Jetzt hat Frau Staatsministerin Stewens das Wort. Ich bitte Sie, sich in diesem Plenarsaal etwas ruhiger zu verhalten. Wer unbedingt etwas zu besprechen hat, möge nach draußen gehen. Frau Staatsministerin, bitte warten Sie noch einen Moment. –
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme an, dass uns die Kinder so sehr bewegen, dass daraus eine gewisse Unruhe entstanden ist. Lassen Sie mich ganz kurz noch einmal etwas zu der Umfrage der SPD-Fraktion zum BayKiBiG sagen.
Sie haben bei 2450 Leiterinnen von Kindertageseinrichtungen, die angeschrieben wurden, eine Rücklaufquote von 33,7 %; 826 Antworten kamen in die Auswertung. Beim Staatsinstitut für Frühpädagogik – IFP – lag die Auswertungs- und Rücklaufquote bei 56 %. Daran sehen Sie, dass wir mit unserer Auswertung wesentlich repräsentativer waren.
Ich habe mir Ihre Fragestellungen in den Fragebögen angesehen. Es handelte sich dabei um zum Teil sehr tendenziöse und suggestive Fragestellungen. Damit Sie einen kleinen Einblick bekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU: Bei der Frage „Der Bildungs- und Erziehungsplan hat meine bisherige Arbeit wenig verändert“ war die Antwortmöglichkeit „Stimme eher nicht zu“ gegeben. Sie können sich aussuchen: Bedeutet die Antwort „keine Veränderungen“, weil der Bildungs- und Erziehungsplan wenig umgesetzt wird oder bedeutet „keine Veränderungen“, weil die Rahmenpläne bereits in der Vergangenheit umgesetzt wurden und der Bildungs- und Erziehungsplan lediglich eine Konkretisierung darstellt? Sie können raten, was die Antwort „Stimme eher nicht zu“ für die Praxis des Bildungs- und Erziehungsplans bedeutet. Deswegen meine ich, dass der Wert der Umfrage etwas fragwürdig ist. Das wollte ich voranstellen.
Ich möchte kurz darauf eingehen: Sie haben die 53 Newsletter angesprochen. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich dabei um eine Hilfestellung handelt. Ich habe des Öfteren den Kommunen bzw. den Leiterinnen und Trägern der Einrichtungen angeboten, wir stellen die Newsletter ein, wenn sie kritisiert werden. Da kam sofort
die Antwort: Um Gottes Willen, das ist das beste Forum, das wir bisher bei der Kinderbildung und -betreuung hatten. Die Kommunen haben das Angebot immer wieder nachgefragt.
Bürokratie, Personalkostenförderung: Zum Ausfüllen der Anträge zur Personalkostenförderung hatten wir bislang zwei Leitzordner. Mittlerweile haben wir ein Softwareprogramm, das den Kommunen und Trägern kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Wir sind in einer Umbruchphase. Der Umbruch und die Umstellung sind nicht so einfach, mit Sicherheit aber ist die neue Förderung weniger verwaltungsaufwendig; das kann man von vorneherein sagen. Es gibt keine zwei Leitzordner mehr. In der Umstellungsphase aber müssen sie Elterngespräche führen und und und. Von daher ist es durchaus etwas aufwendig; das ist gar keine Frage.
Ganz kurz möchte ich anführen: Für die unter Dreijährigen sind allein vom 01.08.2005 bis zum 01.09.2006 8879 neue Plätze geschaffen worden.
Für Schulkinder sind allein in diesem Zeitraum circa 5000 neue Plätze geschaffen worden. 74 % unserer Kommunen haben sich auf den Weg gemacht, eine Bedarfsplanung zu erstellen. Auch daran sehen Sie, wie wichtig das ist. Wir werden darauf achten, dass es dann 100 % sein werden.
Das Thema Wunsch und Wahlrecht habe ich vorhin schon angesprochen und deshalb möchte ich dazu nichts sagen.
Integration von Kindern mit Behinderung: Wir haben allein für 850 Kinder mit Behinderung die Förderung der Einzelintegration auf den Weg gebracht – eine massive Verbesserung für die Kinder mit Behinderung. Gleichzeitig muss ich zum Stichwort der Rahmenvereinbarung sagen, Frau Präsidentin: Wir brauchen dazu die Bezirke, die sich endlich zu den 4,5 plus x und den zusätzlichen Leistungen bekennen müssen.
Der Bildungs- und Erziehungsplan wird von weit über der Hälfte der Erzieherinnen und Leiterinnen mit sehr gut bis gut beurteilt. Zum ersten Mal haben circa 800 Einrichtungen ein pädagogisches Konzept erstellt. Dabei es geht um die Qualität der Kinderbetreuung. Dabei kann ich mir durchaus ein besseres Personal-Kind-Verhältnis vorstellen; das ist überhaupt keine Frage, Herr Kollege Wahnschaffe. Dass man sich überhaupt auf den Weg macht, pädagogische Konzeptionen für unsere Kinder zu erstellen, halte ich für ganz wichtig, denn früher wurde uns immer gesagt, man mache das schon alles. Mittlerweile wissen wir, dass es eben nicht jeder Kindergarten gemacht hat. Jetzt ist die fi nanzielle Förderung daran gebunden. Vor diesem Hintergrund wissen wir, dass dies erstmals in Bayern eine fl ächendeckende einheitliche
Frau Staatsministerin, wenn das, was Sie eben ausgeführt haben, das Wichtigste war, dann haben Sie ein bisschen am Thema vorbeigeredet, denn Sie sind nach dem Prinzip Augen zu und durch verfahren und sind auf die Probleme, die Frau Kollegin Dr. Strohmayr sehr präzise benannt hat, nicht eingegangen.
Ich will ein paar Argumente ins Gedächtnis rufen. Frau Kollegin Strohmayr hat darauf hingewiesen, dass sich die Situation der Eltern – das ist ganz entscheidend, weil Sie sich heute immer selbst gelobt haben – nachhaltig verschlechtert hat, da in vielen Fällen Elternbeiträge erhöht worden sind, da staatliche und kommunale Zuschüsse in der Summe nicht mehr das decken, was gebraucht wird, um diese Einrichtungen so weiterführen zu können wie das bisher der Fall war. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen – jetzt schütteln Sie nicht den Kopf Herr Staatssekretär, ich weiß nicht, ob Sie schon einmal in einer Kinderkrippe waren –: Ich will Ihnen die Situation in der Stadt Regensburg schildern. Dort hat die Stadt früher die Kinderkrippen im Wege der freiwilligen Leistung institutionell gefördert. Jetzt gibt es eine Förderung nach dem bekannten Schlüssel. Das bedeutet für den Träger, der die Belastung auf die Eltern umwälzt, dass die Situation schlechter ist, als es früher durch die alleinige kommunale Förderung war. Das bedeutet, dass die Elternbeiträge steigen. Sie steigen in einer Weise, dass es für viele Eltern, die ihr Kind gern in eine Krippe geben würden, nicht mehr tragbar ist.
Wie soll eine Einrichtung einfacher planen, wenn sie nicht einmal für ein Kindergartenjahr ihrer Personalplanung sicher sein kann, weil die Verantwortlichen nicht wissen, wie die Eltern buchen werden?
Herr Kollege Wahnschaffe, bei den Kinderkrippen – das wissen Sie ganz genau – gab es vor 2002 überhaupt keine Rechtsgrundlage für die staatliche Förderung der Personalkosten. Jetzt fördert der Freistaat grundsätzlich bei jeder Kinderbetreuungseinrichtung 40 % der Betriebskosten – genau der gleiche Anteil, den wir auch bei den Kindergärten fördern. Das bedeutet, dass die Kommunen – vor allem die Kommunen, die vorher Kinderkrippen hatten – davon profi tieren, weil sie mehr Geld bekommen. Deswegen besteht für die Kommunen überhaupt kein Grund – übrigens war auch die Landeshauptstadt München ein Profi teur –, Elternbeiträge für die Krippen zu erhöhen, weil wir zum ersten Mal bei jedem Kind staatliche Förderung leisten und weil die Kommunen einen Rechtsanspruch darauf haben. Die Kinderkrippen wurden von Beginn an mit der neuen kindbezogenen Förderung fi nanziert. Der Anteil von 40 % für die Personalkosten ist im Zusammenhang mit der gesamten Kinderbetreuung geblieben, so wie wir ihn bislang bei den Kindergärten hatten.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte alle, Platz zu nehmen.
Ich bitte noch einmal, alle Platz zu nehmen. Der jeweils federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfi ehlt mit Ausnahme des SPD-Antrags auf der Drucksache 15/5222 alle Anträge zur Ablehnung. Dem Antrag auf der Drucksache 15/5222 empfi ehlt er zuzustimmen mit der Maßgabe, dass die Nummer 5 gestrichen wird. Ich lasse zunächst über die Anträge der Abgeordneten der SPD-Fraktion insgesamt abstimmen, das sind die Tagesordnungspunkte 5 mit 9. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Nun kommen wir zu der gewünschten Einzelabstimmung über die Anträge der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Bevor ich über die Tagesordnungspunkte 13 und 14 in der beantragten namentlichen Form abstimmen lasse, stelle ich die Tagesordnungspunkte 10 bis 12 und 15 in einfacher Form zur Abstimmung. Ich lasse abstimmen über den Antrag auf Drucksache 15/5650. Das ist Tagesordnungspunkt 10. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich lasse über den Antrag auf Drucksache 15/5651 abstimmen. Das ist Tagesordnungspunkt 11. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich ebenso anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich lasse über den Antrag auf Drucksache 15/5652 abstimmen. Das ist Tagesordnungspunkt 12. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Jetzt lasse ich über den Antrag auf Drucksache 15/5655 abstimmen. Das ist Tagesordnungspunkt 15. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich ebenfalls anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die SPDFraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nun kommen wir zu den beantragten namentlichen Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 13 und 14. Ich lasse zunächst über den Antrag auf Drucksache 15/5653, Tagesordnungspunkt 13, in namentlicher Form abstimmen. Es kann mit der Stimmabgabe begonnen werden. Ich verkürze die Zeit für die Stimmabgabe von fünf auf vier Minuten, wenn das Hohe Haus damit einverstanden ist.
Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Die Stimmzettel werden wie immer außerhalb des Plenarsaals ausgezählt; das Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Wir führen in der Zwischenzeit die namentliche Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 15/5654 durch. Das ist Tagesordnungspunkt 14. Die Urnen sind wieder aufgestellt. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Ich verkürze diesmal die Zeit auf drei Minuten, nachdem die Kolleginnen und Kollegen alle hier sind. Ich mache allerdings darauf aufmerksam, dass die Sitzung noch nicht zu Ende ist. Es wird anschließend noch ein Antrag aufgerufen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Die Stimmen werden außerhalb des Plenarsaals ausgezählt. Ich bitte Sie jetzt, die Plätze wieder einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.
Ich komme zurück zu Tagesordnungspunkt 4: Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Hier ist noch die Listennummer 13 offen, zu der die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Einzelberatung beantragt hat. Es handelt sich um den
Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schutz vor zunehmenden Stromausfällen in Bayern (Drs. 15/6805)
Liebe Frau Kollegin Paulig, Sie haben das Wort, bitte. – Ich habe Sie deshalb so liebevoll angesprochen, weil Sie auf die Termine der Mitglieder der Staatsregierung Rücksicht nehmen.