Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Ganserer und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Sofortiger Ausstieg aus dem Projekt 2. S-Bahn-Tunnel München, Alternativen sofort angehen!" auf der Drucksache 17/7379 bekannt. Mit Ja haben 12, mit Nein 116 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Der Tagesordnungspunkt 7, Dringlichkeitsanträge, ist damit erledigt. Ich fahre fort in der Tagesordnung.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Katharina Schulze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Opfer von Diskriminierung und rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt unterstützen I - Einrichtung einer Bayerischen Antidiskriminierungsstelle (Drs. 17/5815)
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Katharina Schulze u. a. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Opfer von Diskriminierung und rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt unterstützen II - Einrichtung einer Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt (Drs. 17/5816)
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Katharina Schulze u. a. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Opfer von Diskriminierung und rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt unterstützen III - Beitritt Bayerns zur "Koalition gegen Diskriminierung" (Drs. 17/5817)
Normalerweise haben wir zu dieser Stunde keine oder nur sehr wenige Gäste im Plenarsaal. Heute Abend haben wir jedoch Gäste. Ich sehe Vertreterinnen und Vertreter des Netzwerks Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern, unter Ihnen Herr Hamado Dipama. Ich begrüße Sie sehr herzlich. Schön, dass Sie Interesse an dieser späten Debatte im Landtag haben.
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 36 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Unsere erste Rednerin ist Frau Katharina Schulze. Bitte schön, Frau Schulze.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen mehr Engagement gegen Rechts. Das Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus muss optimiert werden. Gleichzeitig ist der hauptsächlich sicherheitspolitische An
satz der CSU-Staatsregierung gegen Rechts und Rassismus nicht ausreichend; vielmehr braucht es eine Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowie einen gesellschaftspolitischen Diskurs über die menschenverachtenden Ansichten. Innerhalb der Politik und der Verwaltung muss das Thema "Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit" als Querschnittsaufgabe angesiedelt und gedacht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Forderungen und Kritikpunkte bringen nicht nur das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und viele zivilgesellschaftliche Organisationen immer wieder vor; vielmehr haben acht Oberbürgermeister und Bürgermeister von der SPD und der CSU in einer gemeinsamen Stellungnahme sie formuliert und unterzeichnet.
- Acht Oberbürgermeister und Bürgermeister. Namentlich sind das Dieter Reiter für München, Dr. Ulrich Maly für die Stadt Nürnberg, Dr. Thomas Jung aus Fürth, Dr. Florian Janik aus Erlangen, Andreas Starke, Bamberg, Dr. Harald Fichtner aus Hof, Joachim Wolbergs, Regensburg, und Karl-Willi Beck aus Wunsiedel.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, Sie sehen also, dass Sie mit Ihrem rein sicherheitspolitischen Ansatz zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus sehr isoliert dastehen. Ich bedaure das. Das ist peinlich. Das zeugt ehrlich gesagt nicht von Lernfähigkeit; denn immerhin hatten wir diese Art von Debatten schon mehrfach und immer wieder.
Sie haben aber natürlich immer noch eine Chance zur Kurskorrektur. Deswegen stelle ich Ihnen kurz unser Antragspaket vor und bitte Sie um Zustimmung zu diesen drei Anträgen. Zunächst fordern die GRÜNEN die Einrichtung einer Bayerischen Antidiskriminierungsstelle. Eigentlich ist es traurig, dass man diese Forderung im Jahr 2015 immer noch aufstellen muss; denn ja, es ist so, in Bayern gibt es das immer noch nicht. Auf der Bundesebene gibt es seit dem Jahr 2006 eine Antidiskriminierungsstelle. In sehr vielen Bundesländern, zuletzt in Hessen, wurde ebenfalls eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet. Auch die Kommunen ziehen nach und richten Antidiskriminierungsstellen ein.
Eine Antidiskriminierungsstelle ist deshalb so wichtig, weil Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, sei es aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder
aufgrund einer Behinderung, Hilfe und Unterstützung brauchen. Sie können sich nicht immer an die Antidiskriminierungsstellen in den großen Städten wenden, zum Beispiel, wenn sie auf dem flachen Land wohnen. Deshalb ist es mehr als notwendig und wichtig, dass es endlich eine Bayerische Antidiskriminierungsstelle gibt.
Unzählige Studien zeigen, dass Menschen, die subjektiv von einer Diskriminierung betroffen sind, gar nicht wissen, wohin sie sich wenden können, oder dass sie nicht wissen, dass das Unrecht, das ihnen geschieht, eigentlich gar nicht hinnehmbar ist und dass es Stellen gibt, wo sie sich Hilfe holen können. Darum wäre es wichtig, dass der Freistaat Bayern diese Hilfe direkt und konkret anbietet. Diese Forderung erheben nicht nur die GRÜNEN, sondern auch das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V. Deren Mitglieder verfolgen heute die Plenardebatte und fordern dies seit Langem. Es wäre an der Zeit, dass Bayern diesen Schritt endlich geht.
Der zweite Punkt unseres Antragspakets betrifft die Einrichtung einer Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Ich möchte aus den Schlussfolgerungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags zitieren: "In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die professionelle Unterstützung von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt – wie sie durch die Opferberatungsstellen in freier Trägerschaft geleistet wird – unverzichtbar ist." Das steht in den fraktionsübergreifenden Schlussfolgerungen. Trotzdem ist diesbezüglich auf bayerischer Ebene nichts passiert. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern haben wir bis heute keine ausreichend aus Landesmitteln finanzierten, professionalisierten, zivilgesellschaftlichen Opferberatungsprojekte. Wahrscheinlich wissen Sie auch alle, dass die Landeshauptstadt München erst vor Kurzem eine Opferberatungsstelle final vom Stadtrat auf dem Weg gebracht hat. Wir haben das gleiche Problem wie bei der Antidiskriminierungsstelle. Menschen werden nicht nur in den großen Städten Opfer von rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt, sondern auch im gesamten Flächenland Bayern.
Die offiziellen Zahlen, die das Innenministerium herausgibt und die ich neulich im Rahmen einer Anfrage angefordert habe, zeigen, dass die Zahl polizeilich registrierter Opfer von rechtsextremer, rassistischer und rechtsextremer Gewalt seit Jahren steigt. Im Jahr 2013 gab es insgesamt 104. Wir wissen aber
auch, dass die Dunkelziffer bei Menschen, die Opfer rassistischer Gewalt geworden sind und die Taten nicht zur Anzeige bringen, besonders hoch ist. Das hat verschiedene Gründe. Sie haben Angst vor Racheakten. Sie wissen gar nicht, dass sie einen rechtlichen Beistand erhalten. Sie haben die Erfahrung gemacht, dass die juristische Nachverfolgung im Sande verläuft. Gleichzeitig wissen wir schon länger, dass rechtsextreme Gruppierungen immer mehr über Hassmails und im Internet versuchen, Menschen zu diskriminieren und rassistisch zu beleidigen. Damit werden sie Opfer rechtsextremer Gewalt. Diesen Menschen müssen wir helfen. Darum ist es wahnsinnig wichtig, dass wir eine Beratungsstelle für Opfer von rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt einrichten, die von der Zivilgesellschaft geführt und vom Land Bayern finanziert wird.
Mit unserem dritten Antrag im Antragspaket fordern wir, dass Bayern der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierten "Koalition gegen Diskriminierung" beitritt. Bei diesem Antrag habe ich mich gefragt, welche Verrenkungen seitens der CSU gemacht werden, um diesem Antrag nicht zuzustimmen. Aber selbst das war möglich. Bereits elf Bundesländer sind dieser Koalition gegen Diskriminierung beigetreten. Als teilnehmender Partner verpflichtet man sich, dem Diskriminierungsschutz größte Aufmerksamkeit zu widmen und dies als politische Aufgabe zu verankern. Das haben elf Bundesländer bereits umgesetzt – Bayern schon wieder nicht. Da Bayern immer so gerne in der Pole-Position ist, wäre es das Geringste, dieser Koalition gegen Diskriminierung beizutreten, um damit ein klares Zeichen für die bayerische Bevölkerung zu setzen: Wir stehen auf gegen Diskriminierung. Wir stehen auf für ein buntes Bayern. Wir passen auf die Bürgerinnen und Bürger auf. Wir wollen dieses Thema politisch stärker verankern.
Im Rahmen der Beratungen im Ausschuss habe ich keine schlüssigen Argumente von der CSU-Fraktion gehört, diese drei Anträge abzulehnen. Aus unserer Sicht spricht überhaupt nichts dagegen, eine Antidiskriminierungsstelle und eine Opferberatungsstelle einzurichten sowie der Koalition gegen Diskriminierung beizutreten. Darum bitte ich um Zustimmung zu unserem Antragspaket.
Frau Kollegin Schulze, mit Interesse habe ich Ihre drei Anträge gelesen und Ihre Argumente gehört. Sie wissen genau, was jetzt kommt. In Ihren Anträgen lese ich etwas von Opfern von rechtsextremer Gewalt, die man durch eine Beratungsstelle unterstützen sollte. Ich lese etwas über die Koalition gegen Diskriminierung. Meine Frage lautet: Wie halten Sie es mit der linksextremen Gewalt? Wird diese auch berücksichtigt? – Dazu habe ich von Ihnen kein Wort gehört.
Lieber Herr Heike, vielen Dank für diesen interessanten Beitrag. Das habe ich von Ihnen noch nie gehört. Ich antworte wie immer: Wenn Sie sich die Zahlen aus dem Innenministerium ansehen, sehen Sie eindeutig, dass die Gewalt von rechts in Bayern massiv zunimmt. Nicht nur rechtsterroristische Bestrebungen und rechtsextremistische Gewalt, sondern auch die rassistischen Kampagnen gegen Flüchtlingsunterkünfte und Menschen, die eine andere Hautfarbe haben oder einer anderen Religion angehören, nehmen zu. Wenn wir und Sie als verantwortungsvoller Politiker das als Problem erkennen, kann man solche Anträge nicht ablehnen. Das zeigt, dass man dieses Problem nicht ernst nimmt.
Deswegen finde ich es sehr traurig, dass Sie immer mit diesem Ablenkungsmanöver um die Ecke kommen, anstatt sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Setzen Sie ein klares Bekenntnis gegen Diskriminierung.
Vielen Dank, Frau Schulze. – Unser nächster Redner ist Herr Kollege Westphal. Bitte schön, Herr Westphal.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu den derzeit aufgerufenen Anträgen Stellung nehme, möchte ich einige Punkte zum Beginn meiner Ausführungen herausstellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Bayern hat in der Vergangenheit keinerlei Toleranz gegenüber Antisemitismus, gegenüber Fremdenfeindlichkeit, gegenüber Extremismus und Diskriminierung jeglicher Art zugelassen. Das wird Bayern in Zukunft auch nicht tun. Wir sind ein weltoffenes Land. Etwa 10 % der Menschen, die bei uns in Bayern leben, sind Ausländer. Etwa 20 % der Menschen weisen einen Migrationshintergrund auf. Dass Menschen unterschiedlicher Herkunft und unter
schiedlichen Glaubens hier friedlich leben können, ist Teil unseres Selbstverständnisses, unseres christlichen Wertefundaments und unserer Tradition. Das schlägt sich auch in unserer Bayerischen Verfassung und unserem Grundgesetz nieder.
Die Offenheit gegenüber Mitmenschen ist auch Teil des bayerischen Lebensstils. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der sogenannten Mitte-Studie 2014. Das spreche ich an, weil die Studie in einer Begründung eines Antrags aus dem Antragspaket genannt wird. Sie ist kein Nachweis für ausgeprägte rechtsextreme oder fremdenfeindliche Einstellungen in Bayern. Bereits die FU Berlin hat auf die fehlende Repräsentativität in der Vergangenheit hingewiesen. Sie hat die fehlende Vergleichbarkeit der Länderergebnisse gerügt. Die Auswahl der befragten Personen erscheint fraglich. Aus meiner Sicht ist die Tatsache wichtig und hervorzuheben, dass auch diese Studie zum Ergebnis kommt, dass in Bayern eine große Zustimmung zur Demokratie besteht. Deswegen kann man den Vorwurf, dass in der Mitte der bayerischen Gesellschaft in weiten Teilen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus verankert sind, nicht erheben.
Ich komme zu den Anträgen im Einzelnen. Mit dem Antrag 17/5815 wird die Einrichtung und Finanzierung einer Bayerischen Antidiskriminierungsstelle gefordert. Im Plenum werden wir diesen Antrag ablehnen. Gerade ist schon ausgeführt worden, dass es auf Bundesebene eine Antidiskriminierungsstelle gibt, an die sich jeder wegen einer Benachteiligung oder vermeintlichen Benachteiligung im Sinne von § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wenden kann. Dabei handelt es sich um eine Benachteiligung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Welche Aufgaben übernimmt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes? – Sie hilft bei der Durchsetzung von Rechten. Sie informiert über Ansprüche. Sie vermittelt Beratung, macht Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen durch und dokumentiert Benachteiligung. Wenn man auf der Grundlage des Antrags der GRÜNEN die Aufgaben einer Bayerischen Antidiskriminierungsstelle mit den Aufgaben der Bundesstelle vergleicht, sieht man eindeutig, dass die Aufgabenbereiche deckungsgleich sind. Eine derartige Doppelstruktur ist weder notwendig noch erforderlich. Die Bundesantidiskriminierungsstelle bezieht bereits nichtstaatliche Stellen und Einrichtungen auf allen staatlichen Ebenen in ihre Arbeit ein – die europäische Ebene, die Bundesebene, die Landesebene
bis hin zur kommunalen Ebene. Mit der Einrichtung einer Bayerischen Antidiskriminierungsstelle entstünde eine Doppelstruktur. Darüber hinaus verstehe ich die Verhinderung und Abwehr von Diskriminierung als Aufgabe aller staatlichen Einrichtungen und Behörden, als übergreifende Querschnittsaufgabe, die von allen und nicht nur von einer einzelnen Stelle erledigt werden muss. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.
Der zweite Antrag beschäftigt sich mit der Einrichtung und Finanzierung einer Beratungsstelle für Opfer von rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Auch dieser Antrag ist abzulehnen, weil auch damit unnötige Doppelstrukturen geschaffen würden. Zahlreiche Stellen sind bereits vorhanden, die auch professionell helfen. Ich darf sie im Überblick aufzählen: Da ist die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus. Die Aufgaben dieser Stelle: Sie unterstützt und fördert alle Ansätze zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, ist Ansprechpartner, vernetzt verschiedene Einrichtungen und Institutionen miteinander und sorgt für Informationsaustausch. Sie kooperiert auch eng mit der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus. Alle Anfragen wegen Eltern- und Opferberatung werden an die LKS, die Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus, abgegeben, wo dann weitergeholfen wird und wo diese Anfragen bearbeitet werden.
Bei der LKS ist auch die Beratungsstelle B.U.D. - Beratung, Unterstützung und Dokumentation für Opfer rechtsextremer Gewalt - angesiedelt. Diese Stelle berät und begleitet vor Ort. Sie ist auch in der Fläche draußen präsent. Es ist nicht richtig, dass diese Stelle und auch die LKS unterfinanziert sind. Sie erhalten neben den Mitteln aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" in Höhe von 400.000 Euro eine Kofinanzierung durch das Land in Höhe von weiteren 80.000 Euro.
Ebenfalls bei der LKS sind die regionalen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus angesiedelt. Auch das sind dezentrale regionale Anlaufstellen, die vor Ort unterstützen. Betreuung durch geschulte Mitarbeiter gibt es darüber hinaus auch bei den Opferstellen des Weißen Rings, der mit seinen Außenstellen in beinahe jedem Landkreis vertreten ist. Wir haben damit genau das, was vorhin gefordert wurde, ein niederschwelliges Angebot vor Ort, erste Anlaufstellen, die Menschen helfen können. Darüber hinaus haben wir die Stiftung Opferhilfe Bayern, die weiterhilft. Wir haben die Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales, die für den Vollzug des Opferentschädigungsgesetzes zuständig sind. Auch dort wird beraten und informiert. Darüber hinaus wird 2015 die Opferberatung dahin gehend ausgebaut, dass ein