Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte um etwas mehr Ruhe bitten. Frau Kollegin Paulig, Sie haben jetzt die Möglichkeit, das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion zu begründen. Alle anderen Kolleginnen und Kollegen bitte ich, sich das in Geduld und Ruhe anzuhören.
Erstens. Die Fraktion wird sich dem Votum des Umweltausschusses nicht anschließen, sondern für Berücksichtigung votieren, weil derzeit durch den anderen Mobilfunkstandort auf dem so genannten Kompostplatz die Möglichkeit besteht, dass der die Petenten belastende Standort von T-Mobile abgebaut wird.
Zweitens. Die Fraktion wird sich dem Gegenvotum anschließen, nicht deswegen, weil wir meinen, es gäbe eine rechtliche Handhabe, sondern weil wir der Meinung sind, dass die Staatsregierung ihre Verantwortung im Rahmen des Mobilfunkpaktes wahrnehmen und auf die Telekom einwirken soll, dass diese den Standort wechselt.
Drittens. Die Fraktion stimmt gegen das Votum des Umweltausschusses, weil wir der Überzeugung sind, dass die hier vorgetragenen Grenzwerte, die tatsächlich gemessen wurden, für manche Personen besonders gesundheitsbelastend sein können und weil zum anderen der niedrige Grenzwert, der im Zimmer gemessen wurde, auf die Abschirmmaßnahmen zurückgeht, die die Familie für mehrere zehntausend Euro durchgeführt hat.
Viertens. Die Fraktion stimmt dem Votum des Ausschusses nicht zu, weil im Ausschuss irrtümlich behauptet wurde, dass eine Klage der Familie, welche den Standortwechsel betraf, vom Landgericht Aschaffenburg abgewiesen wurde. Diese Klage hatte nichts damit zu tun, dass die Telekom diesen Standort aufgeben soll. Die Klage war darauf gerichtet, dass die Firma Telekom die Kosten der Abschirmmaßnahmen übernehmen soll. Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied. Damit ist die Familie gescheitert.
Abschließend stelle ich fest, dass hier beispielhaft deutlich wird, dass es notwendig ist, die Anliegen der Petenten ernst zu nehmen und intensive Verhandlungen für die Petenten aufzunehmen. Aus diesem Grund wird sich die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN dem Votum des Umweltausschusses nicht anschließen.
Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der
Staatsregierung für erledigt zu erklären. Frau Kollegin Paulig hat in der Debatte beantragt, stattdessen über Berücksichtigung abzustimmen. Besteht damit Einverständnis?
Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über das Ausschussvotum in namentlicher Form, wie von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN beantragt, abstimmen. Wer dem Votum des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz zustimmen will, den bitte ich, die blaue Karte zu benutzen. Für Gegenstimmen ist die rote Nein-Karte zu verwenden. Stimmenthaltungen sind wie immer mit den weißen Stimmkarten anzuzeigen. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Die Abstimmung ist beendet. Ich schließe damit den Wahlgang. Wir beenden für heute auch die Sitzung, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Ich wollte diesen Punkt auch noch aufrufen, aber die Fraktionen sind übereingekommen, dass er nicht mehr aufgerufen wird. Deshalb beenden wir jetzt die Sitzung. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend. Für den, der morgen früh eine Frage an die Staatsregierung richten möchte, ist bereits um 8.30 Uhr Sitzungsbeginn. Das Abstimmungsergebnis wird morgen bekannt gegeben. Einen schönen Abend!