Protokoll der Sitzung vom 25.01.2022

Der VGH und das Präsidium sind eingebunden worden. Der Plan ist so zurechtgestutzt worden, dass er gut wird. Der VGH wird nicht mehr komplett verlagert, sondern es sind nur noch zwei Senate. Am Ende ist das ein guter Entwurf geworden. Wir GRÜNEN werden ihn in den Ausschüssen wohlwollend prüfen. Ich plädiere aber mit Nachdruck dafür, dass wir in Zukunft eine Staatsregierung haben, die wieder zu einem angemessenen und respektvollen Umgang mit den Gerichten zurückkehrt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Petra Guttenberger für die CSU-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht als das Gscheithaferl vom Dienst dastehen, aber hier geht es nicht um eine Verordnung, die eine Staatsregierung erlässt. Nein, hier reden wir über ein Gesetz. Ein Gesetz wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Gesetzgeber sind wir. Ich wüsste also nicht, was daran respektlos sein soll, wenn sich der Gesetzgeber mit einer Standortverlagerung beschäftigt. Das ist unser Job.

(Beifall bei der CSU)

Sie mögen das als trocken oder langweilig empfinden, aber ich spreche von einem interessanten Narrativ. Für Ihre Unterstellungen sehe ich keinerlei, wirklich keinerlei Anhaltspunkte. Deshalb möchte ich auf das zurückkommen, was Sie "trocken" nennen, den Gesetzentwurf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die erste Stufe der Behördenverlagerungen war ein voller Erfolg. Dieses Konzept setzen wir nun mit einer zweiten Stufe bis 2030 zielstrebig fort. Das heißt, mehr als 2.600 Arbeitsplätze und 400 Studienplätze werden im Rahmen der zweiten Stufe aus dem Großraum München in ländliche Regionen in ganz Bayern verlagert. Noch einmal zum Thema Ansbach: Ansbach ist eine wunderschöne Stadt mit einer tollen Geschichte, aber sie ist keine Großstadt oder Metropole, sondern sie hat 42.000 Einwohner. So viel zur Versachlichung.

Diese Verlagerung ist aus unserer Sicht nicht nur eine Stärkung des ländlichen Raumes, sondern ein weiterer Beitrag für gute Lebensverhältnisse in ganz Bayern. Ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik sind eben auch Behördenverlagerungen. Damit setzen wir den Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung um, in ganz Bayern gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu fördern und zu sichern. Ein Baustein dieser zweiten Stufe stellt auch die Verlagerung weiterer Senate des Verwaltungsgerichtshofs von München nach Ansbach dar. Innerhalb der Regierungskoalition haben wir uns darauf geeinigt, dass der Sitz des VGH Bayern und der Landesanwaltschaft Bayern weiterhin München bleibt, jedoch weitere Senate nach Ansbach verlegt werden. Ich wüsste nicht, was daran respektlos ist.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden in einem ersten Schritt nun mindestens zwei weitere Senate nach Ansbach verlagert. Damit einher geht natürlich auch eine personelle Verstärkung der Vertretung der Landesanwaltschaft Bayern am Ort Ansbach. Wir sind der festen Überzeugung, dass dies einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Region Westmittelfranken leistet. Zeitgleich wird das auch den Großraum München entlasten. Ich möchte nur an den angespannten Wohnungsmarkt und vieles mehr erinnern. Insgesamt wird damit die Zahl der Beschäftigten am Dienstsitz des VGH in Ansbach auf zunächst rund 50 erhöht. Eine beachtliche Zahl.

Uns, der CSU-Fraktion, ist dabei besonders wichtig, dies alles sozialverträglich zu gestalten. Daher wird es keine Zwangsversetzungen an die Außenstelle geben, sondern es wird sozialverträglich verlagert. In einem zweiten Schritt sollen dann weitere Senate folgen, sobald passende Räumlichkeiten in Ansbach zur Verfügung stehen. Ich sage Ihnen auch – so parteiisch bin ich als Mittelfränkin –: Ich begrüße diesen Gesetzentwurf ganz außerordentlich. Ich freue mich, dass hier im Rahmen der Strukturverlagerung ein wirklich positives Zeichen in Westmittelfranken gesetzt wird. Ich werbe schon jetzt für eine breite Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Hierzu erteile ich Herrn Abgeordneten Martin Stümpfig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Grüß Gott, Frau Guttenberger! Ich wollte Sie fragen, ob Sie das für meinen Landkreis Ansbach und für die Stadt Ansbach als normales Vorgehen erachten. Wir hatten bei uns im Landkreis und in der Stadt eine ewig lange Debatte, nachdem es hieß, der VGH werde komplett nach Ansbach verlagert. Was bedeutet das? – Ein Neubau ist notwendig. Es gab umfassende Pläne usw. Nach einem langen Hin und Her hieß es aber dann auf einmal: Nein, ein Neubau ist überhaupt nicht mehr notwendig. Jetzt kommen zwei Senate nach Ansbach, und die passen auch in das alte Gebäude hinein. Ist das ein Umgang mit Kommunen? Macht man so etwas? Gibt man einfach einen Schnellschuss ab, aus ganz anderen taktischen Gründen, wie mein Kollege schon ausgeführt hat? Wie auch immer, geht man so mit Kommunen um? – Ich finde es wirklich unmöglich, was hier passiert ist. Dieses Vorgehen ist für den Landkreis und die Stadt Ansbach wirklich mehr als problematisch.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehr geehrter Herr Kollege Stümpfig, ich bin eigentlich selten sprachlos, aber da bin ich wirklich fast sprachlos. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich Ansbach dagegen wehrt. Ich habe viele positive Rückmeldungen von Menschen bekommen, die sich darüber freuen, dass dort jetzt 50 sichere und feste Arbeitsplätze entstehen. Ich verstehe nicht, warum das eine Zumutung für diese Kommune sein soll.

Ich komme aus einer Kommune, die glücklicherweise eine Landesbehörde bekommen hat. Wir haben uns darüber sehr gefreut, auch wenn zunächst einmal Schwierigkeiten auf dem Immobilienmarkt eingetreten sind. Ich bin der festen Überzeugung, dass sich auch die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung in Ansbach freut. Die Stadt Ansbach wird durch eine Strukturveränderung in ihrer Struktur gestützt. Lieber Herr Stümpfig, ich habe nicht verstanden, wo darin eine Zumutung liegen soll. Ich glaube, das muss man auch nicht verstehen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin. – Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Christoph Maier für die AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung in Bayern verfolgt das Ziel, Gerichtsstruk

turen aus München zu verlegen und dadurch den Großraum München zu entlasten. Gleichzeitig soll mit der Verlegung nach Ansbach ein strukturschwächerer Raum in Westmittelfranken gestärkt werden. Das findet die volle Unterstützung der AfD-Fraktion.

Wir begrüßen daher die Erhöhung der Anzahl der Senate bei der Außenstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Ansbach von derzeit vier auf mindestens sechs Senate. Gemäß dem Gesetzentwurf sollen damit 50 Beschäftigte des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und der Landesanwaltschaft Bayern bei der Außenstelle Ansbach tätig sein. Bis zum Jahr 2030 soll sich diese Beschäftigtenzahl nach dem Konzept der Behördenverlagerungen für Bayern auf 80 erhöhen. Das mag zwar vordergründig nur eine geringe Zahl sein; in der Tendenz werden hier allerdings wichtige Weichen für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in Bayern gestellt.

Die große Mehrzahl der Einwohner Bayerns lebt auf dem Land. Die ländlichen Räume dürfen im Flächenstaat Bayern nicht von verstädterten Großräumen abgehängt werden. Mit einzelnen Behördenverlagerungen ist es allerdings nicht getan. Die Staatsregierung bleibt weiterhin in der Pflicht, die strukturschwächeren Räume zu stärken und zu unterstützen. Sie muss dazu weitere wirtschaftliche Konzepte vorlegen.

Das Gesetz hat allerdings einen Haken: Die genaue Anzahl der Außensenate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Ansbach wird durch das Gesetz nicht konkret festgelegt. Die Staatsregierung hat diese Problematik auch erkannt. Wenn die Staatsregierung schon einmal selbst erkennt, dass ein Gesetz dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz nicht genügen könnte, ist höchste Vorsicht geboten. Ich erinnere hier an die nicht nur politisch falschen, sondern auch handwerklich schlecht gefassten Bayerischen Infektionsschutzverordnungen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nach Weihnachten zunächst die rechtswidrige 2GRegel für Bekleidungsgeschäfte und dann für den gesamten Einzelhandel in Bayern gekippt. Seitdem können wir weniger denn je davon ausgehen, dass ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung der Regierung Söder im Einklang mit der Verfassung des Freistaats Bayern steht.

Das weitere Verfahren im Verfassungsausschuss wird sich auf die intensive Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung beziehen müssen; denn es wäre doch wirklich schade, wenn Behördenverlagerungen und die damit einhergehende Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Bayern am fortdauernden handwerklichen Unvermögen der Staatsregierung scheitern sollten.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Herr Abgeordneter. – Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Hubert Faltermeier für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Intention der Behördenverlagerung begrüßen wir vonseiten der FREIEN WÄHLER aus vollem Herzen. Sie führt zur Entlastung des Großraums München, zur Verlagerung von Arbeitsplätzen, zur Entspannung des Wohnungsmarktes, zur Entlastung der Verkehrswege, zu einer Reduktion der CO2Belastung sowie zu einer Umwelt- und Klimaschonung.

Zugleich führt diese Behördenverlagerung zu einer Stärkung des ländlichen Raumes, die uns, wie gesagt, ein wichtiges Anliegen ist. Es sollen nicht nur untere Behörden oder untere Gerichte verlagert werden. Es freut mich, dass auch Teile des

Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, einer höheren Instanz, verlagert werden. Die erste Stufe der Behördenverlagerung war ein voller Erfolg. Ich glaube, die zweite Stufe wird auch ein Erfolg werden. Heute sprechen wir über die gesetzliche Regelung zur Verlagerung weiterer Senate des VGH und der Landesanwaltschaft Bayern von München nach Ansbach. Hierzu ist eine gesetzliche Regelung notwendig.

Vonseiten der GRÜNEN wurde behauptet, es wäre bereits alles präjudiziert. Natürlich hat ein Ministerpräsident das Recht, Ideen und Vorschläge einzubringen. Die Entscheidung über das Ob, das Wie und über den Umfang treffen jedoch wir hier und heute. Ich glaube, hier ist ein guter Kompromiss gefunden worden. Es geht nicht darum, den Sitz des Verwaltungsgerichtshofs zu verlagern. Vielmehr sollen zwei Senate an einen Ort verlagert werden, an dem sich bereits vier Senate und Teile der Landesanwaltschaft Bayern befinden.

Die Argumente dieser Abwägung können sich sehen lassen. München wird mit dieser Behördenverlagerung entlastet. Ansbach ist nicht nur eine schöne Stadt, sondern auch Sitz der Bezirksregierung und gut erreichbar. Herr Staatssekretär Eck hat bereits angedeutet, dass die Verlagerung sozialverträglich sein wird und dabei Rücksicht auf die Richter und die Mitarbeiter genommen wird. Hier geht es aber nicht nur um eine Behördenverlagerung, sondern auch um eine Verlagerung von Teilen des Gerichts. Aufgrund von Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes sind hier besondere Anforderungen zu stellen; denn die Rechtsschutzgarantie verlangt nicht nur die Unabhängigkeit der Gerichte, sondern auch die Erreichbarkeit für Rechtsschutz suchende Bürger sowie für sonstige Prozessbeteiligte wie Rechtsanwälte, Sachverständige oder Dolmetscher.

Ich habe keinen Zweifel daran, dass Ansbach gut erreichbar ist und damit dem Rechtsschutzbegehren der Bürger entsprochen werden kann. Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf zur Verlagerung von Senaten, nicht über einen Gesetzentwurf zur Verlagerung des Gerichts. Diese Senate werden in eine sehr schöne Stadt verlegt, die gut erreichbar ist. Die Anforderungen des Grundgesetzes wurden dabei erfüllt. Das ist ein guter Kompromiss. Die FREIEN WÄHLER werden diesem Kompromiss zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, es war Ihr ehemaliger Parteivorsitzender Erwin Huber, der als für die Verwaltungsreform zuständiger Staatsminister angesichts der Widerstände, die sich damals breit formiert haben, meinte: "Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht vorher die Frösche fragen." Nun ist der VGH, das höchste bayerische Verwaltungsgericht, bei Weitem kein Sumpf. Das Zitat stammt zudem aus der unseligen Zeit der Zweidrittelmehrheit Ihrer Fraktion im Landtag. Zwischendurch wurde auch schon einmal eine neue CSU ausgerufen. Aber die Vorgehensweise bei der Verlagerung des VGH zeigt schon erstaunliche Parallelen.

Also sprach Zarathustra, der jetzige Parteivorsitzende und Ministerpräsident jenseits von Gut und Böse, im Jänner 2020 zu Kloster Seeon: "Im Rahmen der Behördenverlagerungen wird der VGH von München nach Ansbach verlegt." Ein Mann, ein Wort; das Volk überrascht. Wie aus der Geschichte zu erwarten, gab es erheblichen Widerstand mit unappetitlichem Beigeschmack: Ansbach, 40.000 Einwohner! Provinz! Unwürdig! Die Besten der Besten bleiben aus! Die Mittelfranken und

die Stadt Ansbach selbst haben sich dagegen gefreut und fühlten sich wertgeschätzt.

Die Ankündigung hätte bedeutet, dass weitere 17 Senate nach Ansbach gehen. Vier davon sind bereits dort. Offensichtlich haben sich aber der Ministerpräsident und sein Innenminister nicht durchsetzen können. Der Innenminister hat nämlich als Bezirksvorsitzender der CSU Mittelfranken verkündet, dass dringend der Eindruck vermieden werden sollte, dass es sich bei denjenigen, die im Namen des Volkes Recht sprächen, um einen elitären Personenkreis handle, der sich nur an besonderen Orten aufzuhalten gedenke. Sei‘s drum: Mit diesem Gesetz werden also zwei weitere Senate nach Ansbach verlagert, dorthin, wo seit 1995 bereits der 12., der 19., der 20. und der 21. Senat Recht sprechen. Gerade der 20. Senat in Ansbach ist für Infektionsschutz zuständig; er hat in den vergangenen zwei Jahren dem Wildwuchs von aktionistischen, wenig durchdachten und unverhältnismäßigen Regelungen Grenzen gesetzt: Die Kontaktbeschränkungen, Gewerbeschließungen, das landesweite Alkoholverbot und nicht zuletzt die 15-Kilometer-RadiusRegel wurden durch Ansbach – wie man so schön sagt – gekippt.

Diese souveränen Gerichtsentscheidungen sind zu begrüßen, wenigstens aber zu respektieren. – Es stößt ab, wenn Leute wie der Präsident des Weltärzteverbandes Montgomery herablassend und in Verkennung der Gewaltenteilung über kleine Richterlein, die die Regeln kippten, weil sie ihnen unverhältnismäßig seien, schwadronieren.

(Beifall bei der SPD)

Verehrte Staatsregierung, auch Sie wären gut beraten, die Rechtsprechung des VGH zu akzeptieren, statt – wie bei den Kontaktbeschränkungen – die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht anzurufen.

Meine Fraktion steht zum VGH. Wir halten auch diesen kleinen Wurf der Verlagerung für sinnvoll. Gerade heutzutage ist es höchste Zeit, rechtsstaatliche Kompetenz zu wahren. Ansbach hat bei allen Diskussionen, die sich jetzt auf die Zukunft beziehen, in der Vergangenheit bewiesen: Die Rechtsprechung des VGH Ansbach hat bislang alles eingehalten, was wir uns versprochen haben, nämlich: Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist mir eine Ehre und Freude, auf der Ehrentribüne eine Delegation der Abgeordnetenrechtskommission zu begrüßen. Ich heiße sehr herzlich deren Vorsitzenden Herrn Prof. Heinrich Oberreuter, Frau Prof. Ursula Münch, Herrn Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Udo Steiner und Herrn Prof. Günther Goth willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Alexander Muthmann für die FDP-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon mehrfach betont und darauf hingewiesen, dass der heute zu beratende Gesetzentwurf Ausfluss der zweiten Stufe der Heimatstrategie ist, die Behördenverlagerungen zum Thema und Gegenstand hat.

Es wird der Bedeutung an dieser Stelle aber nicht wirklich gerecht, bei Gerichten über Behördenverlagerungen zu sprechen. Das wird schon allein dadurch unter

strichen und deutlich, dass im Gegensatz zu Behörden der Exekutive über den Sitz von Gerichten – nicht nur des VGHs, sondern beispielsweise auch sonstiger Verwaltungsgerichte – letztlich durch eine gesetzgeberische Entscheidung zu befinden ist.

Wir als FDP begrüßen die Gesamtidee und Gesamtstrategie, die ländlichen Regionen auch durch die Verlagerung von öffentlichen Institutionen, wie es Behörden und Gerichte sind, zu stärken. Wir haben aber immer darauf hingewiesen, dass wir bei dieser Strategie nichts davon halten, im Klein-Klein zu agieren und quasi mit der Gießkanne über das Land zu ziehen. Stattdessen sollte man durch wirksame, durch größere und in der Region auch spürbare Impulse besondere Wirkungen erzielen. Das ist an dieser Stelle, wenn wir in einem ersten Schritt von einer Steigerung der Anzahl der Senate von 4 auf bis zu 6 und später auf 9 Senate reden, nur ein Stück weit gelungen.