Nun zu diesem speziellen Vorhaben: Ich bin davon überzeugt, dass wir die Speicherung von Daten zur Kriminalitätsbekämpfung brauchen. Wir brauchen sie zur Bekämpfung schwerer organisierter terroristischer Gewalttaten. Diese Vorlage beruht auf einer Erfahrung aus dem Terroranschlag in Spanien. Dort wurde hinterher festgestellt, dass ein anderer Zugriff und eine bessere Aufklärung möglich gewesen wäre. Deswegen ist es zu dieser Vorlage gekommen. Ich glaube aber, dass diese Vorlage, wie sie im Parlament vorlag und der Herr Schily und Frau Zypries zugestimmt haben, zu weit geht.
Mir geht eine Speicherungsfrist zwischen 12 und 36 Monaten zu weit. Dies muss befristet werden. Wir müssen auch genau hinsehen, was gespeichert wird. Gespeichert werden zum Beispiel Verbindungsdaten von Telefongesprächen, SMS und der Inhalt von SMS. Hier muss genau geprüft werden, ob dies in dieser Breite notwendig ist. Aber grundsätzlich führt an einer Speicherung kein Weg vorbei. Meine Damen und Herren, wir müssen dabei aber auch berücksichtigen, dass schon heute die Speicherung erfolgt, nämlich durch die Anbieter selbst. Sie brauchen diese Daten in aller Regel – außer jemand verzichtet darauf – zum Nachweis der Gebührenhöhe, wenn jemand gegen eine entsprechende Rechnung Einwendungen erhebt. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, welche Verbindungskosten angefallen sind.
Im Grunde geht es also nur darum, diese Speicherung zu verlängern und gleichzeitig festzulegen, dass diese Daten irgendwann gelöscht werden müssen. Ich glaube nicht, dass man dabei über einen Zeitraum von einem Jahr gehen müsste. Dies scheint mir aus kriminalistischer Sicht keinen Sinn zu machen.
Ein letzter Punkt: Wir müssen die Zugriffsvoraussetzungen regeln. Das Sammeln und Speichern von Daten ist das eine. Der Bürger wird jedoch erst durch den Zugriff von Behörden, beispielsweise Ermittlungsbehörden, belastet. Wir brauchen hier ganz klare Regelungen. In der Regel kann dies nur bei einer entsprechenden gerichtlichen Anordnung ermöglicht werden, außer bei Gefahr im Verzug. Ein wichtiges Korsett zum Schutze des Bürgers ist die Festlegung, dass nicht jeder beliebig und ohne entsprechenden Anlass auf solche Daten zugreifen kann. Hier müssen sowohl materiell als auch formal genaue Regeln festgelegt werden, wann dieser Zugriff erfolgen darf.
Wir müssen uns gemeinsam darum bemühen, zu einer sinnvollen Regelung zu kommen. Wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, da wir die Speicherung nicht grundsätzlich ablehnen, sondern sie für notwendig halten. Wir müssen genau austarieren, in welchem Umfang die Speicherung notwendig ist und wann auf diese Daten zurückgegriffen werden kann. Um es noch einmal klar zu sagen: In diesem Punkt ist der Entwurf über das Ziel hinausgeschossen. Dies geht zu weit. Das wäre ein zu großer Eingriff in die Rechte der Bürger. Meines Erachtens
Ich hoffe, dass die Diskussion in Brüssel weitergeht. Deutschland wird sich daran beteiligen. Der Bundesrat hat sich bereits damit befasst. Ich hoffe, dass es zu einer Regelung kommt, die zum einen den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird, die hilft, Straftaten aufzuklären, aber auch, sie zu verhüten. In entscheidendem Maße geht es um präventive Maßnahmen – wenn ich noch einmal das Stichwort Spanien nennen darf –, trotzdem darf die Regelung nicht über das Ziel hinausschießen. Wir wollen nicht, dass eine Datensammelwut einsetzt. Das hat der Fraktionsvorsitzende gemeint. Er befi ndet sich natürlich im Lager der Datenschützer. Allerdings, um Missverständnissen vorzubeugen: Er befi ndet sich nicht im Lager der sicherheitspolitischen Traumtänzer.
(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Sind Sie jetzt sein Pressesprecher oder was? Darf er das nicht selber sagen?)
Wir werden deswegen diese Entwicklung verfolgen und begleiten. Wir werden uns einbringen, damit eine vernünftige und allen Seiten gerecht werdende Lösung zustande kommt.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag auf Drucksache 15/3508 „Keine Abschaffung der kommunalen Stichwahlen!“ bekannt. Mit Ja stimmten 40 und mit Nein 95 Kolleginnen und Kollegen. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die CSU als Nachfolger für Herrn Kollegen Prof. Dr. Waschler Herrn Kollegen Bernd Sibler als neues Mitglied für den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen benannt hat.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Gut gemeint ist leider nicht immer gut gemacht. Dies trifft auf diesen Antrag der GRÜNEN zu. Zunächst zur Erläuterung der eigentlichen Sachlage: Der Antrag der GRÜNEN fordert, dass keine Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten stattfi nden soll. Fakt ist, dass auf europäischer Ebene in einigen Ländern Telekommunikationsverkehrsdaten bereits heute gespeichert werden. Die Gründe liegen zum einen in der Verbrechensbekämpfung und der Terrorbekämpfung und zum anderen bei den Unternehmen selbst, zum Beispiel die Verwendung für Fragen der Abrechnung.
Unabhängig davon, wie weit man der Polizei und der Justiz ein Zugriffsrecht auf diese Daten gewähren will, muss darüber diskutiert werden, in welcher Art, in welcher Menge und wie lange solche Daten gespeichert werden. Diese Diskussion müssen wir auf europäischer Ebene aus Gründen des europaweiten Verbraucherschutzes, des europaweiten Datenschutzes und der europaweiten Realisierung von gemeinsamen Grundrechten führen. Der Antrag der GRÜNEN führt dabei in die Irre. Das Europäische Parlament hat sich mit einer Initiative von Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien befasst. Dabei handelt es sich mitnichten um einen Beschluss des Rates, sondern dies ist eine Initiative einzelner Länder. Diese Initiative erfolgt ausschließlich unter dem Aspekt der inneren Sicherheit.
Das Europäische Parlament hat die Initiatoren aufgefordert, diese Vorlage zurückzuziehen und dafür folgende Gründe genannt: Der erste Grund war, dass die Punkte dieser Initiative nicht ausschließlich in die Kompetenz des Rates fallen. Die Verpfl ichtung der Provider, diese Anlagen bereitzustellen und vorzuhalten, fällt auch unter die Kompetenz des Europäischen Parlaments. Dieser Position können wir uns anschließen. Außerdem wurde auf die Probleme der wirtschaftlichen Auswirkungen hingewiesen. Europaweit würde die Einführung von technischen Voraussetzungen für eine Vorratspeicherung, wie sie in dieser Vorlage geplant gewesen ist, Investitionskosten in Höhe von 4 Milliarden Euro nach sich ziehen.
Das würde heißen, dass jedes Jahr 1,2 Milliarden Euro für Unterhalts- und Servicekosten aufgebracht werden müssten. Diese Vorlage enthält genau zu diesem Punkt keinerlei Aussage darüber, wie denn eine mögliche Entschädigung der Serviceprovider oder eine Beteiligung der öffentlichen Hand stattfi nden soll. Das heißt: Letztendlich würden all diese Maßnahmen kostenmäßig an den Serviceprovidern hängen bleiben. Das würde selbstverständlich auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden. Auch wenn man das nicht tut, wenn die öffentliche Hand also einspringt und Gelder gibt, muss man sich darüber im Klaren sein, welch gewaltige Kosten dies nach sich ziehen würde.
Des Weiteren wurde kritisiert, dass die Datensicherheit der gespeicherten Daten in der Vorlage nicht ordentlich geregelt ist. Sie wissen selbst, dass man, wenn man Zugang zu solchen Daten hat, umfassende Persönlichkeitsprofi le erstellen kann. Natürlich muss sichergestellt werden, dass kein Unbefugter darauf zugreifen kann.
Aufgrund der Art und des Umfangs der zu speichernden Daten sieht das Europäische Parlament einen Verstoß gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Darüber hinaus wird der gesamte Vorschlag als nicht praktikabel angesehen. Man kann sich das ganz einfach vorstellen: Für einen größeren Provider wie die Deutsche Telekom würde eine Datenspeicherung ungefähr 20 000 bis 40 000 Terabyte an aufl aufender Datenmenge bedeuten. Man kann dies grob umrechnen: Das sind 40 Millionen Aktenordner, die, in einer Reihe aufgestellt oder aufeinander gestapelt, vier bis zum Mond reichende Türme ausmachen. Ein Suchdurchlauf durch solche Datenbestände ohne entsprechender extra Investitionen in technische Lösungen würde mindestens 50 Jahre dauern
damit sich das die Kolleginnen und Kollegen von der CSU vorstellen können: Das sind ungefähr zehn Legislaturperioden des Bayerischen Landtages.
Das Europäische Parlament spricht sich im Gegensatz zu dem, was die GRÜNEN in ihrem Antrag implizieren, nicht gegen eine prinzipielle Bevorratung von Daten aus, sondern sagt, dass dieser spezielle Antrag den Anforderungen, die das Europäische Parlament stellt, aus datenschutzrechtlicher Sicht und aus Demokratiegründen, eben der Einbeziehung des Europäischen Parlaments, nicht gerecht wird. Auch hier führt der Antrag der GRÜNEN in die Irre. Entweder wurde der Antrag nicht ordentlich gelesen, oder es wurde nicht verstanden, was eigentlich beschlossen worden ist.
Nachdem jetzt aber das Hohelied der CSU gesungen und der massive Einsatz der CSU auf europäischer Ebene bei den diesbezüglichen Verhandlungen angesprochen wurde, muss man sich schon die Frage stellen: Wo waren eigentlich die Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion, also der CDU/CSU, als genau diese Vorlage im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments behandelt worden ist? Sie waren nämlich nicht anwesend.
So viel zum großen datenschutzrechtlichen Engagement der CDU/CSU. Daher wundern einen die Aussagen von Herrn Herrmann nicht. Die CSU ist datenschutztechnisch und datenschutzpolitisch tatsächlich ein Entwicklungsland, meines Erachtens eine Wüste, eine Mondlandschaft – ich sage das, weil wir heute schon einmal auf dem Mond waren.
Wir brauchen auch auf europäischer Ebene eine Diskussion im Parlament über die angemessene Berücksichtigung der Belange des Datenschutzes hinsichtlich der Speicherung von Telekommunikationsdaten, die ja jetzt schon stattfi ndet, über die Kostenträgerschaft, über die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen und über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, den Datenschutz auch einklagen zu können.
Wir können dem Beschluss des Europäischen Parlaments vorbehaltlos zustimmen und uns ihm anschließen. Der Antrag der GRÜNEN, so zustimmenswert sein Anliegen ist, eben der Datensammelwut, die ja auch von der CSU in ihrer praktischen Politik vertreten wird, entgegenzuwirken, geht leider am Kern des Problems vorbei.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Vielleicht haben wir einfach eine andere Defi nition dessen, was das Problem ist. Vielleicht sehen Sie ein
Problem darin, wie lange die Speicherdauer von Daten sein darf. Uns geht es darum, dass verhindert werden muss, dass ohne Grund und Anlass in Privatunternehmen eingegriffen wird. Bei der Datenspeicherung kann man nicht so einfach sagen, dass es nur um Verbindungsdaten geht. Schauen Sie sich die Anhörung an: Bei E-Mails oder bei SMS ist es durchaus möglich, Inhalte miteinander zu verknüpfen. Das ist das große Problem. Wenn man das grundsätzlich verhindern will, ist unser Antrag sehr wohl richtig.
Ich bin einfach eine selbstbewusste Parlamentarierin. Mich interessiert, was das Plenum des Bundestages beschließt; mich interessiert, was das Plenum des Landtages beschließt; mich interessiert, was das Plenum des Europäischen Parlaments beschließt. Mich interessiert aber nur sekundär, was die Exekutive dazu sagt. Dies interessiert mich dann, wenn, wie in diesem Fall, das Parlament, die Volksvertretung missachtet wird und man aus verschiedenen Gründen gefasste Beschlüsse schlicht und einfach negiert.
Da gestatte ich mir dann schon zu sagen, dass ich a) grundsätzlich will, dass das EU-Parlament beachtet wird, und dass ich b) grundsätzlich will – auch aus den Gründen, die aus der Anhörung resultieren –, dass keine Vorratsdatenspeicherung vorzunehmen ist. Zum Argument, sie würde ja sowieso schon erfolgen, muss ich sagen: Nach meinen Erkenntnissen erfolgt sie für ein paar Stunden, maximal für Tage.
Moment! Man muss davon unterscheiden, was einzelne Mitgliedstaaten machen. Sie können sich doch nicht hinstellen und sagen: Weil das Großbritannien oder die USA oder wer auch immer so handhabt, will ich das für ganz Europa. Das kann nicht der Ansatz sein. Genau deshalb gibt es ja die Verhandlungen. Ich will das jedenfalls nicht haben, weil damit massive Eingriffe in Privates verbunden sind. Das betrifft auch das Familienleben. Schauen Sie sich die Debatte bei uns zu den Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen an, die uns noch erwarten, et cetera pp.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich von einer Debatte des EU-Parlaments zu einem Antrag des spanischen Kollegen Alvaro gesprochen habe. Dies schließt nicht aus, dass es eine Befassung mit den Mitgliedstaaten gegeben hat. Ich spreche von der gestrigen Entschließung.
Herr Kollege, ich glaube, dass wir uns nicht streiten müssen. Wir sind nicht diejenigen, die nicht schnell zu einem Ergebnis kämen. Nach dem Wortbeitrag von Herrn Kreuzer stelle ich fest – das ist das eigentliche Problem hier im Raum –, dass man nicht gewillt ist, Datenschutz auch als Verbraucherschutz zu sehen, sondern dass man die Datenschutzdebatte ausschließlich unter Sicherheits- und Terrorismusaspekten führt. Ich habe kein Wort zu
Auseinandersetzungen gehört, die auch in anderen Bereichen geführt werden müssen. Herr Kreuzer, Sie kommen aus der Innenpolitik, und entsprechend begrenzt – ich meine das jetzt nicht persönlich – ist dann eben auch die Sichtweise, weshalb ich vielleicht froh sein sollte, dass Herr Herrmann die CSU zur Datenschutz-Partei oder Fraktion ausgerufen hat, wie er sie ja auch schon zur Frauenfraktion ausgerufen hat. Wir werden letztendlich sehen, was davon zu halten ist.
Das war Anlass dieses Antrages. Wenn Sie ihn ablehnen, weiß ich, was ich von Ihren Datenschutzbemühungen zu halten habe.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beschluss des Europäischen Rates der Innen- und Justizminister hat die massive Zustimmung des Bundesinnenministers erfahren.
Er sieht vor: Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Daten nach ihrer Erzeugung mindestens 12 und höchstens 36 Monate lang auf Vorrat gespeichert werden. In Deutschland ist aus Gründen der Rechnungstellung im Moment die dreimonatige Speicherung üblich, denn die Daten müssen – wenn das gebührenmäßig festgelegt ist – für die Rechnungstellung dargestellt werden. Darauf haben wir in der Tat Zugriff.
Ich will Ihnen stichwortartig darstellen, wie die Polizeipraxis in 16 Fällen belegt, warum aus polizeilicher Sicht die Daten im bestimmten Umfange gespeichert werden sollen.
Der erste Fall, 25.09.2003: schwerer Raub und versuchter Mord in Kronach auf einen Pizza-Kurier; die entscheidenden Hinweise wurden über Mobiltelefone und deren Verbindungsdaten erkannt. Zweiter Fall: Verdacht des Computerbetrugs. Im dritten Fall war es ein Raub zum Nachteil eines griechischen Staatsangehörigen; wobei es – da die Speicherfrist abgelaufen war – nicht mehr gelungen ist, den Täter zu fi nden. Der vierte Fall betrifft Auto Scout 24; ein Verkäufer hat sich unter mobil.de eingewählt und einen entsprechenden Betrug begangen. Fünftens gab es Probleme im Zusammenhang mit Ebay. Es gibt mehrere Fälle wegen Drogen. Bei einem Brand in einem Sägewerk war es möglich, Teile der Verbindungsdaten festzustellen; wegen der Löschung weiterer Daten ist der Tatnachweis auf eine Person nicht mehr möglich gewesen. Ein Fall von Kapitalanlagebetrug. Eine erhebliche Bedeutung haben Bombendrohungen. Es gibt mehrere Fälle des Stalkings. Wir haben Fälle der falschen Verdächtigung, fi ngierte Kreditkartenumsätze und in besonderer Weise den Terrorismus.
Über die Fristen kann man meines Erachtens streiten, über die grundsätzliche Notwendigkeit jedoch nicht. Deshalb will ich deutlich sagen, dass eine gewisse Vorrats
speicherung unabdingbar und der Zugriff nicht nur innerhalb kurzer Fristen notwendig ist. Ob 12 bis 36 Monate der Weisheit letzter Schluss sind, weiß ich zwar nicht, mache aber darauf aufmerksam, dass mehrere europäische Länder 12 Monate als unter keinen Umständen für ausreichend erklärt haben.
Ich bitte zu beachten, dass es sich um ein wichtiges Erkenntnismittel der polizeilichen Praxis handelt, sodass auf jeden Fall der Antrag der GRÜNEN unter sicherheitsrechtlichen Aspekten nicht zustimmungsfähig sein kann.