Es ist eben nicht der Auftrag an ISKA oder an ein Institut, das sich mit Bildungsfragen, das sich mit pädagogischer Frühförderung beschäftigt, wie zum Beispiel das Staatsinstitut ergangen: Diskutiert, erprobt ein Modell, in dem Rahmenbedingen garantiert sind, damit Kinder sich entsprechend ihrer Möglichkeiten entwickeln können und diese Förderung durch die entsprechenden Kindertagesstätteneinrichtungen erfolgen kann. Es war umgekehrt: Das Geld stand im Vordergrund, nicht das Kind. So ist es letztlich auch wieder mit diesem Gesetzentwurf. Welche Chance Sie hiermit vertun, ist vielleicht erst in einigen Jahren abzuschätzen. Leider wird es dann nicht so aufgearbeitet werden, wie es dem Ganzen gerecht würde.
Ich will Sie mit einer Dokumentation aus der „Frankfurter Rundschau“ konfrontieren, Donnerstag, 23. Juni 2005, ganz frisch. Die Autorin Jutta Almendinger, die Direktorin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist außerdem Professorin für Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Frau Almendinger hat übrigens diesen Vortrag auf einem Forumstag der Sozialdemokratischen Partei gehalten unter dem Stichwort „Im Mittelpunkt der Mensch“. Dieser Forumsbeitrag ist auch veröffentlicht worden und geht in die Programmdiskussion der SPD ein.
Frau Almendinger fängt ihren Beitrag damit an, dass sie beschreibt, dass die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2004 im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik rund 2 Milliarden Euro für die Integration Jugendlicher ausgegeben hat, die massive Probleme am Ausbildungsstellenmarkt haben und häufi g als nicht bildungsfähig oder bildungsarm bezeichnet werden. Frau Almendinger meint die Gruppe der Schulabgänger, die es auch in Bayern gibt, nämlich 10 %, die die Schule ohne jeglichen Abschluss verlassen. Vonseiten der Sozialdemokratischen Fraktion hier im Haus haben wir im Bildungsausschuss und im Plenum vielfach darauf hingewiesen. Es wurde aber vielfach ignoriert und bezweifelt, dass diese Zahl überhaupt stimme. Inzwischen – das ist ein gewisser Fortschritt – redet auch der neue Kultusminister Schneider von dieser Zahl, bezweifelt sie grundsätzlich nicht mehr und sagt, Abhilfe gehe nur mit individueller Förderung.
Frau Almendinger sagt weiter, aktive Arbeitsmarktpolitik – die 2 Milliarden! – setzt damit bei einer Gruppe an, die großteils in der Schule nicht die Unterstützung und nicht die individuelle Förderung erhielt, die ihr zusteht und die sie auch verdient, nämlich das Recht der Kinder auf Bildung. Diese Jugendlichen werden als Kinder nicht früh gefördert. Es fehlen fl ächendeckend qualitativ gute Einrichtungen in Deutschland. Die Betreffenden werden in den Schulen nicht optimal gebildet, vorher nicht optimal gefördert und auf die Schulen vorbereitet und später nicht optimal gebildet und auch nicht von den Besseren mitgezogen.
Diesen breiten Bildungsbegriff fi nde ich in Ihrem Gesetzentwurf des bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetzes überhaupt nicht. Das ist ein wesentliches Manko. Das Leitmotiv dieses Gesetzentwurfs ist nicht ein breit verstandener Bildungsauftrag, sondern das wird, wie schon von mir erwähnt, nur behauptet. Es geht also um einen breit verstandenen Bildungsauftrag. Nicht nur die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Bildung ist wichtig. Zunächst muss die Persönlichkeit mit starker persönlicher Kompetenz erzogen und es muss eine stabile Identität der Kinder ausgebildet werden.
Sozialpolitik und ihre Investitionen dürfen nicht nur den Einzelnen und seine Familie in den Blick nehmen, sondern müssen beiden zunächst ein Umfeld schaffen, in dem sich Fähigkeiten zu Eigenverantwortung überhaupt erst entwickeln und entfalten lassen.
Das ist ein entscheidender Punkt. Genau dieser Punkt zur Entwicklung von Kindern beginnt – da ist sich die Fachwelt völlig einig, da gibt es keinen, der das ernsthaft bezweifelt – bereits ganz früh, so früh wie möglich.
Wie gesagt, diesen Punkt erreichen Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht. Die Erzieherinnen – auf sie möchte ich noch mal hinweisen –, die sehr motiviert und sehr engagiert ihren Bildungsauftrag wahrnehmen wollen, sagen uns genau in den Modelleinrichtungen – da habe ich auch einige besucht, in denen der Bildungs- und Erziehungsplan modellhaft erprobt wurde –: Mit diesen Rahmenbedingungen, mit diesem Geld schaffen wir es nicht. Ich beziehe mich auf den Basiswert, nicht auf das Haushaltsvolumen, ich beziehe mich auf das Finanzierungsmodell.
Ich möchte noch kurz einen anderen Aspekt ansprechen, der heute zu wenig zur Sprache kommt und mir sehr wichtig ist, nämlich der Bereich der Horte. Darüber haben wir heute fast noch nicht geredet.
Ja genau, darum will ich das jetzt aufgreifen. Ein wichtiger Kritikpunkt, zum Beispiel auch beim Bildungs- und Erziehungsplan, der nicht in allen Punkten unumstritten ist – es gab schon Detailkritik –, ist zum Beispiel: Wo bleibt denn die Fortschreibung in den schulischen Bereich hinein? Das große Problem ist, dass wir den Übergang von der Vorschulzeit kaum organisiert und institutionalisiert haben. Das hängt schon damit zusammen, dass die Vorschulzeit beim Sozialministerium angesiedelt ist und mit der Grundschule die Zuständigkeit des Kultusministeriums beginnt.
Wo bleiben die Konzepte, Frau Ministerin Stewens? Die Konzepte müssen mit dem Bildungsminister abgestimmt sein, damit dieser Bereich der frühen Förderung und Bildung in die Schulzeit weitergeführt werden kann.
Ich komme zum Schluss, weil das Aufl euchten des Lämpchens die sich neigende Redezeit signalisiert. Die Horte werden mit diesem neuen Finanzierungsmodell in ganz, ganz große Probleme geraten. Sie haben zwar die Möglichkeit, von Kommunen eingerichtet zu werden. Aber wie sollen sie fi nanziert werden, nachdem den Horten ja nur ganz wenig Tageszeit zur Verfügung steht? Am Vormittag sind die Kinder in der Schule, und Sie werden die Kinder ja nicht bis um acht Uhr abends im Hort lassen wollen. Also bleiben drei, vier Stunden übrig. Was haben die Horte dann an Geld und Masse? Wie schaffen Sie es, das was bisher in Bayern nicht gelungen ist, nämlich genügend Ganztagsschulen aufzubauen, durch notwendige schulergänzende Maßnahmen wie Horte auszugleichen, wenn es dafür keine fi nanzielle Basis mehr gibt?
Im Gesetz ist wenig Bildung drin, sie steht lediglich außen drauf. Ich appelliere herzlich an Sie, das vielleicht im Lauf der Zeit zu korrigieren. Nehmen Sie die Kritik, die noch kommen wird, ernst. Herr Sailer, Sie haben es bei der Fachtagung versprochen. Wenn es berechtigte Kritik nach der Verabschiedung gibt, werden Sie sie ernst nehmen. Vielleicht könnten Sie sich wenigstens dazu verpfl ichten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt müssten wir abstimmen – dann hätten wir die Mehrheit. Ich habe allerdings Verständnis
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte aus Sicht meiner Fraktion noch einmal die fi nanziellen Probleme des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes beleuchten. Schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, sind es auch die schwarze Null und die daraus folgenden allgemeinen Haushaltskürzungen, die an diesem Gesetzentwurf Schuld tragen. Sie brachten die Staatsregierung und die CSU auf die Idee, bei den Kindergärten einsparen zu müssen.
Ja, Sie haben versucht, das zu erklären, Herr Kollege Fischer. Aber dadurch wird es nicht wahrer. Sie schreiben nämlich im Gesetzentwurf, das Gesetz führe zu keiner Mehrbelastung für die Kommunen in ihrer Gesamtheit. Es geht um den Durchschnitt; das bedeutet aber gleichzeitig, dass es Gewinner- und Verliererkommunen dieses Gesetzes geben wird.
Was werden die Ergebnisse für die Verlierer-Kindergärten sein? Ich möchte das anhand einer dieser unzähligen Eingaben feststellen. Ich nenne einen Kindergarten aus der Oberpfalz, nämlich den Kindergarten St. Gabriel in Lauterhofen. Er ist bisher schon budgetiert worden. Nach eigener Aussage kam er bisher mit seiner Finanzierung zurecht. Die Lage stellt sich für diesen Kindergarten nach dem neuen Gesetz folgendermaßen dar: Es kann keine kostenneutrale Umstellung erfolgen. Die Finanzierung steht und fällt mit der Anzahl der Kinder und der gebuchten Betreuungszeit. Das haben wir heute ja schon oft genug festgestellt. Nun könnte der Kindergarten zum Ausgleich für die weniger werdenden Personalkostenzuschüsse den Kindergarten länger öffnen. Wir haben heute auch schon gehört, dass die Personalkostenzuschüsse sinken werden. Kollegin Naaß hat das Beispiel Passau schon genannt: Dort werden es 500 000 Euro weniger für achtzig Kindergärten in einem Jahr sein. – Das sind Staatszuschuss und Kommunalzuschuss insgesamt. Diese Summe für nur einen einzigen Landkreis sollte uns zu denken geben.
Das erste Ergebnis ist also, dass der Kindergarten weniger Personalzuschüsse bekommt. Das steht fest. Bei gleichen Lohnkosten bleibt den Mitarbeiterinnen nichts anderes übrig, als ein Timesharing zu betreiben, das heißt also, dass in Randzeiten nur noch eine einzige Mitarbeiterin für die Kinder da sein könnte, wenn es sich bei entsprechend wenig Nachfrage oder Buchung überhaupt rentiert. Das Wort „rentiert“ ist im Zusammenhang mit Kindergarten und Früherziehung schon sehr interessant. „Rentiert“ heißt doch, dass wir jetzt schon auf dem Gebiet der Kindererziehung marktwirtschaftliche Prinzipien wirken lassen. Rechnet sich das Angebot „Kindergarten“ für mich noch? Wenn nicht, wird er geschlossen. Was für ein Weltbild, welche Einstellung einer sich christlich nennenden Partei!
Es geht nicht um die Kinder und um ihre Erziehung, obwohl Sie das in der Präambel des Gesetzentwurfs vorgeben. Es geht aber auch nicht um „Vorfahrt für Arbeit“, wie der Bundespräsident gefordert hat. Denn ich dachte, Sie wollten Arbeitsplätze schaffen. Mit diesem Gesetz schaffen Sie nichts anderes, als ein Arbeitsplatzabbaugesetz.
Daraus folgt ein zweites Ergebnis: Wenn Zuschüsse sinken, wird auch das Personal reduziert werden. Es bleibt den Trägern ja nichts anderes übrig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch dies geschieht wieder auf dem Rücken und auf Kosten unserer Kinder. Der jetzt schon unattraktive, weil schlecht bezahlte Beruf der Erzieherin/ des Erziehers wird weiter unattraktiv. Das dritte Ergebnis: Das Personal, das noch bleibt, muss unter verschärften Bedingungen eine bessere Qualität bringen.
Zum Bildungs- und Erziehungsplan haben meine Kolleginnen und Kollegen bereits gesprochen bzw. werden sie noch sprechen. Wir haben es aber mit Kindern zu tun, nicht mit der Optimierung eines industriellen Produktionsprozesses. Wenn ich an meine Heimat denke, könnte man als Beispiel die Lenkradproduktion nehmen. Angenommen, den Beschäftigten werden die Verfügungszeiten nicht mehr anerkannt. Das bemängeln die Petenten. Das heißt: Die Vor- und Nachbereitung muss die Erzieherin privat zu Hause unbezahlt erbringen. Was ist bei Krankheit des Personals, fragen die Petenten. Es gibt keine Krankheitsvertretung mehr, stellt man fest. So ist es: Die Träger sollen sich mit den reduzierten Mitteln auch noch ein Polster schaffen, um Krankheitsfälle abzudecken. Dies soll mit Aushilfen geschehen. Wie sollen die dann bezahlt werden, lieber Herr Kollege Fischer, von Ihnen?
Im Gesetz steht dazu keine Antwort; das tut mir jetzt Leid, Herr Kollege Fischer. Wie ist die Qualität dieser Aushilfen geregelt? – Keine Antwort im Gesetz.
(Margarete Bause (GRÜNE): Selbst was drinnen stehen würde, würde er es nicht wissen; er hat es doch gar nicht gelesen!)
Na, na, das ist doch nicht wahr. Als verantwortlicher Sozialpolitiker der CSU hat er es sicher gelesen.
(Joachim Wahnschaffe (SPD): Er hat im Sopo so viel gelernt; er hat da sogar gelernt zu lesen! – Herbert Fischer (CSU): Jedenfalls kenne ich Lauterhofen!)
Er kennt sogar Lauterhofen, man höre und staune! Der Elternbeirat stellt jedenfalls fest, dass die Qualität der Betreuung schlechter werden soll. Der Kollege Rudrof, mit dem ich heute Mittag gemeinsam eine Besuchergruppe hatte, hat festgestellt, dass das Gesetz heute beschlossen werde; in zwei Jahren wolle man das Gesetz nachbessern.
(Joachim Wahnschaffe (SPD): Das ist ja super! – Margarete Bause (GRÜNE): Heute beschließen wir die Fehler, damit wir in zwei Jahren nachbessern können, oder?)