Protokoll der Sitzung vom 18.10.2006

Herr Staatsminister, es wurde erneut eine Zwischenfrage angemeldet. – Frau Kollegin Kamm.

Trifft es zu, dass in verschiedenen Gemeinden Sicherheitsdienste, die bewaffnet sind, mit Zustimmung der Polizei eingesetzt worden sind?

Herr Staatsminister.

Die Frage, ob ein privater Sicherheitsdienst eine Waffe tragen darf, ist keine Frage für die Polizei. Hier ist danach zu fragen, ob es eine Waffenerlaubnis des zuständigen Landratsamtes gibt. Wenn ein privater Sicherheitsdienst oder eine private Person eine Waffenerlaubnis

besitzt, braucht nicht danach gefragt zu werden, wo eine Waffe getragen wird.

Es gibt eine weitere Zwischenfrage, Herr Staatsminister.

Es ging um private Sicherheitsdienste, die im öffentlichen Raum eingesetzt werden.

Herr Staatsminister.

Ich kann nur sagen, dass dafür zunächst einmal der verantwortlich ist, der im öffentlichen Raum einen privaten Sicherheitsdienst einsetzt. Wer, wie zum Beispiel die Stadt München oder die Stadt Nürnberg, eine private kommunale Parküberwachung einsetzt, kann selbst darüber entscheiden, ob die bewaffnet wird oder nicht. Das ist keine Frage der Polizei, sondern das ist eine Frage der Waffenerlaubnis, die an anderer Stelle erteilt wird. Ich stimme Ihnen allerdings zu, dass ich erhebliche Bauchschmerzen habe, wenn private Security bewaffnet herumläuft. Wir werden über diese Thema in den nächsten Monaten breiter diskutieren.

Die erste Frage war nach der Abgrenzung zwischen Ordnungsaufgaben und Sicherheitsaufgaben, also nach der Abgrenzung zwischen privaten Sicherheitsdiensten oder Mitarbeitern der Kommune. Die zweite Frage war, inwieweit im öffentlichen Raum Ordnungsaufgaben durch private Sicherheitsdienste erfüllt werden können. Diese Fragen werden wir angehen.

Die Grundsatzfrage ist für mich völlig eindeutig. Ich darf es noch einmal sagen, und das war auch die Ausgangslage in Schweinfurt: Bewaffnete Leute liefen uniformiert mit Hunden Streife und kontrollierten amerikanische Soldaten. Darüber kann man nicht diskutieren, das ist nicht akzeptabel. Abgesehen davon kann das auch nicht auf eine Zustimmung des Polizeibeamten gestützt werden. Die Frage, ob ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin eine solche Maßnahme im Wege der Eilanordnung oder als Geschäft der laufenden Verwaltung treffen kann oder ob darüber ein Stadtrat beschließen muss, ist nicht von einem Polizeibeamten zu überprüfen. Das bedeutet, dass über diese Fragen von der Polizei nicht zu entscheiden ist. Die haben das im Zweifel einfach schlichtweg zur Kenntnis genommen.

Am Karlsfelder See und am Waldschwaigsee hat die Polizei bewaffnete Streifen mit Diensthunden verstärkt hingeschickt. Daneben hat die Kommune zur Durchsetzung der Ortssatzung über den Badebetrieb Sicherheitsdienste eingesetzt.

In Altomünster ist es etwas anders gelaufen. Dort ist nicht etwa eine vorherige Zustimmung der Polizei erteilt worden. Anfang August meldete sich ein Mitarbeiter eines bestimmten Sicherheitsdienstes bei der Polizeiinspektion und bat um einen Gesprächstermin. Er wollte wissen, welche Befugnisse ihm zustehen, wenn er auf öffentlicher Straße tätig wird, um herumlungernde Jugendliche auf

ihren Alkoholkonsum, auf Lärmen und auf Rauchen anzusprechen. Ihm wurde erklärt, dass es keinerlei zusätzliche Rechte außer dem Jedermannsrecht gibt. Ihm wurde nur dargelegt, dass er wie eine Privatperson agieren könne, dass er aber nicht mehr Zuständigkeiten habe. Daran, ob das rechtlich zulässig ist, habe ich gewisse Zweifel. Das muss im Einzelnen überprüft werden. Das ist aber nicht der glasklare Fall, wie es beim Einsatz von Streifen gegen massive Sicherheitsstörungen durch angeblich randalierende Soldaten in Unterfranken der Fall war. Ich verhehle nicht, dass wir über die Frage, wie weit die Kontrolle von Ordnung und Sicherheit gehen darf, sorgfältiger diskutieren müssen. Wir haben im Fränkischen Seenland zum Beispiel Satzungen über die Nutzung der Badeseen. In bestimmten Bereichen dürfen Surfbretter genutzt werden, in anderen Bereichen Boote. Ich halte es nicht für die Aufgabe der Polizei, darüber zu wachen, ob diese Satzung eingehalten wird. Die Frage, ob ich mit dem Surfbrett fünfzig Meter weiter gehen muss – –

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Darum geht es nicht!)

Entschuldigen Sie, Frau Schmitt-Bussinger, das müssen Sie sich jetzt anhören. In den zwei Fällen, die Sie kritisiert haben, war die Einhaltung der Badesatzung der Sachverhalt.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Aber nicht der alleinige!)

Entschuldigen Sie, das ist der Sachverhalt, den Sie zunächst einmal kritisiert haben.

Herr Staatsminister, es gibt eine weitere Zwischenfrage. – Frau Kollegin.

Herr Minister, wenn Sie meiner Rede zugehört haben, müssen Sie zugeben, dass ich kein konkretes Beispiel genannt habe, das in Karlsfeld oder in Altomünster vorgefallen wäre. Deswegen haben Sie auch nicht recht, wenn Sie sagen, ich hätte mich auf diese konkreten Ordnungswidrigkeiten berufen. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass es auch in Karlsfeld um Vandalismusereignisse ging, für deren Behebung Polizei und private Sicherheitsdienste eingesetzt worden sind, und dass es nicht allein um die Einhaltung der Badesatzung gegangen ist? Ist Ihnen das bekannt?

Herr Staatsminister.

Liebe Frau Kollegin, ich habe mir erlaubt, das, was Sie in der Zeitung mitgeteilt haben, genau zu lesen. Ich nehme auch an, dass das, was Herr Przybilla schreibt, Originalton Schmitt-Bussinger ist. Er wird Sie nicht falsch zitieren. Ich nehme auch das und nicht nur das, was Sie hier gesagt haben, zur Grundlage. Dazu muss man aber schlichtweg sagen, dass es in beiden Fällen nach den mir vorliegenden Erklärungen der Gemeinden und der Polizei vor Ort ausschließlich um die Einhaltung der Badesatzung gegangen ist. Im einen Fall hat die Polizei, wie ich Ihnen

dargelegt habe, eine uniformierte Streife mit Unterstützung durch Diensthunde hingeschickt. Zusätzlich ist die private Security als reines Ordnungspersonal eingesetzt worden, um die Badegäste zur Beachtung der Badesatzung anzuhalten. Das kann mir beileibe nicht in irgendeiner Weise kritisch vorgehalten werden.

Wir müssen darüber reden, ob wir die Einhaltung derartiger Satzungen durch private Sicherheitsdienste zulassen. Dann müssen wir aber auch über die Tätigkeit der NOA in Nürnberg und über die Tätigkeit der Guten Geister in Fürth reden. Dann habe ich auch noch ein Beispiel aus Schwabach, das ich besonders spannend finde, von dem ich meine, dass es gerade noch zulässig ist. In Schwabach will eine Diskothek einen Sicherheitsdienst auf öffentlicher Straße einsetzen, um lärmende Diskothekenbesucher anzusprechen und sie darum zu bitten, Ruhe einzuhalten. Der Sicherheitsdienst droht ihnen auch ein Hausverbot für die Diskothek an, wenn sie Lärm machen und es deshalb in der Nachbarschaft zu Beschwerden kommt. Ich nehme an, dass dieser Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes auf öffentlicher Straße ein Grenzfall ist. Darauf, dass er noch zulässig ist, will ich mich aber noch nicht endgültig festlegen. Ich meine, darüber sollte im Ausschuss intensiv diskutiert werden.

Für mich ist der Grundsatz klar. Die öffentliche Sicherheit ist ein Monopol des Staates, was übrigens durch die Änderung der Gewerbeordnung verschärft wurde. Bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung können auch diejenigen, die Ortssatzungen erlassen, mit eingreifen. Die Frage, inwieweit sie dafür private Security verwenden können, muss auch angesprochen werden.

Jetzt komme ich zu der Frage, wie ich mit dem örtlichen Polizeichef in Schweinfurt umgesprungen bin. Ich räume ein, dass das schon ungewöhnlich war. Ich bin nicht ganz neu in meinem Amt und habe mich schon öfters geärgert. Ich habe aber in dieser Massivität noch nirgendwo eingegriffen. Allerdings muss ich auch sagen, dass wiederholt gegen die Beschlüsse, die wir hier alle gefasst haben, schlichtweg massiv remonstriert wurde, und zwar nicht dienstintern, wie das selbstverständlich jedermann tun könnte. Nach dem ersten Bericht des Polizeichefs im Schweinfurter Stadtrat, wonach die Polizeireform zu einer Verschlechterung der Sicherheit in Schweinfurt führen würde, bevor sie überhaupt eingeführt worden ist, habe ich mir den betreffenden Herrn nach München geholt und mit ihm darüber gesprochen.

Dabei habe ich klarzustellen versucht, dass interne Kritik immer richtig und möglich ist, dass man auch eine private Meinung als Gewerkschaftschef haben kann, aber wenn man öffentlich für die Polizei spricht, dann hat man die Aufgabe, nicht zu sagen, es wird schlechter, sondern man muss dafür sorgen, dass man etwas so umsetzt, dass es klappt.

Während dann ein zweites Mal gesagt wird, dass man eben keine Möglichkeit habe, mit solchen Sicherheitsstörungen wie durch randalierende US-Soldaten fertig zu werden, weil die Polizeireform hier zu Verschlechterungen geführt habe und es anders nicht gehe, besagt der Informationsstand – nicht völlig unbestritten –, der mir vorliegt:

ohne Anforderung des Einsatzzuges vom Präsidium, ohne Anforderung von Bereitschaftspolizei – das ist dokumentiert – und ohne ein einziges Gespräch mit der amerikanischen Einheit. Man könnte ja darum bitten, dass diese beispielsweise Militärpolizei in rechtmäßiger Weise schickt.

(Zuruf der Abgeordneten Helga Schmitt-Bus- singer (SPD))

Herr Karl hat mir gesagt, dass er nicht daran gedacht hat, den Kommandeur daraufhin anzusprechen.

Da meine ich schon, dass das schlichtweg nicht gut gelaufen ist. Deswegen hat es auch klärende Gespräche gegeben. Ich habe auch öffentlich erklärt, er ist nicht etwa ein Versager, aber in dem konkreten Fall ist es aus meiner Sicht alles andere als positiv gelaufen. Derjenige, der mich öffentlich angreift, muss damit auch riskieren, dass ich ihm öffentlich antworte. Ich bitte um Nachsicht; das ist meine Haltung.

(Beifall bei der CSU)

Ich halte es mit dem Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Ich weiß, dass das nur alttestamentarisch ist, aber in der Politik ist es, glaube ich, notwendig. Manche in diesem Haus kennen das.

(Franz Maget (SPD): Aber Sie sind der Dienstvorgesetzte!)

Und der Herr Maget schätzt das auch, glaube ich, an mir und anderen. Alles andere wäre dann schon fast unmenschlich gütig, und so viel Anforderung wollen wir an uns selbst nicht stellen.

Zusammenfassend: Die Fachfragen müssen wir miteinander im Ausschuss diskutieren. Sicherheit bleibt Monopol der Polizei. Wir sind hier die Marktführer der Sicherheit mit der niedrigsten Kriminalität, mit der höchsten Aufklärungsquote. Übrigens ist in den fraglichen Orten keineswegs eine hohe Anzeigenquote festzustellen, geschweige denn eine völlig überproportionale, will ich nur anfügen. Aber auch das werden wir mit den Kommunalpolitikern noch einmal zu besprechen haben. Darüber werden wir vielleicht dann auch bei den Ausschussberatungen über den CSU-Antrag reden, den wir auf den Weg zu bringen miteinander verabredet haben, um diese Sachfragen miteinander zu erörtern.

Ich bitte deswegen, Ihren Antrag abzulehnen, weil er ein Schnellschuss war und leider nicht einmal gut recherchiert.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 15/6462 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Hand

zeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Damit beenden wir auch den Tagesordnungspunkt Dringlichkeitsanträge. Der noch verbliebene GRÜNEN-Dringlichkeitsantrag 15/6463 wird in den zuständigen Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Drs. 15/5296) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf Frau Kollegin Kamm das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bürgermitwirkung ist für eine lebendige Demokratie unverzichtbar. Zur Bürgermitwirkung gehören natürlich auch gute Informationsrechte für die Bürgerinnen und Bürger. Darüber haben wir heute Vormittag sehr intensiv diskutiert. Ich möchte an dieser Stelle vorab bemerken, dass wir, wenn Bürgerinnen und Bürger Informationen brauchen, beispielsweise über Umweltfragen, beispielsweise über finanzielle Berechnungen und Kalkulationen, wenn sie Gebührenzahler sind, sie auch weiterhin immer unterstützen werden, damit sie diese Informationen bekommen. Derzeit ist dies leider für manche Bürgerinnen und Bürger in manchen Kommunen, an manchen Orten oft schwierig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir sprechen jetzt über einen Vorschlag, die Demokratie in Bayern zu stärken, wieder lebendiger werden zu lassen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder die Möglichkeit zu geben, sich in Sachfragen auf Landesebene in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen.

In den letzten Tagen ist sehr viel über direkte Demokratie gesprochen worden. Beispielsweise ist von Kollegen der CSU-Fraktion ein Vorschlag erörtert worden, den Ministerpräsidenten direkt zu wählen. Wir sind gespannt, ob es nach diesen Überlegungen auch eine entsprechende Gesetzesinitiative geben wird.

Wir schlagen Ihnen heute eine Gesetzesinitiative vor, die Bürgerinnen und Bürger in Sachfragen wieder besser einzubinden. Dies ist dringend nötig, denn mit dem Vertrauen der Bevölkerung in die Entscheidungen der Politik und in das Parteiensystem ist es nicht so gut bestellt, wie wir das gerne hätten.