Protokoll der Sitzung vom 25.01.2022

Okay. – Langer Rede kurzer Sinn: Es ist an der Zeit gewesen, redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Der Medienstaatsvertrag ist von allen Ländern abgeschlossen worden. Deshalb sind wir in Bayern jetzt auch gefordert. Es ist auch deshalb notwendig, weil sich die Medienlandschaft verändert hat. Ich möchte nur sagen: Onlineplattformen, soziale Netzwerke, die Suchmaschinen. Das muss eingepasst und angepasst werden. Deshalb ist diese Änderung verschiedener Punkte notwendig geworden.

Wir unterstützen und begrüßen gleichzeitig, dass die Interessenkonflikte bei den Gremienmitgliedern jetzt ausgeräumt werden. Das ist für eine Vermeidung von Interessenkonflikten ein ganz notwendiger Vorgang, den wir unterstützen. Wir müssen aber trotzdem sehen, dass diese Regelungen in den zuständigen Ausschüssen noch einmal diskutiert und ausführlich und vertieft dargestellt werden. Denn es gibt aus unserer Sicht zum Beispiel Begriffe, wo die Definitionen nicht korrekt sind. "Keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen" – was heißt das? Was bedeutet das? Diese Formulierung muss im Gesetz noch ein bisschen anders und detaillierter gefasst werden.

Wir begrüßen auch die Regelung für Interessenkonflikte bei den Karenzzeiten für politische Amtsträger. Es war ja aus der Sicht der SPD schon lange überfällig, das zu regeln. Wir haben vorhin vom Kollegen gehört, dass dies seit 2019 gedauert hat.

Mit den Interessenkonflikten beim Wechsel von Gremienmitgliedern des Rundfunkrates in den Medienrat muss man sich auch noch einmal im Ausschuss auseinandersetzen. Man wird hier vertieft noch einmal die Gründe zur Einhaltung der Karenzzeiten nachvollziehen und beurteilen müssen, ob ein Wechsel gut oder schlecht ist. Es gibt Gründe, die dafür- und dagegensprechen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sicherheit der regionalen und lokalen Hörfunkprogramme. Ich komme vom Land; wir sind darauf angewiesen. Deshalb ergänzt sich natürlich die landesweite Hörfunksenderkette, die jetzt unter den Bedingungen des Verteilungswegs von DAB+ installiert werden sollen. Sie müssen aber auch abgesichert werden. Auch hier gibt es kritische Anmerkungen von den Verbänden; auch das muss man in den Beratungen der Ausschüsse noch einmal diskutieren.

Ich möchte einmal abwarten, was die Diskussion im Einzelnen ergibt. Das Für und Wider ist abzuwägen. Es gilt, die Vorbehalte auszuräumen. Wir möchten nicht – das möchte ich ausdrücklich sagen –, dass die lokalen Stationen, die schon in der Corona-Zeit massiv gelitten haben, jetzt am Ende auch noch auf der Strecke bleiben. Deshalb muss man schon noch einmal über diese Fifty-fifty-Regelung nachdenken. Ich kann aus den Unterlagen nicht nachvollziehen, wie man diese Quote errechnet hat. Meine Bitte und sozusagen Hausaufgabe an die Staatsregierung ist, in den Ausschüssen noch einmal darzulegen, wie Sie die Wirtschaftlichkeit eigentlich berechnet haben und was die Grundlagen dafür sind, dass man auf die Quote Fifty-Fifty kommt. Darüber wird man sicher noch einmal reden müssen.

Die Genehmigungsfreiheit für die Programme unbedenklicher Meinungsrelevanz finden wir auch sehr gut. Wir hoffen, dass sich da etwas tut. Auf dem Papier klingt Entbürokratisierung zwar wunderbar, aber wir warten einmal ab, ob sich der Vereinfachungseffekt letzten Endes einstellt. Wir müssen darauf schauen, dass die lokalen und die regionalen Rundfunkprogramme erhalten bleiben und dass sie eine entsprechende Bedeutung für die Bildung der öffentlichen Meinung haben. Letzten Endes müssen wir dazu auch politische Aussagen treffen.

Ein weiterer Punkt, den andere Kollegen nicht angeführt haben: Das Brexit-Übergangsgesetz wird jetzt logischerweise auch aufgehoben. Das ist auch Teil dieser Vereinbarung. Also: Schauen wir einmal, was bei der Zweiten Lesung herauskommt. Es heißt ja immer, ein Gesetz kommt anders heraus, als es hineingeht. – In diesem Fall vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Sie hätten noch vier Sekunden reguläre Redezeit gehabt, Frau Kollegin Aures. Vielen herzlichen Dank, dass Sie die hereingeholt haben. – Der Kollege Helmut Markwort hat für die FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin kein Freund von Wiederholungen und will Ihnen auch keine Wiederkäuerei zumuten. Deswegen schließe ich mich gerne meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bei den positiven Punkten dieses Bayerischen Mediengesetzes, der Chancenerweiterung für private Anbieter, an. Tatsächlich hat Bayern bis hinunter in den lokalen Bereich eine Medienvielfalt, die es in keinem anderen Bundesland gibt. Das wird durch dieses Gesetz gefördert. Bravo!

Ich komme aber zu einer juristischen Fehlkonstruktion, die darauf abzielt, unerwünschte Personen ohne seriöse Begründung aus dem Rundfunkrat zu entfernen. Die Staatsregierung legt ein Gesetz vor, das es dem Rundfunkrat erlaubt, vom Landtag entsandte Mitglieder mit einfacher Mehrheit aus dem Gremium zu eliminieren. Zur Begründung braucht es keine Fakten. Nach diesem dilettantischen Entwurf reicht der Verdacht, ein Mitglied des Rundfunkrats könne sich in einer Interessenkollision befinden oder vielleicht wesentlichen Einfluss auf eine Partnerfirma des Bayerischen Rundfunks nehmen. Die Möglichkeit einer Gefährdung wird sogar noch auf Angehörige der Rundfunkräte ausgedehnt. Da muss einem doch das Übel der Sippenhaft einfallen! Aus wahrscheinlich gutem Grund hat die Staatsregierung darauf verzichtet, den Begriff "Angehörige" zu definieren.

Die 50 amtierenden Rundfunkräte und die 50 amtierenden Medienräte sind alle selbst mit Angehörigen aller Grade Vertreter von Interessen der unterschiedlichsten Art. Wer weiß schon, welche Geschäfte der Großonkel und der dritte Schwager betreiben? Und wer will dafür geradestehen? Diese Konflikte sind dem Gesetzesfabulierer egal. Er ist nur an der Verfolgung Unerwünschter interessiert.

Damit sich die Rundfunkräte in ihrem Recht zum Rausschmiss bestätigt fühlen, hat sich die Staatskanzlei zur Begründung ein groteskes Beispiel ausgedacht. Ich möchte dieses hier unbedingt wörtlich zitieren: Aus dem Rundfunkrat entfernt werden kann auch – ich zitiere – "ein Ehrenbeiratsvorsitzende[r] in einem konkurrierenden Medienunternehmen […], der selbst keine wirtschaftlichen Interessen hat", aber vielleicht Angehörige. – Ich habe so etwas noch nie gehört. Ich komme ja viel in der Medienwelt herum, aber von einem Ehrenbeirat habe ich noch nie gehört. Dieses Beispiel ist eines der vielen Belege dafür, wie wenig erforderlich und wie unverhältnismäßig der Gesetzentwurf in diesem Punkt ist.

Im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Bundesländern soll in Bayern der Verdacht und nicht die tatsächliche Gefährdung gelten. Der Entwurf entspricht auffällig dem mir vorliegenden Wunschzettel des Rundfunkratsvorsitzenden. Das ist der Prälat, den in diesen Tagen ein Gutachten als Obervertuscher von Sexualmissbrauch enttarnt hat. Die Staatskanzlei ist einem windigen Einflüsterer auf den Leim gegangen. – Herr Herrmann, ich empfehle Ihnen für die nächste Lesung, Ihrem Mitarbeiter zu sagen, er solle den Text überarbeiten, bevor ihn ein Gericht auseinandernimmt.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Markwort. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Nein. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 f auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG) (Drs. 18/19685) - Erste Lesung

Seitens der Staatsregierung wird auf die Begründung des Gesetzentwurfs verzichtet. Ich eröffne daher gleich die Aussprache. Die Redezeit der Fraktionen beträgt 32 Minuten. – Ich erteile Frau Kollegin Barbara Becker von der CSU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Zeit hat auch in der Politik ihre Lösungen, weil sich immer etwas ändert; das gilt ohne Corona und ganz besonders mit Corona. Deshalb gibt es jetzt diesen Gesetzentwurf für ein Gesundheitsdienstgesetz.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst – ÖGD – ist neben der ambulanten und stationären Patientenversorgung die dritte Säule unseres Gesundheitswesens in Bayern. Gesundheitsfürsorge und -schutz sind nicht nur, aber eben auch öffentliche bzw. staatliche Aufgaben, die durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst, vor allem durch unsere Gesundheitsämter, aber auch noch ein paar andere Einrichtungen wahrgenommen werden. Zur Erinnerung: Am 27. Januar 2020 wurde die Öffentlichkeit über den ersten Corona-Virusfall bei Webasto informiert. Zum Glück waren wir in Bayern nie starr vor Schreck, sondern haben schnell und beherzt gehandelt. Unsere Lernkurve war wahrlich steil. Wir haben die Gesundheitsämter sehr früh einbezogen und sie zum Beispiel beauftragt, Kontakte nachzuverfolgen; am Anfang noch mit relativ einfachen Bordmitteln, später mit immer besserer Ausstattung. Wir brauchen die Gesundheitsämter auch weiterhin. Sie haben bei uns eine wichtige Rolle.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat in den vergangenen zwei Jahren Herausragendes geleistet. Noch immer arbeiten viele Mitarbeitende in Gesundheitsämtern weit über ihre Belastungsgrenze hinaus. Durch ihren großen Beitrag und ihre hohe Arbeitsbereitschaft tragen sie uns ganz maßgeblich durch diese Pandemie. – Danke dafür!

(Beifall bei der CSU)

Es hat sich also viel geändert. Von diesem Sammelsurium an Aufgaben soll das vorgeschlagene Gesetz hinführen zu einem Gesetz, das der aktuellen Realität jetzt eben angemessener ist. Es ist nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das hört sich zugegebenermaßen jetzt vielleicht ein bisschen unsexy an. Das hört sich sehr nach Paragrafenästhetik an, und ganz sicher kann jeder Spitzenjurist da ganz begeistert sein; denn wir sortieren jetzt einfach. Das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz, das bisher alle möglichen Regelungen zusammenfasst, sortieren wir jetzt. Wir machen daraus zwei eigenständige Gesetze. In den Geschäftsbereich des Umweltministeriums kommen jetzt der Veterinärdienst, der gesundheitsbezogene Verbraucherschutz und die Lebensmittelüberwachung. Das macht Sinn. In den Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums kommt der Öffentliche Gesundheitsdienst. Sortiert, angepasst, gut.

Was ist aber für uns Nichtjuristen drin? – Der ÖGD, der Öffentliche Gesundheitsdienst, braucht für seine veränderte Rolle auch veränderte Möglichkeiten. Die schaffen wir jetzt. Der Landesgesundheitsrat wird anders zusammengesetzt. Es geht um Digitalisierung und um die Absicherung der Digitalisierung in den Krankenhäusern. Es geht um Ausbildung, beispielsweise die der Hebammen. Es geht auch darum, was wir schon jetzt aus der COVID-Pandemie gelernt haben und wie wir uns weiter in Bayern aufstellen wollen. Mit dem Thema Ausbildung der Hebammen beispielsweise haben wir, die CSU, uns gemeinsam mit den FREIEN WÄHLERN und den anderen Fraktionen immer wieder auseinandergesetzt. In dem Gesetz ist auch enthalten, dass die Praxisanleitung im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung jetzt gut geregelt ist. Unsere Forderung ist aber auch, nachdem wir die Hebammenausbildung als Bachelor-Studiengang ermöglicht haben, jetzt auch einen Master-Studiengang zu schaffen. Es muss einen Aufstieg geben. Wir müssen auch wissenschaftliches Personal sichern. Wir sichern auch die Praxisanleitung für die, die in der Praxis lernen.

Ein anderer Punkt. Die Pflege hat noch einmal an gesundheitspolitischer Bedeutung gewonnen. Da ist es doch logisch, dass die Anliegen der Pflegenden und auch die pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse künftig direkt mit an den Tisch müssen. Also sieht das Gesetz vor, dass wir den Landesgesundheitsrat ergänzen. Die Vereinigung der Pflegenden soll künftig mit am Tisch sitzen. Die bayerischen Hochschulen, die mit einem pflegewissenschaftlichen Studiengang versehen sind, bekommen einen gemeinsamen Sitz im Landesgesundheitsrat. Das Landesamt für Pflege und die Berufsverbände der Hebammen, also wichtige Player für die Gesundheit in Bayern, werden noch besser vernetzt. Das ist gut so, und das steckt in diesem Gesetz drin.

Was ist noch alles passiert? – Modernisieren, aufstocken, vernetzen, das war Ziel des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zwischen Bund und Ländern. In Bayern haben wir allein im letzten Jahr 403 neue Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geschaffen und, was noch wichtiger ist, besetzt. Damit hat der Freistaat die Ziele des Paktes sogar übertroffen. Im Freistaat haben wir auch die Bezahlung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verbessert. Wir haben – und darauf bin ich sehr stolz; ich glaube, das können wir Christsozialen uns an die Fahne heften – nicht nur eine Landarztquote, sondern wir haben auch eine Amtsarztquote eingeführt. Wer sich für die Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst interes

siert, der bekommt schneller einen Medizinstudienplatz. Gerade diese ÖGD-Quote war ein Erfolg der regierenden Fraktionen. Sie ist überhaupt erst durch uns in das Gesetz gekommen. Das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz ist übrigens schon vor Corona beschlossen worden. Bayern hat da Weitblick bewiesen. Stellen, die vorher schwer besetzt werden konnten, konnten wir unter anderem durch diese Maßnahmen im ÖGD besetzen.

Ich sage aber auch, der Utopist sieht das Paradies, der Realist sieht das Paradies plus Schlange. Wenn die Pandemie vorbei ist, dann haben wir so etwas wie das Paradies. Wir wissen aber, neue Herausforderungen werden kommen. Das ist das Paradies plus Schlange. Also, auf in eine neue Zeit, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die wir noch besser rüsten für alles, was kommt. Dafür sorgt nicht nur, aber auch, dieser Gesetzentwurf. Eben nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Becker. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Christina Haubrich das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als dieser Gesetzentwurf in meinem Postfach ankam, dachte ich: Na endlich, unsere vielen Forderungen nach einer echten Aufwertung und Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes haben Wirkung gezeigt. Doch beim Lesen kam dann die Enttäuschung. Auch wenn wir viele der kleinen Veränderungen in diesem Gesetzentwurf befürworten, der große Wurf, den es gebraucht hätte, der ist es leider nicht geworden. Seit zwei Jahren sehen wir bei jeder Corona-Welle, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst nicht in der Lage ist, eine größere Zahl von Ansteckungen und Kontakten zu bearbeiten. Dabei verdeutlicht die Pandemie nur ein älteres und noch größeres Problem. Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat bei uns in Deutschland nicht den Stellenwert, die Wertschätzung und auch nicht die Kompetenzen, die er in vielen anderen Ländern genießt.

Die Bedeutung von gutem Krisenmanagement und der Vorbereitung auf den Umgang mit Gesundheitskrisen ist uns spätestens seit Corona klar geworden. Wir alle wissen um die klare Korrelation zwischen sozioökonomischem Status, Gesundheit und der Lebenserwartung. Wir alle kennen die Studien, die zeigen, wie viele Ressourcen und wie viel Krankheitslast man einsparen könnte, wenn man mehr in verschiedene Präventionsmaßnahmen investieren würde. Doch in Ihrem Gesetzesvorschlag fehlen weitgehende Maßnahmen der modernen Gesundheitsförderung, die dieses Potenzial nutzen könnten. Das ist enttäuschend, nicht nur für uns und die vielen Menschen, die bei uns in Bayern im ÖGD arbeiten, sondern auch für jene, die wir unbedingt für diese Arbeit gewinnen müssen. Die Personalprobleme im ÖGD sind altbekannt, haben aber durch die Belastung in der Pandemie noch einmal massiv zugenommen. Mit einem Weiter-so-Konzept werden wir diese Probleme nur weiter vergrößern. Bei der nächsten Gesundheitskrise werden sie uns dann definitiv wieder auf die Füße fallen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Ampelkoalition hat das Thema erkannt und im Koalitionsvertrag klare Zusagen zur Stärkung und zur angemessenen Ausstattung des ÖGD gemacht. Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung und der Telemedizin wird die neue Bundesregierung nun endlich vorantreiben, nachdem die alte Regierung da ein ziemliches Chaos hinterlassen hat. Ich denke nur an die Einführung der elektronischen Patientenakte.

Wir GRÜNEN wollen auf Bundes- und Landesebene eine deutliche Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der neben der stationären und der ambulanten Versorgung die dritte Säule unseres Gesundheitssystems darstellt. Wenn wir es ernst meinen mit der Prävention, über die wir seit Jahrzehnten reden, dann müssen wir die sozialen, die umweltbedingten und die bevölkerungsmedizinischen Aspekte von Gesundheit endlich ernst nehmen. Mit der Klimakrise, der zunehmenden Gefahr von Pandemien, dem demografischen Wandel, steigenden Zahlen von psychischen und nicht übertragbaren Erkrankungen wird es immer wichtiger, dass wir Gesundheitsförderung interdisziplinär und ganzheitlich denken. Stellen Sie sich nur einmal vor, wie viel gut ausgestattete Gesundheitsämter hier wirklich verändern könnten.

Einige Detailfragen zum Beispiel zur Zusammensetzung des Landesgesundheitsrates werden wir sicher in der weiteren Auseinandersetzung um diesen Gesetzesvorschlag im Gesundheitsausschuss besprechen. Hier halte ich auch den Austausch mit den relevanten Verbänden für unbedingt notwendig. Ich plädiere dafür, dass wir dort auch die grundsätzliche Rolle des ÖGD besprechen. Lassen Sie uns aus diesem Gesetzentwurf eine echte Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der Vorsorge der Menschen in Bayern machen; denn das ist es, was wir brauchen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Haubrich. – Für die FREIEN WÄHLER hat Herr Kollege Wolfgang Hauber das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute in Erster Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesundheitsdienstgesetz sprechen. Was sind die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzentwurfs?

Erstens. Im Zuge der Gesetzesänderung sollen anstelle des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes zwei separate Gesetze geschaffen werden: ein Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in der Ressortzuständigkeit des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege einerseits und ein Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen in der Ressortzuständigkeit des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz andererseits. Dadurch wird die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie auch formal betont. Außerdem unterscheiden sich die Tätigkeitsfelder des Gesundheits- und des Veterinärdienstes deutlich voneinander, sodass die Trennung sachgerecht erscheint.

Zweitens. Zur landesrechtlichen Übergangsregelung zur Umsetzung der neuen Hebammenausbildung: Mit dem zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Hebammengesetz wurde die Hebammenausbildung vollständig an die Hochschulen verlagert. Die berufspraktische Ausbildung in Krankenhäusern und ambulanten Einsätzen soll auch im Hebammenstudium weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Um eine hohe Qualität der Hebammenausbildung zu erreichen, sind für die Praxisanleitung im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung unter anderem berufspädagogische Fortbildungen als Qualifikationsvoraussetzungen und ein Mindestumfang der Betreuung von 25 % der von der studierenden Person während eines Praxiseinsatzes zu absolvierenden Stundenanzahl festgelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 27. Oktober 1998 entschieden, dass das Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz in Teilen verfassungswidrig und nichtig ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einnahmenquotierung und zum Facharztvorbehalt bei Schwangerschaftsabbrüchen

lässt die Notwendigkeit der entsprechenden Nachweis- und Überwachungspflichten entfallen.

Ein weiterer wesentlicher Inhalt ist die einheitliche Berufsbezeichnung "Psychotherapeut/Psychotherapeutin". Durch das novellierte Psychotherapeutengesetz wird die Ausbildung komplett an die Universitäten verlagert. Zudem ändert sich die Berufsbezeichnung. Künftig lautet die Berufsbezeichnung einheitlich "Psychotherapeut". Die bisherigen Berufsbezeichnungen "Psychologischer Psychotherapeut" und "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" können im Rahmen des Bestandsschutzes weitergeführt werden. Zusätzlich können noch bis 2032, in Härtefällen sogar bis 2035, Ausbildungen nach dem alten Recht durchgeführt und abgeschlossen werden. Die jetzt drei Berufsbezeichnungen machen auch Anpassungen im Heilberufe-Kammergesetz erforderlich.

In den Landesgesundheitsrat werden weitere Vertreter aus den Bereichen Pflege und Hebammenwesen aufgenommen. Die Pflege hat in den letzten Jahren stark an gesundheitspolitischer Bedeutung zugenommen und ist mittlerweile zu einem gesamtgesellschaftlichen Thema herangewachsen. Pflegende leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung. Dabei wird die Pflege immer vielfältiger, und die Ansprüche und Fähigkeiten der Pflegenden steigen stetig. Um die Pflege insgesamt stärker in den Fokus des Landesgesundheitsrats zu rücken, ist es notwendig, sowohl die Anliegen der Pflegenden als auch pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und Expertise in die Meinungsbildung des Gremiums einfließen zu lassen. Dies soll mit diesem Gesetzentwurf umgesetzt werden.

Damit habe ich die aus meiner Sicht wesentlichen Inhalte angesprochen. Ich gehe davon aus, unsere Fachsprecher werden in den entsprechenden Ausschüssen diesen Gesetzentwurf positiv begleiten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Der nächste Redner ist der Abgeordnete Andreas Winhart von der AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)