glieder des Hohen Hauses gestimmt, mit Nein 87. Es gab 13 Stimmenthaltungen. Damit ist die Ziffer 1 abgelehnt.
Zu Ziffer 2 haben 64 Mitglieder des Hohen Hauses mit Ja gestimmt, 82 mit Nein. Damit ist auch die Nummer zwei des Dringlichkeitsantrags abgelehnt.
Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 GeschO nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 7)
Vorweg lasse ich einzeln über die Listennummer 6, das ist der Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion betreffend "Förderung von Beschneiungsanlagen und Seilbahnen" auf der Drucksache 16/754, abstimmen. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 16/1473 die unveränderte Annahme. Wer dem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Das sind die drei anderen Fraktionen und Frau Pauli. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zur Verfassungsstreitigkeit und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das müssen bitte alle sein. Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das so angenommen. Der Landtag übernimmt die jeweiligen Voten.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass die Fraktion der Freien Wähler mitgeteilt hat, dass Frau Dr. Gabriele Pauli als Mitglied des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit ausscheidet. An ihrer Stelle wurde als neues Mitglied Herr Bernhard Pohl benannt.
Georg Schmid, Thomas Kreuzer, Petra Guttenberger (CSU), Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Jörg Rohde (FDP) zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesstiftung (Drs. 16/413) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir können deshalb sofort abstimmen. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/413 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/1470 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Juli 2009" eingefügt wird.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte, Gegenstimmen auf die gleiche Weise anzuzeigen. - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann haben wir das gleiche Abstimmungsverhal
ten wie vorher. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesstiftung".
Auf der Tagesordnung stehen noch drei Erste Lesungen, nämlich zum Flüchtlingsaufnahmegesetz und zum Bayerischen Richtergesetz. Jetzt schaue ich auf die Uhr. Wir könnten theoretisch fortfahren, weil wir keine Abstimmungen haben, aber ich verweise darauf, dass um 19.15 Uhr die Kabinettssitzung stattfindet. Ich meine, wir sollten in Anbetracht der Wichtigkeit -
- Jawohl, die GRÜNEN sind nicht dabei. Das ist richtig, aber ich nehme an, dass alle Kabinettsmitglieder anwesend sein müssen.
- Es würde auf Aussprache verzichtet werden. Sind Sie damit einverstanden für das Flüchtlingsaufnahmegesetz?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir uns jetzt hetzen und außerdem dieser schöne Sommerabend von draußen hereinleuchtet und die Biergärten geöffnet sind, schlage ich vor, ich schließe die Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.