Mit Blick auf die beiden nachgezogenen Anträge habe ich mir die Zahlen zu den Mitteln, die eingestellt sind, kommen lassen. Allein beim Sozialministerium sind für diesen Personenkreis, um den es geht, jährlich 460 Millionen Euro, im Doppelhaushalt also 920 Millionen Euro, eingestellt. Im Bereich des Kultusministeriums sind es für das Jahr 2015 40 Millionen und für das Jahr 2016 45 Millionen Euro. Dabei geht es um Dinge wie das Personal, Gastschulanträge und all das, von dem man sagt, dass es für die beschulten Flüchtlinge in punkto Versorgung notwendig ist.
Mit Blick auf den Bereich des Sozialministeriums ist das eine Verdoppelung der Ansätze seit dem Jahr 2013.
Um in der Kürze der Zeit zu zeigen, wie sich der Bogen hier spannt, und weil wir natürlich Zustimmung auch von der Opposition dazu erwarten, dass das der richtige Weg ist, möchte ich aus Zeitgründen nur einige Punkte erwähnen:
Erstens. Im frühkindlichen Alter besteht für Kinder von Asylbewerbern, die einer Gemeinschaftsunterkunft zugewiesen wurden, schon heute am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindestageseinrichtung oder Tagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr oder auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr.
Zweitens. Bei den Kindern im Vorschulalter erinnere ich an die Vorkurse zur Sprachförderung, also an
Drittens. Das Thema Übergangsklassen wurde angesprochen. Hier muss man sehen, wovon wir sprechen: Im Schuljahr 2014/15 – und ich habe die aktuellen Zahlen vom Stichtag 3. November – wurden 338 Übergangsklassen an Grund- und Mittelschulen eingerichtet, und das für rund 5.400 junge Flüchtlinge, Asylbewerber und Migranten. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2013/14 waren es 235 Übergangsklassen. Es handelt sich damit um eine Steigerung von rund 40 %.
Viertens. Bei der Sprachförderung im Detail an Grund- und Mittelschulen haben wir Deutsch-Förderkurse ergänzend zum regulären Deutschunterricht im Umfang von bis zu fünf Wochenstunden und dazu die Fortbildung für die entsprechenden Lehrer. Es gibt eine Höchstgrenze von 12 Schülern pro Gruppe.
Fünftens. Ich weiß, auch die Opposition hält etwas auf die berufliche Bildung. Auch hier sind wir gemeinsam auf dem richtigen Weg. Wenn ich den Berufsschulbereich betrachte, finde ich das Sprachlehrprogramm Berufssprache Deutsch und zu den weiterführenden Schulen verschiedene Angebote mit der Sprachbegleitung Deutsch.
Sechstens. Wenn ich von Berufsschulen spreche, ist die duale Bildung im Blick. Wir finden an 180 Standorten in Bayern rund 3.000 berufsschulpflichtige Flüchtlinge und Asylbewerber an Berufsschulen in einem zweijährigen, bundesweit beachteten Programm, in dem qualifizierte Deutschkenntnisse unter dem Stichwort Sprachlehrprogramm "Berufssprache Deutsch" erworben werden können. Zum Siebenten und Letzten: Das alles wird von einem breiten Fortbildungsangebot für alle Lehrerinnen und Lehrer, unter anderem auf der Ebene der Regierungen, unter anderem in Dillingen, beim Pädagogischen Institut München, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, und mit all den Arbeitshilfen, die wir vom ISB haben, abgerundet.
Mit Blick zu Frau Kollegin Wild sage ich noch: Ich habe große Sympathie für alle Punkte, die den Bereich DaZ – Deutsch als Zweitsprache – betreffen. Wenn wir aber DaZ sagen, müssen wir auch DaF – Deutsch als Fremdsprache – in den Blick nehmen und die Vernetzung von beiden. Von unserer Fraktion wird in diesen Tagen sehr aktiv an einem Programm mitgearbeitet, mit dem wir all das unterstützen, was in diese Richtung laufen wird. Dazu werden wir irgendwann klare und deutliche Resultate sehen können.
Insofern kann ich sagen: Bei den Finanzen ist ein Weg bereitet. Wir werden das Thema Asyl weiter beobachten. Im Fall der Fälle muss nachgesteuert wer
den; das muss ich in aller Deutlichkeit sagen. Wir müssen jetzt den Weg aber weitergehen; denn keiner weiß, in welcher Form und Größenordnung sich diese Entwicklung fortsetzen wird.
Als Fazit kann ich sagen: Uns alle, die wir hier im Hohen Haus sitzen, verbindet die grundsätzliche Zielrichtung. Zu den Anträgen müssen wir sagen, dass die Dinge, die wünschenswert sind, nicht unbedingt sofort umsetzbar sind. An manchen Stellen fehlen uns einfach die Lehrer, insbesondere bei der beruflichen Bildung.
Ich behaupte nicht nur, sondern das kann ich auch belegen, dass wir den Blick in andere Länder nicht zu scheuen brauchen. Die Richtung der Anträge stimmt zwar, aber aus den genannten Gründen müssen wir sie ablehnen. Gemeinsam werden wir für dieses Land, für den Freistaat Bayern, mit der Regierungsfraktion sicherlich einen klaren und guten Weg vorzeichnen und gehen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Einen kleinen Moment, Herr Professor Dr. Waschler. Vielen Dank für den Redebeitrag. – Wir haben eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Kamm.
Herr Kollege, Sie haben jetzt sehr schön vorgetragen, was das Bildungsministerium zusammengetragen hat. Mich interessiert aber konkret: Wird es dazu kommen, dass man zusätzliche Übergangsklassen bedarfsgerecht an den Schulen bilden kann, und, wenn ja, mit welchem Personal? Können Sie sich beispielsweise vorstellen, dass man zum Halbjahr zusätzliche Pädagogen einstellt? Oder muss das weiterhin alles die Krankheitsreserve machen? – Wir haben die Situation, dass viele Schülerinnen und Schüler während des Jahres kommen, nicht nur Flüchtlinge, auch EU-Ausländer. Es wäre wichtig, ihnen einen guten Start zu ermöglichen und während des Jahres bedarfsgerecht nachzusteuern, anstatt bloß auf den Stichtag abzuheben. – Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Die Pädagogen in den Übergangsklassen brauchen eine gewisse zusätzliche personelle Unterstützung, also beispielsweise vier Stunden in der Woche eine zweite Lehrkraft. Ist das vorstellbar?
Frau Kollegin, ich bedanke mich zum Ersten ganz herzlich für das Lob. Zum Zweiten eine kleine Korrektur: Ich habe zu beiden Haushalten berichtet, also Kultusministerium bzw. Bildungsministerium und natürlich Sozialministerium. Das ist ein großes Ganzes, das wir betrachten
müssen. Bei all den Punkten, die Sie erwähnt haben, gilt das Gleiche wie bei den Finanzen: Wir müssen die aktuelle Situation intensiv beobachten; wo notwendig, werden wir prüfen, ob eine Nachsteuerung personell und sächlich realisierbar und sinnvoll ist. Das ist eine Daueraufgabe.
Danke schön, Herr Kollege Professor Dr. Waschler. – Bevor ich Herrn Staatssekretär Eisenreich das Wort erteile, darf ich auf der Tribüne Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichtes a. D. Werndl und Herrn Vizepräsidenten a. D. Adler begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen hier im Hohen Haus!
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Dringlichkeitsanträge greifen ein sehr, sehr wichtiges Thema auf, das uns einerseits vor große Herausforderungen stellt, das auf der anderen Seite aber auch große Chancen bietet. Zur Asyl- und Flüchtlingspolitik könnte man vieles sagen; ich möchte mich jetzt auf die im Antrag aufgegriffenen Aspekte beschränken, also auf die Bildung.
Staatsministerin Emilia Müller hat mir gerade gesagt, dass aktuell rund 50.000 Asylbewerber und Flüchtlinge in festen Unterkünften in Bayern untergebracht sind, darunter viele Familien und Kinder. Das Kultusministerium kümmert sich sehr um die Bildung dieser Kinder und nimmt diese Aufgabe sehr ernst. Wir packen hier wirklich kräftig an. Kollege Professor Dr. Waschler hat schon eine ganze Reihe von Maßnahmen dargestellt, sodass ich auf diese Punkte nur noch kurz eingehen werde.
Wir haben im Ministerium eine Stabsstelle für Asyl und Flüchtlinge eingerichtet – der Leiter der Stabsstelle, Herr Dr. Geiger, ist heute da –, damit wir das Thema im Ministerium auch organisatorisch noch besser begleiten können.
Daneben haben wir ein Gesamtkonzept zur Beschulung schulpflichtiger Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder. Schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen in München und Zirndorf bieten wir Deutschkurse an. Für Kinder im Kindergarten besteht die Möglichkeit, Vorkurse zu besuchen. An den Grund- und Mittelschulen bilden wir Übergangsklassen. Ich möchte hier besonders erwähnen, dass es bislang gelungen ist, alle vollzeitschulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aufzunehmen. Wir haben in den letzten Jahren die Übergangsklassen ganz massiv ausgeweitet; aktuell sind es 338. – Frau Kollegin Kamm, wir schaffen die
Übergangsklassen nicht vorsorglich, sondern bedarfsgerecht. Deswegen sind diese Zahlen immer im Fluss. Wir haben in den letzten Jahren und Monaten immer wieder Übergangsklassen eingerichtet. Die meisten Übergangsklassen starten zu Beginn des Schuljahres mit einer verringerten Zahl an Schülerinnen und Schülern, sodass im Laufe des Schuljahres – Sie haben völlig recht, die kommen nicht zu einem bestimmten Stichtag – weiter aufgenommen werden kann. Wenn die Kapazitäten nicht ausreichen, werden zusätzliche Übergangsklassen gebildet. Das ist zumindest bislang immer gelungen. Im Anschluss an die Übergangsklassen findet die Integration in den Regelklassen der Schulen mit weiteren Sprachförderangeboten statt.
Für die berufsschulpflichtigen Kinder haben wir ein bundesweit beachtetes zweijähriges Modell. Im ersten Jahr erfolgt, soweit notwendig, die Alphabetisierung bzw. der Spracherwerb, im zweiten Jahr geht es um die Berufsvorbereitung. Das Modell ist in Nürnberg und in München an einer privaten Einrichtung, der SchlaU-Schule, erarbeitet worden. Auf den Erfahrungen der beiden Standorte haben wir aufgesetzt, haben daraus ein Konzept entwickelt, für das wir bundesweit gelobt werden. Wir haben dieses Modell in den letzten Jahren ganz massiv ausgeweitet; ich habe mir zwei Zahlen mitgenommen: 2010/11 hatten wir sechs Klassen,
2014/15, Stand Oktober, haben wir 188 Klassen mit über 3.000 Schülerinnen und Schülern. Wir bemühen uns auch in dem Bereich, die Klassen weiter auszubauen.
Vorhin wurde in der Diskussion ein wichtiges Thema angesprochen: die Ausbildung und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Wir haben in der Ausbildung die Themen DaZ/DaF – Deutsch als Zweitsprache/ Deutsch als Fremdsprache –, vor allem das Thema DaZ ist hier wichtig. Aber auch für die, die schon im Schuldienst sind, haben wir ein vielfältiges Angebot, zum Beispiel zur Sensibilisierung und zum Umgang mit Flüchtlingen, zur Unterstützung beim Spracherwerb und zu interkulturellen Kompetenzen. Wir kooperieren da mit der Hochschule. Auch der Bund hat bundesweit ein entsprechendes Programm aufgelegt. Hier passiert also viel, weil wir in bestimmten Bereichen – man muss es sagen – schon langsam einen Mangel an entsprechend qualifizierten Lehrkräften bekommen, momentan besonders an den Berufsschulen.
strengungen, den Großteil davon natürlich im Sozialministerium, um diesen wichtigen Bereich zu finanzieren: 900 Millionen sind bisher geplant. Das wird nicht reichen. Wir werden zusätzliche Mittel in dreistelliger Millionenhöhe brauchen. Wir sind da gerade in den Verhandlungen. Aber wir brauchen dabei auch den Bund. Es handelt sich um Aufgaben, die allmählich eine Unterstützung durch den Bund benötigen. Deswegen hat der Ministerpräsident dieses Thema an die Bundesregierung adressiert. Die entsprechenden Verhandlungen sind im Gange.
Abschließend bedanke ich mich bei den Lehrerinnen und Lehrern und den Betreuerinnen und Betreuern, bei allen, die sich ehrenamtlich engagieren, und zwar in den Bereichen der Verbände, der Kirchen und der Hilfsorganisationen, für den wirklich großartigen Einsatz und die große Hilfsbereitschaft.
Was wir neben dem Bereich der Finanzen noch machen müssen, ist die Vernetzung der unterschiedlichen Beteiligten, die auf diesem Gebiet arbeiten, mit der Asylsozialarbeit sowie mit den Koordinierungsstellen. Zu nennen sind auch die Landratsämter und die staatlichen Einrichtungen. An deren Vernetzung arbeiten wir noch.
Wir haben uns darauf einzustellen, dass wir an dem Thema noch lange arbeiten müssen. Es bedarf noch großer Kraftanstrengungen. Aber es ist eine große Aufgabe und eine große Herausforderung und für unser Land eine große Chance.
Deswegen noch einmal herzlichen Dank an alle, die mithelfen, diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Sinne der Kinder und Schüler zu bewältigen!
Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/4174 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/4187 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, den FREIEN WÄHLERN und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER Drucksache 17/4188 mit der Ergänzung nach den Worten "finanzielles Notprogramm" durch die Worte "des Freistaats Bayern" seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir kommen zurück zu Nummer 1 der eingereichten Dringlichkeitsanträge. Da haben wir namentliche Abstimmungen. Auch hier werden beide Anträge wieder getrennt.
Ich beginne mit dem Dringlichkeitsantrag der CSUFraktion auf Drucksache 17/4173 betreffend "Bildungshoheit der Länder verteidigen – keine bundesrechtlichen Vorgaben für die Kinderbetreuung". Ich eröffne die namentliche Abstimmung. Es stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Ich schließe die namentliche Abstimmung. Wir kommen zur zweiten namentlichen Abstimmung. Es geht um den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/4186 betreffend "Chancengleichheit für die Kleinsten – Konstruktive Beteiligung Bayerns an der Diskussion über bundesweite Minimalstandards in Kinderbildung und -betreuung". Ich eröffne die Abstimmung.