wir waren auf militärischen Druck angewiesen. Jede Forderung nach einer friedlichen Lösung minderte nach ihrer –
der Inspektoren –
Wahrnehmung den Druck auf den Irak und machte den Frieden unwahrscheinlicher.
Das sagen diejenigen, die im Irak tätig waren und die eine friedliche Lösung des Konfliktes ermöglichen wollten.
Diese Diskussion wird auf Sie zukommen. Sie haben Deutschland isoliert.
Fast niemand –
Ich bitte um Ruhe, hören Sie sich das einmal an – fast niemand hat die Position vertreten, auch nicht Frankreich, auch nicht China und auch nicht Russland, die der deutsche Bundeskanzler eingenommen hat. Sie haben die Grundlagen, die wir alle miteinander hochgehalten haben: Die EU, das transatlantische Verhältnis und die Nato mit dieser Art von Politik gefährdet, die Sie betrieben haben. Dabei geht es nicht so sehr um die Position als solche, sondern um die Art und Weise, mit der Sie das getan haben, mit dem innerpolitischen Ziel, dieses Thema zu missbrauchen und das wird Ihnen noch zu schaffen machen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ebenfalls zu einer Erklärung hat Herr Güller um das Wort gebeten.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich sage nicht: volles Haus.
Wir bringen heute fraktionsübergreifend zwei Gesetzentwürfe ein, um die Bayerische Verfassung in verschiedenen Punkten zu ändern, wobei die wichtigste und weitreichendste Änderung ohne Frage die Einführung des Konnexitätsprinzips in die Bayerische Verfassung ist. Die CSU hat diese Sache angepackt, obwohl sie früher – das räume ich gerne ein – das eine oder andere Bedenken hatte, weil sich die Finanzsituation der Kommunen insgesamt massiv verschlechtert hat. Wir haben in diesem Jahr möglicherweise eine Finanzierungslücke von 10 Milliarden e bei den Kommunen. Viele Kommunen und Städte sind kaum mehr in der Lage, ihren Haushalt auszugleichen.
Es gibt massive Steuereinbrüche, vor allem bei der Gewerbesteuer, welche die Kommunen belasten. Die Sozialausgaben steigen massiv an, was auch durch die wirtschaftliche Situation bedingt ist. Die Gemeindefinanzreform wurde leider – darüber werden wir heute Nachmittag noch reden – mehrere Jahre verschleppt. Deshalb wollen wir jetzt jedenfalls auf einem Feld der Finanzpolitik, welche die Kommunen betrifft und auch belastet, etwas ändern, nämlich bei der Übertragung von Aufgaben durch den Staat, beim Stellen von Anforderungen, beim Setzen von Standards. Wir sind uns dabei aber darüber im Klaren – das werden wir anschließend noch bei der Beratung des Dringlichkeitsantrags behandeln –, dass die finanzielle Hauptbelastung, die auf die Kommunen zugekommen ist, ohne Zweifel vom Bund verursacht wurde.
Es ist bemerkenswert, dass sich Staatsregierung und Parlament in verschiedenen und auch längeren Diskussionen auf einen Vorschlag einigen konnten, nämlich darauf, ein so genanntes striktes Konnexitätsprinzip in der Verfassung zu verankern. Das heißt, wenn den Kommunen eine Belastung vom Staat aufgebürdet wird, muss es dafür einen vollen Ausgleich geben. Das eine Element ist also die finanzielle Regelung.
Das zweite Element ist die Konsultation. Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Konsultationsvereinbarung schließt, um im Einzelfall zu klären, wie die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Regelung sind mit dem Ziel, sich, soweit das im Einzelfall möglich ist, zu einigen. Wir werden auch von Seiten des Parlaments die Kommunen anhören. In der Geschäftsordnung ist dafür bereits ein Anhörungsrecht vorgesehen, das nun in der Bayerischen Verfassung verankert werden soll.
Was erwarten wir von dieser Regelung? – Wir wollen damit eine permanente schleichende Auszehrung der Kommunalfinanzen verhindern, gegen die sich die Kommunen nicht wehren können. Derzeit ist ihre Finanzsituation, aber auch ihre Finanzplanung permanent gefährdet. Damit wird natürlich auch im Kern ein Stück kommunaler Selbstverwaltung und ein eigener Gestaltungsspielraum gesichert. Ich glaube, dass die präventive Wirkung dieser Regelung aber genauso wichtig ist. Sie führt nämlich dazu, dass wir uns alle vorher überlegen, auch die Verwaltung, welche Belastung durch eine Regelung auf die Kommunen zukommen kann und ob
das wirklich notwendig ist. Wenn den Kommunen eine neue Belastung auferlegt wird, muss auch Geld zum Ausgleich da sein.
Diese Regelung – das sehen die Kommunen wohl auch so – ist sehr umfassend, ist wohl die kommunalfreundlichste Regelung in der Bundesrepublik überhaupt. Deshalb haben wir mit den Kommunen eine volle Übereinstimmung erzielt. Das wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen sein und damit auch, so hoffen wir, ein Beitrag dazu, dass die Kommunen wieder stärker investieren können, was im Moment bei vielen Gemeinden nicht mehr der Fall ist. Insgesamt ist aber nicht mehr Geld vorhanden. Ich glaube jedoch, dass diese Regelung zu mehr Verteilungsgerechtigkeit und zu einer belastungsgerechteren Verteilung der vorhandenen Finanzmassen führen wird.
Wir hoffen natürlich, dass die Freien Wähler – sie haben inzwischen erklärt, dass sie ihre Anliegen in diesem Gesetzentwurf als voll berücksichtigt ansehen – ihr Volksbegehren nicht mehr weiterverfolgen. Die Tatsache, dass wir diesen Gesetzentwurf heute ins Parlament einbringen, ist ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass den Interessen der Kommunen in umfassender Weise Rechnung getragen wird.
Ich will den Inhalt nur stichwortartig vortragen. Es handelt sich um ein striktes Konnexitätsprinzip, das sich auch bei besonderen Anforderungen auf die freiwilligen Aufgaben erstreckt, auf die Soll-Aufgaben bei einer besonderen Regelung auf den eigenen und den übertragenen Wirkungskreis. Es wird durch alle Handlungsinstrumente ausgelöst, die der Staat hat, also durch Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien etc. Es ist ein voller finanzieller Ausgleich vorgesehen, der allerdings nicht immer mit „fresh money“ erfolgen muss und kann, sondern im Einzelfall sind im Konsultationsverfahren auch alternative Finanzierungsoptionen zu prüfen.
Wir haben den Kommunen auch zugesichert, dass das Konnexitätsprinzip kein Nullsummenspiel sein soll. Wir wollen nicht auf der einen Seite das Konnexitätsprinzip verankern und auf der anderen Seite im Einzelfall den kommunalen Finanzausgleich kürzen. So ein Verhalten wäre unseriös. Es würde den Kommunen natürlich nicht helfen.
Wir haben noch über eine Reihe anderer Verfassungsänderungen beraten und sind übereingekommen, auch insoweit die Verfassung zu ändern. Zum einen soll das Parlamentsinformationsrecht in der Verfassung verankert werden. Hierzu läuft bereits ein Gesetzgebungsverfahren. Des weiteren wollen wir das passive Wahlalter auf 18 Jahre absenken. Wir wollen auch klarstellen, dass der Schutz der Menschenwürde in der Bayerischen Verfassung dieselbe Reichweite hat wie im Grundgesetz.
Übereingekommen sind wir auch darin, dass Kinder eigenständige Rechtspersönlichkeiten sind und deswegen einen eigenständigen Schutz durch die Verfassung genießen.
Insgesamt wird dem Wähler am 21. September ein wichtiges Paket an Verfassungsänderungen vorgelegt werden. Wir hoffen natürlich darauf – und darum werden wir uns alle gemeinsam bemühen –, dass wir zu diesem Paket eine möglichst große Zustimmung bekommen.
Abschließend möchte ich mich herzlich bedanken für die weitreichende Vorarbeit bei der Staatsregierung, aber auch für die Zusammenarbeit bei den Beratungen hier im Hohen Haus. Bedanken möchte ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der Opposition für die faire, konstruktive und schnelle Beratung, die es uns ermöglicht hat, heute dem Hohen Haus diese Verfassungsänderungen vorzulegen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute ist der Tag der parlamentarischen Einigkeit.
Jedenfalls ist das zurzeit so.
Ich will einen gemeinsamen Gesetzentwurf begründen, der sich mit der Altersversorgung der Abgeordneten befasst. Es ist so, dass im Beamtenbereich, aber auch im Angestelltenbereich, das Rentenniveau bzw. das Versorgungsniveau abgesenkt wurde. Wir waren uns hier im Hohen Haus einig: Wenn wir der Bevölkerung Einschnitte und Kürzungen zumuten, dann müssen wir uns selbstverständlich bei vergleichbaren Sachverhalten genauso behandeln. Ich denke, das ist auch ein Signal dafür, dass wir trotz anstehender Kürzungen gesamtgesellschaftliche Gerechtigkeit anstreben. Wir Abgeordnete stehen da immer im Rampenlicht. Wir leisten damit einen Beitrag zur Akzeptanz solcher notwendigen Schritte.
Unser Vorschlag ist weitgehend dem Beamtenrecht nachgebildet und sieht im Einzelnen Folgendes vor: zum einen, dass der Höchstsatz des Versorgungsniveaus der Altersentschädigung von 75% auf 71,75% abgesenkt wird. Entsprechendes gilt für die Versorgungsbezüge. Bei den Kollegen, die bereits Altersentschädigung beziehen, wird in acht Stufen eine Absenkung vorgenommen, indem die jeweiligen Steigerungen modifiziert werden, sodass voraussichtlich nach acht Jahren ebenfalls eine Absenkung auf 71,75% erreicht wird.
Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf auch die Witwenversorgung von 60% auf 55% absenken, verbunden mit einigen Besonderheiten, wie das auch im Beamtenrecht geschehen ist.
Wir haben diese Regelung im Hohen Haus einvernehmlich in Angriff genommen, auch im Einvernehmen mit der Diätenkommission, die diesem Gesetzentwurf ebenfalls
zugestimmt hat. Das Gesetz soll am 1. Juli 2003 in Kraft treten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben eben über das Konnexitätprinzip und seine Einführung auf Landesebene diskutiert und dessen Wichtigkeit für die Finanzpolitik sowie für die Selbstverwaltung der Kommunen einhellig betont. Wir haben in den interfraktionellen Gesprächen festgestellt, dass die Übertragung von Belastungen durch den Bund oder auch durch die Europäische Gemeinschaft eine weitere offene Flanke in der Finanzsituation der Kommunen darstellt.
Ich habe schon angesprochen – es lässt sich nicht bestreiten, da hat sicher auch das Land gesündigt –, dass die weitaus größeren Belastungen in der Vergangenheit vom Bund kamen. Ich will einige Stichworte erwähnen: Die Grundsicherung belastet die Kommunen in Bayern schätzungsweise mit einem Betrag von 350 Millionen Euro. Die Streichung der originären Arbeitslosenhilfe hat die Kommunen in Bayern 30 bis 35 Millionen Euro gekostet. Die Versteigerung der UMTS-Lizenzen wirkt sich vor allem auf die Kommunen aus, in denen die jeweiligen Unternehmen Abschreibungen tätigen können. Aktuell stellt sich die Frage, wer die im Zusammenhang mit dem Zuwanderungsgesetz die von allen für notwendig gehaltenen zusätzlichen Integrationskurse bezahlen soll. Auch stellt sich die Frage, wie es mit der Riester-Rente etc. aussieht. Eine ganze Reihe von schwerwiegenden Belastungen ist auf die Kommunen zugekommen.
Auf der anderen Seite stehen wir durch die Einführung des Konnexitätsprinzip auf Landesebene zukünftig vor
der Frage, was passiert, wenn der Bund Lasten generiert und künftig nicht mehr bestimmt, wer sie tragen muss. Sprich: ob sie das Land tragen muss oder die Kommunen sie tragen müssen.
Die gemeinsame Diskussion ging dahin, dass dann, wenn das Land einen eigenen Entscheidungsspielraum hat – dieser eigene Entscheidungsspielraum wird schon dann gesehen, wenn eine Zuständigkeitsregelung getroffen wird, wenn wir also sagen, das machen wir nicht selbst, sondern das sollen die Kommunen machen –, das Konnexitätsprinzip auf Landesebene ausgelöst wird. Das zeigt ganz deutlich, dass das Land dieses Risiko auf Dauer nicht tragen kann und nicht tragen will. Deshalb ist es ganz entscheidend, dass das Konnexitätsprinzip auf Landesebene durch eine Verankerung eines Konnexitätsprinzips im Bund verankert wird. Wenn ich das richtig sehe, dann sind wir uns darüber im Hohen Haus Gott sei Dank einig. Um diesen Prozess über den Bundesrat in Gang zu bringen, haben wir heute diesen Dringlichkeitsantrag gestellt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bericht des Obersten Rechnungshofs hat zwei Teile. Er hat einen allgemeinen Teil und er hat einen Teil, in dem die besonderen Prüfungsbemerkungen enthalten sind. Es ist schon erstaunlich, dass der Kollege von der SPD über den allgemeinen Teil überhaupt nicht gesprochen hat. Ich will das auf alle Fälle tun, bevor ich dann auf Ihre Gravamina eingehe, Herr Kollege.
Im allgemeinen Teil wird der Staatsregierung eine hervorragende Haushalts- und Wirtschaftsführung bestätigt, eine seriöse und vorbildliche Finanzpolitik. Und wenn wir die haushaltswirtschaftlichen Quoten, an denen wir das immer festmachen, näher ansehen, stellen wir fest, dass Bayern mit einer einzigen Ausnahme weit über dem Bundesdurchschnitt liegt. Da wird uns also ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt. Was die Personalquote anlangt, die Sie immer wieder kritisieren und die auch wir kritisieren, muss man der Ehrlichkeit halber hinzufügen, dass wir auf der einen Seite eine Menge Planstellen abgebaut haben. Auf der anderen Seite waren wir aber durch die Entwicklung in verschiedenen Bereichen gezwungen – zum Teil wollten wir es auch wie z.B. im Bildungsbereich –, Tausende von neuen Planstellen zu schaffen. Das sollte man dann auch nicht kritisieren, wenngleich wir insgesamt natürlich sehen müssen – wir haben ja vorhin über den öffentlichen Dienst diskutiert –, dass wir gewisse Strukturen in der Zukunft verändern müssen, da wir mit linearen Personaleinsparungsaktionen in vielen Bereichen nicht mehr weiterkommen werden.
Sie haben auch verschwiegen, dass wir im Jahr 2000 einen sehr positiven Finanzierungssaldo hatten und dass wir als einziges Land Nettoschulden in erheblichem Umfang getilgt haben. Auch das ist, glaube ich, vorbildlich. Das alles haben Sie nicht erwähnt. Unsere Kreditmarktschulden pendeln seit 1997 zwischen 35 Milliarden und 36 Milliarden DM. Das heißt, wir haben sie in den letzten Jahren relativ gut stabilisiert. Wir werden auch trotz der schwierigen Situation, die wir aufgrund der Politik haben, die Sie machen, an dem Ziel festhalten, bis zum Jahr 2006 einen ausgeglichenen Haushalt zu realisieren. Meine Damen und Herren, dazu helfen uns nicht neue Schulden, wie sie jetzt leider in praktisch allen Ländern gemacht werden. Was wir brauchen, sind dringend notwendige Strukturreformen, um wieder mehr Wachstum zu schaffen, um wieder mehr Spielraum zu bekommen und um wieder mehr Steuereinnahmen zu generieren.
Leider ist es so, dass es seit dem Jahr 2000, das ich erwähnt habe, abwärts geht. Sie vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den schönen Wahlslogan gehabt, den man durchaus auch auf die SPD ausweiten kann – man kann sagen: Rot-Grün wirkt, aber leider verheerend.
Wachstumsschwäche, Konsumschwäche, Investitionsschwäche und all die Dinge, mit denen wir uns herumschlagen, schlagen natürlich jetzt leider auch auf Bayern durch. Kurt Faltlhauser hat das letzte Mal berichtet, dass die Steuereinnahmen im Februar um 12% hinter den Planungen zurückgeblieben sind. Das ist katastrophal. Ich hoffe, Sie besinnen sich in der Berlin alsbald, um dort das Notwendige zu tun.
Ich will auf die Themen und auf die Ursachen gar nicht eingehen, die uns diese miserable Lage beschert haben. Ich will nur sagen, dass wir in Bayern trotz der schwierigen Finanzsituation, die Sie uns bescheren, in den letzten Jahren immer noch zu wichtigen politischen Schwerpunktsetzungen in der Lage waren, siehe zum Beispiel Bildungspolitik, Verbraucherschutz und andere Themen. Andere Länder können das überhaupt nicht mehr leisten.
Jetzt einige Bemerkungen zu den von Ihnen konkret angesprochenen Einzelfällen. Es liegt überhaupt nicht an dem Mut, den wir nicht hätten – den haben wir früher auch gehabt, wenn wir das für notwendig gehalten haben –; denn selbst der Rechnungshof, Herr Kollege Hartmann, hat es in keinem einzigen Fall, den Sie angeführt haben, für notwendig gehalten, der Staatsregierung die Missbilligung auszusprechen. Wir sind derselben Meinung. Sie haben hier also eine etwas abseitige Meinung, was die Bewertung dieser Vorgänge angeht. Es ist auch nicht so, dass wir das, was Sie angesprochen haben, nun völlig kritiklos verteidigt hätten.
Zu den Siedlungsmodellen haben wir zum Beispiel eine ganz intensive Diskussion geführt. Das Ersuchen, das wir in diesem Zusammenhang an die Staatsregierung richten, will ja auch ganz konkret die Ziele verwirklichen. Wenn man so etwas bewertet, muss man aber auch eines, glaube ich, sehen. Manches ist sicher nicht optimal gelaufen. Man muss aber sehen, dass es sich um ein Modellvorhaben handelt. Deshalb ist es auch nicht so einfach zu sagen: Das soll irgendjemand machen. – Das macht nämlich niemand. Die Frage ist, wie man es macht, ob man sich daran beteiligt oder nicht. Über solche Dinge haben wir uns unterhalten. Ich glaube, wir sollten uns darüber einig sein, dass der Staat in solchen Fällen Anstöße geben soll. Man muss auch sehen, dass in der Phase, in der das gelaufen ist, der Bedarf an Wohnungen massiv zurückgegangen ist, was dann natürlich bei den einzelnen Projekten zu Problemen geführt hat. Sicher kann man auch darüber streiten, ob die Messlatte, die man sich gesetzt hat, nicht sehr hoch und nicht sehr ehrgeizig war. Ich will das jetzt nicht wiederholen. Insgesamt haben wir aber ganz konkrete Ersuchen beschlossen, die das in vernünftige Bahnen lenken sollen. Wir waren aber nicht der Meinung, dass deshalb eine Missbilligung angebracht wäre.
Zum Thema „Filmhalle“. Sie behaupten, diese sei des Teufels und würde gegen das Haushaltsrecht verstoßen etc. Der Rechnungshof hat selber festgestellt, dass es nicht gegen das Haushaltsrecht verstößt. Man kann im Einzelfall überlegen, ob man eine 100-%-Förderung vornimmt. Gerade in diesem Fall war es aber so, dass ein solches Projekt wohl von niemandem realisiert worden wäre, wenn man es nicht in dieser Form gefördert hätte.
Ich meine, dass auch hier gilt, dass dies eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für den Medienbereich ist. Ich glaube, wir alle können froh sein, dass München oder der Großraum München aufgrund all der Maßnahmen, die wir in der Medienpolitik getroffen haben, ein wichtiges Standort-Plus hat. Dazu gehören auch Projekte wie diese Halle, die ja nun vielen anderen zur Verfügung steht und die Folgeinvestitionen ausgelöst hat, die vor allem auf Dauer Filmproduktionen in einem Volumen von rund 20 Millionen e pro Jahr ermöglichen. Ich glaube, das sind sehr, sehr positive Dinge. Das sollte man nicht in dieser Form kritisieren. Gerade bei dieser Geschichte bin ich mit Ihrer Bewertung überhaupt nicht einig.
Was die BLS anbelangt, ist nun schon jahrelang überlegt worden, ob umstrukturiert werden soll, wie es mit den Aufgaben der BLS steht, ob man die BLS noch braucht. Auch diese Dinge haben wir uns überlegt. Ich glaube, auch da ist es sinnvoll zu sagen: Zunächst soll man einmal die in Aussicht genommenen Restrukturierungsmaßnahmen – das Ganze ist ja von Roland Berger begutachtet worden – auch unter Einbeziehung der Führungsstruktur, die Sie angesprochen haben, durchführen, und dann kann man prüfen, ob das Unternehmen wieder profitabel ist. Was Sie fordern, die BLS quasi zu verkaufen oder zu missbilligen, dass sie nicht verkauft worden ist, ist doch völlig unsinnig, weil in dem Zustand, in dem sich das Unternehmen sowohl von seiner Situation als auch von der Marktlage her befindet, niemand kaufen wird. Infolgedessen gibt es keinen Grund, das zu missbilligen. Wir müssen das jetzt in eine positive Richtung bringen, das Unternehmen wieder anders aufstellen, und dann kann man darüber reden, ob man es privatisieren soll, ob dies für die Zwecke notwendig ist, die man damals im Auge hatte.
Auch beim Gesundheitsinformationsdienst muss man sehen, dass die Förderung eine enorme Wirkung hatte. Das Ganze war sehr erfolgreich – das ist unbestreitbar. Offenbar war es auch wichtig; denn sonst wäre es vom Markt nicht angenommen worden. Dass es dann zu einer Fusion kam und sich das Ganze Richtung Berlin entwickelt hat, ist vielleicht aus unserer standortpolitischen Sicht nicht optimal. Auf der anderen Seite kann man die Unternehmensentwicklung nicht dadurch präjudizieren, indem man dann, wenn es sinnvoll ist zu fusionieren, sagt: Ihr dürft das nicht; ihr müsst ewig in Bayern bleiben. Ich glaube, das ist nicht praktikabel. Die Förderung als solche war aber sinnvoll und ist angekommen. Ich glaube auch, dass, soweit ich das jetzt übersehe, das Unternehmen, auch wenn man das vom Zuwendungsbescheid her anders gemacht hat, durchaus einen wichtigen und sehr wertvollen Eigenbeitrag zum Funktionieren des Ganzen geleistet hat.
Eine letzte Bemerkung zu Bayern Online. Wir haben darüber im Haushaltsausschuss schon sehr ausführlich diskutiert. Das Thema ist für die Kollegen, die sich nicht damit befasst haben, schwierig. Darum halte ich die Methode, die Sie diesmal gewählt haben, für überhaupt nicht sinnvoll. Wir machen das aber gerne – das ist kein Problem. Auch bei Bayern Online ist es so, dass die Anschubwirkung – das wird niemand bestreiten können – erreicht worden ist, dass in Bayern das Bewusstsein für IT enorm vorangetrieben worden ist. Das Erreichen
unserer jetzigen Position auf diesem Feld war mit dieser Fördermaßnahme möglich. Wenn wir jahrelang gewartet hätten, hätten wir in diesem Technologiebereich heute nicht jenen Status, den wir haben. Auch dazu muss ich sagen: Das war eine Pioniertat, bei der man nicht vorhersehen konnte, ob es am Ende gelingt, technologisch dieses und jenes so zu erreichen, wie man es sich vorgestellt hat. Das sollte man und das kann man aber auch nicht vorwerfen, weil die Dinge aus der damaligen Situation heraus nicht so prognostiziert werden konnten.
Ähnlich war es auch bei der Vergabe. Sie haben sie auch angesprochen. Man hat schon ganz konkrete Gründe gehabt, warum man es für sinnvoll erachtet hat, in diesem Fall nicht die Telekom heranzuziehen, sondern es auf eine andere Art und Weise industriepolitisch zu versuchen.
Ich glaube, dass dies im Prinzip richtig war. Ex post ist es immer einfach, das eine oder andere zu kritisieren. Hinterher wird man immer feststellen, dass sich eine Prognose nicht erfüllt hat oder dass sich ein Ziel nicht realisieren ließ. Aber das Hauptziel, nämlich die Schubwirkung, wurde erreicht. Das zeigt sich beim Aufbau der Datenautobahn. Deshalb sehen wir überhaupt keinen Anlass, dieses Verhalten zu missbilligen. Meine Damen und Herren, ich schlage deshalb vor, dass wir der Staatsregierung die Entlastung erteilen.
Außerdem empfehle ich Ihnen, den Ersuchen, die wir teilweise gemeinsam, teilweise nicht gemeinsam an die Staatsregierung gerichtet haben, zuzustimmen. Ich möchte nicht versäumen, dem Obersten Rechnungshof sehr herzlich für die unterstützende Arbeit für unsere Kontrollaufgabe zu danken. Sie haben gesehen, dass wir uns mit jeder Textziffer auseinandersetzen und versuchen, ein positives Ergebnis zu erreichen. Entscheidend ist dabei nicht, ob man davon Kenntnis nimmt oder zu einem anderen Ergebnis kommt. Entscheidend ist vielmehr, dass wir die Feststellungen des Rechnungshofes ernst nehmen und die Dinge für die Zukunft besser gestalten. Deshalb beantrage ich, der Entlastung des Obersten Rechnungshofs zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie, Kollege Strasser, sind hier wieder angetreten und haben gesagt, wir sollten endlich versuchen, die Landesbank aus den Schlagzeilen zu bringen und ihr Ansehen nicht weiter zu beschädigen. Und was tun Sie? Sie ziehen einmal mehr die Landesbank hoch, um sie politisch zu instrumentalisieren.
Und das, obwohl wir letzte Woche im Haushaltsausschuss mehrere Stunden das Thema Landesbank diskutiert haben. Also, da ist doch die Absicht offenkundig. Sie instrumentalisieren die Landesbank einmal mehr, beschädigen damit ihre Wettbewerbssituation, beschädigen das künftige Rating der Landesbank und beschädigen die Zukunftsperspektiven der Landesbank, indem Sie sie ständig herunterreden und ins Gerede bringen.
Ich will nachdrücklich etwas zurückweisen, was Sie in Ihrem Antrag formuliert haben und was Sie auch sonst immer wieder ganz offen behaupten. Sie sprechen vom parteipolischen Missbrauch der Landesbank durch die Staatsregierung. Ich denke, es ist doch grundsätzlich legitim, dass die Staatsregierung bestimmte wirtschaftspolitische und standortpolitische Strategien hat, dass sie sich grundsätzlich – ich sage: grundsätzlich – darum bemüht, auch die finanziellen Voraussetzungen zu befördern, sei es vonseiten des Staates oder in anderer Weise.
Eines ist aber richtig: Die Verantwortung für eine einzelne Kreditentscheidung trägt die Landesbank und nicht die Staatsregierung, weil die Staatsregierung die Voraussetzungen gar nicht im Einzelnen prüfen kann. Die Informationen, die eine Bank braucht und bekommt, hat die Staatsregierung überhaupt nicht.
Infolge dessen bleibt die Verantwortung bei der Bank.
Das Ergebnis der Prüfung war auch ganz eindeutig so. Die Rüge ist den geschäftsleitenden Herren der Bank ausgesprochen worden, aber nicht den Aufsichtsgremien.
Insofern ist die Staatsregierung und sind diejenigen, die dort Verantwortung getragen haben, entlastet, insbesondere auch Kollege Faltlhauser. Das, was Sie herbeireden wollten, hat das BAFin völlig anders gesehen. Das sollten Sie auch einmal hier sagen und nicht ständig trotz Prüfung neue Vorwürfe erheben. Interessant ist auch: Kein Mensch kümmert sich um die Prüfungsergebnisse in den anderen Banken, nur Sie stochern ständig weiter in der Landesbank herum.
Wenn man Mitte des Jahres wirtschaftliche Prognosen abgegeben hat, dann lehren uns sowohl die Bundesregierung wie auch die Wirtschaftsforschungsinstitute wie auch die ständigen Prognosekorrekturen der Wirtschaft insgesamt jeden Tag, dass es leider in Deutschland mit der Wirtschaft bergab geht – das haben Sie zu verantworten – und infolgedessen natürlich auch mit dem Ergebnis der Landesbank, im Übrigen auch mit dem Ergebnis aller anderen Banken. Sie tun immer so, als würde die Landesbank im luftleeren Raum operieren und eine schlechte Politik machen. Wir sind aber in einer Situation, wo wir zumindest eine krisenhafte Entwicklung der gesamten Bankenlandschaft in Deutschland haben. Wenn Sie das einmal vergleichen, dann sehen Sie, dass es bei anderen Banken genauso ist. Dass der Kirch-Kredit – immer wieder dieser Kirch-Kredit – problematisch
war, dass da Fehler gemacht worden sind, all das haben wir hundertmal diskutiert. Aber die wirtschaftliche Entwicklung der Landesbank ist vom Kirch-Kredit nur sehr teilweise beeinflusst, sondern die Landesbank trifft das, was die anderen Banken auch trifft, nämlich 40000 Pleiten in Deutschland. Alle die Firmen haben Kredite gehabt und diese Kredite werden jetzt bei den Banken abgeschrieben, leider auch bei der Landesbank.
Die Bankenkrise insgesamt, meine Damen und Herren, hat strukturelle Ursachen und hat aktuell wirtschaftspolitische Ursachen, auf die ich schon hingewiesen habe. Ich denke, wir sind uns einig, dass die Landesbank, Frau Kollegin Kellner, die richtigen Konsequenzen gezogen hat, was die Neuausrichtung der Geschäftspolitik anlangt. Ich glaube, da sind wir uns einig. Wir haben das Landesbankgesetz geändert. Das ist sicher auch richtig. Es gilt auch für andere Wirtschaftsunternehmen, dass man sich auf die Kernkompetenzen besinnt, dass man sich überlegt: Welche regionale Reichweite muss man denn haben, auch bei der Landesbank? Dass all diese Korrekturen natürlich auch im Personalbereich Konsequenzen haben, ist auch klar. Sie tun so, als sei das alles immer auf das Kirch-Engagement zurückzuführen.
Ich kann leider nicht freudig zustimmen, wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, dass der Opposition oder dem Haushaltsausschuss alle Kreditanträge, die bei der Landesbank eingehen, vorgelegt werden. Sie wissen, dass wir in Deutschland immer noch ein Bankgeheimnis haben. Sie wissen auch, dass es völlig unmöglich ist, an solchen Dingen, die in einem Wirtschaftsunternehmen behandelt werden, noch dazu bei einer Bank, das Parlament zu beteiligen und zu fragen, ob das jetzt richtig oder falsch ist. Diese Verantwortung trägt die Bank, die will sie tragen und die muss sie auch tragen.
Ich denke, meine Damen und Herren, das Ziel muss jetzt sein, dass die Landesbank in der Gesamtsituation, die wir haben – und dazu gehört natürlich auch, dass viele Wirtschaftsunternehmen in Deutschland heuer oder letztes Jahr operative Verluste haben – diese operativen Verluste durch Beteiligungsverkäufe kompensiert. Das ist etwas ganz Übliches und da sollten Sie nicht so tun, wenn die Landesbank das Gleiche tut, dass das eine besonders schurkische Politik ist. Das ist normal, ich sage: leider normal, weil eben die Ertragssituation und die wirtschaftliche Situation in Deutschland so katastrophal ist.
Es geht darum, meine Damen und Herren, dass wir die Ertragsfähigkeit der Landesbank wieder steigern durch Reorganisation, durch Umorganisation, durch neue Geschäftsstrategien. Es geht vor allem auch darum – und dazu sollten wir politisch beitragen und nicht das Gegenteil tun –, dass die Landesbank wieder ein ordentliches Rating erhält, wenn die Antragslast und die Gewährträgerhaftung wegfallen. Wenn wir das ständig öffentlich herunterreden, dann wird sich das auf das künftige Tanding und das Rating und die Refinanzierungsmöglichkeiten der Landesbank auswirken. Wir sollten uns also bemühen, diese Umstrukturierung politisch positiv zu begleiten, mitzugestalten, um die Landesbank wieder stärker nach vorne zu bringen. Ich glaube, das ist unsere politische Aufgabe und nicht, ständig solche
Dringlichkeitsanträge zu stellen, die wirklich völlig nutzlos sind. Keine positive Idee heute, was die Landesbank denn in Zukunft tun soll,
sondern immer wieder der Versuch, das zu instrumentalisieren, was wir schon hundertmal besprochen haben. Danke schön.
Wenn schon die SPD nicht applaudiert, haben wenigstens wir dem Kollegen Schläger applaudiert, weil er eine vernünftige Rede gehalten hat.
Ich habe es schon geklärt und werde etwas dazu sagen, nur nicht so ungeduldig.
„Finanzpolitische Abenteuer“ – das ist der Titel Ihrer Aktuellen Stunde – hat es in Bayern nicht gegeben und wird es in Bayern nicht gegen.
Kümmern Sie sich doch einmal um das, was Sie beispielsweise in Berlin in dieser Hinsicht angerichtet haben. 14 Milliarden e Nettoneuverschuldung – wenn Sie sich doch nur einmal darum kümmern würden, statt uns zu unterstellen, dass wir die Dinge nicht solide finanzieren! Wir brauchen eine solide Finanzierung; darin sind wir uns alle einig. Um diese solide Finanzierung müssen wir ringen; denn sie steht noch nicht – das sage ich ganz offen –, aber es wird darum gekämpft. Wir werden uns darum bemühen.
Herr Dr. Runge, was Sie machen, ist in hohem Maße unglaubwürdig. So geht es nicht. Sie erzählen uns, dass die GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen erpresst werden, dass es dort Machenschaften gibt und die Dinge hingedreht werden. Trotzdem stimmen Sie dort zu. Hier bei uns aber bekämpfen Sie das Projekt.
Ich darf ansprechen, was Herr Kollege Dr. Schläger gerade gesagt hat. Sie müssen doch einmal Ihre Position klären. Herr Kollege Schläger spricht hier als Hauptredner und hält ein Plädoyer für den Transrapid unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung gesichert werden kann. Da müssen Sie schon einmal klären, was Sie wirklich wollen.
Ich komme zum Thema der Wirtschaftlichkeit. Hören wir doch auf, bei der Frage immer so zu tun, als sei ein solches Infrastrukturprojekt in seiner Gesamtheit privatwirtschaftlich rentabel. Das ist die S-Bahn nicht, und das sind andere Projekte nicht. Worum es geht, ist die Frage: Wie ist das Betriebsergebnis, und macht es das Betriebsergebnis möglich, mit Darlehen zu finanzieren? Das ist der Punkt. In Nordrhein-Westfalen ist das Betriebsergebnis mit 50 Millionen e von vornherein negativ, während wir ein positives Betriebsergebnis von 26 Millionen e vorweisen können, mit dem sich durchaus ein Zinsdienst leisten ließe. Das muss man unterscheiden, um Klarheit in die Diskussion zu bringen.
Damit mir die Zeit nicht davonläuft, muss ich jetzt auf Herrn Kollegen Maget eingehen. Ich sage: Die Münchner CSU hat zu keinem Zeitpunkt den Transrapid abgelehnt.
Nein. Es hat Trassendiskussionen gegeben, die damals unter der Voraussetzung stattgefunden haben, dass es zwei Trassen gibt. Wie wir alle wissen, ist inzwischen eine Trasse aus den Überlegungen ausgeschieden. Ich bin sicher, dass dann, wenn die Sache von der Münchner CSU erneut behandelt wird, die Münchner CSU für den Transrapid ist. Darüber brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
Herr Maget, Sie sollten nicht solche Beschlüsse im Münchner Stadtrat fassen. Wenn wir eine faszinierende Technologie einführen wollen, sollten Sie im Münchner Stadtrat sagen, jawohl, wir sind für diese Technologie, wenn wir sie finanzieren können. Das ist immer der Vor
behalt. Sie sollten sich aber nicht aus Gründen des Wahlkampfes hinstellen und den Transrapid insgesamt ablehnen. Das ist Heuchelei, Herr Maget.
Nein, das waren unsere Leute nicht. Ich garantiere Ihnen, dass die Münchner CSU für eine Transrapid-Strecke in München sein wird. Das wäre ja noch schöner.
Im Einklang mit unserer grundsätzlichen Einstellung zu Fortschritt, Technologie und den Erfordernissen des zukünftigen Verkehrs meinen wir, dass wir den Transrapid brauchen. Ich persönlich bin sogar der Meinung – ich sage das ganz offen –, wir bräuchten einen Systemwechsel vom ICE zum Transrapid. Das ist ein ganz schwieriges Thema, aber das wäre eigentlich das Richtige.
Herr Kollege Kaul hat vorhin sehr gut und eindringlich die Vorzüge des Transrapids geschildert. Wenn wir uns das vor Augen halten, sollten wir eigentlich aufhören, ICEStrecken zu planen.
Noch einmal zur S-Bahn in München: Dazu ist in München sogar ein Bürgerentscheid angekurbelt worden. Die S-Bahn ist eine Scheinalternative, weil das Geld, das es für den Transrapid gibt, für die S-Bahn nicht zur Verfügung steht. Darum ist es völlig unsinnig, eine Diskussion über eine Express-S-Bahn mit all ihren Nachteilen – darüber ist hier schon gesprochen worden – zu führen. Das ist eine Scheinalternative.
Wir brauchen ein solides Finanzierungskonzept. Wir müssen alle Möglichkeiten, die in Frage kommen, prüfen und ausloten, wobei keine Art der Finanzierung von vornherein ausgeschlossen werden kann. Das werden wir tun, und Sie können sicher sein, dass unser Wirtschaftsminister und die Staatsregierung – ob Ende Januar oder Anfang Februar – ein Konzept vorlegen werden, das eine solide Finanzierung aufzeigt. Über diese können wir dann diskutieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir verfolgen mit unserem Dringlichkeitsantrag mehrere Ziele: Wir wollen, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Vermögensteuer und für andere Steuern, für welche die Länder die Aufkommenskompetenz haben, wieder auf die Länder übertragen wird. Nach den Beratungen in der Enquete-Kommission „Föderalismus“ dachte ich eigentlich, dass wir uns darüber im Grundsatz einig seien. Insoweit hat dieser Antrag einen föderalistischen Aspekt.
Außerdem wollen wir deutlich machen, dass wir gegen die Einführung der Vermögensteuer sind, sei sie nun länderübergreifend oder nicht. Wir halten eine solche Steuer im Hinblick auf die Ökonomie für kontraproduktiv. Nach allem, was wir wissen, würde die Einführung einer solchen Steuer zu erheblichen Wachstumsverlusten führen und außerdem einen riesigen Verwaltungsaufwand verursachen. Aus diesen Gründen macht es keinen Sinn, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Schließlich wollen wir auch klären, welche Haltung die Opposition zu dieser Frage einnimmt.
Wenn ich den SPD-Antrag richtig verstehe, ist er ein weiterer Beitrag zu dem steuerpolitischen und vermögensteuerpolitischen Chaos und zur Demontage des Bundeskanzlers, der wohl lange Zeit selbst nicht gewusst hat, was er tut. Zunächst hat er erklärt, er werde sich dem nicht entgegenstellen, und dann hat er erklärt, dass die Vermögensteuer doch aus guten Gründen abgeschafft worden sei.
Wir stellen in diesen Tagen ja auch fest – vorher kam schon ein solcher Zwischen-ruf –, dass offenbar die Machtworte von Herrn Schröder inzwischen ungehört verhallen und eine beispiellose Demontage des deutschen Regierungschefs innerhalb weniger Wochen stattfindet.
Ich prophezeie Ihnen, dass dem 2. Februar der Absturz des Herrn Schröder folgen wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Starzmann?
Ich habe leider so wenig Redezeit, dass ich um Verständnis dafür bitte, dass ich jetzt in meiner Rede fortfahre.
Wenn das Sie gewesen wären, hätte ich eine Zwischenfrage erlaubt.
Ja, Entschuldigung. Ich habe das deshalb gesagt, weil wir beide im Untersuchungsausschuss so gut zusammengearbeitet haben, dass ich angenommen habe, Sie vertragen das.
Wenn es sein muss, Herr Starzmann, auch dieses.
Mittlerweile hätten wir auch schon die Zwischenfrage erledigt. – Meine Damen und Herren, wir wollen hier im Haus unsere Position noch einmal ganz deutlich machen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es ein ganz schwerer ökonomischer Fehler wäre, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Wir wissen, dass früher etwa 60% des Vermögensteueraufkommens von den Betrieben stammte. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Die Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, die – wie die frühere Gewerbekapitalsteuer – dazu führt, dass Unternehmen, die gegenwärtig ohnehin erhebliche Schwierigkeiten haben, diese Steuer bezahlen müssen, obwohl sie unter Umständen nicht einmal Erträge haben, und das bei derzeit 42000 Konkursen jährlich in Deutschland. Wer weiß, in welch schwieriger Lage das Baugewerbe zur Zeit ist, das keine Erträge hat, der kann sich vorstellen, welche Konsequenzen eine solche Steuer hätte. Auch Existenzgründer, die oft jahrelang keine Erträge haben, müssten in der Anfangsphase Vermögensteuer zahlen.
Bei der gegenwärtigen Investitionsschwäche und der ausgeprägten Konjunkturschwäche in Deutschland wäre das eine völlig falsche Maßnahme. Ich komme auf das zurück, was ich eingangs schon angedeutet habe: Wirtschaftswissenschaftler, nicht wir, haben errechnet, dass die Vermögensteuer innerhalb von nur fünf Jahren zu Wachstumsverlusten von 2% führen würde. Jetzt wollen Sie die Vermögensteuer einführen, wo ohnehin kaum mehr Wachstum stattfindet.
Die Vermögensteuer bestraft im Übrigen auch die Eigenkapitalbildung.
Der Mittelstand leidet darunter, dass er zu wenig Eigenkapital hat, Stichwort Basel II. Jetzt wollen Sie die mühsame Eigenkapitalbildung auch noch mit einer Vermögen-steuer belegen. Das ist völlig kontraproduktiv.
Die Vermögensteuer ist nach der Qualifizierung des Bundesverfassungsgerichts, wenn sie denn verfassungskonform ist, auch nichts anderes als eine Ertragsteuer. Einerseits machen Sie eine Ertragsteuerreform, die im Grundsatz richtig ist, und andererseits belasten Sie Unternehmen und Privatpersonen wieder mit einer Ertragsteuer.
Die Vermögensteuer würde die deutsche Wirtschaft, die ohnehin große Schwierigkeiten hat, ruinieren, den Nettoabfluss von Investitionen, der in Deutschland leider auch stattfindet, weiter beschleunigen. Da nützt es auch gar nichts, wenn Sie von der SPD in Ihrem Antrag schlaumeierischerweise sagen, man brauche eine länderübergreifende Vermögensteuer. Die Betriebe würden dann ins Ausland gehen, und das nützt niemandem.
Deshalb warnen wir nachdrücklich vor diesem steuerpolitischen Irrweg. Sie wissen auch, dass die Vermögensteuer in hohem Maße verfassungsrechtlich problematisch ist. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass nur der Ertrag besteuert werden darf. Mir ist schleierhaft, wie Sie das mit Ihrem Vorschlag in Einklang bringen wollen; denn Sie kreieren eine Substanzsteuer. Sie wissen auch, dass nur die Hälfte der Einkünfte besteuert werden darf. Damit erreichen Sie eben gerade jene, die Sie erreichen wollen, nämlich die so genannten Reichen, nicht, weil die alle schon 50% Einkommensteuer zahlen müssen. Deshalb werden Sie die Vermögensteuer nicht verfassungskonform ausgestalten können.