Protokoll der Sitzung vom 21.06.2006

mitbekommen habe, kritisiert, dass die Staatsregierung die Bürgerrechte zu wenig beachte. Selbstverständlich müssen wir uns in dem Spannungsfeld zwischen Freiheitsrechten und Sicherheit sehr sorgfältig bewegen. Wir dürfen nicht einfach einem Jagdinstinkt folgen und die Freiheitsrechte übergehen. Wir können für uns in Bayern in Anspruch nehmen, dass wir uns in diesem Spannungsverhältnis vorbildlich bewegen. Ich kenne niemanden, der uns ernsthaft vorwirft, dass die Polizei in Bayern zu viele Kompetenzen habe und die Bürger hier in einem Polizeistaat lebten. Wer Derartiges behauptet, muss irgendwo krankhafte eigene Erfahrungen gehabt haben, vielleicht deswegen, weil er selbst Anlass zur Kontrolle gegeben hat, zum Beispiel im Zusammenhang mit Drogen.

Gestern Abend hat mir eine Moderatorin, die zwar Deutsche ist, aber wie eine Ausländerin aussieht, sehr eindrucksvoll dargelegt, wir müssten dafür sorgen, dass es keine No-go-Areas für Ausländer und für Schwarze gibt, dass es nicht bestimmte Stadtteile gibt, in denen sich die Kriminalität ungehindert entfalten kann und der anständige Bürger Angst haben muss. Sie hat gesagt, wir müssten dafür sorgen, dass es nirgends rechtsfreie Räume gibt, damit der anständige Bürger weiß: Er ist sicher.

Es ist keineswegs so, dass der Staat nur Interesse an Sicherheit und die Bürger nur Interesse an Freiheitsrechten haben. Auch der Bürger hat ein hohes Interesse daran, nicht Opfer von Kriminalität zu werden. Es gilt, zwischen der Rolle des Bürgers als Opfer und der Rolle des Bürgers als Inhaber von Freiheitsrechten abzuwägen. Insgesamt ist die Situation bei uns gut.

Ich verhehle nicht, dass es in Teilbereichen weitere Einschränkungen des Datenschutzes geben muss. Ich halte es zum Beispiel für völlig unerträglich, dass das System von Toll Collect nicht einmal zur Aufklärung eines Mordes herangezogen werden kann. In Baden-Württemberg hat ein Lkw-Fahrer einen Parkwächter ermordet, indem er absichtlich über ihn hinweggefahren ist. Die Straftat ist bis heute nicht aufgeklärt. Alle Kriminalisten sagen, dass der Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit gefunden würde, wenn man auf die Mautdaten zugreifen könnte; denn der Lkw hat sich wahrscheinlich ins Mautsystem eingeloggt. Wenn er das nicht getan hat, müsste das Kontrollsystem den Lastwagen festgestellt haben.

Der Rechtsstaat verzichtet hier auf den Zugriff mit dem Ergebnis, dass ein Mörder frei herumfährt. Ich kenne niemanden in unserem Land, der nicht gesagt hätte, in einem solchen extremen Fall muss man auf Mautdaten zurückgreifen können. Hier ist der Datenschutz übertrieben, weil er zum Verbrecherschutz wird.

(Beifall bei der CSU)

Ich komme zur Wohnraumüberwachung. Wir haben auch in diesem Raum schon mehrfach darüber gesprochen, dass die Pläne von Rechtsextremisten für einen Anschlag bei der Grundsteinlegung für das Jüdische Zentrum nur durch diese Maßnahme vereitelt werden konnten, was heute wegen Einschränkungen nicht mehr in dieser Weise möglich wäre. Wir hätten zwar die Bomben hoffentlich

unmittelbar vor der Veranstaltung gefunden, weil wir die Kanalisation durchsuchen, aber man kann sich vorstellen, welche Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls und auch des Ansehens Deutschlands es bedeutet hätte, wenn man im Vorfeld einer solchen Veranstaltung einen Sprengkörper entdeckt hätte. Deshalb meine ich, dass die Abwägung zwischen Freiheitsrechten und Sicherheitsrechten keinesfalls zulasten der Bürger geht.

Ich räume ein, ich habe die Entscheidung zur Rasterfahndung bedauert, weil ich selbst nach dem 11. September 2001 die Entscheidung mit zu treffen hatte, ob man das Oktoberfest durchführen will oder nicht. Nach dem 11. September 2001 gab es massiven Druck, das Oktoberfest nicht durchzuführen, weil man Angst hatte, es passiert auch in Deutschland etwas. Wenn das Verfassungsgericht nun feststellt, dass es nach dem 11. September 2001 eine konkrete Gefahr für Terroranschläge in Deutschland nicht gegeben habe, dann sage ich: Das ist aus meiner Sicht fünf Jahre später locker dahingesprochen. Im September 2001 hätte man das für völlig abwegig gehalten. Eine Polizei, die nicht versucht hätte, festzustellen, ob es auch in Deutschland einen Schläfer vom Tätertyp Atta gibt, hätte versagt. Eine Polizei, die beispielsweise nicht auf dem Münchner Oktoberfest Videokameras installiert hätte, hätte keine Akzeptanz gefunden; die Menschen wären nicht dorthin gegangen. Was haben wir hier über Videoaufnahmen diskutiert – ich kenne niemanden, der bestreitet, dass das damals notwendig war.

Darum sage ich, die Abwägung zwischen Freiheitsrechten und Sicherheitsrechten ist in Bayern richtig getroffen worden. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Polizisten, die die Abwägung treffen müssen. Wenn man 40 000 Mitarbeiter hat und Hundertausende von Kontrollen durchführen muss, dann kann das nicht in jedem Fall zu 100 % klappen. Es wird immer wieder Abweichungen in die eine oder andere Richtung geben. Dort, wo Menschen leben und arbeiten, passieren auch Fehler. Diese Fehler werden durch die Dienstaufsicht und im Extremfall durch die Gerichte beseitigt. Wir sind dabei, unsere Beamten so zu schulen, dass sie immer besser werden. Insgesamt gesehen kann ich nur sagen: Wir sind stolz darauf, dass wir das sicherste Land in Deutschland sind. Dazu brauchen wir die Schleierfahndung. Deswegen benötigen wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht. Ich bitte darum, den Gesetzentwurf der GRÜNEN abzulehnen, damit wir auch in Zukunft das sicherste Land in Deutschland bleiben.

(Beifall bei der CSU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich das Wort noch einmal Frau Kollegin Stahl erteile, darf ich Gäste aus dem Ausland bei uns begrüßen. Im Ehrengastbereich hat der Außenminister der Republik El Salvador, Herr Francisco Laínez, zusammen mit einer Delegation Platz genommen. Ich heiße Sie, Herr Außenminister, und die Damen und Herren Ihrer Delegation im Bayerischen Landtag sehr herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Wir wünschen Ihnen gute Begegnungen, fruchtbare Gespräche und einen angenehmen Aufenthalt in unserem Land.

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Stahl.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Der Kollege von der CSU hat vergessen, sich auch noch für das Redenschreiben zu bedanken.

(Henry Schramm (CSU): Meine Rede habe ich selbst geschrieben!)

Umso besser, aber dann wäre es Ihnen schon möglich gewesen, vom Text abzuweichen, was Ihnen anscheinend nicht gelungen ist. Sie hätten auf die Urteile, die ich Ihnen genannt habe in dem Wissen, dass ich Sie Ihnen noch einmal aufzählen muss, reagieren und eingehen können. Mit keinem Wort sind Sie auf die dort festgeschriebenen Grundsätze eingegangen. Das Problem ist nämlich, dass wir die Schleierfahndung im Kontext mit anderen Urteilen diskutieren müssen.

(Henry Schramm (CSU): Das wollen Sie!)

Natürlich wollen wir das.

(Henry Schramm (CSU): Ich habe zum Gesetzentwurf Stellung genommen!)

Sie haben zu vielem Stellung genommen, zum Teil auch zu Dingen, bei denen ich mich frage, was Sie damit erreichen wollen. Wir haben das Urteil akzeptiert. Wenn Sie sich unseren Gesetzentwurf ansehen, werden Sie feststellen, dass wir nicht die Abschaffung der Schleierfahndung fordern, sondern eine Beschränkung der Schleierfahndung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wieso Sie immer wieder auf den alten Geschichten herumreiten, die nicht aktuell sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Sie alle – auch der Kollege von der SPD – mogeln sich um eine Bewertung von Urteilen herum. Sie drücken sich davor, die Realität zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir müssen uns die Realität ansehen, was bedeutet, wir müssen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger beachten, die von diesen Maßnahmen betroffen sind. Für mich demaskiert sich der Innenminister, wenn er von Hunderttausenden von Maßnahmen spricht. Ich frage mich dann natürlich: Ist das noch verhältnismäßig?

Das Beispiel von den Schleierfahndern als Schnüffelhunden ist meiner Ansicht nach völlig falsch. Ein Schnüffelhund schlägt nämlich nur bei einem Anlass an. Die Schleierfahndung schlägt schon an, wenn es keinen Anlass gibt. Von wegen gestuftes Vorgehen: Da kann ich Ihnen schon ein paar Fallbeispiele nennen, bei denen von einer gestuften Vorgehensweise nichts zu sehen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie demaskieren sich ein zweites Mal, wenn Sie davon sprechen, dass bei uns eine Bürgerin, die ausländisch aussieht, ein Problem hat. Genau das ist der Punkt: Wie soll die aussehen? – Wie auch immer diese Leute aussehen, die ausländisch aussehen, zum Beispiel Frau Narnhammer, die aus Österreich kommt, also Ausländerin ist. Frau Narnhammer, ich hoffe Sie sind eingebürgert, weil Sie sonst bei uns nicht sitzen dürfen. Wie sehen denn Ausländer aus? – Das Problem ist, dass von der Polizei oft nach Kriterien vorgegangen wird, die nicht überprüfbar sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn in Bayern auf das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit ausreichend eingegangen wird, dann frage ich mich, warum die Verfassungsgerichte in ihren Urteilen explizit einen Ausgleich fordern. Warum tun sie das, wenn kein Anlass besteht? – Es ist absurd, wie Sie Dinge nicht wahrhaben wollen. Ich sage, dass wir über das Urteil hinausgehend das Recht haben, die Dinge zu hinterfragen. Das Urteil hindert uns nicht daran, eine andere Position einzunehmen. Ich verbitte mir auch in Zukunft die Beleidigung der Verfassungsrichter in anderen Ländern. Wenn Sie so tun, als wären die GRÜNEN, die sich auf andere Verfassungsgerichte berufen – zum Beispiel das aus Mecklenburg-Vorpommern – Idioten, dann bringen Sie damit auch zum Ausdruck, dass Sie die Verfassungsrichter dort für solche halten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/4769 zugrunde.

(Unruhe)

Ich darf um mehr Aufmerksamkeit bitten.

Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfi ehlt auf Drucksache 15/5673 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen dieser Empfehlung dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Stimmenthaltungen? – Ohne Stimmenthaltung ist damit der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (Drs. 15/5007) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Hierzu wurde im Ältestenrat eine Redezeit von 20 Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Guttenberger.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält verschiedene Regelungen, bei denen es keine Divergenzen gibt, sei es das Luftsicherheitsgesetz, die Regelungen betreffend die Gewerbeaufsichtsämter oder die Regelungen betreffend die Wohnbauförderprogramme und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen dazu. Ich glaube, diese Änderungen halten wir alle für sachgerecht und konsequent.

Wenig oder gar keine Übereinstimmung gibt es dagegen bei der ebenfalls in diesem Gesetzentwurf getroffenen Regelung, die sich mit einer Verlängerung des Pilotversuchs zur Aussetzung des Widerspruchsverfahrens um ein weiteres Jahr im Regierungsbezirk Mittelfranken befasst.

Lassen Sie mich noch einmal die Ausgangssituation beschreiben: Im Jahr 2004 sind wir im Bayerischen Landtag einstimmig übereingekommen, dass wir im Rahmen eines Pilotverfahrens für Mittelfranken das Widerspruchsverfahren für zwei Jahre aussetzen. Mittelfranken haben wir deswegen gewählt, weil es dort sehr viele städtische, gleichermaßen aber auch ländliche Gebiete gibt. Wir wollten das Widerspruchsverfahren aussetzen, um Daten darüber zu erhalten, ob durch das Widerspruchsverfahren tatsächlich, wie viele behaupten, Rechtssicherheit und Planungssicherheit verhindert werden und nur das Verfahren verlängert wird, oder – so die andere Meinung – ob das Widerspruchsverfahren nach wie vor voll und ganz der Selbstkontrolle der Verwaltung dient und damit ein kostengünstiger und effi zienter Rechtsbehelf ist, der im Nachhinein tatsächlich zum Rechtsfrieden führt. Das ist die Ausgangslage.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Es hat sich doch gezeigt, dass es so ist! Deshalb können wir jetzt den Versuch abbrechen!)

Der Gesetzentwurf sieht nunmehr eine Verlängerung der Aussetzung des Widerspruchsverfahrens über den 30. Juni 2006 hinaus vor. Herr Kollege, ich stimme mit Ihnen nicht darin überein, dass wir problemlos Daten sammeln und Daten auswerten konnten, sodass wir jetzt sagen können, wir machen es ab dem 1. Juli so oder so. Die CSU-Fraktion und ich sehen das anders. Wir halten es für sachgerechter, das fraktionsübergreifend zustande gekommene Übereinkommen, zwei Jahre Daten zu sammeln, auch dazu zu nutzen, die Daten auszuwerten, um dann, wir wie ebenfalls fraktionsübergreifend festgestellt haben, ergebnisoffen darüber zu diskutieren, wo sich das Widerspruchsverfahren ganz offensichtlich als Rechtsfriedensbringer bewährt hat und wo dies nicht der Fall war. Wir wollen also darüber diskutieren und entscheiden, wo der alte Rechtszustand wiederhergestellt werden sollte, wo er nicht wiederhergestellt werden sollte bzw. wo eventuell Einschränkungen vorgenommen werden könnten. Das ist die Grundlage für eine ergebnisoffene Diskussion.

In allen Zwischenberichten haben wir immer wieder erkennen müssen, dass die derzeit erhobenen Daten nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft haben. Im Sinne eines fairen Umgangs mit denjenigen, die die Daten erhoben haben, mit denjenigen, die die Datenerhebungen bezahlt haben, also mit den Bürgerinnen und Bürgern,

und insbesondere mit den Mittelfränkinnen und Mittelfranken, die diese Rechtsänderung zwei Jahre beispielhaft für Bayern erlebten, halten wir es für erforderlich, dass wir die Daten, die wir jetzt gewonnen haben, wirklich auswerten. Wenn die Daten aussagekräftig genug sind, wollen wir die Regelung mit den betroffenen Verbänden besprechen und sie dann gegebenenfalls in ein Gesetzgebungsverfahren einbringen. Wir brauchen also verlässliche Daten, um ermitteln zu können, auf welchen Gebieten sich das Widerspruchsverfahren als klassischer Garant für den Rechtsfrieden bewährt hat und auf welchen Gebieten das nicht der Fall war. Wir brauchen verlässliche Daten auch, um im Rahmen einer ergebnisoffenen Auswertung – das war Übereinkunft hier im Landtag – feststellen zu können, ob wir eine gänzliche Wiederherstellung des alten Rechtszustandes wollen, ob wir eine gänzliche Abschaffung des Widerspruchsverfahrens wollen oder ob wir eine konkret auf das jeweilige Rechtsgebiet bezogene Auswertung wollen, um feststellen zu können, wie die Voraussetzungen, die überhaupt dazu geführt haben, das Pilotverfahren durchzuführen, zum Tragen zu kommen. Wir sind der Ansicht, dass diese Kriterien dazu führen, dass wir genügend Zeit brauchen, um die erhobenen Daten auszuwerten.

Für in den Ausschusssitzungen gemachte Äußerungen wie „ich fühle mich persönlich hintergangen“ sehe ich absolut keinen Raum. Hier werden offensichtlich ganz leichtfertig schwerwiegende Anschuldigungen erhoben. Wir sollten uns lieber auf das faire Miteinander konzentrieren, was letztlich heißt, dass wir Daten, die wir sammeln, auch ordentlich auswerten. Wenn wir sie aber ordentlich auswerten wollen, brauchen wir dafür Zeit. Wenn wir dann ein Ergebnis haben, können wir hier im Landtag auch eine entsprechende Entscheidung treffen.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Das wussten Sie aber schon vor zwei Jahren!)

Sie sagten gerade, wir wussten das schon vor zwei Jahren. Ich sage Ihnen ganz offen, wir haben darüber beraten, wie lange wir Daten ermitteln wollen. Frau Kollegin, ich habe von Ihnen keine Fragen dazu vernommen, wie lange die Auswertung dauern soll, was in der Zwischenzeit mit den Daten passieren soll und ob wir dann vorläufi g wieder zum Rechtszustand von vorher zurückkehren. Vielleicht habe ich im Ausschuss etwas verpasst. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass von Ihnen diese Frage kam. Dass ich Zeit brauche, um die gesammelten Daten auszuwerten, dürfte für jeden mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar sein.

Nach dem, was ich bei Ihren Äußerungen in den Ausschüssen erkennen konnte, präferieren Sie eine vollständige Rückkehr zur bisherigen Regelung, ungeachtet dessen, welche Ergebnisse die Daten bringen. Die Daten sollten irgendwann ausgewertet werden. In der Zwischenzeit aber sollte in Mittelfranken wieder der alte Rechtszustand gelten. Mittelfranken hätte damit vor zwei Jahren den alten Rechtszustand gehabt, dann hätte es das Pilotverfahren gehabt, dann wieder den alten Rechtszustand und spätestens in einem Jahr hätte es wieder einen anderen Rechtszustand.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Und, hat es geschadet?)