Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich noch einmal zwei Punkte ansprechen, nämlich zur Systematik, verbunden mit dem Inhalt.
Sie haben im LEP die Berücksichtigung der Alpenkonvention als Grundsatz angeführt. Da muss ich schon sagen; Das ist die falsche Systematik. Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Sie hat Gesetzeskraft, und Sie können das nicht quasi als Grundsatz einordnen: Die Berücksichtigung der Alpenkonvention wäre demnach eine Abwägungs- oder Ermessensentscheidung. So geht es nicht. Auf diesen Fehler möchte ich Sie einfach hinweisen.
Grundsätze können durch Abwägung überwunden werden. Aber Sie können nicht die gesetzlichen Vorgaben der Alpenkonvention überwinden. Das ist die falsche Systematik. In anderen Bereichen, beispielsweise bei der Wasserwirtschaft, nehmen Sie die rechtlichen Voraussetzungen der Wasserrahmenrichtlinie als Ziele, sowohl was den guten mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers betrifft als auch was den guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer betrifft. Das haben Sie folgerichtig als Ziel im LEP verankert.
Ich frage Sie einfach noch einmal mit Nachdruck, warum Sie die Alpenkonvention, einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag, der von der Bundesrepublik im Dezember 2002 als Gesetzeswerk, bezogen auf alle acht Fachprotokolle, übernommen wurde, als Grundsatz mit Abwägungsspielraum verankern. Das passt nicht.
Lassen Sie mich zwei kurze Beispiele bringen, wie wichtig das ist. Unser Antrag 15/5274 fordert die Berücksichtigung der Alpenkonvention als Ziel. Unter anderem fordern wir – hören Sie gut zu – ausreichend Ruhezonen als Rückzugsräume für bedrohte Arten. Diese Rückzugsräume sollen erhalten bleiben. Sie wissen ja, dass sich damit bereits die EU zu beschäftigen hat, weil dieser Bär nach nationalem und internationalem Recht geschützt
ist. In Bayern wurde er geschossen. Stellen Sie sich einmal vor: Erschießen wir ihn oder erschießen wir ihn nicht? Das geht nicht.
Sie müssen klare gesetzliche Grundlagen im LEP achten. Es ist ein LIFE-Artenschutzprojekt, mit 15 Millionen Euro pro Jahr unterstützt. Es ist beispielsweise in Artikel 16 des Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention als Gesetzesgrundlage die Wiederansiedlung wild lebender Tiere gefordert. Und Sie sagen: Können wir oder können wir nicht? Schießen wir oder schießen wir nicht? So geht es nicht.
Ein zweiter Punkt sind die Tourismusprojekte. Auch hierzu haben Sie in Ihrem CSU-Antrag 15/5487 ganz schnell die Saisonverlängerung für den Einsatz von Schneekanonen verankert. Das ist nicht ökologisch. Das entspricht nicht dem Bodenschutzprotokoll und nicht dem Tourismusprotokoll.
Sie nehmen also ein Gesetzeswerk wie die Alpenkonvention unter die Abwägungskriterien – man kann es machen oder nicht. Das ist rechtlich nicht zulässig, und Sie wären gut beraten, konsequenter vorzugehen, und zwar korrekt entsprechend der Gesetzeslage dieses als Ziel ins LEP aufzunehmen.
Lassen Sie mich noch ganz kurz auf die Äußerungen von Herrn Staatsminister Huber zur Gentechnik eingehen und zu den Grundlagen, die eine Frau Landwirtschaftsministerin Künast gelegt hat. Wir fordern ganz klar für das LEP den Vorrang für den ökologischen Landbau und für artgerechte Tierhaltung. Wir fordern die regionale Qualitätsproduktion und dass der Einsatz von gentechnisch veränderten Pfl anzen, Organismen und Verfahren zur Sicherung von Qualitätsproduktionen abgelehnt wird – Dinge, die Sie extrem ablehnen, obwohl Sie wissen, dass inzwischen über 80 Prozent der Bevölkerung zum Beispiel die gentechnikfreie Produktion einfordern, dass zweistellige Wachstumsraten im ökologischen Landbau vorhanden sind, dass inzwischen der Bauernverband, allerdings nicht unter dem Namen des Vorsitzenden, sondern die Tagung der Kreisobmänner, am 4. Mai 2006 ganz klar gesagt hat, dass sie mit Gentechnik eigentlich nichts am Hut haben. Sie fordern die Saatgutreinheit, Grenzwert 0,1 Prozent, sie fordern für gentechnikanbaufreie Zonen einen legislativen Rahmen. Sie sollten dies zur Kenntnis nehmen.
Köstlich war der Artikel am 16. Juni dieses Jahres von Herrn Söder: „Die Natur nicht dem Kommerz opfern“. Bravo, Herr Söder! Manchmal hat er ja ein wenig populistisches Gespür. Auch er setzt sich beispielsweise in der Gentechnik für ein fünfjähriges Moratorium wie in der Schweiz ein. Sie nehmen das schon ein bisschen zur Kenntnis, was Ihr Vortänzer alles beansprucht?
Oh, ich habe noch Zeit, noch neun Minuten. Wenn Sie noch länger brauchen, nehme ich noch ein bisschen, Herr Pschierer.
Wir fordern ganz klar ein vernünftiges ökologisches Leitbild für die Landwirtschaft. Denn das ist einfach die ressourcenschonendste Agrarproduktion und es ist die mit den derzeit besten Wachstumsraten. Es ist die Produktion, die die Artenvielfalt am besten absichert, und dies geht nur mit gentechnikfreien Verfahren sowie Gentechnikfreiheit im Anbau.
Es war toll festzustellen, wie erst Ende Juni ein Staatsminister Miller bei seinem Bericht am 28. Juni vor dem Landwirtschaftsausschuss sich äußerte:
Die aktuell verfügbaren gentechnisch veränderten Maissorten bieten zudem für die Landwirtschaft in Bayern keine pfl anzenbaulichen und ökonomischen Vorteile.
Wo er Recht hat, hat er Recht. Aber dann sollten Sie diese Zielsetzungen auch ganz klar im LEP verankern.
Man kann einfach feststellen: Das Zurückdrängen der Gentechnik ist ein Erfolg der GRÜNEN. – Was ist passiert?
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Sechs Frauen! – Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN)
Das ist wirklich mal erfreulich. Das muss man unbedingt im Protokoll festhalten. Vielen Dank, dass Sie mich darauf aufmerksam gemacht haben.
Jetzt bräuchten wir nur noch eine Ministerpräsidentin und eine Wirtschaftsministerin, die dann auch die Belange der Bevölkerung, der Verbraucherinnen angemessen berücksichtigt.
Trotzdem noch einmal zu Herrn Huber. Sie haben steif und fest behauptet: Die Grundlage für die derzeitigen Genehmigungsvoraussetzungen der Gentechnik ist das Gesetz von Frau Künast. Richtig so, und wir sind froh drum. Denn die gesamtschuldnerische Haftung für die,
Das ist es, was uns dazu bringt, dass Jahr für Jahr der Erprobungsanbau zurückgedrängt wird und dass die Bäuerinnen und Bauern sagen: Das wollen wir nicht; das ist ein wirtschaftlicher Schaden. Das behindert unsere Qualitätsproduktion.
Wenn Sie nun fragen, warum Frau Künast nicht gleich diesen Gentechnikanbau verboten hat, sollten Sie ein bisschen in die europäische Gesetzeslage hineinschauen. Sie hat sich bei diesbezüglichen Abstimmungen wegen der Koalitionsverpfl ichtungen enthalten und ein vernünftiges Gesetz auf den Tisch gelegt, in dem die Verursacherhaftung festgelegt ist.
Wir müssen doch sehen, dass Herr Seehofer mit seinem Haftungsfonds, den er wie eine Monstranz schon seit über einem Jahr vor sich hergetragen hat, komplett gescheitert ist. Er hat eine Bauchlandung hingelegt.
Bis jetzt jedenfalls will niemand in diesen Haftungsfonds einzahlen. Damit bleibt es bei der Haftung des Verursachers, und das ist gut so.
Damit haben wir nun gesetzliche Grundlagen, die klar sagen, wer für die Schäden haftet. Das ist derjenige, der die Dinge anwendet. Mit dieser Zurückdrängung des GVO-Anbaus wird der gentechnikfreie Anbau gesichert und eine Qualitätsproduktion in Bayern ermöglicht. Das ist die Chance für Bayerns Landwirtschaft, die Chance für die bayerischen Bäuerinnen und Bauern.
Sie, meine Damen und Herren von der CSU, wären gut beraten, dies auch im LEP zu verankern. Damit würde Zukunftsfähigkeit festgeschrieben. Rückwärts gewandt sind die, die Verbeugungen und einen Kniefall vor den Konzernen machen, die, die Entwicklungsländer ausbeuten und die, die sich nicht an die Gesetzmäßigkeiten der Natur halten. Es ist Ihr Kniefall vor denen, die die Schöpfung nicht achten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das LEP ist dünn, wurde vorhin von unserer Seite festgestellt. Ich wünsche mir nun sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen der CSU bei
ihrem Votum in Sachen Hochschule bleiben, da mit unserem entsprechenden SPD-Antrag der Ausbau von Studienplätzen in das LEP aufgenommen wurde. Das wurde vorher offensichtlich schlicht vergessen, und ich hoffe, dass künftig von Ihrer Seite aus auf solche Fragen mehr geachtet wird und den Hochschulen und der Wissenschaft mehr Platz eingeräumt wird.
Noch einmal ein Wort zur Ausgangssituation, wie sie sich für uns darstellt. An den bayerischen Hochschulen haben derzeit über 100 000 Studierende eigentlich keinen Studienplatz. Die Ausbauzahlen liegen bei etwas über 100 000 Studienplätzen, nämlich ungefähr 130 000 bis 140 000, wir haben aber über 240 000 Studierende. Damit hinken wir also nach wie vor weit hinter dem her, was eigentlich dringend erforderlich ist.