Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

(Zuruf von der SPD: Weil die Hürden zu hoch sind!)

Das ist jetzt Pech; denn das ist keine Feststellung von mir, sondern das wörtliche Zitat von Satz 2 Ihres Antrags, den ich jetzt nur vorgelesen habe. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Schmitt-Bussinger. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass Ihnen, Herr Kollege Weidenbusch, das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Volksbeteiligung offensichtlich nicht gut schmeckt, haben wir in den Ausführungen gehört.

(Zuruf von der CSU: Ich esse gerne, aber nicht alles!)

Ja, das scheint so zu sein. Wir haben hier offensichtlich einen unterschiedlichen Geschmack.

(Zuruf von der SPD: Gott sei Dank!)

Um es vorwegzunehmen, und das dürfte, wenn man die Initiativen und Positionen meiner Partei kennt, nicht überraschen: Beim Grundanliegen, Bürgerinnen und Bürger verstärkt Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Gesetzgebung zu geben, besteht mit den Antragstellern große Einigkeit.

Wie ich soeben gesagt habe: Es gibt ein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Volksgesetzgebung. Dieses wird allerdings durch die mangelhaften Ausführungsregelungen im Landeswahlgesetz beeinträchtigt. Die Einleitung eines Volksentscheides durch ein Volksbegehren ist leider, wie wir es empfi nden, mit unzureichenden Rahmenbedingungen versehen. Dadurch ist die Volksgesetzgebung in Bayern ein nur sehr schwer praktikables Instrument der aktiven Bürgermitwirkung.

Um also eine praktikablere Volksgesetzgebung zu erreichen, müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Das wollen wir auch. Dies hat die SPD-Landtagsfraktion schon lange erkannt, und wir haben dazu in den letzten beiden Wahlperioden entsprechende parlamentarische Initiativen gestartet.

Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Weidenbusch?

Bitte schön, Herr Kollege.

Teilen Sie meine Meinung, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof in diesem Punkt uns zustimmt und nicht Ihnen?

Frau Kollegin.

Ich denke, da kann man durchaus geteilter Meinung sein, was das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes betrifft.

Zu den parlamentarischen Initiativen meiner Fraktion in den letzten Wahlperioden will ich Folgendes sagen: Wir wollten und wollen nach wie vor die freie Unterschriftensammlung. Wir wollten und wollen die Ausdehnung der Eintragungsfrist, wie sie die GRÜNEN im Gesetzentwurf vorgeschlagen haben. Allerdings zielt unsere Vorstellung auf einen längeren Zeitraum.

(Thomas Kreuzer (CSU): Sechs Monate!)

Darüber werden wir uns im Ausschuss noch unterhalten können.

Wir haben in der vorletzten Wahlperiode in unserem Gesetzentwurf drei Monate beantragt. Andere Bundesländer – Kollegin Kamm hat es gesagt – sind noch großzügiger. Sachsen hat zum Beispiel acht Monate, Thüringen vier Monate. Wie gesagt, wir werden in den Ausschüssen diskutieren, und ich meine, wir sollten offen sein

im Sinne einer Umsetzung des verfassungsmäßig garantierten Rechts auf Volksgesetzgebung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abge- ordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Dr. Beckstein.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung lehnt den Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN ab. Wir meinen, dass das demokratische Legitimationsniveau von Volksentscheiden und Volksbegehren dadurch wesentlich abgesenkt würde. Wir haben erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 31. März 2000, ob das zulässig wäre. Wir halten es also für verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch geboten, diesen Entwurf abzulehnen.

Im Gegensatz zu dieser Vorlage der GRÜNEN ist der Gesetzentwurf der Staatsregierung eine punktuelle Änderung, die mir besonders schwer gefallen ist. Dass wir, liebe Kollegin Renate Dodell, anlässlich 200 Jahre Franken bei Bayern fehlerhafterweise den Mittelfranken einen Sitz wegnehmen und ihn fehlerhafterweise auf die Oberbayern übertragen, ist leider mathematisch zwangsläufi g, in der Umsetzung allerdings positiv, wie ich glaube.

Ich bitte, diese Fragen im Ausschuss zu beraten, deswegen will ich das hier nicht ansprechen.

Ich bitte also, den Antrag der GRÜNEN mit der Begründung, die ich kurz dargestellt habe, im Ausschuss abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Jetzt darf ich dem Herrn Staatsminister sagen, dass ich im Einvernehmen mit dem Ältestenrat vorschlage, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfasssungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Bezirkswahlgesetzes (Drs. 15/5473) – Erste Lesung –

Herr Staatsminister, gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie diesen Gesetzentwurf schon begründet haben?

(Allgemeine Heiterkeit – Staatsminister Dr. Gün- ther Beckstein (Innenministerium): Jawohl!)

Sie waren Ihrer Zeit voraus.

Ich eröffne die allgemeine Aussprache und darf dazu Frau Kollegin Naaß das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Beckstein hat es kurz und bündig gemacht.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Kannst gleich zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen!)

Die Stimmkreisreform führt dazu, dass die Stimmkreise in den einzelnen Bezirken neu geregelt werden müssen aufgrund der Bevölkerungszunahme in Bayern. Dies führt dazu, dass obwohl Mittelfranken einen enormen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen hat, trotzdem ein Stimmkreis wegfällt und dafür ein Listenmandat in Oberbayern dazukommt.

Wir haben uns im Vorfeld in Zusammenhang mit der Verbändeanhörung bereits positioniert und aufgezeigt, dass wir mit dem Vorschlag, der für Mittelfranken gemacht werden muss, nämlich die Aufl ösung der Stimmkreise Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Fürth Stadt und Land und, daraus entstehend, die Bildung zweier neuer Stimmkreise, einverstanden sein können. Das ist notwendig geworden, weil ansonsten der Stimmkreis FürthStadt eine Abweichung vom Wahlkreisdurchschnitt in einer Größenordnung von minus 23,6 Prozent und der Stimmkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ein Minus von 24,8 Prozent gehabt hätte, was nahe an die 25 Prozent herangegangen wäre. Deshalb war die Regelung in diesem Bundestagswahlkreis sicherlich notwendig.

Daraus entstehen sehr große neue Stimmkreise. Zufrieden stellend ist sicher nicht die Situation in Mittelfranken im Bereich Erlangen/Höchstadt und Erlangen-Stadt.

Ich denke, wir müssen das nächste Mal über eine Lösung nachdenken.

(Zuruf des Abgeordneten Joachim Wahnschaffe (SPD): Was ist mit einem Ausgleichsmandat?)

Das ist ein Vorschlag, durch den Wegfall eines Mandates ein Ausgleichsmandat zu schaffen. Aber wie gesagt, dem steht Artikel 14 Absatz 1 Satz 5 der Bayerischen Verfassung entgegen. Von daher geht es in Mittelfranken nicht anders.

Wir haben noch einen weiteren Vorschlag eingebracht, nämlich die Situation aus der letzten Stimmkreisreform dahin gehend zu ändern, dass die fünf Gemeinden, die aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zum Landkreis Roth herübergekommen sind, wieder zurückzuführen. Das wurde in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Von daher können wir damit leben.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Naaß.

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Zellmeier, bitte.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, ich kann es kurz machen.

Die wesentlichen Punkte sind bereits ausgeführt. Die Bevölkerungsentwicklung ist entscheidend dafür, dass Mittelfranken einen Stimmkreis verliert. Ich denke, im Sinne der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichgewichtigkeit der einzelnen Wählerstimmen ist es notwendig, dass diese Änderung geschieht, wenn es auch sicherlich manchem nicht gefällt, dass Oberbayern dadurch noch stärker wird. Aber es ist nun einmal so, dass hier das Bevölkerungswachstum am stärksten ist.