Protokoll der Sitzung vom 09.06.2005

(Unruhe)

- Ich darf um mehr Aufmerksamkeit bitten, damit Sie wissen, worüber Sie abstimmen.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 15/3514. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Das ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Die SPD-Fraktion hat für ihren Antrag auf Drucksache 15/3508 namentliche Abstimmung beantragt. Sie erfolgt jetzt. Sie haben dafür fünf Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 15.51 bis 15.56 Uhr)

Die fünf Minuten sind um. Der Abstimmungsvorgang ist geschlossen. Es wird draußen ausgezählt.

(Unruhe)

Erst einmal darf ich wieder alle um Aufmerksamkeit bitten.

(Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Das gilt von der SPD bis zur Spielvereinigung Unterhaching.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich darf zunächst einmal für die Fraktionsführungen einen Überblick über die Redezeiten geben. Die Staatsregierung hat jetzt eine Redezeit von insgesamt 51 Minuten. Das heißt, es gibt nach gegenwärtigem Stand zusätzlich 6 Minuten je Fraktion. Das bedeutet für die CSU-Fraktion 19 plus sechs Minuten, für die SPD-Fraktion 3 plus 6 Minuten und für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20 plus 6 Minuten.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (Drs. 15/3509)

Erste Rednerin ist Frau Kollegin Stahl.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Sehr geehrter Herr Kollege Herrmann, herzlich willkommen in der Welt der Datenschützer und Datenschützerinnen, in der Welt der Bürgerrechtsbewegten, in einer Welt, in der niemand unter Generalverdacht gestellt wird und in der die Freiheit noch ein Wert an sich ist, in der sich Polizei und Verfassungsschutz nur dann ins Privatleben einmischen, wenn es tatsächlich etwas zu verantworten gibt. Ich befürchte nur, dass Ihnen außer dem Vorsitzenden der Datenschutzkommission, Herrn Stockinger, niemand aus der CSU in diese wunderschöne Welt folgen wird, die uns Datenschützerinnen und Datenschützern am Herzen liegt, in eine Welt, die frei ist von staatlichen Gängelungen.

Datenschutz und CSU, meine Herren und Damen, passt in etwa so zusammen wie Stoiber und eine Schaumparty im Keller eines Parkhauses.

(Joachim Herrmann (CSU): Merkwürdige Assoziationen!)

Die Datenschützer sind doch immer wieder für einen Scherz zu haben.

Wir lassen uns gerne eines Besseren belehren und würden uns freuen, wenn Sie sich unserem Antrag und damit dem Europäischen Parlament anschließen würden, welches sich gestern einstimmig gegen eine Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ausgesprochen hat. Auch Ihre konservativen Kolleginnen und Kollegen in diesem Parlament haben da mitgestimmt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das EU-Parlament hat sich gegen eine pauschale Überwachungsmaßnahmenstruktur, also gegen eine verdachts- und anlassunabhängige Speicherung durch Telekommunikationsdiensteanbieter über Jahre hinweg oder – je nachdem, wie es in den Mitgliedstaaten angebracht erscheint – über Monate hinweg ausgesprochen. Sie haben sich dazu entschlossen, diese Verbindungs- und Standarddaten nicht aufbewahren zu lassen, welche beim Telefonieren, beim E-mail-Verkehr, beim Schreiben von SMS, beim Chatten oder beim File Sharing anfallen.

Wir GRÜNE teilen die Einschätzung des EU-Parlaments, das in diesem Vorstoß einzelner Mitgliedsstaaten einen Verstoß gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention sieht. Diese Bestimmung schützt das Privat- und Familienleben. In diese Rechte darf nach Artikel 8 Absatz 2 zwar eingegriffen werden, dazu müssen aber natürlich dessen Voraussetzungen erfüllt sein, damit so ein Eingriff tatsächlich zulässig ist. Eine rein pauschale Überwachungsmaßnahme, wie sie in der Ministerratsvorlage vorgesehen ist, reicht dazu überhaupt nicht aus.

Leider aber zeigt der EU-Ministerrat, dass er uneinsichtig ist und dass er die Wünsche der Parlamentarierinnen und Parlamentarier missachtet. Mit einer neuen EU-Verfassung wäre das im Übrigen nicht so einfach möglich

gewesen, aber die Bürgerinnen und Bürger haben entschieden.

Der Ministerrat verfolgt seine Ziele der Vorratsdatenspeicherung munter weiter, ähnlich wie es leider auch im Bund der Fall ist. Der Bundestag, also die Volksvertreterinnen und -vertreter haben sich gegen eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Das hindert die Ministerinnen und Minister leider nicht daran, weiterzuverhandeln. Dem Ministerrat scheinen die Kosten für die Unternehmen völlig egal zu sein. In einer Anhörung hat sich deutlich gezeigt, wie hoch die Investitionskosten für eine Datenspeicherung sein werden. Für größere Unternehmen wurde von ungefähr 180 Millionen Euro im Jahr pro Unternehmen ausgegangen. Das sind die Einschätzungen, die auf dieser Anhörung vorgetragen wurden.

Ich frage Sie: Glauben Sie nicht, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen Probleme bekommen werden und dass das für diese Unternehmen unter Umständen das Aus bedeuten kann? Dem Ministerrat scheint auch die Menschenrechtskonvention gleichgültig zu sein, weswegen es unsere Aufgabe hier und heute sein wird – auch weil Sie im Bundesrat Vorstöße unternommen haben –, den Ministerinnen und Ministern der Mitgliedstaaten deutlich zu sagen, was wir Volksvertreterinnen und Volksvertreter von solchen Maßnahmen halten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Datenschutz ist nicht auf einer freundlichen Abendveranstaltung abzuhandeln. Immerhin, Herr Kollege, haben Sie erkannt – und das ist für einen CSU-Kollegen sehr viel –, dass der Datenschutz nicht nur im Rahmen der Sicherheitspolitik ein heiß diskutiertes Thema ist und nicht nur die von Ihnen immer wieder angeführten Straftaten und die dazugehörigen Täterinnen und Täter betrifft. Das Thema des Datenschutzes war immer ein sehr wichtiges Thema unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes. Auf unserer Klausur 2003 haben wir uns bemüht, das Thema in größerem Umfang zu umreißen, um zu zeigen, was letztlich alles dahinter steckt.

Ob Ihnen der Datenschutz und damit der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Zugriffen des Staates tatsächlich ein Herzensanliegen ist, werden Sie bei einer Reihe von Abstimmungen dokumentieren müssen. Sie werden viele Gelegenheiten haben, gleichgültig ob Sie wieder über den Bundesrat, in Regierungsverantwortung oder von hier aus Position beziehen müssen. Sie werden Stellung beziehen müssen zur präventiven Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung, und Sie werden sagen müssen, wie Sie den Datenschutz stärken wollen. Beim Gesetzentwurf der Staatsregierung zum PAG ist es zum Beispiel so, dass dann, wenn auch im Rahmen bestehender Gesetze und auch bestehender Bundesgesetze vorgegangen wird, letztlich eine Verpfl ichtung zur Vorratsdatenspeicherung unabwendbar ist. Denn wie wollen Sie sonst auf Daten zurückgreifen, wie es der Entwurf des PAG verlangt?

Im Bund werden Sie sich dazu äußern müssen, was zum Beispiel eine Gesundheitschipkarte, die im nächsten Jahr an Millionen von Versicherten verteilt werden soll, alles darf. Wer darf Zugriff auf die Karte nehmen? Was darf auf

dieser Karte gespeichert sein? Darf zum Beispiel bei Rezepteinlösung der Apotheker die ganze Krankheitsgeschichte des Kunden abrufen? – Ich bin gespannt, wie Sie zu diesen Fragen stehen.

Sie werden sich mit einem Gendiagnostik- oder Gendatenschutzgesetz auseinander setzen müssen; denn es fehlt an einem solchen schon seit langem. Unseren Entwurf dazu haben Sie bereits vor Jahren abgelehnt. Wir haben gesagt, die Lücken im Gendatenschutz müssen geschlossen werden. Aktuell war das Thema nach dem Vorfall, als man die Gendaten von behinderten und einwilligungsunfähigen Menschen zu Forschungszwecken analysiert hat. Sie werden nicht darum herum kommen, zu sagen, was bei einem neuen Gendatenschutzgesetz die Forschung darf. Sie werden sagen müssen, was Versicherungsunternehmen dürfen. Wie viel Schutz geben Sie den Arbeitnehmerinnen und den Arbeitnehmern in diesen Fällen gegenüber dem Arbeitgeber? – Es wird sehr interessant werden, mit Ihnen die Auseinandersetzung zum Datenschutz zu führen, nachdem das wohl eines Ihrer wichtigen Themen sein wird.

Ich frage mich auch, wie werden Sie sich gegenüber einer Frau Merkel verhalten, sollte sie denn – was das Schicksal verhüten möge, was aber nicht ganz im Bereich des Unmöglichen liegt – Bundeskanzlerin werden. Wie werden Sie sich gegenüber dieser Frau verhalten, die angekündigt hat, sie wolle wieder enger und einvernehmlicher mit den USA zusammenarbeiten? Wir haben die biometrischen Merkmale und den RFID-Chip der US-Regierung zu verdanken, nicht irgendwelchen abstrusen Leuten, sondern der US-Regierung. Wir Europäerinnen und Europäer sind es, die sich einen neuen Pass anschaffen müssen, nicht die US-Bürger. Diese dürfen sich nach wie vor bewegen, wie sie wollen, während wir dafür bezahlen. Ich bin sehr gespannt, wie sich Frau Merkel nur dafür, dass sie vielleicht fünf Minuten mit Herrn Bush sprechen darf, verhalten wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir werden sehen, ob es von ihrer Seite Gesetzentwürfe zu den Payback-Karten geben wird. Auch hier könnten wir uns eine Regelung vorstellen. Es gibt zwar einige Firmen – auch eine Münchner Firma –, die sich in einer Art Selbstverpfl ichtung zum Datenschutz bekennen, aber es gibt auch andere, die mit dem Datenschutz bei PaybackKarten wenig am Hut haben. Wir warten auch gespannt darauf, ob Sie eine Regelung für die Videoüberwachung im privaten Bereich – ich rede nicht von den öffentlichen Plätzen, sondern vom privaten Bereich – treffen werden.

Sie werden schon beweisen müssen – denn es ist schon erstaunlich, dass die Debatte ausgerechnet jetzt losgetreten wird –, dass es Ihnen nicht nur um die schwarzen Kofferträgerinnen und Kofferträger und die damit verbundenen Kontenabfragen geht, sondern wirklich um eine echte Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und Geldwäsche; denn das alles hat mit diesen Kontenabfragen zu tun. Sie werden beweisen müssen, dass Sie nicht wieder nur Ihre eigene Klientel bedienen wollen und den Datenschutz nur als Vorwand nehmen. Das wäre fatal und ein Schaden für uns alle.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Kreuzer.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Ich habe gemeint, jetzt redet der Datenschützer Herrmann! – Gegenruf des Abgeordneten Joachim Herrmann (CSU): Passen Sie nur auf; da können Sie etwas lernen!)

Herr Präsident, Hohes Haus! Der Beitrag erinnert mich an einen Ausspruch von Karl Schiller: „Genossen, lasst die Tassen im Schrank!“ Ich glaube, dies sollten wir auch bei der Datenerfassung und dem Datenschutz tun.

Denjenigen, der glaubt, dass die CSU nicht immer aktiv in Sachen Datenschutz war, erinnere ich an den Datenschutzbericht und an die Arbeit der Datenschutzkommission in Bayern, deren Vorsitzenden die CSU gestellt hat. Die Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem Datenschutzbeauftragten ist hervorragend, was uns immer ein Anliegen war. Wie gesagt, man muss alles berücksichtigen, die Notwendigkeit von Datenerfassung und -speicherung, aber auch den Datenschutz. Man muss sich um ein ausgewogenes Verhältnis bemühen.

Frau Kollegin Stahl, es amüsiert mich ganz besonders, wenn Sie in diesem Zusammenhang speziell die CSU ansprechen; denn das, was im Europäischen Rat abgelehnt worden ist, fußt auf einem einstimmigen Beschluss der Innen- und Justizminister Europas.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die werden von der rotgrünen Koalition in Berlin gestellt. Ich gehe davon aus, dass dies auch im Bundeskabinett so abgestimmt worden ist. Rot-Grün hat diese Vorlage, die das Europäische Parlament abgelehnt hat, zu verantworten, somit die Parteien, denen Sie angehören, nicht etwa die CSU.

(Beifall bei der CSU – Ulrike Gote (GRÜNE): Nein, die Parteien gar nicht!)

Liebe Frau Kollegin Stahl, Sie hätten das ruhig etwas deutlicher herausarbeiten können. Sie wissen ganz genau, dass die Meinung immer noch so ist, dass dies weiterverfolgt werden soll. Wenn Sie jetzt sagen, Sie hielten nichts von diesem neuen Pass mit den biometrischen Daten, muss ich Ihnen sagen: Dieser Pass wurde der Öffentlichkeit von Bundesinnenminister Otto Schily vorgestellt und unter der Verantwortung von Rot-Grün geschaffen und eingeführt.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Sagen Sie doch einmal, wie Sie dazu stehen!)

Wir sind der gleichen Auffassung. Tun Sie aber nicht so, als hätten Sie mit diesen Dingen nichts zu tun, als würde die CSU dafür die Verantwortung tragen. Mir kommt es schon fast so vor, als gingen Sie sicher von einem Regierungswechsel aus und hoffen, dass eine Koalition der Mitte mit CDU/CSU und FDP die Gesetze und Beschlüsse, die Ihre Parteifreunde in Berlin gemacht haben, wieder

aufhebt. Das ist ähnlich wie vorhin bei der Finanzpolitik. Ich glaube jedoch, dass Sie sich in diesem Fall täuschen werden.

Nun zu diesem speziellen Vorhaben: Ich bin davon überzeugt, dass wir die Speicherung von Daten zur Kriminalitätsbekämpfung brauchen. Wir brauchen sie zur Bekämpfung schwerer organisierter terroristischer Gewalttaten. Diese Vorlage beruht auf einer Erfahrung aus dem Terroranschlag in Spanien. Dort wurde hinterher festgestellt, dass ein anderer Zugriff und eine bessere Aufklärung möglich gewesen wäre. Deswegen ist es zu dieser Vorlage gekommen. Ich glaube aber, dass diese Vorlage, wie sie im Parlament vorlag und der Herr Schily und Frau Zypries zugestimmt haben, zu weit geht.