Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Zeitler, ich weiß nicht, ob Sie schon einmal Mitglied des Petitionsausschusses waren. Wenn ja, dann muss das schon ungefähr 83 Jahre her sein; denn dieses Verfahren, das Sie vorgeschlagen und selbst schon praktiziert haben, ist bei uns im Petitionsausschuss nicht üblich. Wir achten in erster Linie darauf, dass die Behörden nach Recht und Gesetz vorgehen.
Wir achten dabei natürlich darauf, dass der Spielraum für die Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich ausgenutzt wird. Im vorliegenden Fall gibt es diesen Spielraum eben nicht. Wenn einer mitten im Wald eine Halle schwarz errichtet, dann muss er sie eben wieder abreißen. Das Spielchen, der Petent sei nicht Herr Hartwich, sondern Herr Wopperer, sollten Sie sich sparen. Es kann doch niemand auf dem Grund und Boden eines anderen nach Belieben bauen. Schon gar nicht können Sie eine Privilegierung konstruieren.
Sie haben auf die Vernunft abgestellt: Ich bin dafür, auch diesen Fall mit Vernunft zu betrachten. Ich möchte mir deshalb erlauben, aus der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung zu zitieren, in der eindeutige Feststellungen getroffen werden, zum Beispiel, dass das Vorhaben in der Schutzzone des Naturparks Steinwald liegt. Da macht man so etwas nicht.
Auch in Bayern darf nicht schwarz gebaut werden. Der Landtag darf nachträglich ebenso wenig einen Schwarzbau sanktionieren.
Sie sagen, es wäre vernünftig, wenn Herr Wopperer so vorgehe. Ich will Ihnen sagen, was die Staatsregierung dazu sagt:
Selbst wenn Herr Wopperer privilegiert wäre, würde das Vorhaben an dieser Stelle nicht zustimmungsfähig sein, weil es nämlich seinem Betrieb gar nicht dient.
Die Halle ist nämlich über einen Kilometer von seiner Hofstelle entfernt und eben nicht zentral zu den landwirtschaftlichen Flächen des Herrn Wopperer gelegen.
was eine landwirtschaftliche Zufahrt erheblich erschwert. Ein vernünftiger Landwirt würde eine Maschinenhalle darüber hinaus nicht, wie im vorliegenden Fall geschehen, in fünf baulich unterschiedlich gestaltete Einzelgebäude aufteilen.
Ich zitiere immer noch aus der Stellungnahme der Staatsregierung. Ich bin sehr dankbar für diese wirklich hervorragende Stellungnahme.
Auch die Holzlege ist über die mangelnde Zuordnung zum Betrieb des Herrn Wopperer wegen des nur schuldrechtlichen Pachtvertrags mit Herrn Hartwich planungsrechtlich nicht zulässig.
Meine Damen und Herren, wenn wir das machen, wie wollen wir dann in Zukunft einem Petenten, der im Außenbereich etwas bauen will, sagen: Tut uns leid, das geht nicht? – Den Grundsatz der Gleichbehandlung müssen wir beachten.
Deswegen weiß ich nicht, was der Ortstermin bringen soll. Sie kennen es schon, Sie sind wild entschlossen, sich durchzusetzen. Ich kann mir zwar eine Halle im Wald nicht vorstellen, aber ich kann mir vorstellen, dass ich es mir nicht anschauen muss, um zu sagen: Im Wald baut man solch eine Halle nicht. Deshalb ist Ihr Vorgehen total daneben.
Vielen Dank. Frau Kollegin Scharfenberg, können wir darüber abstimmen, dass zurück überwiesen wird, oder wollen Sie sich trotzdem zu Wort melden? – Gut, wenn es dann noch sein soll, bitte schön.
klärung, weil Herr Zeitler meinte, es sei nicht die Eingabe „Hartwich“. Es ist sehr wohl die Eingabe „Hartwich“ hier können Sie es lesen, ich kann es Ihnen gleich nachher geben. Da steht drauf: „Herr Josef Hartwich, Weiden, Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung von forst- und landwirtschaftlichen Geräten“. Das ist es, was für mich zählt. Was Sie von einem Herrn Wopperer vorbringen, interessiert mich erst einmal nicht.
Der Landrat des Landkreises Tirschenreuth sagte, falls dem Petitum des Petitionsausschusses entsprochen werden sollte, müsste er, um die Gleichbehandlung sicherzustellen, Antragstellern, deren Bauanträge abgelehnt werden müssten, empfehlen, dagegen vor dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags vorzugehen. Er bittet wegen der rechtlich eindeutigen Fakten um Verständnis für seine Position. – Recht hat der Herr Landrat.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Antrag des Kollegen Zeitler für die CSU-Fraktion zugrunde, diese Petition an den Petitionsausschuss zurück zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Keine andere Meinung. Dann ist das so beschlossen. Die Eingabe wird dem Petitionsausschuss zurück überwiesen. Dann werden dort die Beratungen fortgeführt.
Ich darf noch außerhalb der Tagesordnung folgende Umbesetzung gemäß Paragraf 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung bekannt geben: Die CSU-Fraktion hat mitgeteilt, dass anstelle von Frau Kollegin Gudrun Brendel-Fischer Herr Kollege Peter Eismann Mitglied im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sein soll. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.
Dann darf ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Franz Maget, Hans-Ulrich Pfaffmann, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer und anderer und Fraktion (SPD) zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes, Drucksache 15/8885 – das war Tagesordnungspunkt 2 –, bekannt geben. Mit Ja haben 39 gestimmt, mit Nein 78. damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist die Sitzung für heute geschlossen. Ich bedanke mich bei denen ganz herzlich, die bis zum Schluss dageblieben sind. Ich hoffe, dass die Deutsche Bahn Ihnen zuliebe die Notfahrpläne in ihrem Interesse durchführen kann, damit Sie gut und zu einer angemessenen Zeit nach Hause kommen. Die Sitzung ist geschlossen.