Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/19306, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion auf den Drucksachen 18/19554 mit 18/19556, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 18/20566 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf der Drucksache 18/21850.
Vorab ist über die von den Ausschüssen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abzustimmen. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über diese Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das
sind CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, AfD und FDP. Damit wurden diese Voten übernommen. Das heißt: Die Änderungsanträge sind abgelehnt.
Ich komme nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/19306. Zu diesem Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport einstimmig Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass in § 3 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens der "1. Mai 2022" sowie in § 1 Nummer 49 Buchstabe e – dort in Absatz 3 Satz 1 – und in § 3 Absatz 2 – nach Nummer 8 – jeweils als Datum der "1. November 2022" eingefügt werden. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/21850.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, AfD und FDP. Fraktionslose Abgeordnete sind nicht anwesend. So beschlossen.
Damit können wir auch in vereinfachter Form zur Schlussabstimmung kommen, da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde.
Wer dem Gesetzentwurf in dieser Form zustimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen.
Damit ist das Gesetz bei vereinzeltem Beifall angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und des Bayerischen Krankenhausgesetzes".
Gesetzentwurf der Abgeordneten Christian Klingen, Stefan Löw, Richard Graupner u. a. und Fraktion (AfD) zur Wiederherstellung der Grundrechte in Bayern und zur Beendigung der unverhältnismäßigen Corona-Einschränkungen (Bayerisches Grundrechte-Wiederherstellungsgesetz - BayGrundrWhG) (Drs. 18/21091) - Zweite Lesung
Die Gesamtredezeit wurde mit 32 Minuten festgelegt. – Als erstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Maier von der AfD-Fraktion das Wort.
Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Wiederherstellung der Grundrechte wird heute, am 30.03.2022, in der Zweiten Lesung durch den Bayerischen Landtag beraten und endgültig abgestimmt. Am 2. April laufen die meisten infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen auch für Bayern aus. Die Staatsregierung hat das für den 19. März im Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Ende der Maßnahmen hinausschieben können. Jetzt ist aber endgültig Schluss mit dem bayerischen und deutschen Sonderweg in Sachen Corona. Die europäischen Nachbarländer haben längst die vollständige Aufhebung der freiheitseinschränkenden Maßnahmen vollzogen. Ab dem 3. April endet die CoronaWillkürherrschaft auch in Bayern. Das zweijährige Spektakel ist rechtlich vorerst weitestgehend abgeschlossen, von Basisschutzmaßnahmen, Testpflichten usw. abgesehen.
Der Krieg in der Ukraine, sehr geehrte Damen und Herren, hat dem Thema auch gewissermaßen ein Ende gesetzt, zumindest ein Ende in der medialen Aufmerksamkeit. Dies zeigt auch eindeutig, dass die Probleme kleiner werden, wenn Staatsfunk und Leitmedien des Landes nicht mehr hysterisch darüber berichten und vor allen Dingen die politische Klasse keinen Profit mehr daraus ziehen kann; denn Corona wurde von den Akteuren der Kartellparteien schon früh für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert. Der Schutz der Gesundheit der Menschen und die Bewahrung des Gesundheitssystems hatten zweitrangige Bedeutung. Wie sonst konnte es geschehen, dass während einer sogenannten Pandemie die Anzahl der Intensivbetten in Bayern und Deutschland nicht gesteigert, sondern kontinuierlich verringert wurde? Wie konnte es geschehen, dass sich die Politiker im Vorfeld des Wahlkampfes zur Bundestagswahl in einem Überbietungswettbewerb befanden? Wie konnte es geschehen, dass nach der Bundestagswahl die epidemische Notlage von nationaler Tragweite am 25.11.2021 beendet war?
Zu Beginn wurde dem Virus von der CSU in Bayern keine Bedeutung zugemessen. Am 15.03.2020 wurden die Kommunalwahlen abgehalten, ohne dass zu diesem Zeitpunkt Bedenken dazu bestanden. Infektionsfälle gab es auch damals schon. Auch Wahlkampfveranstaltungen fanden statt, so zum Beispiel am 10. März im Kaminwerk. Unser späterer Gesundheitsminister und Stadtratskandidat Holetschek sah damals kein Problem darin, diese Veranstaltung durchzuführen. Frau Landtagspräsidentin Aigner erklärte in der ersten Phase 2020 sogar gegenüber den Abgeordneten hier in diesem Hohen Haus, dass eine Maskenpflicht im Landtag nicht notwendig sei und die Maske sowieso nichts bringen würde.
Die von uns geforderten Grenzschließungen hingegen wurden abgelehnt, obwohl gerade eine geschlossene Grenze weitere Infektionen verhindert hätte.
Festzustellen ist, dass die CSU eine unbekannte Gefahr zu Beginn vollständig unterschätzt und das Thema dann für sich entdeckt hat, als sie freiheitseinschränkende Maßnahmen durchsetzen konnte und Machtgelüste ausleben wollte. Es fand ein extremer Kurswechsel statt. Die Staatsregierung und die verantwortlichen Minister – Herr Gesundheitsminister Holetschek und Herr Ministerpräsident Söder – haben mehrmals gegen die Bayerische Verfassung verstoßen und sich in ihrem Regierungshandeln als verfassungsfeindlich erwiesen. Tatsächliche Verfassungsfeinde in der Regierung sind eine weitaus größere Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung als jede denkbare Oppositionsbewegung.
Auszugsweise nenne ich hier drei vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof festgestellte Verfassungsverstöße: die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ohne triftigen Grund für alle Bürger von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, die Einschränkungen des Bewegungsradius über 15 Kilometer Entfernung vom eigenen Wohnort und das Einkaufsverbot für Ungeimpfte durch die 2G-Regelung im Einzelhandel. All diese Verfassungsverstöße wurden bereits festgestellt.
An dieser Stelle sei versichert: Die AfD wird sich dafür einsetzen, dass das begangene Unrecht im Laufe der nächsten Jahre, nötigenfalls auch der nächsten Jahrzehnte, vollständig aufgearbeitet wird und die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden!
Die verlorene Generation von Kindern, Schülern und Studenten wird diesen gesellschaftlichen und juristischen Aufarbeitungsprozess mit hoher Eigenmotivation unterstützen.
Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir mehrere Ziele verfolgen. Trotz des Auslaufens der Corona-Maßnahmen ist er weder zeitlich noch inhaltlich überholt; denn es sollen weiterhin Basisschutzmaßnahmen möglich sein. Es sollen Gebiete zu Hotspots erklärt werden können, und es wird weiterhin Testpflichten geben. Zudem hat der Gesetzentwurf die Rechtsfolge, dass wir die Aufhebung rückwirkend erreichen wollen. Damit wären alle Verordnungen bzw. alle Gesetzesverstöße vom Tisch.
Wir fordern die uneingeschränkte Wiederherstellung der Grundrechte in Bayern und in Deutschland. Die Alternative für Deutschland ist der letzte Garant dafür, dass Recht und Freiheit in diesem Land Geltung haben.
Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, damit das Hohe Haus seine Würde zurückerhält, die ihm während der Corona-Pandemie geraubt wurde.
Ich bin tief entsetzt über Ihren Vortrag. Sie wollen die Grundrechte wiederherstellen. Ist für Sie das Grundrecht auf Leben überhaupt überlegenswert? 129.000 Menschen sind in Deutschland seit Beginn der Pandemie gestorben. Sie sprechen hier von Wahlkampf, Taktieren und dem Verwehren von Freiheitsrechten. Das Recht auf Leben ist doch das Wesentliche! Sie gehen so darüber hinweg, als ob die Verstorbenen für Sie nur Nummern bzw. gar nicht erwähnenswert wären. Haben Sie denn überhaupt keinen Respekt mehr vor dem Leben?
Darauf habe ich hingewiesen. Die CSU-geführte Regierung hat am Anfang überhaupt nicht gewusst, wie sie mit der Situation umgehen soll. Erst als sie erkannt hat,
wie die Gefahr aus ihrer Sicht einzuschätzen und politisch zu nutzen war, ist sie auf die Corona-Epidemie gewissermaßen angesprungen. Es sind ein Hype und eine Hysterie entstanden.
Jetzt haben wir die Situation, dass die Inzidenzwerte sehr hoch sind und trotzdem alle Maßnahmen auslaufen. Das haben sie womöglich verkannt.
Da Sie sagen, uns gälten die Freiheitsrechte nichts, weise ich auf Folgendes hin: Laut dem COVID-19 Stringency Index der Universität Oxford waren die Maßnahmen der Regierung in Deutschland so drastisch, dass Deutschland damit einen absoluten Spitzenplatz in der Rangliste aller Länder einnimmt. Damals wurden über 180 Länder bezüglich der Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen bewertet. Deutschland belegt dabei einen absoluten Spitzenplatz. Bayern war immer noch ein Stück schärfer als der Rest Deutschlands. Wir können davon ausgehen, dass wir womöglich sogar weltweiter Spitzenreiter sind, wenn es darum geht, Coro
na-Maßnahmen zu verhängen, aber wir sind mit Sicherheit nicht Spitzenreiter, wenn es darum geht, die Folgen abzumildern, Todesfälle zu begrenzen oder Erkrankungen zu verhindern. Hier hat die Staatsregierung vollständig versagt. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Zahl der Intensivbetten nicht zunahm und –
– das Gesundheitssystem nicht gestärkt wurde. Insofern war die Zwischenbemerkung sogar sehr notwendig.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus! Die Worte des Vorredners sind es nicht wert, wirklich darauf einzugehen; denn wenn sich jemand hier vorne hinstellt, sich mit populistischer Hetze zum Thema Corona äußert und von Würde spricht, und das in einem Atemzug, dann will ich darauf gar nicht eingehen. Außerdem haben wir über den sinnfreien Gesetzentwurf schon im Ausschuss gesprochen. In der Ersten Lesung war schon Thema, dass dieser Gesetzentwurf immer wieder – was bei der AfD gang und gäbe ist – auf das Gleiche abzielt. Er ist zu Recht abgelehnt worden. Deswegen brauche ich keine neun Minuten Redezeit. Ich brauche nicht einmal eine Minute Redezeit, weil nicht mehr zu dem Gesetzentwurf zu sagen ist, als dass er weiterhin abzulehnen ist. Die AfD hat heute durch den Vorredner wieder gezeigt, was sie wirklich möchte und wie sie die Menschen beeinflusst. Das finde ich äußerst erschreckend. Ich hoffe, dass viele Menschen mitbekommen, was Sie wirklich vorhaben.
Vielen Dank, Herr Kollege Mittag. – Nächster Redner ist Herr Kollege Toni Schuberl für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir unterhalten uns heute über einen Satz. Mehr hat die AfD in diesem Bereich nicht zu formulieren geschafft. Dieser eine Satz soll die pauschale und restlose Aufhebung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bringen. Die Gültigkeit der Verordnung läuft in drei Tagen ab. Sie ist dann aufgehoben. Ich verstehe also den Sinn dieses Gesetzes nicht; aber ich verstehe den Sinn der Dinge, die die AfD bei Corona bringt, sowieso nicht. Da kam noch nie etwas Konstruktives. Dieser eine Satz ist schon fast das Konstruktivste, was Sie geschafft haben, und ich glaube, es ist noch nicht einmal ein Rechtschreibfehler darin.
Worum es hier eigentlich geht, ist nicht die Aufhebung der Verordnung, sondern die rückwirkende Aufhebung. Das ist in dem Zusammenhang sogar ein bisschen lustig. Sie wollen nämlich, dass die Verordnung rückwirkend mit Wirkung zum 23.11. letzten Jahres aufgehoben wird. Die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist aber erst seit 24.11. in Kraft. Also das Datum kann die AfD auch nicht lesen. Sie will rückwirkend etwas zu einem Zeitpunkt aufheben, zu dem es noch gar nicht in Kraft war.
Im Kern geht es wahrscheinlich um die Bußgelder. Die Bußgelder derjenigen Corona-Leugner und Querdenker, die sie zuvor dazu aufgehetzt hat, dass sie rechtswidrig handeln, sollen jetzt rückwirkend aufgehoben und zurückgezahlt werden – ein riesiger Verwaltungsaufwand!