Dadurch ist der Bayerische Rundfunk sehr in die Knebel geraten. Wir sind deshalb dafür, uns noch einmal im Detail mit dieser Sache auseinanderzusetzen. Sie haben sicher Recht, dass das EU-Recht im Vordergrund steht und auf Landesrecht heruntergebrochen werden muss. Das ändert aber nichts daran, dass wir darauf achten müssen, dass unser heimischer Rundfunk, der Bayerische Rundfunk, alle Möglichkeiten hat und in seiner Flexibilität nicht eingeschränkt wird.
Zur Kontrolle der Programme und der Programminhalte gibt es schließlich den Rundfunkrat, der mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet ist und sich über viele Jahre hinweg bewährt hat. Der Rundfunkrat ist mit Vertretern aus allen Bevölkerungsschichten besetzt, nicht nur mit Damen und Herren aus dem Bayerischen Landtag, sondern auch mit Personen von draußen, die wissen, wovon sie reden. Deshalb wäre der von Ihnen
Wir haben uns deshalb bereits im Vorfeld darauf verständigt, dass wir über alle Fraktionen hinweg Formulierungen suchen, die deutlich machen, dass wir für den Bayerischen Rundfunk ein Gesetz haben wollen, mit dem auch der Rundfunkrat gut leben kann. Herr Sinner hat dabei eine Vorreiterrolle übernommen. Ich will das noch einmal deutlich machen. Es ist nicht streng vorgegeben, dass wir fünf analoge und fünf digitale Kanäle haben, die von vornherein zugeordnet sind. Uns geht es um die Flexibilität. Es geht darum, dass es auch Programme für ältere Leute gibt. Dabei muss man heutzutage nach Seehofer immer wieder nach der Grenze fragen und danach, ob sie weiter oben oder weiter unten angesetzt wird, wo also die älteren Generationen laut Seehofer sind. Die populäre Musik und die Unterhaltung müssen genauso ihren Platz finden wie Musik für das jüngere Publikum. Wir müssen auch sehen, dass man zwischen Digital und Analog auch austauschen kann. Es macht keinen Sinn, wenn die älteren Leute nur im digitalen System arbeiten können, wo doch heutzutage jeder weiß, dass es die junge Generation ist, die am Computer sitzt und dort alles abwickelt.
In diesem Sinne denken wir, alle 10 Punkte sind gut aufgehoben, ob es um bayernweite oder um regionale Themen geht, um Wissenschaft oder Fortschritt. Diese Punkte müssen aber untereinander austauschbar sein, denn wir wissen nicht, wie sich die Medienwelt weiterentwickelt. Gerade im Medium Radio ist Kurzzeitigkeit gegeben, so dass wir selbst kaum mehr nachkommen. Wir stehen deshalb auf dem Standpunkt, dass der Status quo zunächst ausreicht, wir aber in die Programmautonomie des Bayerischen Rundfunks nicht eingreifen dürfen. Dafür gibt es kompetente Leute, die das vorbereiten können und die darauf aufpassen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Rundfunkgesetz und mit dem Mediengesetz, welches Staatsminister Schneider gerade vorgestellt hat, geht eine lange Diskussion zu Ende, die im Jahr 2002 begonnen hat. Frau Kollegin Aures, lange Jahre der Diskussion in Europa gingen voraus, weil im digitalen Europa nicht sauber getrennt wurde zwischen den Printmedien, dem Rundfunk und den Telemedien. Sie haben sich alle auf dem "Marktplatz Internet" getroffen, und die privaten Anbieter haben vermutet - sie
haben das in Brüssel auch vertreten -, dass mit dem Mittel der Gebühren Aktivitäten entfaltet werden, die nicht von einem öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind. In langen Verhandlungen sind wir dann am 24. April 2007 zu einem Ergebnis gekommen, dem sogenannten Beihilfekompromiss, den Sie erwähnt haben und anschließend, in der Fortschreibung, zur Rundfunkmitteilung.
Es geht um Gebühren in der Größenordnung von 8,5 Milliarden Euro. Deshalb muss durch Gesetz und Staatsvertrag eine adäquate öffentlich-rechtliche Beauftragung gegenüberstehen, und diese muss durch denjenigen erfolgen, der auch für die Gebühr verantwortlich ist. Zwar wird die Gebühr durch die KEF - Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - ermittelt, aber der Auftrag muss gegeben sein. Dieser Auftrag wird im Staatsvertrag formuliert, ebenso in den Rundfunkgesetzen der Länder.
Wenn ich den Entwurf der Staatsregierung betrachte, dann ist dieser im Vergleich zu den Vorgaben anderer Länder sehr liberal. Ich empfehle, einen Blick in den Gesetzentwurf über den WDR oder in den Rundfunkstaatsvertrag des SWR zu werfen. Wir haben dennoch darüber diskutiert, ob man die Handhabung nicht doch noch etwas flexibler gestalten kann, ohne den Auftrag des Gesetzgebers zu schwammig zu gestalten.
Wir haben vor, im einem Änderungsantrag 10 Punkte vorzubringen, wobei sich diese Punkte eng an den 10 Schwerpunkten der Staatsregierung orientieren und daran, was derzeit im Bayerischen Rundfunk stattfindet. Der Bayerische Rundfunk diente im Übrigen in Brüssel nie als Negativbeispiel. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich feststellen. Wir wollen nicht, dass bei jeder Programmänderung die Gesetzgebungsmaschinerie angeworfen werden muss. Wir wollen auf der anderen Seite aber auch nicht, dass der Rundfunkrat, dem auch ich angehöre, selbstständig entscheiden kann, dass beispielsweise Klassik nicht mehr ein Programmschwerpunkt ist. In solchen Fragen ist der Gesetzgeber notwendig.
So sieht es die Staatsregierung vor, und so sieht es auch unser Gesetzentwurf vor, der eine praktikablere Vorgehensweise anstrebt. Gleichzeitig schreibt er dem Rundfunkrat eine gewaltige Verantwortung zu. Der Bayerische Rundfunk ist dann beim Drei-Stufen-Test, beim Puplic-Value-Test für den Programmauftrag und seine Durchführung mit verantwortlich. Ich glaube, und das zeigt auch der Konsens, den wir im Vorfeld erreicht haben, dass wir eine vernünftige Lösung finden werden, die in Brüssel besteht und die die Spielfelder zwischen den öffentlich-rechtlichen und den privaten Spielräumen abgrenzt. Eine Lösung, die die öffentlich
FDP-Fraktion und CSU-Fraktion werden noch einen Antrag einbringen, der auch den privaten lokalen Fernsehanbietern in einer degressiven Form eine staatliche Förderung über weitere drei Jahre gewährt. Diese Förderung gibt es bereits. Sie würde Ende des Jahres auslaufen. Diesen Antrag werden wir in den Hochschulausschuss einbringen. Wir wollen damit erreichen, dass diese Anbieter gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, in der die Werbeeinnahmen wegbrechen, weiter bestehen können. Bei den österreichischen Medientagen hat der Chef von RTL erklärt, die Werbeeinnahmen gingen um 20 bis 30 % zurück. Gerade in dieser schwierigen Situation wollen wir den lokalen Fernseh- und Rundfunkanbietern helfen. Wir machen durch die Degression aber auch deutlich: Wir erwarten, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, wie sich bei unserer Anhörung auch gezeigt hat.
Das sind die beiden Punkte, die wir als Änderung zum Entwurf einbringen. Ich bin sehr dankbar, dass wir diesen Entwurf zeitgerecht behandeln. Damit wird eine siebenjährige Phase der Diskussion erfolgreich beendet. Ich danke auch der Staatsregierung dafür, dass für die öffentlich-rechtlichen und für die privaten Anbieter klare Grenzen gezogen und die Spielfelder exakt bezeichnet worden sind.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen. Ich hoffe, dass wir diesen Gesetzentwurf zügig bis zum Jahresende verabschieden.
Vielen Dank, Herr Kollege. Für die Fraktion der Freien Wähler darf ich nun Prof. Dr. Piazolo das Wort geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird ein neues Gesetz eingebracht. Herr Sinner hat schon die lange Geschichte ich möchte nicht sagen "Leidensgeschichte" - dieses Gesetzes geschildert, die sieben Jahre, die es gebraucht hat. Es geht im Wesentlichen um die Anpassung des Bayerischen Rundfunkgesetzes an das, was der Rundfunkstaatsvertrag vorsieht und was insbesondere durch EG-Vorschriften vorgegeben ist. Insofern ist die Notwendigkeit klar, und von unserer Seite bestehen, was die Intention betrifft, auch keine Einwendungen.
Es ist sicherlich nicht leicht, den Mittelweg zwischen Wettbewerbsorientierung und Zukunftsgarantie des öffentlich-rechtlichen Auftrags, der natürlich auch deutlich formuliert ist, zu finden.
Andererseits - auch das ist schon angeklungen - gibt es in den einzelnen Bereichen sicherlich noch Verhandlungsbedarf und Bedarf an Nachjustierung. Einiges ist schon angesprochen worden.
Auch wir sehen nicht, wie im Gesetzentwurf vorgelegt, die Notwendigkeit, dezidiert zu beschreiben, was der Bayerische Rundfunk in seinen Programmen anzubieten hat, und die Zahl der Programme zu begrenzen. Gerade in einem Medium, das sich in einer so schnelllebigen Zeit und im Umbruch befindet, wäre es aus unserer Sicht fatal, solche Festlegungen zu treffen und damit in die Flexibilität des Bayerischen Rundfunks einzugreifen. Wir haben in gewisser Weise auch die Sorge, dass die Kompetenz, die besonders stark im Rundfunkrat vertreten ist, durch zu starke gesetzliche Vorgaben eingeengt wird.
Insofern begrüßen wir natürlich den Ansatz, den Herr Kollege Sinner auch schon dargestellt hat, also die Bereitschaft, hier in die intensive Diskussion einzutreten und auch schon einen Antrag anzudenken. Wir werden in den anstehenden Beratungen sehen müssen, ob das reicht - diesbezüglich haben wir gewisse Bedenken oder ob wir vielleicht in diesem Antrag noch etwas weiter gehen und dem Bayerischen Rundfunk mehr Freiheit geben müssen.
Ausdrücklich begrüßen wir Freien Wähler auch, dass private lokale Rundfunk- und Fernsehanstalten gestärkt und finanziell unterstützt werden. Dazu hat auch die FDP schon Zustimmung signalisiert. Wir Freien Wähler setzen uns dezidiert für eine Vielfalt privater lokaler Rundfunk- und Fernsehanstalten ein und werden insofern auch den Gesetzesprozess intensiv begleiten.
Vielen Dank, Herr Kollege. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf ich nun Herrn Ludwig Hartmann ans Mikrofon bitten. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt nicht die gesamte Vorgeschichte des Gesetzentwurfs nochmals wiederholen. Kollege Sinner hat das ausführlich dargestellt. Uns geht es aber um einen Punkt, der uns schon beim Durchlesen des Entwurfs aufgeschreckt und erstaunt hat. Es kommt uns ein bisschen so vor, als ob die Staatsregierung über das Ziel hinausgeschossen ist und etwas "brüsselhörig" agiert hat.
Indem für die fünf einzelnen Rundfunkprogramme konkrete Schwerpunkte festgeschrieben werden, nehmen wir uns erheblich den Spielraum, im Rundfunkrat zum Beispiel die Schwerpunkte anders zu gewichten. Wir
würden jedes Mal einen Gesetzesänderungsprozess benötigen, um eine Abweichung vornehmen zu können. Das ist für uns eine Beschneidung der Kompetenz des Rundfunkrates. Wir würden sogar noch einen Schritt weitergehen - ich gehe nachher noch kurz auf den interfraktionellen Antrag ein - und erst einmal versuchen, ob wir es dabei belassen könnten, die Anzahl der Sender festzulegen und dann zu schauen, was passiert, ohne vorzeitig sämtliche Themen aufzuzählen.
Ich möchte das ganz kurz begründen. Wir hatten ein überfraktionelles Treffen zu diesem Thema. Wenn man sich den Entwurf zur Änderung anschaut, stellt man fest, dass er im Großen und Ganzen in Ordnung ist und dass man im Rundfunkrat sicherlich mit ihm leben kann. Aber wir listen dort mit Ausnahme des Themenbereichs Sport eigentlich alle Schwerpunkte auf, die man sich irgendwie vorstellen kann. Ich könnte auch darüber schreiben, dass wir faktisch alles machen außer Sport. Alles taucht jetzt auf: Unterhaltung, Information, klassische Musik, Bildung, Wissen, Gesellschaft, Service, Beratung, Ereignisse, Bayern, Regionales, Jugend. Damit ist eigentlich, wenn man ganz ehrlich ist, alles abgedeckt mit Ausnahme eines reinen Sportsenders. Da frage ich mich schon, ob es nicht der ehrlichere, vielleicht auch der mutigere Weg wäre, zu sagen, wir machen diese Festlegung in dieser Form erst einmal nicht, sondern wir legen lediglich die Anzahl der Programme fest.
Der Antragsentwurf, der den Fraktionen schon vorliegt, bietet einen richtigen Ansatz. Er lässt viele Möglichkeiten offen. Positiv ist bei dem Vorschlag von Kollegen Sinner vor allem, dass jetzt eigentlich nur noch festgelegt werden soll, dass jedes Programm wenigstens einen der nachfolgend genannten Schwerpunkte haben muss. Das lässt theoretisch auch die Möglichkeit offen, mit einem Sender zwei oder drei dieser Schwerpunkte abzudecken, und es bietet dem Rundfunkrat die Möglichkeit, auch in Zukunft unsere Programme an die Wünsche der Hörer anzupassen.
Vielen Dank, Herr Kollege. Als letzte Rednerin in dieser Runde darf ich Frau Julika Sandt für die FDP-Fraktion nach vorn bitten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist so schlicht wie wahr: Medien machen Meinung. Daher ist der Umgang mit der sogenannten vierten Gewalt im Staat umso wichtiger für unsere Gesellschaft. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Kultur-, Bildungs
Es gibt den Gesetzentwurf, und Kollege Sinner hat soeben vorgetragen, dass dazu auch ein Änderungsantrag vorliegt, der die Programme etwas liberaler ausgestaltet und der dem Bayerischen Rundfunk mehr Spielräume, mehr Möglichkeiten gibt. Gleichzeitig ist uns aber auch wichtig festzustellen, dass Kultur und Information einen hohen Stellenwert haben, und, Herr Kollege Hartmann, ich denke, Sport ist ein wesentlicher Bestandteil der Information.
Im Gesetzentwurf ist ferner vorgesehen, dass der Bayerische Rundfunk darauf achten soll, mit anderen deutschen Rundfunkanstalten verstärkt zusammenzuarbeiten. Dadurch können und müssen Synergien verstärkt genutzt werden, und es ist auch wichtig, dass mit unseren GEZ-Gebühren wirtschaftlich umgegangen wird.
Ein weiterer Punkt ist, dass es eine Begrenzung der Beteiligung des BR gibt. Jetzt können Sie sagen, der BR würde irgendwie eingeschränkt; aber man muss auch sagen, dass es hier um Meinungsmacht und Medienkonzentration geht. Daher ist es wichtig, dass wir eine Vielfalt an Meinungen haben.
Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Bayerische Mediengesetz an den 12. Rundfunkstaatsvertrag angepasst wird. Das beinhaltet eine Klarstellung dahin gehend, dass neben den traditionellen lokalen Fernsehangeboten lokale Fernsehangebote auch im Internet angeboten werden können. Auch das ist zeitgemäß. Es gewährleistet Vielfalt im Rundfunk und im Fernsehen. Vor allen Dingen wird dadurch für die Anbieter eine rechtliche Grauzone beseitigt. Den Betreibern von Internetfernsehen geben wir hiermit ein Stück Planungssicherheit. In den Regionen in Oberfranken habe ich gesehen, dass es wirklich ganz tolle Modelle mit Schulfernsehen gibt, wodurch auch die Medienkompetenz junger Menschen gestärkt wird. Diesen Bereich zu stärken, ist ein wichtiges Anliegen und auch ein Grund, den Gesetzentwurf zu unterstützen.
Der Kollege Sinner hat des Weiteren einen Änderungsantrag angekündigt, in dem die Finanzierung des Lokalfernsehens in Bayern geregelt werden soll. Zum einen ist uns wichtig, dass wir von der sogenannten Fehlbetragsfinanzierung wegkommen. Diese Fehlbetragsfinanzierung schafft Anreize nach dem Motto - überspitzt gesagt -: Wer schlecht wirtschaftet, wird belohnt. Wir wollen zu einer Festbetragsfinanzierung übergehen, die noch en detail zu regeln ist. Wichtig ist dabei, dass dabei tatsächlich die Meinungsvielfalt gestärkt wird. Da müssen wir uns natürlich auch einmal
Immer mehr Menschen nutzen das Internet nicht nur zum Surfen, sondern auch um sich in Nachrichtensendungen über Neues aus der Region zu informieren. All das sind Gründe, warum es wichtig ist, diese Änderung im Mediengesetz zu unterstützen.
Die Gesetzentwürfe sind insgesamt sinnvoll, und, meine Damen und Herren, die FDP wird sinnvollen Anträgen immer zustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.
Abstimmung über zwei Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage)
Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 4, die auf Antrag der SPD-Fraktion einzeln beraten werden soll. Es handelt sich um den Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion, betreffend Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz, Drucksache 16/1319.