Protokoll der Sitzung vom 29.11.2006

Ich darf darüber hinaus ein Weiteres feststellen: Wir haben auch bei anderen Erörterungen zu diesem Thema immer wieder Einvernehmen erzielt, dass wir uns im Bereich des Maßregelvollzugs über die Ursachen dieser Flut an Betroffenen und damit die Überlastung der Einrichtungen weiterhin in einer Gesamtstrategie beraten

müssen. Hierzu hat in der vergangenen Legislaturperiode eine Anhörung des Bayerischen Landtags stattgefunden. Ich denke, dass dies im Bereich der Justiz, der Rechtspolitik, eine wichtige Rolle spielt, aber auch bei der Förderung von teilstationären und sonstigen strategischen Maßnahmen. Die Frage der Änderung von Mitwirkungsmöglichkeiten der Wohlfahrtspflege als beratende Mitglieder in einem Ausschuss ist in diesem Gesetzentwurf nicht geregelt. Wir haben darüber im Sozialforum Bayern mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden debattiert. Man muss sehen, dass sich hier schon eine weitere Entwicklung über den Status quo nach Einführung des AGSGB hinaus ergeben hat. Deshalb hat es keinen Sinn – wie es aus Oppositionskreisen heraus beantragt worden ist –, Bestimmungen von vor der Rechtsänderung wieder einzuführen.

Notwendig ist in diesem Zusammenhang – das war der zweite Punkt unseres Ausschussbeschlusses –, eine einvernehmliche Lösung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erreichen, die als Kann-Bestimmung, als freiwillige Möglichkeit gestaltet wird. Auch das muss im Einvernehmen mit der Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen.

Diese beiden Punkte – zum einen die Begleitprogramme bei der Investitionskostenförderungseinstellung und zum anderen die Mitwirkungsmöglichkeiten der freien Wohlfahrtspflege in den Kommunen – sind uns ein wichtiges Anliegen. Ich bitte vor diesem Hintergrund, diesem Gesetzentwurf in der Fassung, wie er im Rechts- und Verfassungsausschuss abschließend beraten wurde, zuzustimmen. Es ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Neuordnung eines sozialen Bayerns.

(Beifall des Abgeordneten Engelbert Kupka (CSU) – Joachim Wahnschaffe (SPD): Ein Applaus! – Heiterkeit)

Ich erteile als nächstem Redner Herrn Kollegen Wahnschaffe das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sind leider nicht mehr so zahlreich wie vorhin; dabei hätte es sich durchaus gelohnt, bei dieser wichtigen Thematik mit dabei zu sein. Denn Kollege Unterländer hat interessanterweise einen Großteil seiner Ausführungen einem Thema gewidmet, das nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs ist. Er sprach zur Frage der künftigen Zuständigkeit bei der Pflege und bei anderen Themen, die ich vorhin schon genannt habe. Das zeigt, wie sinnvoll es gewesen wäre, alle Teile dieses Gesetzes in einem Beratungsgang zu beraten. Aber was nicht ist, kann nun leider nicht mehr werden.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz berührt die Selbständigkeit dieses Hohen Hauses in einer Weise, wie ich das in den letzten 15 Jahren noch nicht erlebt habe.

Das ist eine Telenovela der Staatsregierung. Das ist die Telenovela des Jahres. Nur spielt dieses Stück leider nicht im Fernsehen, sondern es spielt im Bayerischen

Landtag. Denn was Sie hier vorlegen, das ist Stückwerk. Stückwerk im wahrsten Sinne des Wortes.

Erster Akt. Im Frühsommer – das muss ich hier noch einmal sagen – ändern wir das AGSGB, Stichwort „Zuständigkeit: Leistung für Ausländer“. Jetzt fassen wir alles zusammen unter einem völlig neuen Gesetzestext. Da wird ein Teil geregelt; darüber wird noch zu reden sein. Der nächste Akt ist, weil man sich nicht sicher ist, ob man nicht überhaupt auf Sand gebaut hat, die Organisationsänderung bei den Bezirken. Und schließlich – das ist das Schwierigste, das ist fast eine Zangengeburt – die Frage der künftigen Zuständigkeit der Sozialhilfe.

Herr Kollege Unterländer, ich stimme Ihnen ja zu, dass man das seriös behandeln muss und dass man dazu eine gesicherte Finanzgrundlage braucht. Die Frage ist aber, ob das alles viermal durch den Landtag gehen muss, viermal durch einen Kabinettsbeschluss abgesegnet und viermal im Amtsblatt veröffentlicht werden muss und ob viermal dazu Richtlinien und Ausführungsverordnungen erlassen werden müssen.

(Beifall bei der SPD – Zuruf der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer (SPD))

Sie reden immer von Verwaltungsvereinfachung und von Entbürokratisierung. Hier liefern Sie ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu den Essentials dieses Gesetzentwurfs kurz etwas sagen. Viel Zeit verbleibt ja nicht, obwohl es sich lohnen würde. Ich will zu vier Punkten Stellung nehmen.

Zunächst einmal sind wir uns darüber einig, dass eine Zusammenfassung der bisherigen Ausführungsgesetze, die zu finden im Ziegler/Tremel manchmal schwierig war, ein Pluspunkt ist. Da sagen wir zur Staatsregierung bravo, fragen aber: Warum erst jetzt?

Zweitens – das ist der eigentlich springende Punkt, da muss man natürlich deutliche Kritik anmelden –, wir haben eine alternde Gesellschaft. Niemand kann leugnen, dass wir vor dramatischen Herausforderungen stehen und dass die Pflege nicht weniger, sondern mehr werden wird. Dazu gibt es eine interessante Studie des ifo-Instituts, das sich sonst ja mit anderen Fragen beschäftigt. Und die besagt, dass die stationäre Pflege nicht etwa im Jahre 2050, sondern im Jahre 2020 um 34 % zunehmen wird. Um 34 %! Demgegenüber geht die Zunahme im ambulanten Bereich, den Sie ja immer so favorisieren und der im Übrigen im Pflegeversicherungsgesetz steht, nicht so weit nach oben, sondern wird darunter bleiben. Und was machen Sie? Sie berufen sich auf einen Vermerk des Rechnungshofes. Es ist also nicht etwa eine politische Gestaltung dieser Staatsregierung. Sie verstecken sich hinter einem Vermerk des Rechnungshofes, der nicht politische Entscheidungen zu treffen hat, sondern der allenfalls Fehlentwicklungen aufzeigt. Er ist übrigens nicht einmal in der amtlichen Veröffentlichung enthalten.

Aber Sie ignorieren diese Entwicklung und schreiben ganz unverblümt in den Gesetzentwurf rein: „Der Freistaat muss sparen“. Sie sparen an den Schwächsten dieser Gesellschaft, und das in einer unverschämten Art und Weise.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wo ist denn Ihr politischer Gestaltungswille, Frau Staatsministerin? Sie haben gestern ein schönes Interview in der „Süddeutschen Zeitung“ gehabt. Sie sind gefragt worden, ob diese Entscheidung aus dem Bauch heraus getroffen worden ist. Ich will das nicht kommentieren. Aber immerhin, viel politischer Gestaltungswille scheint nicht dahinter zu stecken. Das, was Kollege Unterländer überall sagt, würde durchaus Sinn machen in der gegenwärtigen Situation, nämlich dass wir für den ambulanten Bereich noch mehr tun müssen, um den Menschen die Möglichkeit oder die Alternative zu erhalten, um zu entscheiden, ob sie ihren Lebensabend oder, wie man heute sagt, die zweite Hälfte des Lebens lieber zuhause oder in einem Altenheim verbringen wollen. Das würde Sinn machen, aber dann müsste sich der Freistaat Bayern im ambulanten Bereich engagieren.

(Beifall bei der SPD)

Aber was tun Sie? Sie tun gar nichts. Sie ziehen das wenige Geld, das Sie bisher investiert haben, raus und sind auch noch darauf stolz und schreiben – das ist ein Zynismus, der kaum zu überbieten ist – in die Gesetzesbegründung hinein: „Das wird der Markt regeln“.

Nichts wird der Markt regeln. Ich habe Ihnen bereits gesagt, wir haben auch im stationären Bereich eine Zunahme. Natürlich gibt es in bestimmten Regionen Überangebote. Es gibt Teile von Oberbayern, da sind die Rosinenpicker vorhanden. Da gibt es wunderschöne Altenheime zu entsprechend hohen Preisen. Da kann man sich überall mit goldenen Löffeln und goldenen Wasserhähnen einmieten Aber es gibt auch Regionen in diesem Land, wo es nicht so gut geht und wo die Kommunen kaum in der Lage sind, das auszugleichen, was jetzt der Freistaat versäumt. Wir hatten bisher ja eine Kofinanzierung mit einer Verpflichtung der Kommunen. Auch diese Verpflichtung wird aufgehoben. Es wird nur noch hineingeschrieben: „Die Kommunen können, wenn sie dies in ihrem Haushalt so vorsehen, fördern“. Natürlich werden die Kommunen jetzt, da sie die Planungshoheit haben, sich – übrigens wie beim BayKiBiG – arm rechnen. Sie werden sagen, wir haben keinen Bedarf. Ich war in dieser Woche in einer Region in Oberfranken, da hat der Bürgermeister gesagt: „Wir sind voll bis 2015“. Es ist natürlich klar, warum die bis 2015 voll sind. Denn wenn sie es anders entscheiden müssten, dann müssten sie ihre Investitionen entsprechend ausrichten. Und da die Kommunen klammer sind als der Freistaat Bayern, liegt es auf der Hand, dass in diesem Bereich nichts getan wird.

Das Schlimmste ist aber, es geht nicht nur um den Neubau, sondern es geht auch darum, dass viele Heime in den 70er-Jahren errichtet worden sind und heute einen erheblichen Sanierungsbedarf haben. Es gibt einen Förderrückstau, der auf Jahre zurückreicht. All das ignorieren

Sie und sagen: „Das Geld streichen wir“. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich verstehe Sie da nicht, Frau Staatsministerin. Hin und wieder gehen Sie, wie ich gehört habe, zu den Pflegestammtischen, wo Herr Fussek das große Wort führt. Sie sind ja auch dabei, mit Herrn Fussek im Schulterschluss zu beklagen, was man alles tun muss. Aber da, wo Sie selber in der Verantwortung sind, tun Sie nichts.

(Beifall bei der SPD)

Das ist einer der Gesichtspunkte, die für dieses Gesetz maßgebend sind. Darum werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Wir werden für den Änderungsantrag der SPDFraktion, der vorsieht, die bisherige Förderung beizubehalten, namentliche Abstimmung beantragen.

Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt ansprechen. Es wird in die Gesetzesbegründung hineingeschrieben, dass das Konnexitätsprinzip nicht berührt sei. Da waren wieder ein paar fixe Juristen im Ministerium zugange. Die Sache ist nämlich folgendermaßen: Wenn jetzt ein freier Träger eine Sanierung eines Hauses vornehmen will, dann wird er sich künftig auf dem Kapitalmarkt bedienen müssen, und das kostet natürlich Zinsen. Die Zinsen wird er sich nicht aus den Rippen schneiden können, sondern wird sie in die Pflegesätze einrechnen, was ja zulässig ist. Die Pflegesätze werden steigen. Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege hat bereits ausgerechnet, dass das zu einer Erhöhung der Pflegesätze bis zu 130 Euro im Monat führen kann. Und da sagen Sie, das berühre das Konnexitätsprinzip nicht. Das berührt sehr wohl das Konnexitätsprinzip, weil genau der Effekt eintreten wird, den wir alle nie gewollt haben. Wir haben die soziale Pflegeversicherung eingeführt, um mehr Menschen unabhängig von der Sozialhilfe zu machen. Mit Ihrer Maßnahme, mit Ihrem Gesetz leiten Sie genau das Gegenteil ein. Sie führen die Menschen wieder in die Abhängigkeit von der Sozialhilfe zurück.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Die Kommunen müssen das ausbaden. Sie müssen die Sozialhilfe bezahlen und werden damit indirekt stärker belastet. Und das berührt das Konnexitätsprinzip sehr wohl.

(Beifall bei der SPD)

Ein letzter Gesichtspunkt zu diesem Thema. Das ist nun schon ein starkes Stück. Da steht in § 9 SGB XI – das ist das Pflegeversicherungsgesetz –, dass die Länder verpflichtet sind, eine flächendeckende Struktur im Pflegebereich vorzuhalten.

Und was macht die Staatsregierung? Sie zieht sich aus dieser Verantwortung völlig zurück und schreibt allenfalls in den Entwurf, dass die Kommunen diese Länderaufgabe mit all den Folgen – nämlich den finanziellen Folgen, die ich geschildert habe – wahrnehmen sollen. Der Freistaat Bayern verletzt damit also in meinen Augen auch Bundesrecht. Wir werden das prüfen und nicht hinnehmen.

Es gäbe zu diesem Punkt natürlich noch eine Menge zu sagen, aber leider rinnt die Zeit davon.

Lassen Sie mich noch kurz auf die Forensik zu sprechen kommen. Die Budgetierung zeigt die Hilflosigkeit der Staatsregierung in dieser Frage. In gewisser Weise habe ich dafür Verständnis. Herr Kollege Unterländer hat dieses Thema schon angesprochen. Die Entscheidung, wer in den forensischen Abteilungen untergebracht wird, treffen weder die Bezirke noch die Staatsregierung, sondern die Justiz. Wir wissen alle, dass es eine zunehmende Tendenz gibt, anstelle von Strafen eine solche Unterbringung nach §§ 63 oder 64 des Strafgesetzbuches zu verhängen. Nur: Sie können sich dieser Aufgabe nicht dadurch entziehen, dass Sie einen Vertrag mit den bayerischen Bezirken schließen. Bisher haben sie all diese Kosten zu 100 % übernommen und die Kosten nachträglich erstattet. Nun sagen Sie, wir machen ein Budget mit dem Ziel der Kostensenkung. Aber da machen Sie sich ein X für ein U vor; denn letzten Endes werden die Kosten dieselben bleiben, wenn Sie nicht an die Strukturen herangehen. Die Strukturen können Sie beeinflussen. Wir haben dazu im Bayerischen Landtag Anhörungen gemacht, aber Sie haben sie alle ignoriert.

Seit der letzten Legislaturperiode gibt es von Ihnen keinen Laut darüber, ob wir einen neuen Psychiatrieplan bekommen; angeblich liegt er schon fertig vor. Wir haben bisher von Ihnen nichts darüber gehört, ob es demnächst von Ihnen ein bayerisches Unterbringungsgesetz gibt. Alle diese Themen berühren zwar die Forensik nicht direkt, müssen aber im Kontext gesehen werden. Da ist absolute Fehlanzeige. Und dieses Versäumnis führt letztlich auch zu dieser Situation, gepaart mit dem damals schon vorhandenen Irrglauben, das Problem lösen zu können, indem Sie Geld sparen. Sie können dadurch das Problem nicht lösen. Sie können das Problem nur dann lösen, wenn Sie Konzeptionen entwickeln, die zwei wesentliche Dinge beinhalten: Wir haben immer gefordert, die forensischen Abteilungen müssen ausbruchsicher sein und die Allgemeinheit vor diesen Straftätern schützen, und das ist unabdingbar. Das haben Sie einigermaßen hinbekommen. Leider gibt es aber in Regensburg hin und wieder solche Ausbrüche.

(Zuruf von den GRÜNEN: Welch ein Drama!)

Ja, wir hatten wieder einen aktuellen Fall. Die Ausbrecher sind im Ausland und immer noch nicht gefasst. An dieses Thema sind Sie herangegangen.

Zweitens ist es nach §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches Aufgabe des Staates, diese Menschen nach Möglichkeit zu therapieren, damit sie künftig ein straffreies Leben führen können und sollen. Das geschieht in unzureichendem Maße, weil alle diese Abteilungen überbelegt sind. Damit können sie ihre eigentliche Aufgabe nicht erfüllen. Wir haben dort mehrfach Besuche gemacht und festgestellt, das ist ein unhaltbarer Zustand. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einrichtungen maximal ausgelastet sind und dass die Menschen einer Therapie zugeführt werden, die diesen Namen auch verdient, besteht die Chance, dass diese Menschen wieder entlassen und diese Abteilungen entlastet werden können.

Besonders am Herzen liegt uns die Wiedereinführung der Sozialhilfeausschüsse. Hier ist im wahrsten Sinne des Wortes Sachverstand ohne Sinn und Verstand untergepflügt worden.

(Beifall bei der Abgeordneten Johanna Werner- Muggendorfer (SPD))

Sie haben die Freie Wohlfahrtspflege – –

Herr Kollege, ich habe Ihnen die gleiche Zeit eingeräumt.

Okay, ich bin fertig. Sie wissen, was ich will.

(Beifall bei der SPD – Allgemeine Heiterkeit)

Die Zeit ist heute für uns vielleicht doch ein bisschen ein Problem. Ich darf jetzt Frau Kollegin Ackermann das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei dem AGSG handelt es sich – wie schon ausgeführt – um ein Sammelgesetz. Das wäre an sich nicht so problematisch. Aber Sie haben das Sammelgesetz dazu benutzt, Änderungen einzubringen, mit denen wir alles andere als einverstanden sein können.

Aber vorweg nochmals zu der Zusammenführung der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und der Hilfe für die Menschen in besonderen Lebenssituationen in eine Hand. Das ist langsam ein Treppenwitz der Weltgeschichte. Wir sind uns in diesem Haus alle einig und wollen alle dasselbe, aber es geschieht nichts. Das zieht sich jetzt schon seit Jahren hin. Es sind immer wieder dieselben Lippenbekenntnisse: Wir wollen die Zusammenführung dieser Bereiche in eine Hand, wir wollen sie bei den Bezirken haben. Aber wir schreiben es nicht in das Gesetz, wir lassen das immer wieder weg. Ich weiß nicht, warum. Und ich weiß nicht, wann es endlich so weit ist.

Die Situation für Menschen, die in Verschiebebahnhöfen landen und bei denen die Diagnose eindeutig wäre, ist dramatisch. Es wird aber aus Kostengründen entgegen der Diagnose gehandelt. Es könnte alles geregelt werden, wenn sich die Staatsregierung endlich entschlösse, alles in einer Hand zusammenzufassen. Aber das passiert nicht.

Die Staatsregierung bzw. das Sozialministerium stiehlt sich ganz elegant aus der Altenhilfe. Ich habe das im Ausschuss schon unter das Motto „ausgerechnet jetzt“ gestellt. Ausgerechnet jetzt, da wir eine galoppierende demografische Entwicklung haben, unterstützen wir die Investitionen für Altenheime nicht mehr. Ausgerechnet jetzt, da eine Differenzierung angesagt ist, zum Beispiel bei Menschen mit Demenz, die andere Einrichtungen brauchen,