aber auch ein herzliches Dankeschön an die Kommunen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den größten Teil der Geflüchteten übernehmen. Was den meisten Sorgen macht – der Herr Städtetagspräsident Pannermayr hat es letzten Mittwoch ausgeführt –, ist der Wechsel, der Anfang Juni passiert: Dann müssen die Kommunen die Kosten der Unterkunft und für Heizung zu einem Drittel übernehmen. Wir brauchen deshalb eine eindeutige Aussage. Ich bin mir sicher, dass sie kommen wird.
Auch bereitet Sorgen, dass die Verteilung der Geflüchteten jetzt den Landratsämtern übertragen wird. Hier haben die großen Städte die Sorge, dass sie überfrachtet werden, dass sie überproportional an den Leistungen beteiligt werden. Auch hierzu braucht es eine klare Antwort.
Ein kleines Special am Rande: Es ist alles oder sehr viel geregelt, aber wenn Sie an die Beförderung der Kinder in die Willkommensklassen denken, steht im Rahmenplan lapidar: Die Beförderung wird den Kommunen überlassen, die schon eine Lösung finden werden. Das steht auf Seite 19. Es ist dringend notwendig, das zu präzisieren, damit die Kommunen dieses Geld auch erhalten.
Zum Abschluss: Minister Herrmann hat vor wenigen Wochen genau an derselben Stelle gesagt, als ich ihn gefragt habe, wer die Kosten übernimmt: Der Freistaat Bayern übernimmt alle Kosten für die Geflüchteten. – Darauf vertraue ich, und da nehme ich Sie beim Wort. Sie sind der Minister, der das sagt und dann auch schaut, dass er sein Geld irgendwo herbekommt. Dieses Signal muss an die Kommunen hinausgehen, damit dort Sicherheit herrscht. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es steht eine Mammutaufgabe vor uns, vor Bund, Land und Kommunen. Und sie steht natürlich auch vor jedem Einzelnen, vor den vielen, vielen Helfern, vor den Ehrenamtlichen und den Hauptamtlichen, die in den Kommunen, die in den Bezirken unterwegs sind. Da sind Menschen, die eine Wohnung bieten. Da sollten wir nicht nur Danke sagen, sondern wir sollten uns wirklich aktiv für sie einsetzen. Stattdessen habe ich aber immer nur Fingerzeige auf den Bund gesehen. Das sollte doch anders sein. Wir sollten doch sagen: Ärmel hoch! Wie können wir das gemeinsam stemmen?
Die Ehrenamtlichen zeigen wirklich einen unermüdlichen Einsatz mit Herzlichkeit für ein gutes Ankommen der Menschen. Der Antrag der GRÜNEN geht in die richtige Richtung. Auch die FDP hat schon viele Initiativen für Geflüchtete eingebracht und für eine Erleichterung für die Menschen, die sich um sie kümmern. Wir haben uns eingesetzt und Anträge gestellt für die Erleichterung von Behördengängen, für eine bessere Anerkennung von Abschlüssen, für eine Aus- und Weiterbildung in Teilzeit, für eine gute Bildung und Betreuung von Kindern.
Ich muss wirklich sagen: Ja, es steht ein Rechtskreiswechsel bevor. Ja, der wird auch nicht einfach. – Das ist natürlich mit Anstrengungen verbunden. Die Bundesregierung arbeitet aber seit Wochen an vernünftigen Lösungen. Dazu muss ich jetzt schon einmal sagen: Durch den Rechtskreiswechsel kommen auf den Bund Mehrausgaben zu, allein durch das SGB II, ausgehend von 400.000 Bedarfsgemeinschaften, in Höhe von rund 6 Milliarden Euro. Dann kommen noch viele weitere Milliarden Euro dazu für Eingliederung, Verwaltung, BAföG und, und, und. Auf der anderen Seite gibt es unter dem Strich Einsparungen für Länder und Kommunen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Ich denke, das ist doch alles andere als ein Sparmodell für den Bund, ganz im Gegenteil. Hier sollten wirklich alle gemeinsam Anstrengungen unternehmen. Ich kann es nicht mehr ertragen, dass die CSU nichts Besseres zu tun hat, als mit dem Finger auf die Bundesregierung zu zeigen. Das ist einfach falsch.
Übernehmen Sie endlich Verantwortung. Stecken Sie Ihre volle Energie in Taten statt ins Herummeckern. Lassen Sie uns gemeinsam alles tun, damit es für die Menschen, die geflüchtet sind, hier in Bayern besser wird. Tun wir alles, um ihre Situation zu verbessern. Deshalb unterstützen wir den Antrag. Fassen Sie sich ein Herz, und tun Sie das auch.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben im Moment nach wie vor und Gott sei Dank eine wirklich großartige Hilfsbereitschaft von Tausenden von Menschen in unserem Land, eine großartige Bereitschaft, diesen ukrainischen Flüchtlingen hier in unserem Land zu helfen, sie aufzunehmen und sie zu unterstützen, wo immer das nur geht. Das ist großartig, und Sie haben in dieser Situation nichts Besseres zu tun, als eine schäbige und zum Teil völlig unsachliche Debatte zum wiederholten Mal hier in den Landtag zu bringen. Pfui, kann ich da nur sagen.
(Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von der CSU: Bravo, bravo! – Widerspruch bei den GRÜNEN)
(Toni Schuberl (GRÜNE): Was ist denn da schäbig? Es geht doch hier um Ihre Verantwortung! Ist das etwa schäbig?)
Wer bringt denn die Debatte zum wiederholten Mal in den Landtag? Wir haben keinen Dringlichkeitsantrag eingereicht, die Bundesregierung zu beschimpfen. Entschuldigung, es sind doch insbesondere die GRÜNEN, die diese Debatte hier hereinbringen und so tun, als ob wir hier in Bayern irgendetwas falsch machen würden. Schauen Sie sich einmal die bundesweiten Statistiken an. Wir sind die Nummer eins in puncto Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge! Wir sind die Nummer eins in puncto Registrierung der Flüchtlinge! Das ist die Realität!
Schauen Sie sich die Statistiken im Internet an. So, jetzt sage ich Ihnen einmal, wie die Realität ist.
Das war ja wieder einmal ein grandioser Einstieg, Frau Kollegin Demirel. Am letzten Freitag habe ich zum wiederholten Mal eine Videoschaltkonferenz mit allen Oberbürgermeistern und Landräten in Bayern gehabt, zum wiederholten Mal. Sie können sich gerne einmal umhören, Sie werden ja auch ein paar Oberbürgermeister und Landräte kennen. Ich kann Ihnen nur sagen, auch in dieser letzten Schaltkonferenz hat kein einziger Oberbürgermeister, keine Oberbürgermeisterin, kein Landrat und auch keine Landrätin eine solche Frage gestellt, wie Sie sie vorhin als
besonders klug in den Raum gestellt haben. Kein Einziger. Woher mag das wohl kommen? – Es scheint eben nicht so zu sein, Frau Kollegin Demirel, dass das das Problem ist, das die Oberbürgermeister und Landräte derzeit im Umgang mit dieser in der Tat wichtigen Thematik als das ihre wahrnehmen. Nein, sie haben in der Tat ganz andere Probleme.
Ich bekomme viele Zuschriften, wo wir helfen, was wir alles machen können und was wir noch besser machen können, was mir auch wirklich sehr am Herzen liegt. Ich will Ihnen aber auch sagen, – –
Entschuldigung, ich habe eher die Frage: Wann haben Sie sich denn das letzte Mal mit jemandem beschäftigt? Sie bringen hier immer Dringlichkeitsanträge ein, keine Anträge in die Ausschüsse, wo man in Ruhe, auch mit den Fachleuten aus den Ministerien, diskutieren könnte. Es geht Ihnen um das politische Spektakel mit den Dringlichkeitsanträgen hier im Plenum. Darum geht es Ihnen!
(Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von den GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht!)
Wenn Sie eine fachliche Frage stellen wollten – und Sie stellen ja sonst auch viele Schriftliche Anfragen zum Plenum und dergleichen –, dann würden Sie zum Beispiel Folgendes erfahren: Derzeit sind in der Tat Zehntausende privat untergebracht. Ich finde das großartig. Da waren unbürokratische Landräte, zu denen wir dann gleich gesagt haben: Das ist okay, wenn ihr das so macht. – Und nachdem ein paar Wohnungseigentümer die Flüchtlinge aufgenommen haben, haben sie gesagt: Wir haben da zumindest die Kosten für Stromverbrauch und Heizung. Mehr wollen wir gar nicht, aber das. Es steht in keinem Gesetz, aber wir haben gesagt: Okay, wenn der Landrat sagt, wir müssten wenigstens eine Monatspauschale in Höhe von 50, 60 Euro für solche Nebenkosten bezahlen, dann ist das okay. Dann soll das der Landrat machen. Wir haben ihnen dann innerhalb weniger Tage geschrieben, das dürfen sie machen, sie sollen das Geld auszahlen. Das machen sie. Die meisten Wohnungseigentümer sind damit zufrieden. Wunderbar.
Wir gehen davon aus, und das thematisieren die Oberbürgermeister und die Landräte auch in der Tat, dass die gefühlte Wahrnehmung so ist: Manche Leute, die Flüchtlinge in die eigene Wohnung aufgenommen haben, nicht in eine leer stehende, werden in den nächsten Wochen sagen: Jetzt wird es ein bisschen eng. – Wenn Sie sich erkundigt hätten, dann würden Sie wissen, dass die Oberbürgermeister und die Landräte in der Statistik, die jeden Tag erneuert wird, im Moment über 25.000 freie Plätze in vorhandenen Unterkünften melden. 25.000 freie Plätze! Die Oberbürgermeister und die Landräte haben nämlich auf meine Bitte hin seit Ende Februar über die vorhandenen Plätze für Asylbewerber und andere Flüchtlinge hinaus eine zusätzliche Kapazität von 50.000 Plätzen geschaffen. Die haben wir dann nach dem berühmten Schlüssel auf alle 96 Städte und Landkreise heruntergebrochen. Inzwischen sind wir – ich kann Ihnen das gern im Detail liefern – bei 51.000 oder 52.000 neuen, zusätzlichen Plätzen, die seit dem 1. März in Bayern geschaffen worden sind. Von diesen Plätzen sind im Moment nur gut die Hälfte, also rund 25.000 Plätze, in Anspruch genommen, etwa 25.000, 26.000 Plätze aber noch nicht. Ich finde das gut, denn so toll wir diese Unterkünfte auch herrichten, in den allermeisten Fällen ist es auch für den Integrationsprozess sehr gut, wenn jemand in eine Familie aufgenommen wird und nicht in eine große Sammelunterkunft oder dergleichen kommt. Ich habe deshalb kein Bestreben, das von mir aus zu ändern oder gar Druck zu machen.
Das ist nicht mein Verdienst. Wir haben die Rahmenbedingungen vorgegeben, weil wir in der Tat organisieren und führen. Es waren aber die Oberbürgermeister und
Landräte, die es mit ihren Gemeinden geschafft haben, dass wir im Moment noch einen Puffer von 25.000 Plätzen haben, die zur Verfügung stehen, wenn morgen jemand kommt und sagt: Bei mir können die nicht mehr in der Wohnung leben; die müssen wir jetzt woanders hintun. Das ist die Realität. Eine Frage an unsere Verwaltung, und sie hätte Ihnen das so gesagt. Dies zeigt schon einmal: Mindestens drei der von Ihnen vorhin in den Raum gestellten Behauptungen sind einfach Unfug, Frau Kollegin Demirel.
Noch einmal: Das ist nicht mein Verdienst. Wir haben mit Oberbürgermeistern und Landräten gesprochen, und diese haben das erreicht; diese haben das geschafft. Die Frage ist: Ist der Grund Ihrer Wortmeldung, dass Sie all das, was unsere Oberbürgermeister und Landräte, wohlgemerkt der unterschiedlichsten Parteien, in diesem Lande erreichen und ordentlich hinbekommen haben, hier im Bayerischen Landtag ständig schlechtreden wollen?
Herr Kollege Schuberl, hören Sie sich das erst einmal in Ruhe an; dann können wir gerne weiter darüber debattieren.
Sie müssen die beiden Rechtskreise unterscheiden. Es ist eben so: Wenn es unterschiedliche Gesetze, wohlgemerkt des Bundes, gibt – wir müssen in diesem Zusammenhang Bundesrecht vollziehen –, dann muss man das natürlich schön auseinanderhalten. Es war die klare Vorgabe des Bundes nach der europäischen Entscheidung und der darauffolgenden einvernehmlichen Entscheidung in Deutschland, das nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu machen. Damit war klar: Jeder, der ankommt, wird nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behandelt. So weit sind wir uns hoffentlich noch einig. Dies gilt für alle Fälle des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das gilt seit Jahren. Für jeden Flüchtling, der aus Afghanistan oder aus Nigeria oder aus Syrien oder von sonst woher kommt, gilt in Bayern das Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes, das zunächst einmal eine Verpflichtung zur Unterbringung vorsieht. In der Vergangenheit hat der Bund für die Leistungen nach diesem Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes einiges gezahlt.
Für alle Kosten, die in diesem Zusammenhang anfallen – normalerweise betrifft dies Personen im Asylverfahren, die angekommen sind, einen Antrag stellen, der aber vom BAMF noch nicht verbeschieden ist –, gilt die Zusage der Bayerischen Staatsregierung und der Mehrheit des Bayerischen Landtags, und zwar schon seit etlichen Jahren, dass der Freistaat Bayern diese Kosten zu hundert Prozent trägt; das Risiko, wie viel davon der Bund erstattet, trägt der Freistaat Bayern allein. Wenn der Bund etwas erstattet, ist dies gut, und dann wird das bei uns vereinnahmt; gegenüber den Kommunen gilt aber nach diesem Gesetz zunächst einmal eine hundertprozentige Leistung des Freistaats Bayern. Dies ist so.
In Bayern gibt es keine Kommune, die das infrage stellt. Wir haben ebenso vom ersten Tag an erklärt: Jawohl, diese Zusage gilt auch jetzt, wenn dieses Asylbewerberleistungsgesetz auf die ukrainischen Flüchtlinge nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes angewandt wird. Das ist jedem Oberbürgermeister und jedem Landrat in Bayern bekannt und bewusst. In der ersten Woche gab es noch die eine oder andere Frage. Dann haben wir das noch dreimal klargestellt. Deshalb hat schon
lange kein Oberbürgermeister und kein Landrat diese Frage mehr irgendwo aufgeworfen. Jedem, der mit dem Vollzug etwas zu tun hat und hier nicht nur politische Propaganda veranstalten will, Frau Kollegin Demirel, ist dies klar.
Die Bundesregierung und die sie tragende Ampel-Mehrheit im Deutschen Bundestag hat jetzt klar angekündigt: Ab dem 1. Juni gilt nicht mehr das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern wer dann seine Aufenthaltsbescheinigung hat oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten hat und registriert wird, wechselt ab dem 1. Juni in das SGB II; für Neuankommende gilt dies jeweils ab dem ersten Monatsersten, nachdem sie registriert sind und ihre Fiktionsbescheinigung erhalten haben.
Ich mache keinen Hehl daraus, dass wir vonseiten der Bayerischen Staatsregierung von dieser Idee nicht begeistert waren, schon allein aufgrund des gigantischen Verwaltungsaufwands, der damit verbunden ist. Das Gesetz ist aber jetzt so eingebracht und wird sicherlich nächste oder übernächste Woche von Bundestag und Bundesrat mit Ihrer Mehrheit endgültig beschlossen.
Ich gehe davon aus, dass Sie auch selbst keine Zweifel daran haben, dass das mit Mehrheit im Bundestag so beschlossen wird. Vor diesem Hintergrund kann ich die nächsten drei, vier Fragen von Ihnen, Frau Kollegin Demirel, überhaupt nicht verstehen; denn dann hat nämlich wohlgemerkt der Bund entschieden, nicht wir, und es ist dann eben so: Ab 1. Juni richtet sich alles nach SGB II. Das heißt in der Tat, dass der Bund dann die Kosten zahlt.