Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Der Spieltrieb ist dem Menschen letztlich mitgegeben, und so sieht der Staatsvertrag vor, ausreichend Spielmöglichkeiten zu gewährleisten. Aber wie so oft im Leben braucht es für ein geregeltes Zusammenleben auch hier die ordnende Hand des Staates, und zwar zum Schutz des Einzelnen wie auch der Gemeinschaft. – So jedenfalls nach wie vor unsere Überzeugung und auch der Gedanke, der dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland zugrunde liegt.
Woher der Handlungsbedarf kommt, ist hinlänglich bekannt. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 im Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht auf Berufsfreiheit bzw. Gewerbefreiheit und dem staatlichen Wettmonopol. Auslöser waren damals die Sportwetten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts enthielt folgende wesentliche Aussagen, die dem jetzt vorliegenden Staatsvertrag zugrunde liegen: Erstens. Das Wettmonopol stellt in seiner gegenwärtigen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar und ist damit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zweitens. Rein fi skalische Gesichtspunkte unseres Staates als solche scheiden zur Rechtfertigung eines Wettmonopols aus. Drittens. Eine Rechtfertigung kann sich jedoch aus dem Gemeinwohlziel der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht ergeben. Viertens. Der Gesetzgeber ist daher gehalten, den Bereich der Sportwetten neu zu regeln.
Will der Gesetzgeber an einem staatlichen Wettmonopol festhalten, muss er dies konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten. Für die anstehende Novellierung – der Herr Staatssekretär hat es bereits gesagt – hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist zum 31.12.2007 gesetzt und zwei Alternativen eröffnet, wie das Glücksspielwesen verfassungsgemäß neu geregelt werden kann: entweder ein gesetzlich normierter, kontrollierter Zugang von privaten Wettanbietern, also ein Zuverlässigkeitsverfahren in Anlehnung an das Gewerberecht, oder die Beibehaltung des staatlichen Wettmonopols, dann aber mit dem mehrfach herausgestrichenen Präventionsziel.
Der Staatsvertrag geht erkennbar den zweiten Weg, gibt also das Glücksspiel nicht frei im Sinne eines gewerberechtlichen Lizenzierungs- oder Erlaubnisverfahrens, sondern gestaltet es in seinem § 4 als repressives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt aus. Nachdem das Bundesverfassungsgericht für eine Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsfreiheit eine strenge Ausrichtung an Kriterien der Suchtbekämpfung fordert, ist dies auch konsequent. Entsprechend bringt der Staatsvertrag eine Reihe von Neuerungen, die dem Präventionscharakter dienen. Es ist im Wesentlichen schon gesagt worden: Werbung im Rundfunk, Fernsehen und Internet wird es so künftig nicht mehr geben, auch keine Veranstaltung oder Vermittlung von Glücksspielen über das Internet. Das planmäßige Sammeln sogenannter Jackpots wird ebenso verboten
sein wie der überhöhte Höchstgewinn. Beides hat in der Vergangenheit – wir kennen das alle – schon gelegentlich zu regelrechten Spielfi eberepidemien geführt, etwa bei besonders hohen Lottojackpots.
Der Staatsvertrag setzt damit in der Konsequenz die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts um. Wir halten es auch für richtig, den Gedanken der Suchtprävention stärker zu betonen, statt ihn für ein Lizenzverfahren letztlich ganz fallen zu lassen. Die CSU-Fraktion wird nach eingehenden Beratungen dem Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag wohl Folge leisten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir an dieser Stelle zunächst, noch einmal die Wurzel der beiden gerade behandelten Staatsverträge auszuleuchten. Es gab zwei fulminante Klatschen für den bayerischen Gesetzgeber, also für den Bayerischen Landtag, und für die Bayerische Staatsregierung durch die obersten Richter. Zweimal haben die Verfassungsrichter gesagt, das, was Sie hier machen, ist verfassungswidrig, und zwar bezieht sich das auf den Kabelgroschen und auf das Wettmonopol in der derzeit in Bayern praktizierten Form.
Es ist gesagt worden – und das können Sie im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Jahr nachlesen –, dass es zur Begründung des staatlichen Glücksspielmonopols, also des Monopols bei Lotterien und Wetten, sehr guter Argumente bedarf. Das heißt, allein der Schutz vor Spielsucht, die Begrenzung der Spielleidenschaft und der Schutz vor betrügerischen Machenschaften seitens der Anbieter dürfen und können hier zählen. Auf diese Motive beruft sich auch die Bayerische Staatsregierung; auf diese Motive haben Sie sich in Ihren Beiträgen berufen. Tatsächlich ist es aber so, dass die Staatliche Lotterieverwaltung Bayerns, unterstützt vom bayerischen Finanzministerium, alles, aber auch wirklich alles Mögliche getan hat, um möglichst viele Menschen zu veranlassen, möglichst viel Geld im Glücksspiel einzusetzen. Das sind die Fakten.
Aber auch jetzt, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 und nach Vorlage des neuen Glücksspielstaatsvertrags, welcher unter anderem vorsieht, dass beispielsweise Werbung für öffentliches Glücksspiel nur mehr der Information dienen darf, also keinerlei Aufforderungscharakter mehr haben darf, ist die Situation eine völlig andere. Geschätzter Herr Kollege Dupper, verlassen Sie einmal den Landtag und sehen Sie sich beispielsweise die Werbung an der Trambahn an. Es gibt auch Banner für Lotto im Hintergrund von Fernsehinterviews und Banden- und Plakatwerbung für Oddset
und für Lotto weitab der jeweiligen Annahmestellen. Das kann doch nicht als Aufklärung und Information interpretiert werden. Das ist die Aufforderung zum Spiel, nichts anderes.
Wie sieht es aus? – Ganz aktuell – wir haben leider nur wenig Zeit zum Reden –: Was sagen die Gerichte? Wie ist es bestellt um den Notifi zierungsversuch zum Glücksspielstaatsvertrag? – Herr Schmid, ich greife nur einige wenige Urteile heraus, Sie werden sie kennen. Ich nenne zum Beispiel das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 17. April 2007. Da ist der Bescheid des Innenministeriums aufgehoben worden, mit welchem Sie einen Antrag auf Genehmigung eines Sportwettenvermittlers abgelehnt haben. Das Ministerium muss nunmehr über den Antrag unter Beachtung vor allem der europarechtlichen Komponente entscheiden. Die Kosten des Verfahrens haben Sie zu tragen.
Ihnen sind sicher auch die Entscheidungen des Kartellsenats beim OLG Düsseldorf und des Kartellsenats beim Bundesgerichtshof bekannt. Beide Kartellsenate haben die Verfügung des Bundeskartellamts bestätigt und gesagt, das, was der Deutsche Lotto- und Totoblock zurzeit tut, ist kartellrechtswidrig. Das heißt, das Regionalprinzip stellt eine unzulässige Gebietsabsprache dar. Gewerblichen Vermittlern muss die Gelegenheit gegeben werden, Glücksspielangebote auch aus anderen Bundesländern zu vermitteln. Auch da ist etwas ganz anderes gesagt worden, als in Ihrem famosen neuen Glücksspielstaatsvertrag steht.
Jetzt sehen wir uns einmal die Europäische Kommission an. Sie sind doch nach Brüssel gezogen und haben versucht, den Glücksspielstaatsvertrag in die Notifi zierung zu bringen. Zweimal gab es einen blauen Brief – Herr Schmid, Sie werden es wissen –, das erste Mal am 22. März 2007. Da hat die Kommission in ihrer begründeten Stellungnahme den Staatsvertrag als nicht europarechtskonform bewertet. Gerade das von Ihnen angesprochene Internetverbot wird als nicht verhältnismäßig und darüber hinaus nicht zielführend hinsichtlich der Spielsuchtprävention angesehen. Der empirische Beleg für die Gefährlichkeit der Sportwetten gerade über den Vertriebsweg des Internets kann nicht erbracht werden.
Es gibt ein weiteres Schreiben vom 14. Mai 2007. Ganz klar gesagt geht es um die Unvereinbarkeit des Vertragsentwurfs mit den europäischen Grundfreiheiten.
Es geht um die Zahlungsverkehrsfreiheit und um die Ungleichbehandlung der Anbieter. Während Werbung im Fernsehen und im Internet verboten werden soll, dürfen die staatlichen Anbieter weiterhin in Presse, Radio und im öffentlichen Raum werben. Herr Dupper, gehen Sie hinaus, und schauen Sie es sich an, wenn das vor der Trambahn Information sein soll, dann frage ich mich, was Information überhaupt sein soll.
Wir sagen ganz klar: Bei dem jetzt eingeschlagenen Kurs droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Ihr neuer Staatsvertrag wird weder für die öffentlichen noch für die privaten Anbieter Rechtssicherheit herstellen. Das macht keinen Sinn. Unsere Position ist kein Geheimnis. Wir haben uns seit langer Zeit für ein reguliertes Miteinander ausgesprochen, was die Sportwetten-Angebote anbelangt. Wir sagen auch weiterhin, die Anbieter von Lotterien, die es gibt, wie beispielsweise die der Stiftung Umwelt und Gesellschaft, also Terre des Hommes, Amnesty International, Greenpeace, der World Wide Fund For Nature – WWF – und viele andere mehr, sollten nicht weiter schikaniert, gegängelt und hintertrieben werden. Deshalb noch einmal unsere Empfehlung: Diskutieren Sie gut und gründlich, denn mit diesem Staatsvertrag werden Sie mit großer Sicherheit auf die Schnauze fallen.
Frau Präsidentin, Herr Kollege Dr. Runge, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte haben wir in diesem Hohen Hause schon wiederholt geführt. Die GRÜNEN sind anderer Meinung und hätten den Weggang vom Monopol eher befürwortet, genauso wie eine irgendwie geartete Konzessionslösung. Das ist im Hause bekannt. Zunächst will ich Ihnen aber sagen, Herr Kollege Dr. Runge,
die Frage ist, was wollen wir am Schluss erreichen? Die Frage ist auch, welche Erfahrungen andere Länder gemacht haben. Ich darf Ihnen noch einmal das Beispiel England schildern. Dort hat man gemeint, das Ganze öffnen zu müssen. Das Ergebnis war wie folgt: Bei uns liegt der Umsatz pro Spieler bei 18 Dollar, in England nach der Öffnung des Marktes bei 470 Dollar pro Spieler. Ich sage Ihnen eines: Wir in Bayern, wir in Deutschland wollen diese Situation nicht! Wir gehen den Weg deshalb so weiter, wie wir ihn bisher gegangen sind. Wenn Sie einen anderen Weg wollen, wenn Sie wollen, dass noch mehr gespielt werden soll, mit all den Problemen, die damit verbunden sind, dann sagen Sie das. Wenn Sie meinen, dass die Argumente, die die Vertreter der Suchtverbände anführen, falsch sind, dann sagen Sie das. Ich persönlich meine, nachdem ich die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht mitverfolgt habe, bei der all diese Vertreter anwesend waren, und nachdem wir hier im Bayerischen Landtag eine Anhörung auf hohem fachlichen Niveau hatten: Wir wollen diesen Weg nicht gehen.
„Placanika“, „Gambelli“ – diese Entscheidungen sind da. Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere die Gambelli-Entscheidung gewürdigt und in die Argumentation aufgenommen. An Ihrer Stelle würde ich mir deshalb
nicht unseren Kopf bzw. den der Ministerpräsidenten zerbrechen, wenn es darum geht, ob die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof standhält. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung gerade im Hinblick und unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs getroffen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte er angefochten werden, standhalten wird. Hierauf haben wir auch schon erste Hinweise, weil es schon eine weitere Entscheidung, wie Sie wissen, im Jahr 2007 gegeben hat. Ich bin auch sicher, dass der Gesetzentwurf vor dem Europäischen Gerichtshof standhalten wird. Ich würde mir diese Sorgen an Ihrer Stelle deshalb nicht machen.
Wir haben den Vertrag vorgelegt, fünfzehn Länder haben ihn akzeptiert. Herr Kollege Dupper, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie noch einmal dokumentiert haben, dass der Freistaat Bayern sofort nach der Entscheidung, im Prinzip noch am gleichen Tag, die notwendigen Konsequenzen gezogen hat. Ich glaube deshalb, dass wir einen vernünftigen und rechtssicheren Weg gehen.
Herr Staatsminister, würden Sie noch eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Dr. Runge entgegennehmen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, selbstverständlich zerbrechen wir uns den Kopf, denn wir sind schließlich der Gesetzgeber. Wir haben gerade zwei verfassungswidrige Lösungen des bayerischen Gesetzgebers behandelt.
Sie sagen, Sie wollen keine Umsatzsteigerung. Warum tut dann aber das Finanzministerium, die staatliche Lotterieverwaltung, genau das Gegenteil? – Es gibt immer mehr Produkte, immer mehr Werbung, häufi gere Ausspielungen, Belohnungen der Annahmestellen, die hohe Umsätze schreiben. Wie Sie sich hier hinstellen, das ist doch scheinheilig.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf an dieser Stelle noch einmal auf Herrn Kollegen Dupper verweisen, der die einzelnen Maßnahmen aufgezählt hat, die wir nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts getroffen haben. Es ist nicht redlich, wenn Sie einen Aspekt herausziehen, wenn wir Maßnahmen getroffen haben und zusätzliche Maßnahmen treffen werden im Zuge dieses Staatsvertrages. Die Maßnahmen sind dokumentiert, was das Internet und was die Fernsehwerbung angeht. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Gesamtpaket genau dem entspricht, was uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Ich verweise noch einmal auf die Entscheidung des Jahres 2007, in der das Bundesverfassungsgericht angedeutet hat: Ja, Ihr geht hier einen richtigen, einen zulässigen Weg.
Ich darf auch auf Ihre erste Bemerkung eingehen. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, das Monopol ist unzulässig. Nur damit wir uns richtig verstehen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns vielmehr einen klaren Auftrag gegeben, unter welchen Konditionen das bisherige Vorgehen zulässig ist. Genau diesen Weg gehen wir miteinander. Es ist unredlich von Ihnen, wenn Sie den Eindruck erwecken, dass hier am Schluss eine verfassungswidrige Lösung stehen würde. Sie müssen davon ausgehen, das haben Sie in Ihrem Redebeitrag auch dokumentiert, dass unsere Vorgehensweise am Ende dazu führt, dass wir eine mit der Verfassung und dem europäischen Recht konforme Lösung haben werden. Darauf, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt es letztlich an.
Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuordnung des Bayerischen Landeserziehungsgeldes (Bayerisches Landeserziehungsgeldgesetz – BayLErzGG) (Drs. 15/7721) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erstes darf ich Frau Kollegin Stierstorfer das Wort erteilen. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zum 1. Januar 2007 trat das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft. Das Bundeselterngesetz beschränkt sich im Vergleich zum früheren Bundeserziehungsgesetz grundsätzlich auf das erste Lebensjahr des Kindes. Ausnahmen gibt es bei der Inanspruchnahme von Bonusmonaten, und es gibt gleichzeitig die Verlängerungsoption auf zwei Jahre, was insgesamt einen Auszahlungszeitraum von 28 Monaten ermöglicht. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung des Landeserziehungsgeldes erforderlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der jetzt beschlossenen Reform des Landeserziehungsgeldes gibt Bayern ein klares Signal für die Unterstützung unserer Eltern und Kinder. Es wird eine unmittelbare Anschlussleistung an das Bundeselterngeld geben. Eltern können, je nach Inanspruchnahme des Elterngeldes, einschließlich der Verlängerungsoption, Bundes- und Landeselterngeld bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes beziehen. Höhe und Dauer des Landeserziehungsgeldes beträgt für das erste Kind bis zu sechs Monate 150 Euro und jeweils zwölf Monate für das zweite Kind 200 Euro sowie für das dritte Kind bis zu 300 Euro. Diese Staffelung, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedeutet eine Entlastung für unsere Mehrkinderfamilien in Bayern.
Die Einkommensgrenzen werden für die Geburten ab 01.01.2009 von derzeit 16.500 Euro für Paare und 13.500 Euro für Alleinerziehende angehoben, und zwar auf jeweils 25.000 Euro für Paare und 22.000 Euro für Alleinerziehende.
Unser Ziel ist es, bei der Einführung des Landeserziehungsgeldes 63 % aller Eltern zu erreichen. Das war bereits im Jahre 1989 so; zurzeit erreichen wir nur 47 % der Eltern.
Prävention ist ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt. Hierzu haben wir viele Anträge im Landtag eingebracht. Deshalb ist die wichtigste Neuerung bei diesem Gesetz, das Landeserziehungsgeld mit der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen insbesondere der U 6 und der U 7 zu verknüpfen. Der Schwerpunkt wird dabei darauf gelegt, die elterliche Verantwortung bei der Gesundheitsprävention zu stärken.