Sie treffen keine Regelungen für die Fachkrankenhäuser. Ich spreche hier die Kindermedizin an. Darüber steht nichts im Gesetz.
Bei der Notarztversorgung steuern wir auf ein Debakel zu. Jetzt wird die Notarztversorgung weitestgehend von den Krankenhausärzten des fl achen Landes gewährleistet.
Wenn die Krankenhäuser auf dem fl achen Land und die Hausärzte auch nicht mehr da sind, dann frage ich mich, wie die Notarztversorgung auf dem fl achen Land künftig gewährleistet sein soll. Gerade an Stellen, wo Sie regeln sollten, regeln Sie in diesem Gesetz überhaupt nichts. Herr Dr. Zimmermann hat vorhin gesagt, die Krankenhäuser sollten in die Lage gesetzt werden, fl exibel und intelligent auf die Probleme zu reagieren. Herr Dr. Zimmermann, meinten Sie damit Privatisierung? Kann man das so übersetzen? – Sie überlassen die Krankenhäuser dem freien Spiel der Kräfte. Das ist keine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik.
An dieser Stelle möchte ich Ihren Kollegen Geißler aus Ihrer Schwesterpartei zitieren, der gesagt hat: Patienten sind keine Kunden, Ärzte sind keine Roboter, und Krankenhäuser sind keine Wirtschaftsunternehmen. Genau das werden sie, wenn dieses Gesetz so umgesetzt wird, wie es niedergeschrieben ist.
Dieses Gesetz wird in der Gegenwart und in der Zukunft den Anforderungen nicht gerecht werden, und es bleibt weit hinter den Möglichkeiten zurück. Die Auswirkungen werden die Träger, die Ärzte, das Pfl egepersonal und vor allem die Patienten und Patientinnen schmerzlich spüren müssen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf den Vorwurf eingehen, den Kollegen Wahnschaffe hinsichtlich der Streiks geäußert hat. Die Bayerische Staatsregierung, insbesondere unser Finanzminister, hat sich hier immer für einen Kompromiss und eine rechtzeitige Lösung eingesetzt. Gerade die Bayerische Staatsregierung und Kollege Faltlhauser waren es, die beim Münchner Kompromiss gesagt haben, hier sollten wir abschließen. Sie wissen, dass etliche Länder, auch Baden–Württemberg, für einen Abschluss waren. Leider ist es zurzeit schwierig, zur Linie des Münchner Kompromisses zurückzufi nden, weil sich verdi und der Marburger Bund derzeit ein wenig auseinander dividieren. Ich gebe Ihnen allerdings darin Recht, dass man auch die Bedürfnisse der Pfl egekräfte stärker sehen muss. Die Gewerkschaft verdi hat Angst, dass ein guter Abschluss durch den Marburger Bund zulasten der Pfl egekräfte und der Krankenschwestern geht. Vor diesem Hintergrund ist zurzeit ein Kompromiss leider nicht in Sicht. Ich kann Ihnen aber zusichern, dass die Bayerische Staatsregierung sehr auf einen Abschluss der Handlungsrunden bedacht ist.
Was im Moment an den deutschen Kliniken passiert, halte ich persönlich für eine Katastrophe. Dazu könnte man zwar noch einiges mehr sagen, aber jetzt geht es um das Bayerische Krankenhausgesetz.
Herr Kollege Wahnschaffe, ich glaube, dass Sie sehr oft Ursache und Wirkung miteinander verwechseln. Sie haben auf weiten Strecken über ganz andere Dinge gesprochen, zum Beispiel über die Auswirkungen des Fallpauschalengesetzes, das übrigens die rot–grüne Bundesregierung – Ihre Gesundheitsministerin Ulla Schmidt – zu verantworten hat und nicht die CSU–Staatsregierung.
Entschuldigung, das müssen Sie wirklich zur Kenntnis nehmen. Ich persönlich halte es für falsch, wie Sie das hier darstellen. Was hat denn dazu geführt, dass Krankenhausbetten abgebaut worden sind, dass Stationen stillgelegt worden sind und Krankenhäuser aufgegeben haben? – Es gab war durchaus auch eine Überversorgung, aber letztendlich war es das Fallpauschalengesetz, das die Kosten und die Überversorgung in Teilen Deutschlands auch deutlich gemacht hat. Vor diesem Hintergrund sind selbstverständlich alle Träger – die kommunalen, die kirchlichen und die privaten – ihre unwirtschaftlichen Strukturen in der Krankenhausversorgung durchgegangen. Das hat das Fallpauschalengesetz ausgelöst, und das müssen Sie auch sehen.
Wir in Bayern haben stets nicht nur landesweite Fallpauschalen gefordert, sondern auch Fallpauschalen nach den jeweiligen Versorgungsstufen. Im Moment habe ich die Situation, dass die kleinen Krankenhäuser der ersten Ver
sorgungsstufe mehr Geld haben. Wir wissen aber, dass genau die kleinen Krankenhäuser, die die notwendigen Mengen nicht erbringen können, über die Mengensteuerung wieder vom Markt gefegt werden. Über diese Probleme wird zurzeit vor Ort verhandelt. Ich möchte Ihnen ganz klar und deutlich sagen, dass das Fallpauschalengesetz dafür die Ursache ist. Hintergrund sind auch die Fallpauschalen an Universitätskliniken. Sie haben nun einmal das ganz große Problem, dass sie im Moment wesentlich weniger Geld haben. Auch darauf sind unter anderem die Streiks zurückzuführen. Sie verwechseln die Ursache und Wirkung.
Frau Staatsministerin, ist Ihnen bekannt, dass das Fallpauschalengesetz erst im Jahr 2003 in Kraft getreten ist, ich in meinem Beitrag aber davon gesprochen habe, dass in den letzten zehn Jahren 17 Kliniken in Bayern geschlossen worden sind? Wie bringen Sie das miteinander in Einklang?
Herr Wahnschaffe, erstens hat 2003 die rot–grüne Bundesregierung regiert, und zweitens ist das Fallpauschalengesetz nicht vom Himmel gefallen, sondern wurde gut vorbereitet. Die Krankenhäuser und ihre Träger haben sich auf diese Veränderung natürlich intensiv vorbereitet. Sie wissen auch, dass es vorher schon Erprobungsphasen gab. Das sollten Sie eigentlich ganz genau wissen und nicht solche Fragen stellen.
Ich persönlich bin der Überzeugung, dass das Fallpauschalengesetz zu bürokratisch ist. Überall dort aber, wo eine Koalition von Rot und Grün ihre Hände im Spiel hat, gibt es eine Überregulierung und eine wahnsinnige Bürokratie, auch bei den Krankenhäusern. Reden Sie doch einmal mit den Krankenhausärzten darüber! Was den Krankenhausärzten derzeit über das Fallpauschalengesetz und mit all dem, was damit zusammenhängt, an Bürokratie zugemutet wird, ist schlicht und einfach zu viel. Für mich steht nach wie vor die Versorgung des Patienten im Mittelpunkt. Ich glaube kaum, dass Sie wissen, was in einem Landeskrankenhausplanungsausschuss tatsächlich passiert. Da wird nämlich sehr wohl sehr sorgfältig abgewogen, wie es insgesamt in Bayern aussieht.
Das liegt nicht an mangelnder Transparenz, sondern das liegt daran, dass Sie sich offensichtlich nicht informieren. Da und in den Unterausschüssen wird genau festgelegt, wie die Versorgung in Bayern mit den Schwerpunkten in den einzelnen Kliniken aussieht. Man hat immer die gesamte fl ächendeckende Versorgung in Bayern und auch den Patienten im Blick.
Alle Verantwortlichen, die Kosten– und Leistungsträger, die Ärzte und die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die übrigens unseren Gesetzentwurf für ausgesprochen gut hält, sitzen gemeinsam am Tisch. Wir haben in der Bedarfsplanung und bei unserem Sicherstellungsauftrag immer die fl ächendeckende ambulante und stationäre Krankenversorgung in Bayern im Blick. Leider haben Sie sich da offensichtlich wenig informiert.
Frau Kollegin Ackermann, natürlich ist es uns ein ganz großes Anliegen, dass die Versorgung nicht ausschließlich in Ballungszentren stattfi ndet. Sie sollten sich einmal über die derzeit bei der SPD herrschenden Vorstellungen informieren; dann würden Sie so nicht reden können. Die Union hat sich immer für die fl ächendeckende Versorgung stark gemacht; das möchte ich ganz klar sagen.
Nun komme ich auf die Ziele des Gesetzentwurfs zu sprechen. Wir wollen die Neuorientierung der Krankenhausplanung, eine neue Ausrichtung unserer Krankenhausförderung, eine Vereinfachung unseres Normenbestandes, Entbürokratisierung und Deregulierung.
Frau Staatsministerin, das ist meine erste Zwischenfrage, und das wird auch die letzte sein. Wenn Ihnen die fl ächendeckende Versorgung so wichtig ist, wie Sie gerade gesagt haben, warum wehren Sie sich dann mit Händen und Füßen dagegen, das auch in das Gesetz zu schreiben?
Ich sperre mich nicht. Es steht übrigens in der Begründung. Wenn Sie den Gesetzentwurf durchgelesen hätten, dann hätten Sie das Wort „fl ächendeckend“ auch in der Begründung gefunden. Es stand übrigens vorher nicht im Gesetzentwurf. Was Kollege Wahnschaffe sagt, stimmt einfach nicht. Das ist wirklich ein Streit um Worte. Es ist fast ein Armutszeugnis, dass die SPD dies in dieser Art und Weise hochzieht.
Drei Dinge sind uns wichtig: Das sind die Neuorientierung der Krankenhausplanung, Neuausrichtung des Förderrechts, Vereinfachung des Normenbestandes, die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Krankenhäuser und der Abbau förderrechtlicher Hemmnisse für die notwendigen Umstrukturierungen, wobei im Blickpunkt immer die Patientenversorgung steht. Das ist überhaupt keine Frage. Deswegen ist es nach wie vor unser allgemeines Ziel – hören Sie gut zu –, eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und fl ächendeckende Krankenhausversorgung sicherzustellen. „Flächendeckend“ stand vorher nicht im Gesetz. Sie erzählen stets etwas Falsches, Herr Kollege Wahnschaffe.
Das heißt, wir haben durchaus eine stärkere Betonung von Effi zienz und Wirtschaftlichkeit der Versorgungsstrukturen. Das steht im Interesse einer weiterhin fi nanzierbaren Patientenversorgung. Das ist doch der Punkt, über den wir zurzeit auf Bundesebene auch bei den Reformen des Gesundheitswesens und der gesetzlichen Krankenversicherung diskutieren. Deswegen wollen und haben wir die Hinwirkungspfl icht in der Krankenhausplanung auf eine kommunale, Grenzen überschreitende Zusammenarbeit von Krankenhäusern zur Bildung von Behandlungsschwerpunkten aufgenommen. Herr Kollege Wahnschaffe, Sie haben ein paar Beispiele dazu genannt; mittlerweile gibt es viele gute Beispiele, wo sich Kommunen in Bayern zusammentun und gemeinsam ihre Behandlungsschwerpunkte defi nieren. Einzelne Schwerpunkte können auch aus dem Spektrum der Versorgung fallen gelassen werden. Genau so sieht eine künftige Krankenhausplanung aus. Zum anderen zielt die Hinwirkungspfl icht auf eine Kooperation von Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzten, Rehabilitations- und Pfl egeeinrichtungen und anderen, die an der Patientenversorgung in ambulanten und stationären Einrichtungen beteiligt sind.
Die Versorgungsstufen werden vereinfacht. Es wird nur noch drei Versorgungsstufen geben. Bei bestimmten Fachrichtungen wird auf gesetzliche Vorgaben für einzelne Versorgungsstufen verzichtet. Auch hier gibt es wesentlich mehr Flexibilität für diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen. Gleichzeitig haben wir eine neue Ausrichtung des Förderrechtes auf den Weg gebracht. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir auf der einen Seite die Festbetragsförderung und auf der anderen Seite die Pauschalförderung haben, dass wir Teilförderungen ermöglichen, dass wir Ausgleichszahlungen nur noch bei Schließung und Umstellung von Krankenhäusern oder Krankenhausabteilungen bzw. deren Umstellung auf andere Aufgaben verlangen. Ich halte das für sehr wichtig, dass die Förderung wesentlich fl exibler werden. Ich nenne Artikel 17 als Stichwort. Kollege Dr. Zimmermann ist schon intensiv darauf eingegangen, deswegen brauche ich die Einzelheiten des Gesetzes nicht mehr zu erwähnen. Auch bei der Rückforderung von Fördermitteln sind wir wesentlich fl exibler geworden.
Ich meine, dass es ganz wichtig ist, in Form von PrivatePublic-Partnerships auch Private mit hineinzunehmen.
Das Gesetz schafft wesentlich mehr Flexibilität, um den notwendigen zukünftigen Strukturen der akut stationären Versorgung in Bayern gerecht zu werden.
Lassen Sie mich noch auf Ihre Kritik eingehen, wir hätten die ambulante medizinische Behandlung oder, wie Frau Kollegin Ackermann gesagt hat, die Medizinischen Versorgungszentren – MVZ – mit in unser Krankenhausgesetz aufnehmen müssen. Die Krankenhäuser dienen der stationären und teilstationären Versorgung. Das ergibt sich aus § 39 Absatz 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches V. Eine Doppelregelung in Bundes- und Landesrecht ist entbehrlich, auch unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung. Regelungsgegenstand des Bayerischen Krankenhausgesetzes kann nicht sein, die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser sicher zu stellen, Herr Kollege Wahnschaffe. Das würde Bundesrecht widersprechen. Ich habe Ihnen das schon im sozialpolitischen Ausschuss erklärt. In § 39 des Sozialgesetzbuches V bezieht sich die ambulante Form der Krankenhausbehandlung lediglich auf in Krankenhäusern ambulant durchgeführte Operationen und stationsergänzende Eingriffe nach § 115 b des Sozialgesetzbuches V. Nur zur Durchführung dieser Leistungen sind Krankenhäuser zugelassen. Das Erbringen weiterer Leistungen im Rahmen einer ambulanten Krankenhausbehandlung ist Krankenhäusern nur im Rahmen bestimmter gesetzlicher Regelungen möglich. Dazu bedarf es entweder einer Zulassung durch den Zulassungsausschuss bzw. eines Vertragsabschlusses durch die Krankenkassen und deren Verbände. Ich nenne das Stichwort Wettbewerbsverzerrungen. Das steckt dahinter.
Übrigens, Frau Kollegin Ackermann: Bei den Krankenhäusern gibt es die Schiene der stationären fachärztlichen Versorgung. Das heißt, da gibt es immer die Konkurrenz zu den Fachärzten, aber nicht zur Allgemeinmedizin. 80 % der Patienten gehen jetzt schon zu den Hausärzten.
Sie haben das ein Stück weit verwechselt. Sie dürfen nämlich nicht die Krankenhausversorgung in Konkurrenz zur Allgemeinmedizin sehen, sondern in Konkurrenz zu den Fachärzten. Zu den Medizinischen Versorgungszentren können wir auch im Bayerischen Krankenhausgesetz keine planerischen Vorgaben treffen.
(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Das ist eine unverträgliche Arroganz in der Diktion, die Sie an den Tag legen, Frau Ministerin!)
Dafür fehlt schlicht und einfach die gesetzliche Grundlage. Es handelt sich bei den Medizinischen Versorgungszentren um Einrichtungen der vertragsärztlichen Versorgung, für die bundesrechtliche Bestimmungen gelten – das heißt, das vertragsärztliche Zulassungsrecht und die Bedarfsplanung für die ambulanten Fachärzte. Sie sollten nicht Landesrecht und Bundesrecht verwechseln. Ich habe immer das Gefühl, Sie greifen in eine Kiste und verwechseln Landesrecht und Bundesrecht und mixen das alles durcheinander.