Ich sagte Ihnen ja, dass wir im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ relativ viele Mittel haben. Das bedeutet, dass wir in der Tat hier einen etwas großzügigeren Maßstab anlegen können als beispielsweise beim Programm „Stadtumbau West“. Beim „Stadtumbau West“ sind die Kriterien sehr eng. Wir müssen dort wirklich auf eine äußerst restriktive Auslegung der Kriterien Wert legen, während wir beim Programm „Soziale Stadt“ die Ziele durchaus etwas erweitert und präventiv setzen können, weil wir größten Wert darauf legen, die Kofi nanzierungsmittel des Bundes vollständig abrufen zu können. Deswegen sind dort etwas großzügigere Maßnahmen möglich.
Ich habe heute beispielsweise in einem Gespräch mit einer anderen Stadt auch empfohlen, den ursprünglich auf „Stadtumbau West“ gestellten Antrag auf die „Soziale Stadt“ umzufi rmieren, weil die Problemlage dort genauso greift. Bei gutem Willen kann man darunter sehr viel fassen. Diesen guten Willen haben wir, solange wir Geld haben.
Sieht die Staatsregierung denn nicht die Gefahr, dass durch die Aufnahme von eher ländlich strukturierten Kommunen mit niedriger Bevölkerungsdichte und gut funktionierenden Strukturen das Programm „Soziale Stadt“ verwässert wird? Sie haben ja selbst gerade gesagt, dass es sehr viel Geld gibt, das offensichtlich auch ein bisschen nach Gutsherrenart verteilt wird. Eigentlich sollte man doch vielmehr an die sozialen Brennpunkte in den Städten denken, wo das Geld wirklich benötigt wird.
Noch einmal: Wir haben keinen Antrag abgelehnt. Viele Städte haben besondere Schwierigkeiten und können Kofi nanzierungsmittel nicht oder nur sehr schwer aufbringen. Deswegen können wir - was aus meiner Sicht
durchaus positiv ist - auch mit kleineren Maßnahmen anfangen. Ich halte es auch für richtig, dass wir nicht erst dann eingreifen, wenn Riesenprobleme entstanden sind, sondern schon relativ frühzeitig etwas tun, wenn die Probleme beginnen. Das heißt, dass man, wenn man frühzeitig Fehlentwicklungen vermeidet, mit weniger Geld unter Umständen sehr viel mehr Wirkung erzielt. Dies gilt natürlich auch für kleinere Gemeinden.
Keine weiteren Zusatzfragen. Dann darf ich Herrn Kollegen Kobler bitten, seine Frage zu stellen. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, trifft die in der „Passauer Neuen Presse“ vom 4. Juni 2005 zitierte Aussage der SPD-Bundestagsabgeordneten Teuchner zu, wonach für den längst überfälligen Bau der Umgehungsstraße B 85, Neukirchen vorm Wald, das hierfür erforderliche Geld in voller Höhe, also mit 19,6 Millionen Euro, aus Mitteln des Bundesfernstraßenhaushaltes bereitsteht, die Baureife, Planungen und Trassenverlauf vom Bund gegenüber Bayern „abgesegnet“ sind und diese Mittel von Bayern in zweckentfremdender Form in Straßenprojekte im Münchner Raum investiert würden?
Liebe Frau Präsidentin! Lieber Kollege Kobler, es trifft zu, dass aus dem zwei Milliarden Euro schweren Investitionsprogramm des Bundes im Zeitraum von 2005 bis 2008 auch die B-85-Ortsumgehung Neukirchen vorm Wald fi nanziert werden soll. Dies haben wir, also die Oberste Baubehörde, am Montag dieser Woche, am 6. Juni 2005, vom Bundesverkehrsministerium bestätigt bekommen. Der Bund hat der Planung 1998 zugestimmt. Das Baurecht für die Ortsumgehung Neukirchen liegt seit Dezember 2003 vor. Die Bauvorbereitungen sind abgeschlossen. Das Projekt kann sofort ausgeschrieben werden.
Es trifft nicht zu, dass Bayern die B-85-Mittel in zweckentfremdender Form in die Fernstraßen in und um München investiert. Der Bund entscheidet allein über den Baubeginn von Projekten. Bayern ist sehr am Bau der Ortsumgehung Neukirchen gelegen. Die Bundesmittel, die wir dafür erhalten, fl ießen dem Projekt zu.
Herr Staatsminister, Sie waren selbst vor einem Jahr oder zwei Jahren an diesem Nadelöhr und konnten sich von der Dringlichkeit dieser Maßnahme überzeugen. Wann rechnen Sie, dass realistisch mit dieser Baumaßnahme begonnen werden kann? Sie haben gerade gesagt, es kann ausgeschrieben werden. Wann aber kann, realistisch gesehen, mit der Maßnahme begonnen werden? Diese Frage und die Antwort darauf sind für die Bauwirtschaft des ostbayerischen Raumes von größter Bedeutung.
Lieber Herr Kollege Kobler, ich kenne die Maßnahme ja sehr gut. Beinahe hätte ich gesagt, ich bin von dir dorthin gezerrt worden, um mir das anzusehen. – Nein, ich bin mit dir hingegangen und habe das mit den Kommunalpolitikern und den Menschen, die sehr eindrucksvoll geschildert haben, wie wichtig die Maßnahme ist, erläutert. Wir messen dem wirklich außerordentliche Priorität zu. Deswegen haben wir, als wir Anfang dieser Woche, am 6. Juni, die Mitteilung aus Berlin bekommen haben, sofort reagiert. Wir haben Ausschreibungsverfahren für zwei Brücken gestattet. Diese Ausschreibung wird voraussichtlich bereits morgen, am 10. Juni, im Staatsanzeiger erfolgen. Zwei weitere Brücken wollen wir noch im Juni dieses Jahres ausschreiben. Die Bauarbeiten beginnen dann im Herbst. Die Umgehungsstraße insgesamt soll bis Ende 2008 fertig sein. Ich glaube, schneller kann man nicht reagieren.
Exzellent! Ich hoffe, dass es wirklich dabei bleibt. Kann man bereits sagen, bis wann diese Baumaßnahme abgeschlossen sein wird? Es handelt sich ja um eine der größten Baumaßnahmen in Ostbayern mit einem Volumen von rund 20 Millionen Euro. Wird dies eine Jahrhundertmaßnahme, oder wird sie in drei, vier oder fünf Jahren abgeschlossen? Gibt es dazu einen Plan?
Für die B 85 allgemein kann ich keine Zeitangabe machen. Die Ortsumgehung Neukirchen vorm Wald wird – wenn wir das Geld rechtzeitig bekommen – bis Herbst 2008 fertig sein. Dazu kann ich gratulieren.
Danke schön, Herr Staatsminister. Damit haben Sie zumindest Ihr Arbeitspensum im Bayerischen Landtag heute erfüllt. Ich bitte Herrn Staatssekretär für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, die Fragen zu beantworten. Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, bitte.
Herr Staatssekretär! Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung die Tatsache, dass entgegen ihren Vorstellungen die Mittel im Basiswert vom Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, BayKiBiG, nicht ausreichen, um gebührend bezahlte und genügend Stellen für Erzieher- und Berufspraktikantinnen in den Einrichtungen zur Verfügung stellen?
Behauptung, die anteilig im Basiswert enthaltenen Mittel reichten nicht aus, um gebührend bezahlte und genügend Stellen für Erzieher- und Berufspraktikanten und -innen in den Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, ist nicht richtig. Der Basiswert errechnet sich auf der Grundlage des vollständigen Ausgabenvolumens der Personalkostenförderung für anerkannte Kindergärten. In diesem Ausgabenvolumen sind deshalb auch die Förderbeträge für Erzieher- und Berufspraktikantinnen, soweit sie förderfähig auf Planstellen beschäftigt wurden, enthalten. Im Kindergartenjahr 2002/2003, das der aktuellen Basiswertberechnung zugrunde liegt, waren das 738 Erzieherpraktikantinnen und 625 Berufspraktikantinnen.
Mit dem neuen BayKiBiG wird auch eine qualitative Verbesserung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen angestrebt. Bei der Berechnung des Anstellungsschlüssels können Berufspraktikantinnen als pädagogische Ergänzungskräfte berücksichtigt werden. Ihnen steht damit – im Wesentlichen wie bisher – eine tarifl ich bezahlte Ausbildungsmöglichkeit zur Verfügung. Erzieherpraktikantinnen werden dagegen bei der Berechnung des Anstellungsschlüssels nicht berücksichtigt. Grund dafür ist, dass seit der Änderung der Lehrpläne der ausgeweitete Besuch des Sozialpädagogischen Seminars eine zu lange Abwesenheit von den Kindertageseinrichtungen zur Folge hat, die eine pädagogische Arbeit im erforderlichen Umfang nicht mehr zulässt.
Wie der Kindergartenstatistik zum Stichtag 01.01.2003 zu entnehmen ist, waren im Kindergartenjahr 2002/2003 in Bayern insgesamt 1588 Erzieherpraktikantinnen und 854 Berufspraktikantinnen in bayerischen Kindergärten beschäftigt. Dies sind 850 Erzieherpraktikantinnen und 229 Berufspraktikantinnen mehr, als gefördert wurden. Ich gehe daher davon aus, dass sich an diesem, über die staatliche Förderung hinausgehenden Engagement der Träger für die Ausbildung auch künftig nichts ändern wird.
Ich bin aber auch davon überzeugt, dass die anteilig im Basiswert enthaltenen Mittel zusammen mit dem Trägerengagement ausreichend sind, um sowohl die erforderlichen Stellen für Erzieher- als auch für Berufspraktikantinnen zur Verfügung stellen zu können.
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich dann, dass schon jetzt im Vorgriff auf das Gesetz keine oder wesentlich weniger Erzieher- und Berufspraktikantinnenstellen von den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden?
Diese Feststellung kann ich im Moment nicht teilen. Man müsste die Träger fragen, ob sie das tun. Ich bin gerne bereit, die Angelegenheit zu prüfen und zu beobachten. Wenn Sie zur gegebenen Zeit an mich herantreten, können wir das abklären.
Herr Staatssekretär, mit dem Problem wurde ich von den Fachakademien konfrontiert, und ich habe auch selbst nachgefragt, sodass ich Sie frage, wie Sie deren Sorge einschätzen, ihre Leute nicht unterzubringen, obwohl dies Aufgabe der Schule ist und zur Berufsausbildung gehört.
Frau Kollegin, wir erleben zurzeit, dass die Träger sehr vorsichtig agieren. Ich gehe aber davon aus, dass sich das innerhalb weniger Monate ändern wird, wenn das Gesetz umgesetzt ist und die entsprechenden praktischen Erfahrungen gemacht werden können.
Herr Staatssekretär, wie sehen Sie das Problem der Erzieherpraktikantinnen, die nicht im Stellenschlüssel ausgewiesen sind und aus diesem Grund im Basiswert der Träger nicht eingerechnet sind? Wir wissen, dass sie insgesamt im Basiswert eingerechnet sind. Die Träger rechnen aber anders und befürchten, dass die Erzieherpraktikantinnen nicht eingerechnet sind.
Diese Überlegung der Träger ist falsch – das wissen wir beide. Wir werden die Weiterentwicklung sehr genau beobachten. Ich glaube, das Ziel ist in der gleichen Richtung.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Nachdem am 29.04.2005 im Kreiskrankenhaus Ansbach der 1. Bauabschnitt der Erneuerung feierlich eingeweiht wurde, was zur Folge hat, dass bis zur Vollendung des 2. Bauabschnittes wesentliche Erschwernisse für Patienten und Personal durch stärkere Zergliederung und weitere Wege bestehen, frage ich die Staatsregierung, ob sie plant, die notwendige und sinnvolle sofortige Fortführung des Umbaus des Kreiskrankenhauses Ansbach durch die Aufnahme des 2. Bauabschnittes in das Jahreskrankenhausbauprogramm zu ermöglichen.
Frau Präsidentin, Frau Kollegin Ackermann! Zunächst ist zu bemerken, dass der 1. Bauabschnitt der Sanierung des Klinikums Ansbach, bei dem es sich um einen großfl ächigen Anbau an den Funktionstrakt handelt, die räumli
chen, technischen, funktionellen und hygienischen Verhältnisse in zentralen Bereichen des Klinikums entscheidend verbessert hat. Dazu zählen vor allem die Operationsabteilungen, die Zentralsterilisation, der Intensivpfl egebereich und die Physikalische Therapie. Der Freistaat Bayern hat hierfür rund 21 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Mit dieser Maßnahme hat das Klinikum Ansbach einen gewaltigen Schritt nach vorne getan.
Auch an der Notwendigkeit und Dringlichkeit des 2. Bauabschnitts bestehen vonseiten des Sozialministeriums keine Zweifel. Die Maßnahme umfasst insbesondere Kernbereiche der medizinischen Krankenhausversorgung und zielt unter anderem darauf ab, die Betriebsstrukturen der Klinik an die Anforderungen des neuen Krankenhausentgeltsystems anzupassen. Das Vorhaben hat deshalb für das Sozialministerium grundsätzlich hohe Priorität. Es wurde zwischen Krankenhausträger und Förderbehörden auch bereits soweit abgestimmt, dass die für eine Beratung im so genannten Unterausschuss „Jahreskrankenhausbauprogramme“ notwendige Planungs- und Kostensicherheit besteht.
Der Unterausschuss „Jahreskrankenhausbauprogramme“, in dem neben dem Sozial- und dem Finanzministerium die bayerische Krankenhausgesellschaft, die kommunalen Spitzenverbände, weitere Verbände der Leistungserbringer sowie die Kostenträger vertreten sind, erarbeitet stets gemeinsame Vorschläge für die Einplanung zusätzlicher Maßnahmen, die – ich betone – von allen Mitgliedern des Unterausschusses einvernehmlich eingebracht werden. Das heißt, ob eine Maßnahme bei den Neueinplanungen berücksichtigt wird, hängt nicht alleine von der Bewertung der Staatsregierung ab.
In welchem Umfang in diesem Jahr neue Projekte fi nanziell abgesichert werden können, ist gegenwärtig noch nicht entschieden. Deshalb ist momentan auch noch keine Aussage möglich, ob der 2. Bauabschnitt der Sanierung des Klinikums Ansbach heuer in ein Jahreskrankenhausbauprogramm eingeplant werden kann.
Wann wird der Ausschuss „Jahreskrankenhausbauprogramme“ tagen, und wann ist es möglich, in Ansbach von den Entschlüssen des Unterausschusses zu erfahren?