Protokoll der Sitzung vom 27.11.2007

Herr Staatssekretär, erstens, wir nehmen das Thema „Suchtbekämpfung“ durchaus ernst. Wir freuen uns, dass hier jetzt etwas passieren soll. Es ist aber erstaunlich, dass erst jetzt etwas passiert; jahrelang war dieses für den Freistaat, für die anderen Länder und für die Staatliche Lotterieverwaltung wohl kein Problem.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch beim regulierten Miteinander kann es wesentlich mehr Suchtbekämpfung geben, als Sie es in den letzten Jahrzehnten betrieben haben.

Zweitens: Wenn Sie das Monopol wirklich halten und rechtsfest ausgestalten wollen, erinnern wir Sie an dieser Stelle noch einmal daran, dass Sie dann zum einen veranlassen müssen, dass die Werbung massiv eingeschränkt wird. Zum anderen müssen Sie das Netz der Annahmestellen massiv ausdünnen, das heißt, auf einen kleinen Bruchteil der jetzt bestehenden Stellen reduzieren. Zu dieser Debatte wünschen wir Ihnen schon mal viel Spaß. Wir wünschen Ihnen auch viel Spaß in der Debatte mit den Destinatären, das heißt mit den Geldern, die wir hier abschöpfen, wenn Sie auf der einen Seite sagen, sie wollen die Spielleidenschaft wirklich massiv begrenzen, aber denen auf der anderen Seite erklären müssen, da kommt auch weniger Geld herein.

Wir fordern Sie an dieser Stelle herzlich auf, dann auch die Materien in Angriff zu nehmen, wo in einem viel stärkeren Maß als bei Lotterien und bei Sportwetten wirklich ein Suchtpotenzial, eine Suchtgefahr gegeben ist, wenn Ihnen das Thema „Suchtbekämpfung“ so wichtig ist, wenn Sie auf einmal dafür Ihr Herz entdeckt haben, dafür etwas tun wollen und den verschiedenen Einrichtungen nicht nur ein paar Mittel geben wollen. Ich habe vorhin einzelne Beispiele genannt, angefangen vom Einarmigen Banditen bis hin zu Aktienmärkten. Wir bitten Sie herzlich, da tätig zu werden.

Herr Staatssekretär, wollen Sie darauf eingehen?

Es sei mir gestattet, kurz zu antworten.

Herr Kollege Runge, ich glaube, wenn Sie mit mir über die Suchtbekämpfung diskutieren wollen – Sie haben eben gesagt, das liege Ihnen so sehr am Herzen –, muss ich Sie fragen: Glauben Sie denn im Ernst, mit Ihrer Verteidigung der Liberalisierung können Sie die Sucht bekämpfen? Sie werden den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Das geht schief.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Dr. Martin Runge (GRÜNE))

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Martin Runge (GRÜNE))

Herr Kollege Dr. Runge, wir wollen zur Abstimmung kommen. Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 10 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 15/8486 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/9264 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung.

Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Prof. Dr. Stockinger. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Staatsvertrag zugestimmt worden.

Ich lasse über den Tagesordnungspunkt 11 abstimmen. Dieser Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/8601, der Änderungsantrag auf der Drucksache 15/9177 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 15/9265 zu Grunde.

Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/9265.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und wiederum Herr Kollege Prof. Dr. Stockinger aus der CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und aus der CSU-Fraktion Herr Kollege Prof. Dr. Stockinger. Stimmenthaltungen bitte ich anzuzeigen. – Auch keine.

Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 15/9177 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 15/8458) – Zweite Lesung –

Nachdem vorhin Herr Kollege Dr. Runge für mich schon eine Aufgabe wahrgenommen hat, die eigentlich mir obliegt, darf ich jetzt den Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien sehr herzlich begrüßen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt 15 Minuten pro Fraktion. Ich darf Herrn Kollegen Prof. Dr. Stockinger das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Der am 1. März 2007 in Kraft getretene Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Änderung des Bayerischen Pressegesetzes vom 10. April 2007 erfordern eine Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes. Diese Änderungen wurden im vorliegenden Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes vom 2. Juni 2007 vorgelegt.

Darüber hinaus erfordert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2005, das die Regelungen des Grundgesetzes für Bayerischen Mediengesetzes zum Teilnehmerentgelt mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes für unvereinbar erklärt, Maßnahmen, die den Erhalt der aktuellen lokalen und regionalen Fernsehstruktur unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts sicherstellen.

Die Staatsregierung hat in ihrem Bericht nach Artikel 33 Absatz 7 des Bayerischen Mediengesetzes an den Landtag vom 29. Dezember 2006 festgestellt, dass qualitätvolles, lokales und regionales Fernsehen in der bisherigen Struktur ohne finanzielle Förderung nicht bestehen kann. Deshalb werden im neuen Artikel 23 des Bayerischen Mediengesetzes Regeln aufgestellt, die die Förderung lokaler und regionaler Fernsehangebote, die in Erfüllung der öffentlichen Aufgabe nach Artikel 23 Absätze 2 bis 4 hergestellt und verbreitet werden, sicherstellen.

Lokale und regionale Fernsehanbieter können nach Maßgabe des Gesetzes von der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien damit betraut werden, die bestehende Vielfalt der Meinungen im jeweiligen Versorgungsgebiet

durch qualitätvolle Fernsehprogramme in gleichgewichtiger Weise zum Ausdruck zu bringen.

Die Förderung lokaler und regionaler Fernsehangebote erfolgt aus staatlichen Mitteln nach Maßgabe des Staatshaushaltes. In einem Änderungsantrag der CSULandtagsfraktion vom 8. November 2007 wurde darüber hinaus sichergestellt, dass weitere Voraussetzung für die Betrauung eine plurale gesellschaftsrechtliche Zusammensetzung des Anbieters, die keinem Gesellschafter einen beherrschenden Einfluss in den Organen der Gesellschaft ermöglicht, ist. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist die Einrichtung eines Programmausschusses erforderlich, der vom Medienrat aus seiner Mitte heraus bestellt wird.

Die Förderung aus staatlichen Mitteln stellt eine Übergangslösung dar und soll zum Ende des Jahres 2009 beendet werden. So steht es im Gesetz. Es ist der CSULandtagsfraktion aber ein besonderes Anliegen, den Anbietern lokaler und regionaler Fernsehprogramme Sicherheit zu gewähren. Die CSU-Landtagsfraktion ist sich sehr wohl darüber im Klaren, dass das von ihr geforderte qualitätvolle Fernsehprogramm nur mit qualifizierten Kräften, die sich eben nicht gerade in einem Praktikantenverhältnis befinden, sichergestellt werden kann. Im Anschluss an die staatliche Förderung wird eine Förderung aus Gebühren- oder Entgeltmitteln angestrebt. Es ist das ausdrücklich erklärte Ziel der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, eine solide Finanzierung des lokalen und regionalen Fernsehens auch über das Jahr 2009 hinaus sicherzustellen.

Voraussetzung für diese angestrebte Förderung ist, dass die technischen Verbreitungsmöglichkeiten der lokalen und regionalen Fernsehangebote soweit vorangetrieben werden, dass ein Großteil der bayerischen Fernsehteilnehmer diese Angebote wirklich empfangen kann. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die Fernsehangebote einem Qualitätsmaßstab unterliegen, der von der BLM beobachtet wird.

Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Wege einer derartigen Finanzierung aufzuzeigen. Diese Verpflichtung ergibt sich alleine schon daraus, dass das lokale und regionale Fernsehen in Bayern unter öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet wird. Verantwortlich ist die öffentlich-rechtliche BLM.

Eine künftige Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens darf auf keinen Fall zulasten des Bayerischen Rundfunks gehen. Für im Laufe der Beratungen aufgetauchte Fragen hinsichtlich der geförderten Sendezeit, insbesondere größerer Sender, sowie die Förderung bayernweit produzierter Kirchenmagazine, konnte nach Gesprächen mit der Bayerischen Staatskanzlei sichergestellt werden, dass diese in die Leitlinien zur Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens aufgenommen werden. Danach können größere Sender von der Flexibilitätsklausel des Gesetzentwurfs profitieren und von der BLM mehr Sendezeit erhalten, soweit das Gesamtsendebudget nicht überschritten wird. Auch eine Förderung von Kirchenmagazinen ist möglich, da diese Sendungen

in jedem Fall punktuell engen lokalen und regionalen Bezug haben.

Die CSU-Landtagsfraktion ist der festen Überzeugung, dass mit diesem Gesetzentwurf, der im federführenden Ausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen mit der Zustimmung von CSU und SPD, bei Enthaltung der GRÜNEN, verabschiedet worden ist, der Erhalt der vielfältigen Landschaft lokaler und regionaler Fernsehanbieter in Bayern auch in Zukunft gewährleistet ist. Wir können uns auf viele aktuelle und qualitätvolle Beiträge aus unseren Regionen freuen. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt darf ich Herrn Kollegen Werner das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich heute – so hoffe ich jedenfalls – um 23.00 Uhr nachts heimkomme, kann ich mich im lokalen Fernsehen noch aktuell über das informieren, was heute den ganzen Tag über in der Region für viele Zuschauer an Interessantem geschehen ist. Ich finde, das ist eine hervorragende Leistung, die unsere lokalen Fernsehsender vielen Zuschauern anbieten. Wir wissen aus der Funkanalyse, wie sehr diese lokalen Fernsehsender gefragt sind. Die Bayern haben sie buchstäblich in ihr Herz geschlossen; das kann man so sagen. Sie schimpfen zwar manchmal über das eine oder andere, was man auch nachvollziehen kann, aber im Grunde möchten sie es nicht mehr missen.

Das hat uns im Bayerischen Landtag trotz aller Skepsis in den letzten zwanzig Jahren dazu veranlasst, nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten, über das, was man üblicherweise in der Privatwirtschaft erwartet, hinaus zu suchen. Allerdings, Herr Kollege Stockinger, Sie haben gesagt, das Anliegen der CSU sei es, den Anbietern eine Sicherheit zu gewähren. Aber das tun Sie jetzt gerade nicht. Wir haben jetzt zum dritten Mal eine auslaufende Lösung, eine Übergangslösung. Eigentlich ist mir als gelerntem Journalist bei dieser Steuerfinanzierung gar nicht so wohl. Ich könnte auf bayerisch sagen: Eigentlich graust es mir davor.

Ich sehe aber für eine Übergangszeit keinen anderen Weg, nachdem das Gutachten, welches die Staatskanzlei und BLM gemeinsam in Auftrag gegeben haben, eindeutig festgestellt hat, dass es ohne weitere Transferleistungen beim besten Willen nicht geht. Es gibt Gründe dafür, warum man in Sachsen 30 Euro für eine Sekunde erzielt, aber bei uns in Bayern nicht einmal die Hälfte. Dafür gibt es nachvollziehbare Gründe. Wenn das so ist, können Sie sich noch so sehr bemühen, Sie werden nicht mehr erzielen. Das war überzeugend. Und deswegen meine mit großem Bauchgrimmen versehene Zustimmung zu dieser Übergangslösung, finanziert im Wesentlichen – abgesehen davon, dass noch ein gewisser Teil an Teilnehmerentgelten zur Verfügung steht – aus Steuermitteln.

Es ist sicher richtig, dass lokales Fernsehen in Bayern in höchst unterschiedlicher Qualität produziert wird. Aber es

wird lokales Fernsehen produziert. Wo könnten wir denn sonst einen Fernsehbericht über die Eröffnung eines Kindergartens, eine Reportage über ein Fußball-Bezirksligaspiel oder einen Bericht aus einer Stadtratssitzung ansehen, wenn nicht in diesem lokalen Fernsehen?

Wollen Sie es dem Bayerischen Rundfunk überlassen, dass der jeden Tag aus mindestens 45 Stadtratssitzungen in ganz Bayern berichtet? Ich stelle mir dabei den notwendigen Finanzaufwand vor. Ich komme dann auf wesentlich höhere Summen, als die neun Millionen Euro, von denen jetzt die Rede ist.

Wir wollen, dass auch in Zukunft die Menschen in Bayern im Fernsehen lokal über die wichtigsten Ereignisse informiert werden. Ich füge hinzu: Wir wollen, dass das ausdrücklich in einer höheren Qualität als bislang geschieht. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Erlöse aus dem Verkauf der Werbung nicht ausreichen. Wer sich in den regionalen Werbemärkten etwas auskennt und weiß, wie vielfältig sich die unterschiedlichsten Medien um den nicht unbeschränkt vorhandenen Werbekuchen bemühen, weiß schon lange, dass die einzelnen Sender dazu nicht in der Lage sind. Ich sage ausdrücklich: Das darf nicht dazu führen, dass wir die Sender komplett aus ihrer wirtschaftlichen Verantwortung entlassen, dass die sich sozusagen bequem zurückziehen und sagen: Wir haben da einen hübschen Betrag, vielleicht reicht der uns sogar, um in einer bestimmten Qualität zu produzieren und ansonsten lassen wir es gut sein.

Also so haben wir nicht gewettet. Die lokalen Fernsehsender sind natürlich aufgerufen, ihre eigenen Anstrengungen bei der Akquisition von Werbung zu verstärken und eine höhere Finanzierungsquote zu erzielen.

Jetzt ist es aber so, das Gesetz ist noch gar nicht verabschiedet – das machen wir vielleicht in 20 Minuten –, da haben schon die Verteilungskämpfe eingesetzt. Die Regierungsbezirke, in denen es nur einen Sender gibt, gegen die, wo es mehrere Sender gibt, die großen Sender gegen die kleinen.

Viele fühlen sich benachteiligt. Nun entscheiden wir heute nicht konkret über die Verteilung dieser neun Millionen Euro. Das wird Aufgabe der BLM sein. Das geschieht sicher auf der Grundlage dieses Gesetzes. Ich gehe davon aus, Herr Professor Ring, dass sich der Medienrat einmal grundsätzlich mit dieser Problematik in den nächsten Monaten auseinandersetzen wird und dass wir nachvollziehbare Kriterien für die Verteilung dieser Gelder entwickeln. Ich habe Verständnis dafür, wenn zum Beispiel München TV sagt: Wir produzieren ein Vielfaches der geforderten Sendezeit in hoher Qualität, aber unsere Förderung soll jetzt überproportional gekürzt werden. Ich habe auch Verständnis dafür, wenn Oberfranken TV sagt: Wir müssen alleine den gesamten Regierungsbezirk versorgen. Das geht eben nicht mit den geförderten 200 Minuten. Da bliebe lokale Berichterstattung auf der Strecke. Wenn es in der Oberpfalz zwei Sender gibt, dann können die 400 Minuten berichten, und die Oberfranken werden mit 200 Minuten abgespeist.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist natürlich ein Schmarrn!)

Meine Damen und Herren, ich glaube aber, dass sich für dieses Problem eine Lösung finden lassen kann. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet und wir fangen schon zu interpretieren an.