Protokoll der Sitzung vom 19.07.2006

Die erste Eingabe wurde aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt. Das Finanzministerium hat dann vorgeschlagen, dem Verkauf mit genau festgesetzten Konditionen zuzustimmen, und dem wurde entsprochen. Der gegenständlichen Petition konnte ebenfalls nicht entsprochen werden.

Fakt ist, das Grundstück ist für staatliche Zwecke dauerhaft entbehrlich. Die Ausschreibung erfolgte ordnungsgemäß, und dafür gab es mehrere Gebote.

Der Kollege hat das Verfahren mit der Gemeinde Grünwald angesprochen. Dazu möchte ich einiges sagen. Die Gemeinde Grünwald hat eine Vorkaufsrechtsatzung erlassen. Dadurch wurde ihr die Möglichkeit eröffnet, in das Höchstgebot einzutreten. Auch ein freihändiger Verkauf des Areals an die Kommune wurde in Betracht gezogen. Die Gemeinde Grünwald lehnte dies jedoch ab. Sie war nicht bereit, über einen Kaufpreis in der Höhe des Angebots des Meistbieters zu reden. Sie wollte erst nach Vertragsabschluss entscheiden, ob sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht oder nicht. Dieser Fakt war Gegenstand bei unseren Beratungen im Haushaltsausschuss.

Der Haushaltsausschuss erteilte dann durch mehrheitlichen Beschluss die Einwilligung zum Verkauf an den Meistbietenden. Der Kaufvertrag wurde am 15.12.2005 beurkundet. Die Gemeinde Grünwald hat erst am 21.02.2006 ihr Vorkaufsrecht ausgeübt. Eines möchte ich klar feststellen: Der Freistaat Bayern hat dagegen keine rechtlichen Schritte eingeleitet. Erst die Käuferin hat inzwischen Klage gegen das Vorkaufsrecht der Gemeine erhoben, und dieses Zivilgerichtsverfahren läuft derzeit.

Die vom Kollegen Gantzer und von der SPD erhobenen Vorwürfe, der Kaufvertrag enthalte Klauseln, die auf eine Umgehung des gemeindlichen Vorkaufsrecht abzielten, und Vorwürfe über die Rechtmäßigkeit des Vorkaufsrechts der Gemeinde werden in dem Gerichtsverfahren geklärt. Es kann also nicht Aufgabe des Landtags sein, in ein laufendes Gerichtsverfahren einzugreifen.

(Beifall bei der CSU)

Abschließend kann ich nur bestätigen, dass der Haushaltsausschuss dieses Grundstücksgeschäft mehrheitlich nicht beanstandet und die gegenständliche Eingabe mit Erklärung der Staatsregierung als erledigt betrachtet hat. Ich bitte, diesen Beschluss zu verfolgen.

(Beifall bei der CSU)

Ich darf dem Hohen Haus bekannt geben, dass von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt wurde.

(Zuruf)

Nein wir werden diese Abstimmung noch durchführen. Sitzungsende ist um 18.30 Uhr. Wir können also ohne

Weiteres unterbrechen und die namentliche Abstimmung noch durchführen.

Ich darf nun bei den Wortmeldungen fortfahren: Herr Kollege Mütze, bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die namentliche Abstimmung wurde in Abstimmung mit dem Kollegen Gantzer beantragt, und damit, denke ich, auch im Namen der SPD.

(Zuruf von der CSU: Das macht es nicht besser!)

Lieber Kollege, tut mir Leid für Sie. – Das Thema dieser Petition ist schon sehr sonderbar. Ich bin jetzt drei Jahre in diesem Hohen Haus und muss sagen, so etwas ist mir noch nicht unter gekommen: zum ersten Mal eine nichtöffentliche Petition, die im öffentlichen Plenum diskutiert wird; ein Thema, das uns im Haushaltsausschuss schon öfter beschäftigt hat, nämlich Wörnbrunn.

Herr Ministerialdirigent Stolle, Sie müssen sicher zustimmen, in der Zeit, in der wir miteinander zu tun haben – das bleibt für mich und für die grüne Landtagsfraktion festzustellen –, hat das Finanzministerium bei keinem anderen Grundstück, bei keinem anderen Grundstücksgeschäft einen solchen Druck auf das Forstministerium ausgeübt, dass dieses Grundstück zum Verkauf freigegeben wird.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Das war vor eineinhalb Jahren. Wir wissen darüber einiges, etwa dass das eigentlich nicht so vorgesehen war, bis das Finanzministerium gesagt hat, jetzt macht mal, wir brauchen dieses Grundstück. Zum anderen wurde noch bei keinem anderen Grundstück die Differenz von Aussagen des Finanzministeriums, von Ihnen, Herr Ministerialdirigent Stolle, und des Bürgermeisters von Grünwald so deutlich wie bei diesem Grundstücksgeschäft.

Die einen sagen: Wir haben ein Angebot abgegeben. Die anderen sagen: Wir haben kein Angebot erhalten. Die Parteien wollen das sogar mit Ehrenwort bezeugen. Sie haben es aber noch nicht getan. Der Bürgermeister von Grünwald würde es aber immerhin tun, wenn man ihn dazu aufforderte.

Der dritte Gesichtspunkt ist: Bei keinem anderen Grundstück wurden einer Bieterin vom Finanzministerium so viele Steine aus dem Weg geräumt wie in diesem Fall.

Präsident Gantzer hat vorhin all diese Punkte aufgezählt. Ich muss sie nicht noch einmal nennen. Da gibt es Klauseln, die in Verträge eingefügt werden. Dies alles zu wiederholen macht die Sache nicht besser.

Das Grundstück liegt in der Gemarkung Grünwald. Grünwald möchte es haben und hat das Vorkaufsrecht geltend gemacht. Grünwald soll es nach unserem Willen bekommen.

Das Einzige, was das Finanzministerium bis jetzt erreicht hat, ist, dass das Grundstück aufgrund des nun folgenden Verfahrens zwischen der Bestbieterin und der Gemeinde über lange Jahre für niemandem nutzbar sein wird. Dies kann nicht unser Anliegen sein.

Unterstützen Sie deshalb die inhaltlichen Anliegen der Petition, und unterstützen Sie damit Würdigung.

Dass wir namentliche Abstimmung beantragen, habe ich gesagt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir müssen die Sitzung jetzt auf jeden Fall unterbrechen, weil wir die vorgeschriebene Zeit bis zur Durchführung der namentlichen Abstimmung abwarten müssen. Der Antrag wurde um fünf Minuten vor sechs gestellt. Die Unterbrechung dauert demnach bis 18.10 Uhr.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung von 18.02 bis 18.10 Uhr)

Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt also zur namentlichen Abstimmung. Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären.

Gemäß § 126 Absatz 7 der Geschäftsordnung ist bei Eingaben, über die die Vollversammlung zu beschließen hat, der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Es geht also nicht um den Antrag von Herrn Prof. Dr. Gantzer auf Würdigung, sondern um die Erledigung durch Erklärung der Staatsregierung. Wer dem Votum des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, die blaue Karte zu benutzen. Für Gegenstimmen ist die rote Karte zu verwenden. Stimmenthaltungen sind mit der weißen Karte anzuzeigen. Ich bitte jetzt mit der Abstimmung zu beginnen. 5 Minuten.

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist nach der Abstimmung noch nicht geschlossen. Es werden noch zwei persönliche Erklärungen abgegeben werden.

(Namentliche Abstimmung von 18.12 bis 18.17 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich schließe den Wahlgang. Damit ist die Abstimmung abgeschlossen. Die Stimmen werden außerhalb des Plenarsaals ausgezählt und morgen früh zu Beginn der Sitzung wird das Ergebnis bekannt gegeben.

Meine Damen und Herren, ich darf nun weiterfahren. Zwei Kollegen haben gebeten, eine Erklärung nach § 133 Absatz 2 der Geschäftsordnung zur Abstimmung

abgeben zu können. Als Erstem darf ich Herrn Kollegen Weidenbusch das Wort erteilen. 5 Minuten stehen hierfür zur Verfügung.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mein Votum erläutern. Ich habe mit Nein gestimmt, weil ich in dieser Angelegenheit dem Bürgermeister der Gemeinde Grünwald jedes Wort glaube, den beiden damit befassten Beamten vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen aber keine Silbe.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Ich hätte mir aus diesem Grund gewünscht, dass die Angelegenheit schnellstmöglich vom Bayerischen Obersten Rechnungshof und anderen geeigneten staatlichen Behörden einer Überprüfung unterzogen wird.

(Beifall bei der SPD – Johanna Werner-Muggen- dorfer (SPD): Respekt!)

Ebenfalls eine Erklärung zur Abstimmung kommt von Herrn Prof. Dr. Gantzer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte, um Missverständnisse zu vermeiden, ausdrücklich erklären, dass sich alle meine Ausführungen nicht auf Staatsminister Faltlhauser bezogen haben. Ich kenne Herrn Staatsminister Faltlhauser seit vielen Jahrzehnten und möchte hier ausdrücklich eine Ehrenerklärung für ihn abgeben.

Das Nächste, was ich bemerken möchte, ist ein Zitat aus einem Buch, Herr Faltlhauser, das Sie bereits vor 30 Jahren geschrieben haben: „Zustimmung und Mitwirkung zu Missverständnissen in der Parlamentsdiskussion“. Manche von Ihnen werden das gelesen haben. Ich zitiere:

Mancher Minister in Bayern hat nämlich eine stärkere Identität zu seiner Verwaltung als Identität zu seiner politischen Aufgabe. Politische Courage beweist sich nicht nur im Verhältnis Parlament zu Regierung, sondern auch im Verhältnis der politischen Spitze zur Verwaltung. Hier gibt es in Bayern noch Verbesserungsmöglichkeiten.

Lieber Herr Faltlhauser, Sie haben das zwar vor 30 Jahren geschrieben, es hat sich aber nichts geändert.

(Beifall bei der SPD – Margarete Bause (GRÜNE): Leider!)

Meine Damen und Herren, damit ist die Sitzung für heute geschlossen. Morgen früh um 9 Uhr geht es weiter.

(Schluss: 18.19 Uhr)