Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

Herr Kollege Magerl möchte seine guten drei Minuten noch nutzen.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Vielleicht reichen auch zwei Minuten!)

Ja, das wäre noch schöner. Bitte schön!

Dr. Christian Magerl (GRÜNE) (vom Redner nicht au- torisiert): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nochmals ganz kurz zu Ihnen, Herr Staatsminister! Den Zusammenhang zwischen Autobahn und Wirtschaftlichkeit hat Herr Kollege Hallitzky angesprochen. Deshalb ist

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (Drs. 15/9460) – Zweite Lesung –

hierzu: Änderungsanträge der Abg. Georg Schmid, Dr. Jakob Kreidl, Peter Welnhofer (Drsn. 15/10345 und 15/10522) Änderungsantrag der Abg. Franz Schindler, Helga Schmitt-Bussinger, Bärbel Narnhammer u. a. (SPD) (Drs. 15/10874)

und

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (Drs. 15/10477) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 20 Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf als erstem Herrn Kollegen Ritter das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Gesetzentwürfe und Änderungsanträge behandeln eine ganze Reihe von Themen. Bei einem Teil dieser Themen, die wir heute diskutieren und abschließend beraten werden, kann man das, was wir machen, mittlerweile tatsächlich als eine Art Retouren-Management bezeichnen. Im Bayerischen Landtag werden nämlich systematisch Gesetze beschlossen, die den Grundsätzen der Verfassung nicht Genüge tun, vom Bundesverfassungsgericht einkassiert worden sind und dann selbstverständlich wieder bei uns auf dem Tisch des Hauses landen und nachgebessert werden müssen. Meines Erachtens stellt sich schon die Frage: Können Sie das nicht? Überblicken Sie als Mehrheitsfraktion tatsächlich nicht die Grundzüge, die die Verfassung hier zur Beschneidung von Freiheitsrechten vorgibt oder festmacht, oder steckt tatsächlich ein System dahinter?

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Steckt ein System dahinter, indem man versucht, Gesetze möglichst ausufernd zu beschließen und sich hinterher beim Bundesverfassungsgericht die Regeln zu holen, um dann das Gesetz mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil im Rücken am Rand des verfassungsrechtlich Möglichen zurechtzimmern zu können?

Tatsache ist, dass CSU und Staatsregierung trotz unserer Warnungen und Hinweise bei der Änderung des Polizeiaufgabengesetzes die Kennzeichenüberwachung in der augenblicklich vorliegenden Form in das Gesetz mit hinein genommen haben. Was hat man uns nicht alles verkündet. Man hat gesagt, diese Kennzeichenüberwachung helfe gegen Terroristen, gegen Mafiabanden und gegen organisierte Kriminalität. Gegen all diese Formen soll es ein schlagkräftiges Mittel sein. Wenn man sich die

ich die B 15 neu im Blick; wir haben auch die B 388 a und viele andere mehr im Blick. Es gibt noch eine ganze Menge zu tun.

Herr Kollege Magerl, eines will ich Ihnen noch sagen: Der Bereich Hof, lieber Kollege König, ist natürlich mit einer etwas höheren Arbeitslosigkeit belastet als beispielsweise der Großraum München oder der Landkreis Freising. Dass inzwischen aber auch der Landkreis Hof eine so niedrige Arbeitslosenquote hat, dass sich drei Viertel aller deutschen Landkreise die Finger danach schlecken würden, ist auch Realität, meine Damen und Herren. Dass es im Landkreis Hof drei Autobahnen gibt, ist mit Sicherheit kein Beweis dagegen, dass es sinnvoll ist, Autobahnen zu bauen. Wenn es nämlich keine vernünftige Verkehrserschließung gäbe, würden sich die Hofer wesentlich schwerer tun, neue Arbeitsplätze anzusiedeln. Dort, wo wir nach wie vor wirtschaftliche Dynamik haben, ruft die Industrie dringend nach dem Ausbau der Verkehrswege. Das gilt zum Beispiel auch für das Chemiedreieck. Dort will man sowohl, dass endlich die A 94 ausgebaut wird, als auch, dass die Bundesbahnstrecke München – Mühldorf – Freilassing ausgebaut wird. Natürlich brauchen wir sowohl das eine als auch das andere. Für beides sind aber zu wenig Mittel im Bundeshaushalt vorhanden. Deshalb müssen wir uns gemeinsam für beides einsetzen: Mehr Geld für die Bahn, aber auch mehr Geld für die Bundesautobahn und die Bundesfernstraßen. Das ist unser Anliegen, und dafür werden jedenfalls wir, die CSU-Fraktion und die Bayerische Staatsregierung, weiterhin kämpfen.

(Beifall bei der CSU)

Mit liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 15/10982 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Im Einvernehmen mit den Fraktionen werden die restlichen Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 15/10983 mit 15/10986 in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkt 5 bis 7 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Franz Schindler, Helga Schmitt-Bussinger u. a. u. Frakt. (SPD) zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (ber. Drs. 15/5812) – Zweite Lesung –

die Terrorbekämpfung sprach und eigentlich nichts anderes gesagt hat, als dass ihm ein Grund eigentlich herzlich egal ist und er gerne grundlos und ohne konkreten Anlass und ohne konkrete Gefahr Daten von Bürgern zusammensammeln will, und zwar nicht etwa zur Gefahrenabwehr, sondern weit in deren Vorfeld.

Wir als SPD-Fraktion haben bald nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Anforderungen des Urteils gerecht wird. Sie haben anderthalb Jahre lang gebraucht, um ca. 90 % dieses Antrags von uns abzuschreiben. Es ist tatsächlich eine reife Leistung, für eine DIN-A4-Seite anderthalb Jahre zu brauchen. Oder haben Sie es vielleicht nicht so eilig, wenn es darum geht, das Polizeirecht in einen verfassungsgemäßen Zustand zu bringen?

Trotzdem schaffen Sie es von der Mehrheitsfraktion tatsächlich wieder, die Schranken der Verfassung zu sprengen. Das Bundesverfassungsgericht schließt die Rasterfahndung bei einer Gefahr gegen Sachen aus, aber Sie nehmen diesen Tatbestand in das Gesetz mit auf. Sie nehmen zudem schwerwiegende Straftaten auf, die nicht im Katalog des Bundesverfassungsgerichts – ich erinnere: Bestand und Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person – enthalten sind. Wieder muss man feststellen: Sie lernen nicht aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts.

Es ist jetzt schon klar: Die Rasterfahndung wird uns hier mit Sicherheit nicht das letzte Mal beschäftigen. Es wird nicht das letzte Mal sein, dass dieses Thema durch das Bundesverfassungsgericht wieder in das Parlament zurückgebracht wird.

Der Staat hat auch die Aufgabe, die Bürger vor unnötigen, vor allem vor nicht verfassungsgemäßen Eingriffen seiner eigenen Stellen zu schützen. Weil Sie sich systematisch nicht um diese Aufgabe scheren, darf die Frage nach Ihrem Verhältnis zur Verfassung und den darin verankerten Rechten erlaubt sein. Sie lernen nicht aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und das sieht man an dem nächsten Filetstück des von Ihnen eingebrachten Gesetzentwurfs bzw. des Änderungsantrags der CSU zu Ihrem Gesetzentwurf hinsichtlich der Ermöglichung der Online-Durchsuchung.

Um es vorweg zu sagen: Mindestens die Regelung über die angeblich notwendigen Begleitmaßnahmen, die das heimliche Betreten und Durchsuchen einer Wohnung gestattet, entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und ist nicht verfassungskonform. Wir kündigen Ihnen daher schon heute eine Klage gegen das Gesetz an, wenn dies heute beschlossen wird. Man muss kein Freund des BKA-Gesetzes sein, aber ein Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKAGesetz und Ihren Gesetzentwurf bzw. Ihren Änderungsantrag offenbart schon eine ganze Reihe weiterer rechtlicher Probleme: Sie planen die Maßnahmen nicht nur gegen die Verantwortlichen für eine Gefahr, sondern darüber hinaus gegen mögliche Personen aus ihrem Umfeld. Das ist in den Entwurf zum BKA-Gesetz, der sehr genau darauf geprüft worden ist, ob er dem Urteil entspricht, nicht mit eingebaut worden. Sie planen, dass durch die

Realität ansieht – wir haben diese mit Anfragen abgeklärt –, muss man feststellen, dass hauptsächlich Verstöße gegen die Versicherungspflicht geahndet werden. Richtig ist, dass auch das eine oder andere größere Delikt dabei ist. Aber als Instrument zur Bekämpfung schwerer und schwerster Straftaten taugt das Mittel nicht viel.

Aber wo keine Erfolge sind, kann man welche herbeireden. Damit Sie einmal sehen, welche grotesken Züge das in diesem Hause teilweise annimmt, verweise ich auf einen Bericht, der im Innenausschuss über die Tätigkeit der Polizei zur Fußballweltmeisterschaft 2006 gegeben worden ist. Da wurde uns die ganz große Bedeutung dieser Kennzeichenüberwachung an dem Beispiel dargelegt, dass es immerhin gelungen sei, den berüchtigten Morini, den Flitzer von Nürnberg, davon abzuhalten, zu einem Spiel zu fahren. Für die, die es nicht wissen: Flitzer sind keine Terroristen, Flitzer sind in der Regel auch keine Mafiamitglieder, sondern es handelt sich um Menschen, die nackt durch die Öffentlichkeit rennen, splitterfasernackt, so nackt wie die CSU-Fraktion und die Staatsregierung normalerweise vor dem Bundesverfassungsgericht dastehen, wenn es um solche Punkte geht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir haben bei der Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes und der Einführung der Kennzeichenüberwachung auf eine ganze Reihe von Punkten aufmerksam gemacht. Das betraf zum Ersten die generelle Überprüfung ohne konkreten Anlass, zweitens die unklare Definition der Datenbestände, mit denen abgeglichen werden soll, drittens die Tatsache, dass Ordnungswidrigkeiten damit geahndet werden sollen. Sie haben in der Beratung gesagt, dass all diese Punkte selbstverständlich von der Verfassung abgedeckt seien. Das waren aber genau die Gründe, warum das Bundesverfassungsgericht diesen Teil des Gesetzes – sicherlich mit einer Klage gegen ein anderes Ländergesetz – einkassiert hat.

Des Weiteren reden wir heute über eine Änderung im Polizeiaufgabengesetz, betreffend die Rasterfahndung. Da stellt sich die Situation etwas anders dar, weil sich im Laufe der Jahre mit einer stärkeren Vernetzung die Wertigkeit der Datenbestände, die bei der Rasterfahndung entstehen, geändert hat. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ein Grundsatzurteil gefällt und das Polizeiaufgabengesetz muss entsprechend dem Urteil angepasst werden. Leider muss man aber feststellen, dass Sie bei der Anpassung nichts aus den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts lernen.

Rasterfahndung ist zulässig, wenn eine konkrete Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person vorliegt; so das Bundesverfassungsgericht. Sie ist nicht zulässig aus reiner Datensammelwut oder zur Gefahrenabwehr. Man braucht einen Grund, um in die informationelle Selbstbestimmung einzugreifen; das ist zusammenfassend die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts.

Umso aufschlussreicher ist die Reaktion des damaligen CSU-Innenministers, der von einem schwarzen Tag für

von 100 Millionen Euro, von der Integrität persönlicher Daten ganz zu schweigen. Kolleginnen und Kollegen, daher ist es seit Jahr und Tag ein Anliegen der Wirtschaft, der Datenschützer und der verantwortlichen Politiker, den Menschen zu sagen, dass sie ihre Daten schützen und ihr Nutzerverhalten ändern sollen. Diesen Schutz vor unberechtigtem Zugriff gibt es: Er besteht aus einer Kombination aus verändertem Nutzerverhalten, freier Software und der richtigen Hardware. Zu diesen Informationen hat jeder im Internet Zugriff. Auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und auf diversen Informationsseiten zum Thema Computersicherheit kann man sich darüber informieren, wie das am besten geht. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass jemand, der wirklich ein Verbrechen plant, diese Möglichkeiten nicht nutzt.

Die Bürger können zum Beispiel zwei PCs nützen. Auf dem einen PC haben sie ihre Online-Daten und auf dem anderen ihre Bestandsdaten. Der Datentransfer erfolgt lediglich über einen Stick. In solchen Fällen wird es sehr schwer, einen staatlichen Trojaner aufzuspielen. Außerdem gibt es die wunderbare Erfindung einer Live-CD. Das ist ein Betriebssystem auf einer CD, das es praktisch unmöglich macht, einen Staatstrojaner in das Betriebssystem zu bringen. Möglich sind auch die Nutzung eines virtuellen Zweitsystems sowie der Einsatz von Virenscannern. Einige dieser Scanner sind hochspezialisiert und erkennen über bestimmte mathematische Verfahren, was eine Software „will“. Schließlich gibt es noch IntrusionDetection-Systeme und so weiter und so fort. Die Möglichkeiten sind vorhanden.

Zu den erfolgversprechendsten technischen Möglichkeiten gehört der Einsatz der Razzia-Software als sogenannter Key-Logger. Dabei werden bestimmte Tastatureingaben mitgeschrieben. Frau Ministerin Müller, für Sie habe ich in diesem Zusammenhang ein kleines Schmankerl: Ihr Haus, das Wirtschaftsministerium, unterstützt seit Kurzem mit Mitteln des bayerischen Staates eine Firma in der Oberpfalz, die abhörsichere Tastaturen mit hochwertiger Verschlüsselung entwickeln soll.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Respekt!)

Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße das sehr.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Der Erfindungsreichtum der Oberpfälzer!)

Das ist der Erfindungsreichtum der Oberpfälzer. Ich bin der Meinung, Bayern muss zum Marktführer, zum Leader, bei der Computersicherheit werden. Die Oberpfalz soll hier das Herz werden.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin mir aber nicht im Klaren, ob Herr Staatsminister Herrmann davon schon weiß. Wenn er es wissen sollte, kann er nachher darüber Auskunft geben.

eingesetzte Razzia-Software gezielte Veränderungen an den Daten der Rechner, die ausspioniert werden sollen, vorgenommen werden können. Der Entwurf des BKAGesetzes schließt das ausdrücklich aus. Jetzt sage ich Ihnen: Machen Sie sich jetzt schon mal auf die Suche nach einem Gericht, das die so gewonnenen Daten in einem Verfahren als Beweis zulässt. Ich bin gespannt, wo Sie dieses Gericht finden werden.

Das BKA-Gesetz sieht klare und strenge Regelungen für die Identifizierung von kernbereichsrelevanten Daten und deren Löschung vor. Ihr Gesetzentwurf ist nämlich unernsthaft, unkonkret und larifari, so wie das zu dieser Frage schon bei der Einführung und Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und bei der Wohnraumüberwachung war. Sie lernen nicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

(Beifall bei der SPD)

Wer bisher an private Unterlagen, an Akten, an Briefe oder Tagebücher heran wollte, konnte das nur im Rahmen einer Hausdurchsuchung erreichen. Hierfür sind in der Strafprozessordnung nicht ohne Grund hohe Hürden aufgestellt worden. Das gilt zum Beispiel für das Beisein eines Richters, des Betroffenen oder eines Vertreters des Betroffenen.

Diese Daten, die Sie bisher über Hausdurchsuchungen erlangen konnten, können Sie jetzt natürlich auch bei der Durchsuchung eines Computers finden. Sie könnten auch Tagebücher, Krankenakten, Liebesbriefe und möglicherweise auch Prozessrelevantes finden. Das ist klar. Diese Daten finden Sie inzwischen nicht nur im Aktenschrank oder unter dem Bett, sondern auch auf dem persönlichen Computer. Daraus könnte man den Schluss ziehen, die Online-Durchsuchung sei nichts anderes als das Äquivalent zu einer heimlichen Hausdurchsuchung ohne Zeugen und ohne das Wissen der Betroffenen. Die Hausdurchsuchung kann sich nicht nur gegen so genannte Verursacher richten, sondern auch gegen Personen aus ihrem Umfeld.

Die Online-Durchsuchung hat aber nicht nur juristische, sondern auch technische und polizeiliche Aspekte, die wir uns ansehen müssen, um zu einem Urteil über die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme zu kommen.

Erstens muss man feststellen, dass die Argumentation, wonach das Internet und seine ungezügelte Kommunikation dieses Mittel notwendig mache, die wir gerade von Kollegen aus der CSU-Fraktion immer wieder hören, jeder Grundlage entbehrt. Es geht nicht um die Kommunikationsüberwachung. Zur Überwachung der Kommunikation gibt es die entsprechenden Rechtsgrundlagen. Es geht vielmehr um die Durchsuchung von Datenbeständen auf Computern. Herr Dr. Weber vom Verfassungsschutz war bei der Anhörung der einzig politisch verantwortliche Befürworter der Online-Durchsuchung, der dies in seiner Gänze begriffen hat.

Zweitens. Durch den unbefugten Zugriff von Hackern, Key-Loggern und Trojanern entsteht jährlich ein Schaden

Telefonüberwachung. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 richtet sich gegen eine Regelung des Landes Niedersachsen. Wir reden über die Rasterfahndung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2006 richtet sich gegen eine Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen. Wir reden über die Online-Datenerhebung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 richtet sich gegen eine Regelung des Landes NordrheinWestfalen. Diese Entscheidungen betreffen jeweils andere Gesetzgeber. Wir machen das Richtige und ziehen unsere Schlüsse daraus.