Protokoll der Sitzung vom 18.07.2017

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Über die übrigen Vorgänge auf der Liste lasse ich nun abstimmen. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage)

Wer mit der Übernahme des jeweils maßgeblichen Ausschussvotums entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind in diesem Fall wohl alle. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 4 auf:

Umbesetzungen bei den stellvertretenden Mitgliedern für den Landesgesundheitsrat, die von den Fraktionen der im Landtag vertretenen Parteien nominiert werden

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Landesgesundheitsrat werden von den Fraktionen der im Landtag vertretenen Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis zehn Mitglieder und zehn stellvertretende Mitglieder nominiert. Die CSU-Fraktion hat anstelle von Frau Petra Dettenhöfer, Herrn Steffen Vogel und Herrn Dr. Harald Schwartz nunmehr Herrn Harald Kühn, Frau Tanja Schorer-Dremel und Frau Carolina Trautner als neue stellvertretende Mitglieder des Landesgesundheitsrats nominiert. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Dann können wir Tagesordnungspunkt 6 aufrufen:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kirchensteuergesetzes (Drs. 17/16762) - Zweite Lesung

Im Ältestenrat wurde beschlossen, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/16762 sowie die Beschlussempfehlung und der Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 17/17447 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt

er vor, in § 2 Satz 2 als Datum des abweichenden Inkrafttretens die Wörter "1. Juli 2017" durch die Wörter "1. September 2017" zu ersetzen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/17447.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion; ich unterstelle, dass das alle Abgeordneten der CSU sind.

(Zurufe von der CSU)

Darf ich die CSU-Fraktion um die Abstimmung bitten? – Dann sind das CSU, SPD, FREIE WÄHLER, GRÜNE sowie die fraktionslosen Abgeordneten Stamm und Felbinger. – Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Das sehe ich nicht. – Enthaltungen? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind augenscheinlich alle Abgeordneten. Dann brauche ich nicht nach Gegenstimmen oder Enthaltungen zu fragen; denn es sind wirklich alle. Das Gesetz ist damit angenommen und hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes".

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (Drs. 17/17056) - Zweite Lesung

Im Ältestenrat wurde beschlossen, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/17056 und die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/17740 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt einstimmig Zustimmung. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. September 2017" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 17/17740.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, SPD, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstim

men? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind deutlich sichtbar alle. Also brauche ich weder Gegenstimmen noch Stimmenthaltungen abzufragen. Das Gesetz ist damit so angenommen und hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes".

Meine Damen und Herren, für die restlichen zwölf Minuten bietet sich nichts mehr zur Debatte an. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass die noch offenen Zweiten Lesungen zu den Tageordnungspunkten 2 c und 2 d morgen im Anschluss an die Debatte über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durchgeführt werden.

Damit schließe ich für heute die Sitzung, bedanke mich für die Mitarbeit und wünsche uns sowie unseren Gästen einen schönen Sommerempfang.

(Schluss: 16.18 Uhr)