Das wäre auch die richtige Prävention für einen anderen Bereich, in dem man inzwischen mehr tut, nämlich Hatespeech im Internet. Ich glaube, wenn man richtig informiert ist, beleidigt man weniger; so kommen wir zu einem besseren Miteinander in der Online-Welt.
Vor den Diskussionen in den Ausschüssen möchte ich abschließend festhalten, dass ein paar Hausaufgaben, die die Staatsregierung schon länger hatte, hiermit auch in unserem Sinne abgearbeitet werden. Es sind aber auch neue Aufgaben hinzugekommen. Von der Staatsregierung erwarten wir uns mehr Engagement vor allem zur Medienkompetenz. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen und die Zweite Lesung im Plenum.
Vielen Dank, Herr Kollege Deisenhofer. – Nächste Rednerin ist für die CSU-Fraktion Frau Kollegin Ulrike Scharf.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, dass wir heute die Änderungen des Bayerischen Mediengesetzes behandeln. Es geht um notwendige Anpassungen, aber auch – und vor allen Dingen – um aktuelle medienpolitische Anliegen, die wir im Rahmen des Gesetzentwurfs behandeln.
Die BLM hat künftig bis zu 50 % der landesweiten DAB+-Hörfunkfrequenzen für die Anbieter der landesweiten UKW-Hörfunksenderketten zur Verfügung zu stellen. Der Staatsminister hat schon angesprochen, dass das wichtig ist: Die Aufteilung, die UKW-Hörfunkfrequenzen auf die landesweiten Hörfunksenderketten sowie auf die lokalen und regionalen Hörfunkprogramme auszubreiten, ist bisher schon im Bayerischen Mediengesetz vorgesehen. Diese anteilige Nutzung hat sich absolut bewährt und führt dazu, dass wir in Bayern eine bundesweit einmalige Hörfunklandschaft haben, auf die wir auch stolz sind.
Wir haben einen starken landesweiten privaten Hörfunksender und zugleich eine vielfältige lokale und regionale Programmauswahl. Diese Aufteilung soll jetzt auch im digitalen Hörfunk, der immer mehr an Bedeutung gewinnt, also bei DAB+-Hörfunkfrequenzen, fortgeschrieben werden. Deshalb wird eine entsprechende Zweckbestimmung für die landesweiten DAB-Hörfunkfrequenzen ergänzt, sodass die BLM entsprechend agieren kann.
Das Ziel ist klar: Es geht darum, die Ausgewogenheit zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk auch in der digitalen Zukunft zu sichern. Der BR ist als öffentlich-rechtlicher Rundfunksender derzeit mit fünf landesweiten UKW-Programmen und zehn landesweiten DAB+-Programmen wirklich stark aufgestellt. Demgegenüber geht es bei Antenne Bayern im Wesentlichen darum, diesen zugewiesenen Verbreitungsweg nicht zu beschränken, sondern zu ergänzen. Mehr Möglichkeiten zur Diversifizierung des Programms und zusätzlich landesweite DAB +-Hörfunkfrequenzen für Antenne Bayern stärken daher den privaten Rundfunk im Wettbewerb. Das publizistische Gleichgewicht im dualen System wird somit erhalten. Die Zuweisung an Antenne Bayern darf dabei aber maximal 50 % der digitalen Frequenzen enthalten. Somit ist der Meinungsvielfalt in Zukunft hinreichend Rechnung getragen. Auch die Interessen der landesweiten bzw. der regionalen Privatsender untereinander sind in ein angemessenes Gleichgewicht zu bringen. Die restlichen Frequenzen sind nach den Kriterien der Programmvielfalt und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit an andere private Anbieter zu vergeben.
Meine Damen und Herren, ich gebe zu: Dieser Medienstaatsvertrag und dieses Mediengesetz sind, so wie es der Herr Staatsminister formuliert hat, durchaus sperrig. Ich glaube aber, wir setzen wirklich wichtige Rahmenbedingungen für unseren öffentlich-rechtlichen und auch für den privaten Rundfunk.
Ich möchte heute in der Ersten Lesung einen zweiten Punkt aufgreifen. Neu formuliert und geschärft werden die Grundsätze der Ausgewogenheit des Gesamtangebots und zur Meinungs- und Informationsvielfalt. Dies betrifft vor allem die Sicherung von zuverlässigen und journalistischen Grundsätzen entsprechenden Informationsangeboten. Wir haben es heute auch schon gehört: Gerade in der Corona-Pandemie zeigt die Weiterverbreitung von Fake News auf zahlreichen Kanälen die enorme Bedeutung solcher Angebote für eine stabile, für eine demokratische Gesellschaft.
Daher wird ein neuer Programmsatz – das ist auch eine der ganz wesentlichen Botschaften – zur Nachrichten- und Informationsvielfalt gesetzlich festgeschrieben, der die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von Nachrichten- und Informationsmedien ganz besonders hervorhebt. Außerdem werden die Befugnisse der Medien
aufsicht, also unser BLM, in diesem Bereich noch konkret erweitert. Nicht nur zur Verhinderung von vorherrschender Meinungsmacht, sondern auch zur Sicherung der Meinungs- und Informationsvielfalt kann die BLM eine Reihe von Vorkehrungen treffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, professionelle und journalistisch hochwertige Nachrichten- und Informationsangebote sind auf dem privaten Medienmarkt mehr denn je einem starken wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. Auch das wissen wir. Gerade das Aufkommen neuer digitaler Player hat die Fusions- und Konsolidierungstendenzen im Medienbereich nicht zuletzt bei den Informationsangeboten zusätzlich verstärkt. Deshalb bedarf es auch zusätzlicher Vorkehrungen, um dem Abbau gerade der Vielfalt bei Nachrichten, bei Information, bei Kultur und bei Meinungen gezielt entgegenwirken zu können. Die Marktentwicklung allein nimmt häufig auf Angebote, die auch nationale, regionale oder lokale Besonderheiten im Auge haben, aber mit ihrer begrenzten Reichweite wirtschaftlich weniger attraktiv sind, nicht ausreichend Rücksicht.
Ein weiterer wichtiger Punkt im neuen Gesetz sind die Vorschriften für die Beteiligung politischer Parteien an Rundfunkanbietern, die verschärft werden. Wir haben ja bereits geltende Regelungen. Nach geltendem Recht dürfen politische Parteien und Unternehmen oder Vereinigungen, an denen politische Parteien beteiligt sind, selbst keine Rundfunkprogramme und -sendungen anbieten. Wo es darüber hinaus aber zulässige Verflechtungen wirtschaftlicher, persönlicher oder sonstiger Art mit Parteien gibt, müssen diese künftig gemeldet und von der BLM auch öffentlich angezeigt werden. Dies verbessert die Transparenz. Das für die Demokratie überaus wichtige Vertrauen in die Unabhängigkeit und in die Glaubwürdigkeit der Medien wird dadurch gestärkt. Ausdrücklich wird die Publizitätsverpflichtung auch auf ausländische Parteien und deren Vertreter erstreckt. Sie soll zudem auch für alle in Bayern ansässigen bundesweiten Sender gelten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der neue Medienstaatsvertrag sieht Lockerungen und Vereinfachungen bei der Genehmigungspflicht von Rundfunkangeboten mit beschränkter Reichweite und Relevanz vor. Über die Begrifflichkeit kann man sich durchaus unterhalten; ich meine aber, wir wissen alle, was gemeint ist. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt das in seinem Geltungsbereich nun für nicht bundesweite Programme um, indem er bisherige Genehmigungspflichten durch eine qualifizierte Anzeigepflicht ersetzt. Damit werden bürokratische Hürden für Anbieter abgebaut, und es wird die bisherige Ungleichbehandlung insbesondere von Rundfunk- und On-Demand-Anbietern aufgehoben.
Zusätzlich ist angesichts der fast unbegrenzten digitalen Verbreitungsmöglichkeiten die frühere Knappheit an Frequenzen, mit der wir es bei UKW zu tun hatten, als notwendige Grundlage für einen Genehmigungsvorbehalt entfallen. Selbstverständlich müssen diese Angebote weiterhin die inhaltlichen Voraussetzungen für ihre Verbreitung erfüllen. Das ist eine klare Geschichte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um eine weitere Digitalisierung im Hörfunk und damit den Umstieg auf DAB+ zu forcieren, wird die Neuzuweisung von UKW-Frequenzen an Anbieter, die bisher noch nicht auf UKW gesendet haben, künftig unter noch engeren Voraussetzungen zulässig sein. Wenn dies aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten zur Herstellung einer ausreichenden Angebots- und Meinungsvielfalt notwendig ist, kann eine solche UKW-Frequenz natürlich noch erteilt werden. Dies wird aber bisher schon sehr restriktiv gehandhabt. Tatsache ist auch, dass derzeit alle über UKW verbreiteten Programme auch auf DAB+ empfangbar sind. Klar ist: Mittelfristig soll die digitale Verbreitung UKW ersetzen, sodass die Zuweisung neuer UKW-Kapazitäten bei der BLM schon jetzt, wie vorher angesprochen, restriktiv gehandhabt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf greift auch aktuellen Handlungsbedarf im Bereich der Aufsichtsgremien über den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk auf – auch das haben wir gehört. Einerseits wird die Möglichkeit eröffnet, dass Medienrat und Verwaltungsrat der BLM auch ohne persönliche Anwesenheit tagen können, also virtuell tagen können. Damit wird dem Wunsch dieses Gremiums nach einem digitalen Sitzungsformat gerade vor dem Hintergrund der Pandemie Rechnung getragen. Andererseits werden sowohl für den Medienrat und Verwaltungsrat der BLM als auch für den Rundfunkrat und Verwaltungsrat des BR klare Regelungen zur Inkompatibilität, also zur Unvereinbarkeit einer Gremienmitgliedschaft mit anderweitigen Funktionen oder Interessen und zur Vermeidung von Interessenkollisionen getroffen. Auch das klingt sehr sperrig. Wir wissen alle, was damit gemeint ist.
2016 hat der Gesetzgeber erhebliche Änderungen im Rundfunk- und im Mediengesetz zur Sicherung von Vielfalt und Staatsferne in den Aufsichtsgremien beschlossen und damit auch die notwendigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag gezogen. Nichtsdestoweniger sehen wir auch noch Handlungsbedarf für zweifelsfreie Klarstellungen. Deshalb befinden sich diesbezüglich einige Umformulierungen im Gesetz. Hinzu kommt noch die Karenzzeit. – Ich sehe: Meine Karenzzeit läuft auch; ich bin 20 Sekunden darüber, Herr Präsident. – Die Karenzzeit von 18 Monaten, wenn es um den Wechsel vom Medienrat in den Rundfunkrat geht, wird abgeschafft. Ich glaube, dass dies auch im Hinblick auf die professionelle Aufsicht notwendig ist, sprich: Wenn kompetente Gremienmitglieder da sind, sollen sie auch wechseln können.
Den Rest lasse ich jetzt weg. Dieses Gesetz gibt noch einiges her. Ich freue mich auf die Aussprache und auf die Debatte im Ausschuss und dann auf die Zweite Lesung.
Jetzt muss ich bei allen anderen Rednern auch genauso großzügig sein. Vielen Dank, Frau Kollegin Scharf. – Für die AfD hat ihr Vorsitzender, Herr Abgeordneter Klingen, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zweifellos sorgt das neue Mediengesetz für mehr Programme und damit auch für mehr Vielfalt, weil es mehr Programme gibt. Wenn man sich allerdings mit dem vorliegenden Gesetzentwurf näher beschäftigt, mag den ahnungslosen Betrachter kurzfristig ein Anflug von Rührung überkommen. Da hat die geschätzte Staatsregierung eigens für uns, für die AfD, einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um uns künftig eine angemessene Präsenz in den Medien zu garantieren. Oder wie anders ist der geplante Artikel 4 zu verstehen? Ich zitiere:
Die nach diesem Gesetz in Bayern verbreiteten Rundfunkprogramme in ihrer Gesamtheit […] müssen die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen angemessen zu Wort kommen lassen.
Was wäre eine bedeutsamere politische Gruppe als die einzige Opposition im Lande? – Bis dato wird die AfD in den Staatsmedien oftmals totgeschwiegen oder in einen hetzerischen, diffamierenden, bisweilen schlicht verlogenen Rahmen gesetzt. Dem möchte die Staatsregierung jetzt einen Riegel vorschieben. Das ist wirklich ganz besonders fürsorglich, wenn auch überfällig.
Mit dem Anflug von Rührung hat es sich allerdings ganz schnell, liest man folgenden Absatz – ich zitiere –:
Nicht zuletzt die Coronapandemie hat gezeigt, wie wichtig zuverlässige, den journalistischen Grundsätzen entsprechende Informationen für das Funktionieren der Demokratie sind.
Da fragt man sich: Ist das noch Satire oder schon blanker Hohn, mit dem der Bürger hier zum Narren gehalten wird? Das Einzige, was in der Corona-Pandemie funktioniert hat, waren Impfpropaganda und eine einseitige, regierungskonforme Information, künstlich aufgebauschte Horrorszenarien, zurechtgebogene Statistiken, verschwiegene Impfschäden, unverhohlene Drohungen gegen Mahner. Dafür gab es jede Menge irrationale und faktisch wenig zutreffende Heilsversprechen. Karl Lauterbach, der mittlerweile für seine Aussagen von Fachleuten zunehmend Gegenwind bekommt, hatte ein Dauer-Abo bei Talkshows. Weltärztepräsident Montgomery durfte hasserfüllt gegen Ungeimpfte hetzen. Framing-konforme Politiker und fragwürdige Experten aller Art konnten ihre zahlreichen, rote Linien überschreitenden Allmachtsfantasien gegen die sogenannten Corona-Leugner ausleben. Gegenpositionen oder gar kritische Stimmen suchte man oft vergebens. Wer es dennoch einmal wagte, die Corona-Politik der Regierung zu hinterfragen, wurde von der Medienmeute mit einem existenzbedrohenden Shitstorm überzogen.
Im Mai letzten Jahres hat die AfD-Fraktion die Aktuelle Stunde hier im Hohen Haus zum Thema "Freiheit in Netz und Medien – für eine offene und freiheitliche Debattenkultur" abgehalten. Gleichzeitig haben wir die Antragsreihe "Freiheit in Netz und Medien" eingebracht. Ich darf Sie hierzu noch einmal mit unseren Kernforderungen vertraut machen:
Eine zensurfreie Medienlandschaft muss wieder eine der Grundsäulen einer freiheitlich-demokratischen Ordnung werden. Zu diesem Zweck möchten wir einen Landesbeauftragten für Meinungsfreiheit einsetzen.
Des Weiteren brauchen wir ein Transparenzgebot für Algorithmen von Medienintermediären. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz muss gestrichen werden. Zwischen Hatespeech und illegalem Inhalt ist klar zu unterscheiden. "Hassrede" ist ein schwammiger Begriff, der frei interpretierbar ist. Die rote Linie ist das Strafgesetzbuch und nicht die politische Meinung von sogenannten Faktencheckern oder sonstigen Mitarbeitern amerikanischer Großkonzerne wie Facebook und YouTube, an die die Staatsregierung die Zensur der Meinungsfreiheit auslagert. Solange allerdings jede kritische Äußerung zur Corona-Politik oder zu anderen kontrovers diskutierten Themen als Fake News verunglimpft wird, sind wir von der Meinungsfreiheit sehr weit entfernt.
Sehr geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Mir brennt es jetzt eigentlich auf den Nägeln, zu diesem Beitrag des Herrn Klingen etwas zu sagen. Aber ich glaube, auf so viel Schwachsinn findet man keine Antwort.
Ich konzentriere mich deshalb auf die Fakten. Eine breite und unabhängige Medienlandschaft, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein wichtiger Garant der Meinungsvielfalt und des Meinungspluralismus. Bayern wird diesem Anspruch vorbildlich gerecht.
Der Freistaat verfügt über eine bundesweit einmalige, vielfältige und ausgewogene Rundfunklandschaft. Sie ist systemrelevant, erzeugt Nähe, gibt Heimat und ermöglicht ein publizistisches Gleichgewicht zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk. Dieses duale System hat sich bestens bewährt. So soll es auch bleiben. Wegen der dynamischen und permanenten Veränderungen im Markt aufgrund des verstärkten Medienwandels müssen jedoch auch neue Akteure einbezogen werden: im Internet, auf den Medienplattformen, intermediär, sprich bei Suchmaschinen, und in den Social-Media-Kanälen. Die Länder haben deshalb einen Medienstaatsvertrag beschlossen, der am 7. November 2020 in Kraft getreten ist und der den Rahmen für Programmvielfalt und für tragfähige Wirtschaftlichkeit bildet. Nun gilt es, das Bayerische Mediengesetz und das Bayerische Rundfunkgesetz entsprechend anzupassen. Ich begrüße in meiner Funktion als Mitglied des Medienrats der BLM ausdrücklich insbesondere folgende wesentliche Punkte:
Erstens. Die der BLM zugeordneten drahtlosen UKW-Hörfunkfrequenzen werden neben den lokalen und regionalen Hörfunkprogrammen auch für eine landesweite Hörfunksenderkette genutzt. Diese Regelung ist allerdings noch nicht in den digitalen Bereich transferiert bzw. wird noch nicht auf die DAB+-Frequenzen fortgeschrieben. Diese Lücke wird nun geschlossen. Die BLM kann künftig – das ist bereits angeklungen – bis zu 50 % der landesweiten DAB+-Hörfunkfrequenzen für den Anbieter der landesweiten UKW-Hörfunksenderkette vorsehen. In Artikel 4 wird nun somit der Ausgewogenheit zwischen Öffentlich-rechtlichen und Privaten auch in der digitalen Zukunft Rechnung getragen.
Zweitens. Die bisherigen Regelungen der Kapazitätszuweisung sind künftig im Artikel 27 zusammengefasst. Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen der BLM zur Reichweitenverbesserung. Unabhängig von Verbreitungswegen und Nutzeranzahl müssen derzeit auch kleinste Rundfunkanbieter in Bayern noch ihr Angebot genehmigen lassen. Dies steht im Widerspruch zum neuen Medienstaatsvertrag, der hier Ausnahmen mit unbedenklicher Meinungsrelevanz, wie es offiziell heißt, vorsieht. Als Vereinfachung sind künftig in Artikel 26 rein lokale und regionale Programme, bayernweite Programme, die nicht die Schwelle von 20.000 gleichzeitigen Nutzern überschreiten, und ausschließlich im Internet verbreitete Angebote genehmigungsfrei. Sie müssen nur noch angezeigt werden. Die Abschaffung der Rundfunkzulassungspflicht ist also ein klares Signal der Entbürokratisierung.
Drittens, meine Damen und Herren. Bayerisches Mediengesetz und Bayerisches Rundfunkgesetz enthielten bislang keine allgemeine Inkompatibilitätsregelung zur Besetzung der jeweiligen Gremien. In beiden Gesetzen wird nun diese allgemeine Regelung geschaffen, um etwaigen Interessenkonflikten der Gremienmitglieder wirksam zu begegnen. So wichtig es ist, derartige Konflikte zu vermeiden, so wichtig war es uns auch, keine unbestimmte Generalklausel zu schaffen, die eventuell missliebige Medien und Rundfunkräte von vornherein ausschließt. Diese eingeschränkte Regelung bedeutet, Mitglieder situativ und nur fallbezogen und bei bestimmten Beschlussfassungen auszuklammern. Diese milde Anwendung muss ganz klar Vorrang haben.
Zu meinem Punkt vier – Medienkompetenz – wiederhole ich zu den Ausführungen von Kollege Deisenhofer und Kollegin Uli Scharf nicht zuletzt: Die Corona-Pandemie hat in der Tat gezeigt, wie wichtig zuverlässige und journalistischen Grundsätzen gerechte, verlässliche Informationen und sorgfältig recherchierte Nachrichten für unsere Demokratie sind. Gerade in Krisenzeiten haben unsere Medien eine Ankerfunktion und unterstreichen, wie wichtig unabhängiger, ausgewogener, fairer und objektiver Journalismus ist. Wir müssen deshalb diese Informationsstrukturen als gesamtgesellschaftlichen Wert herausstellen, damit auch in Zeiten von Fake News und Hatespeech seriöse Quellen höchste Priorität genießen.
Ich komme zu Schluss, meine Damen und Herren. Das geänderte Bayerische Mediengesetz und analog das Bayerische Rundfunkgesetz sind transparent und werden auf ein modernes und noch stabileres Fundament gesetzt. Vielfalt sichern, Nutzerschutz fördern und Standorte stärken – das ist unsere Maxime. Damit bekennen wir uns nicht nur zum dualen System, sondern auch weiterhin zu einer verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit. Ich freue mich auf die konstruktive Diskussion in unseren Ausschüssen.
Vielen Dank, Herr Kollege Ludwig. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Inge Aures für die SPD-Fraktion.
Okay. – Langer Rede kurzer Sinn: Es ist an der Zeit gewesen, redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Der Medienstaatsvertrag ist von allen Ländern abgeschlossen worden. Deshalb sind wir in Bayern jetzt auch gefordert. Es ist auch deshalb notwendig, weil sich die Medienlandschaft verändert hat. Ich möchte nur sagen: Onlineplattformen, soziale Netzwerke, die Suchmaschinen. Das muss eingepasst und angepasst werden. Deshalb ist diese Änderung verschiedener Punkte notwendig geworden.