Protokoll der Sitzung vom 06.04.2005

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 40. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde, wie immer, erteilt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Mündliche Anfragen

Heute sind hierfür 90 Minuten vorgesehen. Ich bitte zunächst Herrn Staatsminister Miller um die Beantwortung der ersten Frage. Erster Fragesteller ist Kollege Dr. Magerl. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Staatsminister, entspricht es den Tatsachen, dass Eierpackungen von Packstellen der Firma R. bzw. der Geflügelfarm G., bei denen in der Sendung „Report Mainz“ vom 21.03.2005 erhebliche Missstände in der Tierhaltung und in Fragen der Hygiene dokumentiert und Staatsminister Schnappauf vorgelegt wurden, die Aufschrift „unter regelmäßiger Produktkontrolle des Tiergesundheitsdienstes Bayern e. V.“ tragen, wie sieht die Kontrolle durch den Tiergesundheitsdienst aus, und wie oft wurden die Betriebe der Firma R. in den letzten zwölf Monaten jeweils kontrolliert?

Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Magerl, das Institut für Ernährungswirtschaft und Markt der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft ist in Bayern für die Kontrolle der EU-Vermarktungsnormen bei Eiern zuständig. Bei Kontrollen wird die Einhaltung der rechtlichen Normen für die Vermarktung von Eiern geprüft, zum Beispiel Betriebsregistrierung, Kennzeichnung, Güte und Gewichtsklasse. Bei den Überprüfungen der Packstelle DE-093020 der Firma Rodinger Frischei GmbH & Co. KG wurden keine Kleinverpackungen für Eier mit der Aufschrift „unter regelmäßiger Produktkontrolle des Tiergesundheitsdienstes Bayern e. V.“ vorgefunden. Die letzte Überprüfung der Packstelle fand am 3. Mai 2005 statt.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Was, am 3. Mai?)

Entschuldigung, am 3. März 2005. „3. Mai“ geht natürlich nicht. Die Überwachung der Tierhaltung im Hinblick auf den Tierschutz obliegt ausschließlich der Veterinärverwaltung. Auf Rückfrage teilte der Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. mit, dass auf privatrechtlicher Basis für ein Nahrungsmittelunternehmen Untersuchungen von Eiern aus Lieferbetrieben durchgeführt werden, also zusätzlich zu den amtlichen Kontrollen. Die beiden Betriebe Rodinger Frischei und die Geflügelfarm Ginghofen sind unter mehreren anderen Lieferanten dieses Unternehmens. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Produktkontrolle, unter anderem auf innere Eiqualität, Inhaltsstoffe, Keimzahlen und Rückstände, die über das Spektrum der Untersuchungen nach der Ei-Produkte-Verordnung hin

ausgeht. Produktions- und Haltungskontrollen sind nicht Gegenstand der privatrechtlichen Untersuchungen.

Die durchgeführten Laboruntersuchungen haben keinen Zusammenhang mit den von unserem Haus beim Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. in Auftrag gegebenen Projekten im Rahmen der Globalmaßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere sowie für den vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Bitte schön, Herr Kollege Sprinkart.

Zusatzfrage, Herr Staatsminister: Wurden in dem Zeitraum, in dem die Aufnahmen für die Sendung gemacht wurden, also im ersten Quartal dieses Jahres, amtliche Veterinärkontrollen durchgeführt, die sich mit der artgerechten Haltung befassen?

Herr Staatsminister.

Für solche Kontrollen ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig. Ich kann daher diese Frage nicht beantworten.

Eine weitere Nachfrage? – Bitte, Herr Kollege Sprinkart.

Herr Staatsminister, ist es trotzdem möglich, dass wir Antwort auf unsere Frage bekommen?

Ich bin sicher, dass das zuständige Ministerium die Auskünfte erteilt.

Herr Sprinkart.

Herr Staatsminister, nachdem Sie gesagt haben, dass eine Abteilung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft die Abpackung und die richtige Kennzeichnung untersucht hat, frage ich Sie, ob aus den letzten Jahren bekannt ist, dass der Betreiber dieser Stallungen Probleme mit der ordnungsgemäßen Etikettierung und Kennzeichnung der Eier hatte.

Herr Staatsminister.

Das ist mir im Moment nicht bekannt. Ich möchte das aber noch recherchieren. Sie wissen, dass die Betriebsregistrierung und Kennzeichnung, wie sie jetzt gehandhabt wird, relativ neu ist. Aber ich gehe der Sache gerne nach und stelle auch hier Unterlagen darüber zur Verfügung, wann und wie oft kontrolliert wurde und ob Auffälligkeiten zutage getreten sind.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Das war’s. – Ich darf dann das Staatsministerium des Inneren aufrufen. Staatssekretär Schmid steht zur Beantwortung von Fragen bereit. Bitte schön, Herr Staatssekretär. – Frau Kollegin Biedefeld ist hier die erste Fragestellerin. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Staatsminister, wie weit ist der Planungsstand für die Realisierung der B 999, Ortsumgehung Rödental, seitens der Obersten Baubehörde gediehen, und wann ist mit einem Abschluss der Planungen zu rechnen?

Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Biedefeld, der Vorentwurf für die Umfahrung Rödental wurde von der Regierung von Oberfranken geprüft und von der Obersten Baubehörde Ende Februar 2005 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit der Bitte um Erteilung des so genannten Gesehen-Vermerks vorgelegt. Sobald die Zustimmung aus Berlin zur vorgelegten Planung absehbar ist, wird das Straßenbauamt Kronach die Unterlagen für ein neues Planfeststellungsverfahren als Bundesstraße fertig stellen und die Durchführung bei der Regierung von Oberfranken beantragen. Dieses Verfahren ersetzt das bisher gelaufene Planfeststellungsverfahren als Staatsstraße. Sofern der Bund in der nächsten Zeit der Planung zustimmt, kann das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich im

Herbst 2005 eingeleitet werden. Bei Annahme einer Verfahrensdauer von einem Jahr könnte die Genehmigungsplanung im Herbst 2006 abgeschlossen werden.

Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Biedefeld.

Sehen Sie die Notwendigkeit, tatsächlich noch einmal ein gänzlich neues Planfeststellungsverfahren auf den Weg zu bringen? Ein solches Planfeststellungsverfahren gab es ja bereits. Nur aufgrund von FFH-Vorgaben, FFH-Richtlinien, FFH-Gebieten und Naturschutzaspekten wird noch einmal eine neue Planung erforderlich. Gibt es keine Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Biedefeld, das ist mit dem Bund so abgesprochen. Wir werden das Verfahren noch einmal durchführen. Dass aus dem vorangegangenen Verfahren Teile eingebunden werden können, für welche die Fakten schon zusammengetragen sind, ist selbstverständlich. Dinge, die schon abgearbeitet sind, muss man selbstverständlich nicht noch einmal neu erfinden. Aber das Verfahren ist insgesamt noch einmal notwendig.

Sie können dessen versichert sein, dass wir uns bemühen werden, dies so schnell wie möglich zu machen. Sobald die Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zur

vorgelegten Planung absehbar ist, werden wir die Planfeststellungsunterlagen fertig stellen und mit dem Verfahren starten und es zügig abschließen. Vorgesehen ist ein Jahr Verfahrensdauer. In die Unterlagen können wir all die Dinge einbauen, die bereits aufgearbeitet sind.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte schön, Frau Kollegin Biedefeld.

Bis wann, so meinen Sie, kann die Ortsumgehung Rödental fertig gestellt werden?

Herr Staatssekretär.

Wir müssen abwarten, ob gegen den Planfeststellungsbeschluss Rechtsmittel eingelegt werden. Zunächst stellt sich die Frage, wann wir den endgültigen Planfeststellungsbescheid erhalten, der das formale Baurecht gibt. Wenn alles optimal läuft und die Finanzierung gesichert ist, könnte im Frühjahr 2007 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Wie lange die Bauarbeiten dauern werden, ergibt sich aus dem überaus komplizierten Straßenstück mit zwei Talbrücken – der Itztalbrücke und der Talbrücke Mönchröden. Das sind sehr große Bauwerke. Eine Brücke ist 332 Meter lang, die andere 160 Meter. Diese großen Bauwerke können nicht „hingezaubert“ werden. Fachleute sprechen von einer Gesamtbauzeit für die Ortsumgehung Rödental zwischen drei und dreieinhalb Jahren. Daraus können Sie ersehen, bis wann die Straße bei optimaler Begleitung fertig gestellt werden könnte. Schneller lässt sich die Maßnahme nicht realisieren. Die Dauer hängt mehr von der Bautechnik und den Finanzierungsmöglichkeiten ab und weniger von förmlichen baurechtlichen Verfahren.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Biedefeld.

Herr Staatssekretär, ist der Staatsregierung bewusst, was es für die Stadt Rödental und deren Bürgerinnen und Bürger bedeutet, wenn die Ortsumgehung Rödental, B 999, nicht zeitgleich mit der A 73 fertig gestellt wird, die auch von Ihrem Haus immer wieder gefordert wurde und die sich im Bau befindet?

Herr Staatssekretär.

Ich muss die Frage mit Ja beantworten, weil ich mir bei meinem letzten Besuch ein Bild vor Ort gemacht habe. Ich kann Ihnen aber sagen: Ich wäre dankbar, wenn man diese Straße mit den aufwendigen Talbrücken noch schneller bauen könnte. Wir Politiker können Verfahren zwar beschleunigen und schneller transportieren, aber nicht die Bauzeit der Baumaßnahme mit den komplizierten Bauwerken von drei bis dreieinhalb Jahren verkürzen. Ich möchte das ausdrücklich gesagt haben. Wir werden das den Menschen dokumentieren.

Die eben von mir genannten Brücken mit 160 Metern und 332 Metern die relativ lange Bauzeit. Ich weiß, dass die

Verkehre die Menschen besonders belasten, vor allem wenn sie unmittelbar durch das Stadtgebiet führen. Wir werden aber diese Bauzeit brauchen. Bei aller Beschleunigung wird es drei bis dreieinhalb Jahre dauern. Ich möchte hier nichts versprechen, was später nicht einhaltbar ist. Deshalb bleibe ich bei der Auskunft: drei bis dreieinhalb Jahre.

Die nächste Frage wird von Herrn Kollegen Dr. Dürr gestellt. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Staatssekretär! Ich frage Sie, ob die Staatsregierung die verpflichtenden und die Kann-Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes in Bayern umgesetzt hat; wenn nein, warum nicht, und wann die nicht umgesetzten Bestimmungen in welcher Weise umgesetzt werden.

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Dr. Dürr! Am 01.01.2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Es enthält das Aufenthaltsgesetz, das Freizügigkeitsgesetz/EU und Änderungen von über 40 Gesetzen. Das Zuwanderungsgesetz besteht aus einer Vielzahl zwingender Normen und Ermessensvorschriften sowie Verordnungsermächtigungen und richtet sich an unterschiedliche Behörden auf Bundes- und Länderebene verschiedener Geschäftsbereiche. Im März 2005 ist das Aufenthaltsgesetz bereits wieder an über 20 Stellen geändert worden. Wir haben das erst vor der Osterpause hier im Plenum diskutiert.

Vor dem Hintergrund dieser enormen Normfülle ist nicht erkennbar, in welche Richtung die Anfrage zielt und ob sie sich überhaupt auf konkrete Materien des Zuwanderungsgesetzes bezieht. Das wird in Ihrer Zusatzfrage sicherlich noch dokumentiert werden.

Das neue Recht, das Ermessensvorschriften und zwingende Normen einschließt, gilt seit dem 1. Januar 2005 auch in Bayern und wird von den bayerischen Behörden beachtet. Der Vollzug entspricht in jeder Hinsicht rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Ermessensentscheidungen – das will ich ergänzen – trifft die jeweils zuständige Behörde vor Ort unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls und der bestehenden ministeriellen Weisungslage. Bindende allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundes bestehen aktuell nicht. Derzeit liegen die vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern nur im Entwurf vor und befinden sich noch in der Abstimmungsphase.

Das Konzept des Staatsministeriums des Innern zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes setzt im Übrigen in der Einführungsphase auf die Bereitstellung äußerst umfangreichen Informations- und Schulungsmaterials über das Behördennetz. Es handelt sich um eine neue Rechtsmaterie, sodass eine Übergangsphase nötig ist.