Protokoll der Sitzung vom 16.02.2005

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Sie beklagt sich doch nicht!)

Doch!

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wer hat denn die Varianten hineingenommen?)

Nein, nein, nein! Wer hat denn Ogris verlangt?

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist doch in Ordnung!)

Wer hat denn die flussbauliche Variante verlangt?

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist doch in Ordnung und richtig!)

Sie wurde doch von Ihnen verlangt. Damit sind die Verfahren in die Wege geleitet worden. Vorher war das nicht dabei. Sich jetzt darüber zu beschweren, dass es so viele Unterlagen gibt, ist seltsam.

Zweitens wird nicht jeder jede Seite von A bis Z lesen, sondern nur das, was ihn bei den Themen interessiert.

Drittens. Damit genügend Spielraum gegeben ist, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, habe ich heute zugestimmt, die Auslegungsfrist um vier Wochen zu verlängern. Damit ist ein erheblich größerer Zeitraum gegeben. Mir geht es nämlich darum, dass die Themen sachlich behandelt werden. Weil Bürger und Kommunen das Volumen der Unterlagen angesprochen haben – es ist tatsächlich gewaltig –, haben wir gesagt: Okay, wir verlängern die Frist um vier Wochen, sodass jeder Zeit hat, sich damit entsprechend zu befassen.

Weitere Zusatzfrage: Die Fragestellerin.

Herr Staatsminister, ich möchte eine Vorbemerkung machen. Ihre Antwort war etwas seltsam; denn Sie haben die zwei zusätzlichen Raumordnungsverfahren angefordert. Diese Gutachten haben letztlich zu diesen 4000 Seiten geführt.

Frau Kollegin, würden Sie jetzt bitte zu Ihrer Zusatzfrage kommen.

Ich habe vorhin angekündigt, dass ich eine Vorbemerkung mache.

Eine Ankündigung nützt aber in diesem Falle nichts.

Ich komme zu meiner Frage: Nachdem Sie mit C 2,8 eine erweiterte Variante eingeführt haben, würde mich interessieren, welche Kosten dafür bisher ermittelt worden sind.

Bitte, Herr Staatsminister.

Frau Kollegin, wenn Sie so fragen, muss ich noch einmal auf die Geschichte eingehen. Wir hatten Mitte der Neunzigerjahre ein entscheidungsreifes Projekt. Dann kam der „hochheilige Ogris“, von dem heute niemand mehr etwas wissen will. Sie wollen von ihm nichts mehr wissen, der Bund Naturschutz will nichts mehr von ihm wissen, alle miteinander wollen nichts mehr von ihm wissen. Er hat einen Vorschlag zur Auspflasterung der Donau gemacht, den ich immer für einen Schwachsinn gehalten habe. Anders kann ich das nicht sagen. Diese so genannte flussbauliche Lösung kam dann ins Verfahren.

Nachdem schließlich jeder eingesehen hat, dass dieser Vorschlag Quatsch ist, wurde er zurückgezogen. Stattdessen wurde eine andere flussbauliche Lösung vorgeschlagen. Dazu gab es eine Debatte im Fachausschuss, in der der betreffende Professor aus Karlsruhe – ich weiß leider seinen Namen nicht mehr – gesagt hat, man müsste das Thema mit den Bunen und Leitwerken untersuchen.

(Gudrun Peters (SPD): Das war Prof. Dr. Bernhard!)

Nein, das war nicht Herr Prof. Dr. Bernhard, das war ein anderer. Schließlich hat sich – entgegen Ihren Behauptungen – herausgestellt, dass es nicht möglich ist, damit eine Abladetiefe von 2,50 Meter zu erreichen. Dann wurde darüber diskutiert, die Abladetiefe fallen zu lassen. Ich habe mich gefragt, was dann der Donauausbau noch soll. Alle Nachbarländer drängen natürlich darauf, dass die Abladetiefe von 2,50 m durchgehend besteht. Schließlich macht es keinen Sinn, wenn ein Gütertransport zwar von Rotterdam bis Straubing auf der Donau erfolgen kann, weil in diesem Bereich die Abladetiefe bei 2,50 Meter liegt, wenn dieser Transport in Straubing auf Lkws verladen, und dann bis Passau transportiert werden müsste, um dann wieder auf ein Schiff umgeladen zu werden. Diese Logik müssen Sie international erklären. Weil das nicht stimmig ist, haben wir uns entschlossen, mit zusätzlichen Varianten weiterzumachen.

Wir haben uns mit dem Bund darüber verständigt, dass wir für die zwei Varianten, die wir in Betracht ziehen, die entsprechenden Berechnungen erstellen lassen. Die Unterlagen für die staugestützten Lösungen lagen längst vor. Der Bund hat jedoch gesagt, er wolle nur die Variante A. Sie haben immer noch nicht zur Kenntnis genommen, dass unabhängig davon, für welche Variante man ist, aus rechtlichen Gründen alle drei Varianten geprüft werden müssen. Andernfalls kommt sofort jemand und klagt gegen die beschlossene Variante, weil die anderen Varianten nicht geprüft worden seien. Dann könnte diese Variante schon wegen der Verfahrensfehler nicht durchgeführt werden. Deshalb frage ich mich, warum Sie dauernd daran herumstänkern.

Letzte Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatsminister, wohl wissend, dass ich keine Antwort auf meine Fragen bekommen werde, stelle ich eine dritte Frage: Sie sprechen immer von einem Drittel des Güteraufkommens, das auf die Wasserstraße verlagert werden soll. Das steht so in den Raumordnungsunterlagen. Stimmen Sie mir zu, dass die Verlagerung eines Drittels des Güteraufkommens utopisch ist, da 60 % des Verkehrsaufkommens auf Entfernungen unter 50 Kilometer entfällt?

Bitte, Herr Staatsminister.

Frau Kollegin, zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass ich die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren nicht verfasst habe. Diese Unterlagen

stammen von Gutachtern. Zweitens müssen Sie sehen, was an Verlagerungspotenzial vorhanden ist. Ich sage noch einmal, hier geht es nicht nur um die Strecke Straubing – Vilshofen, sondern um die gesamte Donau. Hier geht es um alle Güter, die auf dieser Strecke transportiert werden. Sehen Sie sich einmal die Verkehrsverhältnisse in den anderen Ländern – vor allem in den neuen Beitrittsländern – an. Diese Länder warten darauf, dass sie die Donau-Wasserstraße endlich nutzen können.

Jeder sagt, die Erweiterung der Europäischen Union sei richtig und notwendig. Der Ost-West-Güterverkehr wird durch die neuen Beitrittsländer sprunghaft zunehmen. Die Gutachter legen sich hier nicht fest, ob dieser Verkehr bis zum Jahr 2015 um 100 oder um 300 % steigen wird. Die Verkehrsverhältnisse auf der Schiene sind in diesen Ländern nicht die besten. Da nicht der ganze Verkehr – speziell nicht der Schwerverkehr – auf der Straße laufen soll, warten diese Länder darauf, dass die Donau-Wasserstraße endlich zur Verfügung steht. Sie sollten sich einmal bei den Nachbarländern erkundigen, unabhängig davon, welche Farbe die dortige Regierung hat. Treten Sie bitte nicht immer als große Europäer auf, wenn Sie nicht bereit sind, die Konsequenzen im Verkehrsbereich zu ziehen. Um dieses Thema geht es. Sie sollten sich dieses Themas annehmen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit haben Sie die an Sie gestellten Fragen beantwortet. Ich bitte Herrn Staatsekretär Meyer, die an das Staatsministerium der Finanzen gestellten Fragen zu beantworten. Frau Kollegin Stahl, ich bitte Sie, Ihre Frage zu stellen.

Herr Staatssekretär, nachdem laut Presseberichten für den weiteren Ausbau der Cadolzburg im Landkreis Fürth 3,1 Millionen Euro vom Finanzministerium zur Verfügung gestellt werden sollen, frage ich die Staatsregierung, ob die Presseberichte zutreffend sind und es trotz angekündigter Haushaltssperre bei dieser Zusage bleibt und wie die Finanzierung erfolgt.

Bitte, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, verehrte Frau Kollegin Stahl! Die Cadolzburg ist Teil des kulturellen Erbes Bayerns. In diesem Bewusstsein hat sich der Freistaat entschieden, die 1945 weitgehend kriegszerstörte Burg wieder aufzubauen. Bislang sind hierfür rund 24,1 Millionen Euro vom Freistaat investiert worden. Der Wiederaufbau der Cadolzburg soll auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.

Hierzu wurde gemeinsam mit dem Abgeordneten Günter Gabsteiger ein Maßnahmenpaket erarbeitet. Dieses Maßnahmenpaket hat Herr Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser mit Schreiben vom 28. Januar 2005 dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags zur Entscheidung vorgelegt. Der Haushaltsausschuss wird die geplanten Maßnahmen am 17. Februar 2005 beraten und dabei auch über das vorgeschlagene Finanzierungskonzept beschließen.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Stahl.

Herr Staatssekretär, interpretiere ich Sie richtig, dass die genannten 3,1 Millionen Euro morgen beschlossen werden? In welcher Form erfolgt die Finanzierung, und bleibt diese Finanzierung von der Haushaltssperre unbeleckt?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Verehrte Frau Kollegin, ich habe soeben ausgeführt, dass der Haushaltsausschuss morgen darüber beraten wird. Wir gehen davon aus, dass diese Summe beschlossen wird. Die Umsetzung des Maßnahmenpakets wird voraussichtlich drei Jahre in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass wir die genannten 3,1 Millionen Euro in drei Haushaltsjahren aufbringen müssen. Auf das Jahr 2005 entfällt danach eine Million Euro, auf das Jahr 2006 entfallen 1,3 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2007 800 000 Euro. Dieser Mittelbedarf soll in den Jahren 2005 und 2006 wie folgt finanziert werden:

Erstens. Eine Million Euro soll aus den Privatisierungserlösen kommen. Von den Erlösen aus dem Verkauf der staatlichen Molkerei Weihenstephan hat der Haushaltsausschuss insgesamt 4,6 Millionen Euro für die Cadolzburg bewilligt. Hiervon steht noch rund eine Million Euro zur Verfügung.

Zweitens, durch Umschichtungen innerhalb des Hochbauetats und der Schlösserverwaltung. Dies sind etwa 1,3 Millionen Euro. Die für das Jahr 2007 noch offenen rund 800 000 Euro sind für den Hochbauetat der Schlösserverwaltung vorgemerkt.

Eine weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Stahl.

Herr Staatssekretär, wie erklärt es sich, dass davon in der Nachschubliste kein Cent auftaucht?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Verehrte Frau Kollegin, ich habe darauf hingewiesen, dass gerade für das Jahr 2005 eine Million Euro eingestellt sind. Diese Finanzmittel wurden vom Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags auch in Bezug auf die Cadolzburg bewilligt.

(Karin Radermacher (SPD): Damit haben Sie die Frage nicht beantwortet!)

Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Ich bitte daher Frau Kollegin Radermacher, ihre Frage zu stellen.

Herr Staatssekretär, ist die Staatsregierung bereit, die aus technischen Gründen entstandene Kostenerhöhung um circa 6 % bei der Altlastensanierung in Segnitz/Landkreis Kitzingen zu übernehmen, da die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten tragen kann?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Verehrte Frau Kollegin, der aus Vertretern des Staatsministeriums der Finanzen, des Staatsministeriums des Innern und der kommunalen Spitzenverbände zusammengesetzte Verteilerausschuss hat der Gemeinde Segnitz im November 2004 eine Bedarfszuweisung nach Artikel 11 FAG in Höhe von 80 % des Eigenanteils an den Kosten der Altlastensanierung im Bereich Mainlände, maximal 4 Millionen Euro, gewährt.

Die Bedarfszuweisung wird entsprechend dem Kostennachweis an die Gemeinde Segnitz im Jahr 2005 und den darauf folgenden Jahren ausgezahlt.

Bei den 4 Millionen Euro handelt es sich um eine Höchstbetragsförderung. Diese Summe ist die Obergrenze für die staatliche Förderung der Kosten der Altlastensanierung im Bereich Mainlände, auch wenn sich diese Kosten nachträglich erhöhen. Durch diese Verfahrensweise soll erreicht werden, dass gerade in Bedarfszuweisungsfällen, die – wie die Altlastensanierung – die Haushaltsansätze zukünftiger Staatshaushalte belasten, die Höhe dieser Vorbelastung für die Zukunft kalkulierbar bleibt und die Haushaltsansätze späterer Jahre nicht durch Kostensteigerungen bei Altfällen aufgezehrt werden.

Im Übrigen ist zur Haushaltssituation der Gemeinde Segnitz festzustellen, dass diese im maßgeblichen Haushaltsjahr 2003 den Verwaltungshaushalt ausgleichen und die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaften konnte. Nach den Angaben in den Antragsunterlagen war davon auszugehen, dass ihr dies auch im Jahr 2004 möglich sein würde.