Wir werden die Bürgerbusse verstärken. Das ist aber nur der eine Teil, wie Eberhard Rotter zu Recht gesagt hat. Wir wollen nicht nur auf Ehrenamtlichkeit setzen, sie aber auch unterstützen, sofern es sie gibt. Ganz wesentlich sind die Smartbusse oder Anrufsammeltaxis, wie man früher gesagt hat, also flexible Instrumente, die wir unterstützen wollen. Auch das geht im Wesentlichen in die ländlichen Regionen und nicht in die Städte. Nicht zuletzt wollen wir natürlich auch den Ankauf von Bussen, und zwar von modernen Bussen, unterstützen. Meine Damen und Herren, das ist auch nicht für die Städte, sondern gerade auch für die ländlichen Regionen gedacht. Wir können in diesem Jahr alle Busse, die beantragt worden sind, also 1.000 Busse, und damit jeden achten Bus, der in Bayern unterwegs ist, auf die modernste Technologie umstellen. Das ist nicht nur wegen der Emissionen gut, sondern das ist auch für die Barrierefreiheit und für die ländlichen Räume gut. Das sind nur ein paar Punkte, die ich ansprechen wollte.
weil das in der Tat ein wesentlicher Punkt ist, und wir werden WLAN ausbauen. Das machen wir in der gesamten Breite. Beim Zug ist auch der Bund unterwegs. Er hat zugesagt, dass beim Zug etwas vorangehen wird, natürlich auch in den ländlichen Räumen. Wir wollen sowohl für den Bestand – das macht das Finanzministerium – als auch bei den Neuausschreibungen die WLAN-Fähigkeit ausschreiben. Und wir haben – das weiß ich noch aus meiner Zeit als Wirtschaftsministerin – ein Programm mit 80 Millionen Euro auf den Weg gebracht, um die weißen Flecken zu tilgen. Ich bedanke mich bei jedem, der sich hinstellt und sagt, dass man einen Mast braucht, und nicht dagegen protestiert, dass irgendwo – auch in Ortschaften – ein Mast aufgestellt wird.
Meine sehr geehrten, lieben Kolleginnen und Kollegen, wir werden trotzdem auch in den Städten etwas machen müssen, und da möchte ich auch etwas zurechtrücken. Der Gratismonat beim ÖPNV für die Münchner, der im nächsten Jahr auch für Augsburg und Nürnberg eingeführt werden soll, soll dazu dienen, dass wir weitere Anreize haben und dass wir in Städten, wo ein Fahrverbot droht, Optionen bieten, damit es eben nicht zu Fahrverboten kommt. Das ist eine entscheidende Frage.
Das ist insbesondere für diejenigen notwendig, die wir davor schützen wollen, dass es zu Fahrverboten kommt. Denn das sind oft gerade diejenigen, die vom Land in eine Stadt fahren müssen, und nicht diejenigen, die in der Stadt wohnen. Auch deshalb ist es wichtig, beim Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung die richtigen Akzente zu setzen, und das geht vom Gratismonat bis zu zusätzlichen U-Bahnen und Straßenbahnen. Diese fahren nun einmal in den Städten, und deshalb werden wir das fein säuberlich auseinanderhalten.
Aber noch einmal, damit das ganz transparent ist: 2,1 Milliarden Euro insgesamt und davon 404 Millionen Euro für den Bereich der Luftreinhaltung. Da kann man nicht sagen, dass in den ländlichen Regionen nichts ankommen würde. Ganz im Gegenteil. Wir werden ein breites Programm vorlegen, und alle Punkte, die ich genannt habe, sind im Wesentlichen für die ländlichen Räume. Genau das war mir persönlich sehr, sehr wichtig.
Einen zweiten Teil will ich noch ansprechen, weil es eben nicht nur um die Frage des ÖPNV und des SPNV geht. Es geht auch um den Güterverkehr. Auch das ist ein Thema, das alle betrifft. Es ist ganz klar: Wir brauchen mehr Güter auf der Schiene, und des
halb investieren wir auch in diesen Bereich. Wir versuchen, Probleme wie beim Brenner-Zulauf und bei der Blockabfertigung in Zukunft zu verhindern, weil wir im Güterverkehr Optionen aufbauen wollen. Die Rollende Landstraße allein wird das Problem nicht lösen, wie die Österreicher meinen. Das ist von der Kapazität und von der Verfügbarkeit her schlicht und ergreifend nicht möglich. Vor allem gibt es nur ein einziges Terminal, nämlich in Regensburg, das dafür überhaupt infrage käme. Ganz ehrlich: Es fahren nicht alle nach Regensburg und nehmen eine zusätzliche Strecke in Kauf, um dort zu verladen. Wir brauchen die Möglichkeit, an jedem Terminal und an jedem Güterverkehrszentrum verladen zu können. Von ihnen haben wir übrigens 20 und künftig 21, das letzte in Hof, das wir erst vor Kurzem auf den Weg gebracht haben. Wir brauchen Technologien, mit denen wir jeden Sattelschlepper auf die Züge setzen können. Deswegen investieren wir in eine neue Technologie mit Platten, mit der der Sattelschlepper komplett auf den Zug gesetzt werden kann, sodass die Zugmaschine nicht mitfahren muss, sondern nur das Gut transportiert wird, was natürlich attraktiver ist. Das unterstützt der Freistaat Bayern mit Fördermitteln, und das werden wir gemeinsam mit den Speditionsunternehmen umsetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben nicht nur Schiene und Güterverkehr. Wir brauchen auch Investitionen in die Straßen im ganzen Land, auch in die Staatsstraßen. Ich kann Ihnen sagen, wir investieren bei den Bundesfernstraßen mit einem Rekordhaushalt. Hier muss ich einmal die Größenordnung nennen. Wir sind im Jahr 2018 mit 1,8 Milliarden Euro sicher dabei, und wahrscheinlich werden wir am Schluss in diesem Jahr mit 1,9 Milliarden Euro herauskommen. Wir haben den Staatshaushalt mit seinem Rekordniveau jetzt durch den 2. Nachtragshaushalt erhöht, nämlich auf 310 Millionen Euro allein für Erhaltung und Ausbau von Staatsstraßen. Das ist ein Allzeithoch. Auch das ist für die ländlichen Regionen wichtig, weil es dort in der Tat Straßen gibt, die unbedingt ausgebaut werden müssen.
Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass im Rahmen des Haushalts nicht nur die Mittel zur Verfügung gestellt worden sind, sondern auch ein ganz wichtiges Zeichen an die Bauämter gegangen ist, nämlich dass wir bei der Personalausstattung eine Trendumkehr haben. Jetzt erhalten wir zusätzlich 280 Stellen für die Bauverwaltung. Auch das ist wichtig; denn sonst würden wir die zusätzlichen Mittel überhaupt nicht verbauen können. Ein herzliches
Nicht zuletzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Radverkehr. Ja, wir machen da einiges. Wir unterstützen auch die Radschnellwege. Wir unterstützen jede Kommune. Sie muss es letztendlich nur planen. Am Geld wird es meines Erachtens nicht scheitern, weil wir von Bayern 30 Millionen Euro und vom Bund 50 Millionen Euro zur Verfügung haben. Aber ich brauche auch die Strecken und eine Planung, damit das vorankommt.
Ich sage Ihnen noch etwas, weil mir das wichtig ist. Wir haben jetzt schon 6.000 Kilometer an Bundesstraßen und an Staatsstraßen, und wir werden von 2015 bis 2019 noch einmal 600 Kilometer Radwege an Bundesstraßen und Staatsstraßen bauen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das ist dann insgesamt eine Strecke, die einem Sechstel des Umfangs der Erde oder der Strecke von Paris nach Moskau und wieder zurück entspricht. Wenn das nicht schon ein Riesenangebot an Radwegen ist, weiß ich auch nicht mehr, wovon wir reden. An die GRÜNEN ganz dezidiert: Ich rechne Ihnen das einmal in eine Fläche um: Es sind 2.000 Hektar Fläche nur für Radwege. Vielleicht denken Sie in der Zukunft bei dem Thema Versiegelung der Flächen auch daran.
Wir werden natürlich weiter an der Verknüpfung arbeiten. Wir wollen mehr Abstellflächen. Wir werden zum Beispiel in Augsburg, was ich einmal herausgreifen möchte, als Modellprojekt eine Unterbringungsmöglichkeit schaffen für Räder, die in der Tat immer teurer werden und die automatisch, hätte ich fast gesagt, in einem Hochregallager sozusagen untergebracht werden sollen. Und wir werden Park-and-ride-Parkplätze und Bike-and-ride-Parkplätze auf den Weg bringen, alles mit dem Riesenprogramm.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bringen einiges auf den Weg, und es ist sehr sinnvoll, dass wir das alles in die künftigen Planungen und im ersten Quartal 2019 in den Gesamtverkehrsplan einbringen. Wenn ich ihn jetzt auf den Weg gebracht hätte, hätte ich all die schönen Maßnahmen gar nicht mehr aufführen können, und das wäre doch echt schade gewesen. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, dieses halbe Jahr noch zu warten. Dann werden wir ihn Ihnen gerne vorlegen.
Danke schön, Frau Staatsministerin. – Kolleginnen und Kollegen, ich gebe bekannt, dass die CSU-Fraktion für ihren Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Da die Frist erst jetzt zu laufen beginnt, können wir die Abstimmung noch nicht durchführen, sondern werden das nach dem nächsten Tagesordnungspunkt tun.
Ich gebe zwischenzeitlich das Ergebnis der vorherigen Abstimmungen bekannt. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Prof. Dr. Piazolo und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Dem Ehrenamt in Bayern eine starke Stimme geben – Sitz im Rundfunk- und Medienrat für die Bürgerallianz Bayern", Drucksache 17/23226: Mit Ja haben 19 und mit Nein 131 gestimmt, und es gab 4 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Schulze, Hartmann, Kamm und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Dank an Seenotretterinnen und Seenotretter", Drucksache 17/23227: Mit Ja haben 72 gestimmt, mit Nein haben 86 gestimmt, Stimmenthaltungen: 3. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Rosenthal, Aures und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Seenotrettung verstärken, Seenotretter unterstützen und auszeichnen!", Drucksache 17/23247: Mit Ja haben 54 gestimmt, mit Nein 91, Stimmenthaltungen: 18. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Die übrigen Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/23229 mit 17/23235 sowie 17/23251 mit 17/23254 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Antrag der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) Kennzeichnungspflicht für bayerische Polizeibeamte (Drs. 17/18990)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) Individuelle Kennzeichnung von Polizisten in geschlossenen Verbänden (Drs. 17/19244)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kennzeichnungspflicht für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Bayern (Drs. 17/19264)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Festlegung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die fraktionslosen Abgeordneten Claudia Stamm, Günther Felbinger und Alexander Muthmann können jeweils bis zu zwei Minuten sprechen. Erste Rednerin ist die Kollegin Claudia Stamm. Bitte schön, Frau Stamm.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem breiten Protest gegen das Polizeiaufgabengesetz haben Sie hoppla hopp eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die Einblick in die Polizeiarbeit nimmt. Das passiert nicht, weil irgendjemand per se der Polizei misstraut, sondern nur deshalb, weil wir alle wissen, dass jeder mal Fehler machen kann und überall etwas schieflaufen kann.
Beim Polizeiaufgabengesetz wollen Sie evaluieren, und hier, bei der Kennzeichnung von Polizisten, liegen alle Fakten auf dem Tisch. Wir haben ein höchstrichterliches Urteil aus Europa. Worum geht es? – In jeder Behörde sitzt mir jemand gegenüber, der sich mit einem Namensschild ausweist. Ich weiß, wer mir dort gegenübersitzt; nur bei der Polizei ist das nicht so. Da läuft etwas schief.
Zusammengefasst: Mit den heute zu beratenden Anträgen werden die Sorgen der Bevölkerung um den Rechtsstaat ernst genommen. Nichts anderes hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit seinem Urteil festgestellt: Es muss sichergestellt sein, dass die Menschen wissen, wer bei der Polizei agiert, wie sonst wo auch. Dies muss auch das Land Bayern sicherstellen. So einfach ist das. Das Urteil schafft keine neue Rechtsgrundlage, aber es kritisiert die absolut mangelhafte Umsetzung gebotener Grundsätze der Polizeiarbeit. Nicht unsere Polizeibeamtinnen und -beamten werden mit diesem Urteil kritisiert, sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann, sondern Sie werden damit kritisiert, weil Sie als politisch Verantwortli
cher nicht in der Lage sind, rechtsstaatlich gebotene Verfahrensregeln umzusetzen. Nehmen Sie das, was Ihnen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt, endlich ernst!
Als neulich der Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hier war, haben Sie ihm eigentlich mitgeteilt, dass Sie auf das oberste europäische Gericht pfeifen? – Das würde mich tatsächlich interessieren.
Ich stimme natürlich allen drei Anträgen zu. Ich würde mich freuen, wenn SPD und GRÜNE dies auch bei meinem Antrag täten. Ich sehe keinen Grund, die Sicherheitswacht von einer Kennzeichnungspflicht auszunehmen, solange es sie gibt. Das hätte absolut keinen Sinn.
Danke schön, Frau Kollegin Stamm. – Nächster Redner ist Prof. Dr. Gantzer. Bitte schön, Herr Gantzer.
Frau Präsidentin, Kollegen und Kolleginnen! Zu dem Thema Kennzeichnungspflicht für bayerische Polizeibeamte zwei Vorbemerkungen:
Erste Vorbemerkung. Das erste Mal, dass ich mit der Polizei intensiv in Berührung kam, war 1962 bei den Schwabinger Krawallen. Viele von Ihnen waren damals noch nicht geboren. Aber das war sozusagen der erste Anlass für die Debatte, ob Polizeibeamte bei großen Einsätzen gekennzeichnet werden sollten. Ich war damals im AStA zweiter Vorsitzender. Als angehender Jurist wurde ich beauftragt, ein Gutachten dazu zu machen. Das Ergebnis war der Vorschlag: Bei Großeinsätzen sollte die Polizei gekennzeichnet sein. So hat es das Studentenparlament dann auch beschlossen.
Zweite Vorbemerkung. Bei den Schwabinger Krawallen 1962 hatten wir alle offene Visiere. Wer wie ein Student ausschaute, musste den Knüppel fürchten. Wir haben uns aber arrangiert. Letztlich haben wir uns auch mit der Polizei arrangiert. Es wurden dann sozusagen Folgemaßnahmen getroffen, dass so etwas nicht mehr vorkommen konnte.
Wir müssen uns jetzt über dieses Thema unterhalten, weil wir die Polizeibeamten heute – das finde ich traurig – in dicke Sicherheitsanzüge stecken müssen, sodass sie nicht mehr identifizierbar sind, wie es früher der Fall gewesen ist. Ich war neulich bei einer Einsatzhundertschaft und habe mir diese Sicherheitsausrüstung einmal anlegen lassen. Etwas mehr als 30 kg an Ausrüstung tragen Polizeibeamte heute im Einsatz mit sich. Jeder von Ihnen sollte sich das einmal umhängen lassen, um zu erfahren, wie sich die Zeiten geändert haben.
Aktueller Auslöser für die Anträge ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 09.11.2017, also ein recht frisches Urteil. Anlass war ein Amateurderby, an dem 1860 München beteiligt war. Zwei Fans wurden beim Polizeieinsatz verletzt. Die dann eingeleiteten Verfahren wurden eingestellt, weil nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, welcher Polizeibeamte tatsächlich Gewalt gegen die Fans ausgeübt hatte. Dies ist von den Fans – ich muss sagen, zu Recht – bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getrieben worden, der am 09.11.2017 ein wichtiges Urteil gefällt hat. Der Gerichtshof hat gesagt, dass Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurde. Der Artikel 3 enthält das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung. Man könne aber, weil die Identität nicht feststellbar war, kein Urteil wegen der Gewaltanwendung sprechen; aber – das ist das Wichtige, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat – ein verfahrensrechtlicher Aspekt ist verletzt worden. Der Artikel 3 der EMRK besagt nämlich auch, dass solche Verstöße aufgeklärt werden müssen. Das heißt mit anderen Worten, der Artikel 3 gibt ein Recht auf effektive und unabhängige Ermittlungen bei Vorwürfen von Polizeigewalt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das in einem entscheidenden Satz niedergelegt: