Protokoll der Sitzung vom 13.11.2001

Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine. Es ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Zeitpunkt des In-KraftTretens seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine.

Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Drittes Gesetz über weitere Maßnahmen zur Verwaltungsreform in Bayern (Drittes Verwaltungsreformge- setz)“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 5

Gesetzentwurf der Staatsregierung

eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Gliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften (Drucksache 14/6766)

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kempfler, Herrmann, Breitschwert und anderer und Fraktion (CSU)

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung der Gliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften (Drucksache 14/6965)

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kempfler, Herrmann, Beck und anderer und Fraktion (CSU)

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung der Gliederung von

Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften (Drucksache 14/7030)

Änderungsantrag der Abgeordneten Maget, SchmittBussinger, Dr. Jung und anderer und Fraktion (SPD)

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung der Gliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften (Drucksache 14/7033)

Änderungsantrag der Abgeordneten Maget, SchmittBussinger, Schindler und anderer und Fraktion (SPD)

zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Gliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften (Drucksache 14/7625)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt 30 Minuten pro Fraktion. Das Wort hat Frau Schmitt-Bussinger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ebenso wie meinen Kollegen Volkmann haben Sie mich mit der Aufforderung überrascht, zuerst zu reden, aber wir kommen Ihrer Aufforderung gerne nach.

Zum sechsten Mal wird hier im Bayerischen Landtag über Veränderungen von Regelungen der Gebietsreform aus den Siebzigerjahren diskutiert und beschlossen. Staatsregierung und Parlament tragen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen der Tatsache Rechnung – das will ich nicht verhehlen –, dass sich viele bayerische Kommunen positiv entwickelt haben. Die positive Entwicklung spiegelt sich wider in wachsenden Einwohnerzahlen, im Steigen der Wirtschaftskraft und in einer besseren Infrastruktur. So gibt es in fünf Einzelfällen, in denen Gemeinden ihren Austritt aus einer Verwaltungsgemeinschaft beantragt haben, keinen Dissens. In diesen Fällen sind die landeseinheitlichen Kriterien, nämlich eine Einwohnerzahl von 2000 – minus 10% –, entsprechende wirtschaftliche Verhältnisse und ausreichende infrastrukturelle Einrichtungen, mehr oder weniger erfüllt. Somit können folgende Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst werden:

Erstens. Im Landkreis Amberg-Sulzbach, Regierungsbezirk Oberpfalz, wird die Verwaltungsgemeinschaft Ursensollen aufgelöst. Die Gemeinde Ammerthal mit 2000 Einwohnern wird selbstständig. Dem Wunsch, den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens hinauszuschieben, kann allerdings nicht entsprochen werden. Die vorgebrachten Gründe betreffen alle Gemeinden, nicht nur die antragstellende Gemeinde, und dürften eigentlich mit der Auflösung einer Verwaltungsgemeinschaft nicht kollidieren.

Zweitens. Im Landkreis Neumarkt, ebenfalls Regierungsbezirk Oberpfalz, wird die Verwaltungsgemeinschaft Parsberg aufgelöst. Damit erlangt der Markt Lupburg mit 2251 Einwohnern wieder seine Selbstständig

keit. Wir folgen in diesem Fall der Argumentation des antragstellenden Marktes Lupburg, welcher die Dominanz der Stadt Parsberg und die fehlende förderliche Zusammenarbeit, die auch die Interessen des kleinen Partners berücksichtigt, beklagt.

Drittens. Im Landkreis Bamberg, Regierungsbezirk Oberfranken, wird die Verwaltungsgemeinschaft Buttenheim aufgelöst. Damit kann die Gemeinde Altendorf wieder zu einer selbstständigen Kommune werden. Die Gemeinde wird gegen den Willen des Marktes in die Selbstständigkeit entlassen, was offensichtlich bei der Auflösung von Verwaltungsgemeinschaften keine Rolle spielt, bei der Entlassung aus einer Einheitsgemeinde aber sehr gewichtig ist. Das mag verstehen, wer will.

Viertens wird im Landkreis Bamberg, Regierungsbezirk Oberfranken, die Verwaltungsgemeinschaft Frensdorf aufgelöst. Pettstadt mit 8122 Einwohnern erlangt seine Selbstständigkeit.

Fünftens wird im Landkreis Ansbach, Regierungsbezirk Mittelfranken, die Verwaltungsgemeinschaft Flachslanden aufgelöst. Die Gemeinde Oberdachstetten mit 1713 Einwohnern wird selbstständig. Im Entwurf der Staatsregierung wurde der Antrag der Gemeinde Oberdachstetten auf Entlassung in die Selbstständigkeit zunächst als nicht gerechtfertigt abgelehnt. In der Begründung wurde auf Artikel 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung verwiesen, wonach eine Einwohnerzahl von mindestens 2000, die höchstens um 10% unterschritten werden darf, nötig ist, die im vorliegenden Fall bei 1713 Einwohnern nicht erreicht ist. Weiter wird auf eine unterdurchschnittliche Steuerkraft hingewiesen. Beide Gründe zusammen machen nach Meinung der Staatsregierung einen Verbleib in der Verwaltungsgemeinschaft Flachslanden notwendig.

Erfreulicherweise hat die CSU-Fraktion mit uns an einem Strang gezogen, sodass wir mit Anträgen seitens der CSU-Fraktion und seitens der SPD-Fraktion die Selbstständigkeit der Gemeinde Oberdachstetten durchsetzen konnten. Hier werden – man sieht, es geht – die Vorgaben des Innenministeriums von der CSU-Fraktion nicht als Maß aller Dinge genommen. Im Fall von Oberdachstetten war es kein Problem, die Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion von der Richtigkeit des Begehrens zu überzeugen. Dieses Beispiel zeigt aber auch, dass vermeintlich objektive Kriterien in einem Fall zählen und im anderen nicht.

Ich habe eingangs darauf hingewiesen, dass mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz einer positiven Entwicklung verschiedener bayerischer Kommunen Rechnung getragen werden kann. Mit dem Gesetz tragen wir aber auch der Tatsache Rechnung, dass die Gebietsreform tiefe Spuren hinterlassen hat mit Zwangsvereinigungen und Entmündigungen von Gemeinden, die von den betroffenen Kommunen nach wie vor nicht akzeptiert werden. Es wurden – in einigen Fällen soll das auch weiterhin gelten – sowohl das in Artikel 28 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf kommunale Selbstverwaltung als auch die vielgepriesene Bürgernähe zumindest auf eine harte Probe gestellt. Ohne ausreichende Rücksichtnahme auf die geographische Lage, Infrastruktur,

Tradition und Kultur wurden Zwangsgemeinschaften gebildet, die der Entwicklung einer lokalen Identität geschadet haben und weiter schaden. Gemeinden wurden entweder als Einheitsgemeinde oder als Verwaltungsgemeinschaft zusammengezwungen, die auch nach über einem Vierteljahrhundert keine Einheit geworden sind und nun eine Chance sehen, der Zwangsehe zu entfliehen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, wir von der SPD erwarten von Ihnen schon auch, dass Sie den schwierigen Problemen, die die Gemeindegebietsreform zweifellos mit sich brachte, Rechnung tragen und zum Umdenken bereit sind. Sie verweigern sich permanent einer Lösung des seit vielen Jahren anstehenden Problems der Zwangsvereinigung des Marktes Pleinting mit der Stadt Vilshofen im Landkreis Passau in Niederbayern. Pleinting wurde gegen den Willen von 99% der betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Vilshofen zugeschlagen. Begründet wurde dies seitens der Staatsregierung wie folgt – ich zitiere aus der Landtagsdrucksache 12/11340 –:

Die Zwangseingemeindung Pleintings erfolgte, um die Stadt Vilshofen zu stärken. Erst durch die Eingemeindung des finanzkräftigen Marktes erhielt die Stadt Vilshofen die zur Wahrnehmung der ihr als Mittelzentrum zukommenden Aufgaben nötigen Finanzmittel.

Finanzkräftig war der Markt Pleinting wegen des dort ansässigen Bayernwerkes. Dieses wurde zwischenzeitlich geschlossen, sodass ein wesentlicher Grund für die Eingemeindung entfällt. Darüber hinaus liegen weitere Gründe des öffentlichen Wohls vor, die von der Staatsregierung und der CSU-Fraktion einfach nicht zur Kenntnis genommen werden. Exemplarisch will ich nur die bürgernahe Verwaltung, die vor Ort sicherlich besser gewährleistet wäre, anführen. Pleinting stellt den Antrag auf Ausgliederung aus der Stadt Vilshofen bereits zum dritten Mal. Damit und auch mit einer notariell beaufsichtigten Bürgerbefragung, bei der wiederum 95% der Bürgerinnen und Bürger für die Selbstständigkeit Pleintings votierten, ist der Wille nach Selbständigkeit in ausreichendem Maße dokumentiert.

Dies alles – Gründe des öffentlichen Wohls, Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Mangel an Akzeptanz in der Pleintinger Bevölkerung – sehen Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, und auch die Staatsregierung als zu vernachlässigen an. Sie ziehen sich immer wieder auf Artikel 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung zurück, nach dem für Sie eine positive Entscheidung mit einer Zweidrittelmehrheit im Vilshofener Stadtrat vorgeschrieben ist. Ich frage Sie: Glauben Sie allen Ernstes, dass ein Stadtrat, dessen Vorsitzender öffentlich äußert, so lang er Bürgermeister sei, werde Pleinting nicht selbstständig, jemals dem Wunsch einer großen Mehrheit in Pleinting zustimmen wird?

Ich meine, die Vorgabe der Zwei-Drittel-Mehrheit ist kein adäquates Instrument. Deshalb sollte sie aus der Gemeindeordnung gestrichen werden. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs – darauf möchte ich

hinweisen – zur Rechtmäßigkeit der Eingliederung Pleintings ist bekannt und wird selbstverständlich akzeptiert.

Sie verweigern sich auch in einem Fall, in dem die Vorgabe des Artikels 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung, die Zwei-Drittel-Mehrheit des Gemeinderats gegeben ist. Die Gemeinde Hitzhofen im Landkreis Eichstätt, Regierungsbezirk Oberbayern, hat durch Beschluss des Gemeinderats die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um den Gemeindeteil Hofstetten in die Selbständigkeit zu entlassen. Gründe des öffentlichen Wohls liegen vor. Historische, kulturelle und geographische Gegebenheiten sprechen zudem für die Ausgliederung Hofstettens.

Die Bürgerinnen und Bürger beider Gemeindeteile gehen trotz der Tatsache, dass sie seit Jahren eine Einheitsgemeinde bilden, getrennte Wege. Die Hitzhofener tendieren nach wie vor in Richtung Ingolstadt. Die Hofstettener orientieren sich nach wie vor in Richtung Eichstätt. Es gibt keinerlei infrastrukturelle Verflechtungen. Es gibt keine gemeinsame Pfarrei, keinen gemeinsamen Kindergarten, kein gemeinsames Telefonnetz, und – was für mich wesentlich erscheint – die Sanierung der Kläranlage Hofstettens und die damit zusammenhängenden Investitionen wurden allein von den Hofstettener Bürgerinnen und Bürgern getragen. Auch die Abwassergebühren sind höchst unterschiedlich. In Hofstetten sind sie um 40% höher als in Hitzhofen.

All dies zeigt: Die formalen und sachlichen Gründe für die Selbständigkeit liegen vor. Dennoch lehnen Sie den Antrag mit dem lapidaren Satz ab, die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Wo, frage ich, wenn nicht hier, sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt?

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die beiden Beispiele Pleinting und Hofstetten lassen mich ernsthaft daran zweifeln, ob es die CSU und die Bayerische Staatsregierung mit den landeseinheitlichen Kriterien und den sogenannten objektiven Vorgaben immer ernst meint. Die SPD-Fraktion stellt die beiden Austrittsbegehren in ihrem Antrag 14/7033 zur Abstimmung. Nach unserem Verständnis müsste eine breite Mehrheit des Hohen Hauses zustimmen.

Zwei weitere Begehren auf Entlassung aus Verwaltungsgemeinschaften aus dem Landkreis Regensburg, Regierungsbezirk Oberpfalz, stehen noch im Raum. Die Gemeinde Köfering beantragt die Entlassung aus der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim, und die Gemeinde Pettendorf beantragt die Entlassung aus der Verwaltungsgemeinschaft Pettendorf. In beiden Fällen – das sei nur am Rande zum Verfahren gesagt – hatte die CSU-Fraktion schon Anträge formuliert, als die SPDFraktion die Unterlagen erst in die Hand bekam. Wie das wohl funktioniert, sollte doch einmal näher unter die Lupe genommen werden.

(Beifall bei der SPD – Dr. Kempfler (CSU): Das haben wir Ihnen erklärt!)

Ein besonderes Schmankerl war dann, dass seitens der CSU-Fraktion zum Thema, wo im Falle der Entlassung Pettendorfs die neue Verwaltungsgemeinschaft sitzen

und wie diese heißen wird, innerhalb von zwei Stunden sich widersprechende Anträge gestellt wurden. Zuerst sollte die neue Verwaltungsgemeinschaft nach dem Willen der CSU ihren Sitz in Wolfsegg haben und den Namen Wolfsegg tragen. Eineinhalb Stunden später sollte nach dem Willen der CSU die Verwaltungsgemeinschaft mit dem Namen Pielenhofen-Wolfsegg ihren Sitz in Pielenhofen haben.

(Frau Biedefeld (SPD): Typisch CSU!)

Diese und die heftigen Reaktionen unter der betroffenen Bürgerschaft haben meine Fraktion zu dem Entschluss gebracht, den Begehren der Gemeinden Köfering und Pettendorf letztendlich nicht zuzustimmen. Ich will diese Entscheidung, die ihren Niederschlag im Antrag auf Drucksache 14/7625 wiederfindet, wie folgt begründen.

Zunächst zum Austritt Köferings aus der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim: Betrachtet man alleine Köfering, könnte man durchaus für die Entlassung aus der Verwaltungsgemeinschaft sein. Die Einwohnerzahl reicht aus, und die Leistungsfähigkeit, eine eigene Verwaltung aufzubauen und zu unterhalten, ist gegeben – so die Beurteilung des Innenministeriums. Die Situation der verbleibenden Restgemeinden Alteglofsheim und Pfakofen wurde allerdings nur unzureichend dargestellt. Das 1992 errichtete Verwaltungsgebäude wurde für eine Verwaltungsgemeinschaft von vier Gemeinden ausgelegt. Bei der weiteren Verkleinerung – eine Gemeinde ist bereits ausgetreten – der Verwaltungsgemeinschaft ist dieses nicht mehr wirtschaftlich. Die Personaleinstellungen der letzten Jahre sind vor dem Hintergrund des Fortbestandes der Verwaltungsgemeinschaft vorgenommen worden. Niemals hat der Bürgermeister von Köfering in der Verwaltungsgemeinschaft bei Personaleinstellungen die Kollegen davon in Kenntnis gesetzt, dass sie aus der VG austreten wollen. Die finanziellen Belastungen sind für die verbleibenden Gemeinden schwer zu verkraften.

Entscheidend für die Ablehnung des Begehrens von Köfering ist aber, und das trifft auch für Pettendorf zu, dass der Antrag erst sehr spät – quasi im laufenden Verfahren – kam, ohne dass die übrigen Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft informiert waren. Diese Vorgehensweise hat in den Gemeinden Pfakofen und Alteglofsheim für großen Unmut gesorgt, was letztendlich zu einer Ablehnung des Austrittsbegehrens bei den betroffenen Gemeinden und selbst bei der Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft geführt hat. Von dort war deutliche Kritik zu hören, dass der Köferinger Bürgermeister zu keinem Zeitpunkt das Austrittsbegehren seiner Gemeinde in offizieller Runde zur Sprache gebracht habe.

Nun zum Austrittsbegehren der Gemeinde Pettendorf aus der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft: Auch hier kann von einer Nacht-und-Nebel-Aktion gesprochen werden. Bis Anfang Juli 2001 war das Austrittsbegehren Pettendorfs bei den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft nicht bekannt. Auch hier wurden die Partner Pielenhofen und Wolfsegg vollkommen vor den Kopf gestoßen. Nur nebenbei erwähnen möchte ich, dass offensichtlich zunächst – von welcher Seite auch immer – die Gemeinde Wolfsegg mit der in Aussichtstellung, den Sitz der neuen Verwaltungsgemeinschaft bil

den zu können, sich positiv zur Antragstellung äußerte. Als dann das Votum in Richtung Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen gehen sollte, war der Aufschrei groß, und es regte sich langsam Widerstand gegen die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Pettendorf.

Bei der heutigen Entscheidung ist auch zu berücksichtigen, dass der Antrag Pettendorfs auf Entlassung aus der Verwaltungsgemeinschaft Pettendorf bereits zweimal abgelehnt wurde. Begründung war, die verbleibenden Gemeinden Pielenhofen und Wolfsegg allein seien nicht leistungsfähig genug. Diese Situation hat sich nicht geändert. Die generellen und strukturellen Probleme und die weit unter dem Landesdurchschnitt liegende Steuerkraft sind nach wie vor geblieben.

Auch bei diesem Austrittsbegehren waren die Fristen für das Anhörungsverfahren zu kurz. Die Anhörung wurde während der Sommerferien durchgeführt. So konnte im Vorfeld kaum eine öffentliche Diskussion stattfinden. Im Vergleich dazu wurden andernorts, wo die Austrittsbegehren entsprechend vorbereitet waren, die Anhörungsverfahren von Mitte April bis Mitte Mai oder von Mitte Mai bis Mitte Juni durchgeführt, und die betroffenen Gemeinden wurden schon ein bis zwei Jahre vor dem Austrittswunsch informiert.