Die Berichte, die wir im Gremium erhalten, sind aus führlich, und die Fragen werden beantwortet. Dafür bin ich sehr dankbar. Das Gremium selbst wird umfas send informiert. Das haben wir am Dienstag dieser Woche wieder erfahren. An dieser Stelle danke ich
Herr Schindler, es ist richtig, was Sie gesagt haben. Wir müssen nicht nur das Landesamt für Verfas sungsschutz, sondern auch die Staatsregierung kon trollieren, die uns berichtet. Dafür sind wir zuständig. Dafür stellen wir unsere gesamte Arbeitskraft in die sem Gremium zur Verfügung. Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erkläre ich, dass wir uns den Voten unserer Fraktion im federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport und im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlaments fragen anschließen. Wir stimmen diesem Gesetzent wurf zu. Ich bitte die anderen Fraktionen ebenfalls um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Danke schön, Herr Kollege Bauer. – Nächste Rednerin ist Frau Kol legin Schulze. Bitte schön, Frau Schulze.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern wurde die Beweis aufnahme im NSUProzess abgeschlossen. Heute be ginnen die Plädoyers. An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass der NSU zehn Menschen umge bracht hat, fünf davon in Bayern. Leider sind die Si cherheitsbehörden jahrelang im Dunkeln getappt. Sie haben es nicht geschafft, die NeonaziBande zu ent tarnen. Sie musste sich selber enttarnen. Was noch schlimmer ist: Sie haben jahrelang in die falsche Rich tung ermittelt. Sie haben den Angehörigen der Opfer einen Teil der Mitschuld gegeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Skandal. Darüber haben wir schon öfter gesprochen. Deshalb ist es gut, dass es Untersuchungsausschüsse auf Bundesebene und auf der Ebene der Länder gab und gibt. Die Arbeit der Si cherheitsbehörden und der Nachrichtendienste wurde genau geprüft.
Was dort ans Licht gekommen ist und immer noch ans Licht kommt, ist wirklich hanebüchen. Das haben Sie alle mitverfolgt. Es gab einen mangelnden Behör denaustausch, einen fragwürdigen Umgang mit V Personen bis hin zu geschredderten Akten.
Wir haben einen Untersuchungsausschuss in Bayern einberufen. Der Ausschuss hat sich auch mit der Frage beschäftigt, wie die parlamentarische Kontrolle und die Transparenz gestärkt werden können. Es ist sehr schwierig und strukturell kaum möglich, den Ver fassungsschutz so umfassend zu kontrollieren, wie wir das als Parlament machen müssten. Darauf hat Herr Kollege Schindler bereits hingewiesen. Darum
geht es heute in diesem Gesetzentwurf mit einer ein fachen und klaren Forderung. Einmal im Jahr soll eine öffentliche Anhörung der Präsidentin oder des Präsi denten des Landesamtes für Verfassungsschutz durchgeführt werden. Liebe Kolleginnen und Kolle gen, das ist eine gute Sache.
Ich danke der SPD, dass sie bei diesem Thema nicht lockergelassen und den Gesetzentwurf eingebracht hat. Das ist jedoch nicht der revolutionärste Akt. Herr Schindler, Sie wissen das selber, weil wir darüber re gelmäßig reden. Diese Regelung gibt es schon auf Bundesebene. Im November 2016 haben Ihre CSU Kollegen dieser öffentlichen Anhörung zugestimmt, weil – ich zitiere – eine strukturierte Kontrolle eines Bundesamtes für Verfassungsschutz nach wie vor nicht vom Parlament gewährleistet werden kann. Was für den Bund gilt, gilt natürlich auch für das Land. Diese Option gibt es auch in anderen Ländern. Das hat Herr Schindler bereits erwähnt. Wenn wir das in Bayern beschließen würden, wäre das nicht neu. Das würde nur unserem Anspruch der parlamentarischen Kontrolle Genüge tun. Ich finde, wir sollten als Parla ment diesen Schritt heute gehen.
Besonders absurd finde ich, dass im Rahmen der De batte zu diesem Gesetzentwurf ganz oft gesagt wurde: Oh mein Gott, wenn wir das machen, könnten geheime Sachverhalte in die Öffentlichkeit gelangen. – Das hat mich sehr gewundert. Ich vertraue Herrn Körner, dem Präsidenten des Landesamtes für Ver fassungsschutz. Er weiß, was er in einer öffentlichen Anhörung sagen darf und was nicht. Ich finde es selt sam, dass Sie gegenüber dem Präsidenten des Lan desamtes für Verfassungsschutz ein solches Miss trauen hegen. Das ist auch seltsam, weil dieses Thema auf Bundesebene hoch und runter diskutiert wurde. Man kam zu dem Ergebnis, dass eine öffentli che Anhörung etwas anderes ist als eine geheime Sit zung. Keiner möchte diese beiden Sachen miteinan der vermischen. Das wäre ein weiterer Schritt zu mehr parlamentarischer Kontrolle. Weil Sie – damit meine ich die CSU – nicht so flexibel waren, einen Schritt weiterzugehen, kann ich mir die Ablehnung von Ihnen nur damit erklären, dass Sie anscheinend kein Interesse an mehr Transparenz und Kontrolle haben.
Herr Heike, Sie brauchen gar nicht den Kopf zu schüt teln. Vorhin haben Sie in Ihrer Rede gesagt, es wäre kein Erfolg bei der Durchführung öffentlicher Anhörun gen sichtbar. Selbstverständlich ist ein Erfolg sichtbar.
Das Thema kommt in die Öffentlichkeit. Man kann Nachfragen stellen. Sie wissen, dass die Geheim dienste gerade Schwierigkeiten haben. Man könnte sie endlich mal ein wenig ans Licht holen, um öffent lich und gemeinsam zu diskutieren.
Daran haben Sie kein großes Interesse. Das sieht man daran, dass Sie unsere parlamentarischen Kon trollrechte im letzten Jahr noch weiter geschwächt haben. Ich erinnere an die Debatte zum Verfassungs schutzgesetz. Das werde ich nicht vergessen. Wir werden einen weiteren Vorstoß auf den Weg bringen, um die parlamentarischen Rechte der Kontrolle zu stärken. Darum stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Wir bitten Sie, das auch zu tun.
Danke schön, Frau Kollegin Schulze. Bitte kommen Sie noch einmal zurück. In allerletzter Sekunde hat sich Herr Kollege Heike zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Kollegin, dazu muss ich eine Zwischenbemerkung machen. Bitte erklären Sie mir, wie Sie durch eine jährliche öffentliche Veran staltung von einer halben Stunde oder einer Stunde ir gendwelche NSUMorde hätten verhindern können? Sie sagen selber, der Präsident werde schon wissen, was er sagen darf oder nicht. Wozu brauchen wir die Öffentlichkeit, wenn er ohnehin nichts sagen darf?
Ich glaube, Sie haben das Grundprinzip noch nicht nachvollziehen können. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung hat die Präsi dentin oder der Präsident des Landesamtes für Ver fassungsschutz die Option, sich mit den Abgeordne ten in der Öffentlichkeit auszutauschen. Wir können Fragen stellen und über Themen debattieren. Wir können zum Beispiel über den Verfassungsschutzbe richt sprechen. Wir können zeigen, auf welche The men wir Wert legen.
Damit hätten wir einen weiteren Baustein, um unserer Kontrollfunktion nachzukommen. Wir als Parlamenta rierinnen und Parlamentarier sollten das als wichtige Aufgabe sehen. Wir sollten nicht sagen: Na ja, uns reicht das, was wir im Parlamentarischen Kontrollgre mium hören. Sie wissen genau, dass wir darüber nicht
berichten dürfen. Man muss dieses Thema von zwei Seiten betrachten, weil – darin werden Sie mir hoffent lich zustimmen – sich alle Nachrichtendienste in letz ter Zeit nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, so dass es sinnvoll wäre, einmal ein positives Image aufzubauen. Auch das wäre ein weiterer Baustein für mehr parlamentarische Kontrolle und Transparenz. Deswegen sind wir für diesen Gesetzentwurf.
Danke schön, Frau Kollegin Schulze. – Weitere Wortmeldungen lie gen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte Sie um Ruhe. Nehmen Sie bitte auch die Plätze ein, damit wir abstimmen können. – Bitte neh men Sie alle die Plätze ein.
Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPDFraktion auf Drucksache 17/16017 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind das BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordnete Felbinger (fraktionslos) , die Abgeordnete Claudia Stamm (frakti onslos), die FREIEN WÄHLER und die SPDFraktion. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die CSU Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Ge setzentwurf abgelehnt.
Noch offen ist die Abstimmung zu Tagesordnungs punkt 11. Ich komme deshalb zur Abstimmung zu Ta gesordnungspunkt 11; wir führen unter anderem eine namentliche Abstimmung durch. Der Abstimmung lie gen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/16719, der Änderungsantrag auf Drucksache 17/16981 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden und end beratenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/17741 zugrun de.
Vorweg ist über den vom federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ab lehnung empfohlenen Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abzustimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Ände rungsantrag auf Drucksache 17/16981 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPDFraktion, die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die fraktionslosen Abgeordneten Felbinger und Clau
dia Stamm. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSUFraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetz entwurf. Der federführende und endberatende Aus schuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2017" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Druck sache 17/17741. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSUFraktion, die SPD Fraktion, die FREIEN WÄHLER und der fraktionslose Abgeordnete Felbinger. Gegenstimmen bitte ich anzu zeigen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die fraktionslo se Abgeordnete Claudia Stamm und der Abgeordnete Heike. Enthaltungen? – Keine. Dann ist es so be schlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung – –
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Sie wird in namentli cher Form durchgeführt. Die Urnen sind bereitgestellt. Sie haben fünf Minuten Zeit. Die Abstimmung ist eröff net.
Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später be kannt gegeben. Bitte nehmen Sie jetzt wieder die Plätze ein, damit wir fortfahren können.
Bitte nehmen Sie alle wieder die Plätze ein, oder ver lassen Sie den Plenarsaal, wenn Sie sich weiter un terhalten wollen.
Ich habe aber die Kollegen von der SPD gemeint. Bitte nehmen Sie alle die Plätze wieder ein. – Danke.