Protokoll der Sitzung vom 11.05.2022

Ich gehe davon aus, dass Sie auch selbst keine Zweifel daran haben, dass das mit Mehrheit im Bundestag so beschlossen wird. Vor diesem Hintergrund kann ich die nächsten drei, vier Fragen von Ihnen, Frau Kollegin Demirel, überhaupt nicht verstehen; denn dann hat nämlich wohlgemerkt der Bund entschieden, nicht wir, und es ist dann eben so: Ab 1. Juni richtet sich alles nach SGB II. Das heißt in der Tat, dass der Bund dann die Kosten zahlt.

Bei den Regelungen des SGB II über die Kosten der Unterkunft – KdU, wie es im Fachjargon heißt – geht es um ein Spezialthema. Danach gilt, dass der Bund Pi mal Daumen zwei Drittel und die jeweilige Gemeinde, in der sich ein Leistungsempfänger aufhält, ein Drittel zahlt. Darin sind wir uns hoffentlich noch weitgehend einig. Das ist einfach geltendes Sozialrecht. Das kam bisher für alle Asylbewerber zur Anwendung, die anerkannt wurden, nämlich ab dem Moment, wo sie vom BAMF den Anerkennungsbescheid bekommen haben. Egal, ob jemand aus Afghanistan, Syrien, dem Irak oder von wo auch immer kommt: Sobald er den Anerkennungsbescheid bekommt, wechselt er in das SGB II.

Über die Frage, wer denn dann die Kosten der Unterkunft zahlt – in den letzten Jahren kam ja schon eine Vielzahl von Flüchtlingen; das hat mit der Ukraine gar nichts zu tun –, gab es in früheren Jahren intensive Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Diese haben dazu geführt, dass die damalige Bundesregierung unter Angela Merkel in einer Großen Koalition mit der Sozialdemokratie schon vor – ich kann es jetzt nicht mehr genau sagen – zwei, drei oder vier Jahren zugesagt hat, dass, anders als für alle Deutschen und sonstigen SGBII-Empfänger, für alle, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind und aufgrund ihrer Anerkennung SGB-II-Empfänger werden, der Bund nach der zunächst geschlossenen Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2021 die Kosten der Unterkunft zu hundert Prozent zahlt. Diese damals von der früheren Bundesregierung mit den Ländern geschlossene Vereinbarung ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen.

Nun ist die neue Bundesregierung seit fünf Monaten im Amt. Jetzt wird eine zusätzliche Regelung für die Flüchtlinge aus der Ukraine geschaffen, wodurch sich die Zahl derjenigen, die in das SGB II wechseln, noch wesentlich vergrößern wird. Die jetzige Bundesregung hat in der Tat in den Gesprächen mit der Ministerpräsidentenkonferenz zugesagt, dass es vom Bund noch einmal kräftige Mittel geben wird, die aber bis heute nicht konkretisiert sind.

Deshalb sage ich Ihnen ganz unaufgeregt: Ich wünsche mir ganz dringend – und das ist die offizielle Position der Staatsregierung und nicht nur der Bayerischen Staatsregierung –, dass schon aufgrund der ja inzwischen Hunderttausenden von Flüchtlingen, die in den letzten Jahren gekommen sind und anerkannt worden sind, die einen Schutzstatus haben und somit SGB-II-Status haben, die von der früheren Bundesregierung gegebene Zusage, weil sie als Flüchtlinge auch aufgrund einer großzügigen Entscheidung der Bundesregierung nach Deutschland gekommen sind, von der neuen Bundesregierung fortgeführt wird.

Da Sie hier so klug daherreden, wäre ich schon dankbar, wenn Sie sich jetzt einmal mit einem klaren Standpunkt dazu äußern würden, ob Sie unsere bayerische Haltung teilen, dass in der Tat das, was die von Ihnen besonders früher auch schon viel geschmähte Bundesregierung unter Schwarz-Rot immerhin geleistet hat, nämlich den Kommunen die Kosten der Unterkunft von anerkannten Flüchtlingen zu hundert Prozent zu zahlen, jetzt unter Regierungsmitwirkung der GRÜNEN weitergeführt werden soll oder ob Sie die Kommunen jetzt schlechterstellen wollen als die frühere Bundesregierung.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Frau Kollegin, dazu haben Sie leider keinen einzigen Satz gesagt, sondern nur wieder versucht, den Schwarzen Peter der Bayerischen Staatsregierung zuzuschieben.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Deshalb sage ich Ihnen: Wir richten nach wie vor diese Forderung an den Bund. Der Bund hat diese Sache noch nicht abgeschlossen, sondern wir reden weiterhin darüber. Deshalb habe ich gar keinen Anlass, ein solches Spektakel zu veranstalten, wie Sie es hier tun. Ich hoffe immer noch darauf – das habe ich erst in der vergangenen Woche, am Freitagabend – –

(Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE))

Nein, am Freitag früh hatte ich die Videoschaltkonferenz mit den Oberbürgermeistern und Landräten.

Am Donnerstag früh fand unter meiner Leitung, weil ich im Moment den Vorsitz der Innenministerkonferenz innehabe, die Schalte aller Innenminister mit der Bundesinnenministerin statt. Wir – und zwar mehrere Innenminister – haben auch bei dieser Gelegenheit unsere Position an die Bundesinnenministerin adressiert: Es besteht die Erwartung, dass der Bund diese Kosten der Unterkunft zu hundert Prozent übernimmt, wie die alte Bundesregierung es getan hatte.

Die Frau Bundesinnenministerin hat gesagt, darüber werde letztlich im Kanzleramt entschieden, und sie werde es demnächst an den Leiter des Kanzleramts weitertragen. Wir wurden gebeten, diesen Punkt möglichst bald an die Chefs der Staats- und der Senatskanzleien, die demnächst beisammen sind, zu adressieren, und dergleichen mehr.

Wir haben eine Haushaltslage; auch daran will ich den Kollegen erinnern. Darüber könnten wir sinnvoller in einer ruhigen Ausschusssitzung beraten; aber ich mache es auch gern hier im Plenum. Wir haben zu all diesen Dingen in der Tat eine Haushaltslage. Es sind Positionen, die seit vielen Jahren gelten.

Bezogen auf das Asylbewerberleistungsgesetz gilt auf jeden Fall, dass es zwingende gesetzliche Ausgaben sind. Es ist ein Gesetz des Bundes, das zu diesen Ausgaben zwingt. Damit sind alle Kosten, die entstehen, wenn mehr Flüchtlinge

kommen, unvorhergesehen und unabweisbar. Diese werden selbstverständlich erstattet. Der Ausgleich erfolgt entweder mit anderen Restmitteln, oder es muss später nachgemeldet werden. Aber bislang hat alles gut funktioniert. Es gibt jedenfalls keine Probleme, diese Gelder auszuzahlen.

Was die Kosten der Unterkunft anbetrifft, so hoffe ich sehr darauf, dass sich die Ampelkoalition in Berlin und die jetzige Bundesregierung spätestens bis zum 1. Juni 2022, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, zu einer klaren Entscheidung durchgerungen haben. Ich hätte nichts dagegen, wenn es noch mehr werden würde; aber wenigstens der Finanzstandard, den die alte Bundesregierung gesetzt hatte, sollte fortgeführt werden. Das ist meine dringende Hoffnung.

Ich sage es noch einmal ausdrücklich: Dabei geht es nicht nur um die Ukrainer; denn wir verzeichnen aktuell wieder steigende Zahlen von Flüchtlingen aus dem ganzen Mittelmeerraum, aus Afrika und Asien. Wir werden weiterhin etliche Flüchtlinge in unserem Land haben. Für sie gilt, sobald sie anerkannt werden, das Gleiche.

Wohlgemerkt, die Frage, ob der Bund weiterhin hundert Prozent der Kosten der Unterkunft übernimmt, betrifft nicht nur die etwa 100.000 Ukrainer, die in unserem Land angekommen sind, sondern auch weitere Hunderttausende, die schon länger in Deutschland sind, und diejenigen, die noch dazukommen werden.

Deshalb ist meine herzliche Bitte, liebe Frau Kollegin Demirel, dass Sie sich das noch einmal in Ruhe überlegen. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen: Für den ersten Rechtskreis – Asylbewerberleistungsgesetz – gilt wie bisher die HundertProzent-Zusage der Bayerischen Staatsregierung. Wir hoffen darauf, dass für den zweiten Rechtskreis – SGB II – die Bundesregierung die Zusage der alten Bundesregierung, diese Kosten zu hundert Prozent zu übernehmen, fortführt. Ich wäre dankbar, wenn Sie sich in Ihrer Partei dafür einsetzen würden.

Wenn Sie dies aber für falsch halten, dann wäre es ehrlich, wenn Sie sich hier hinstellten und sagen würden, die Zusage der früheren Bundesregierung solle von der neuen nicht fortgeführt werden. Dann sagen Sie bitte ehrlich auch den bayerischen Kommunen, dass das Ihre Meinung ist. Ansonsten bitte ich Sie herzlich um Unterstützung.

Ich will aus Zeitgründen nicht mehr auf Einzelheiten eingehen, aber ausdrücklich noch einmal auf das Beispiel der Schulen Bezug nehmen: Wenn gegenwärtig – so hat es der Kultusminister erst gestern im Kabinett berichtet – bereits über 20.000 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine in pädagogischen Willkommensgruppen, Regelklassen oder besonderen Unterrichtsgruppen unterrichtet werden, dann kann ich nur sagen: Das ist eine gigantische Leistung auch unserer Schulen, unserer Lehrerinnen und Lehrer. Innerhalb weniger Wochen 20.000 zusätzliche Kinder in unser Schulsystem aufzunehmen, das ist doch großartig! Deshalb gibt es überhaupt keinen Grund, hier derartig herumzumotzen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Überlegen Sie sich bitte wirklich, ob es irgendwem ernsthaft nutzt – vor allen Dingen, ob es irgendeinem der ukrainischen Flüchtlinge nutzt –, wenn Sie jedes Mal, wenn wir über dieses Thema reden, mit solch wirklich unsinnigen Dringlichkeitsanträgen schlechte Stimmung verbreiten, und das in einer Situation, in der wir – ich sage es noch einmal – in der bayerischen Bevölkerung eine Hilfsbereitschaft haben, wie wir sie lange nicht mehr erlebt haben. Das ist großartig! Deshalb sage ich abschließend noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle Menschen in unserem Land, die im Moment tatkräftig dabei sind, diesen Menschen, die dringend unsere Hilfe brauchen, zu helfen. Vielen herzlichen Dank dafür!

(Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Herr Staatsminister, es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. – Zuvor möchte ich allerdings mitteilen, dass zu dem gerade aufgerufenen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 18/22566 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt wurde. Die Abstimmung werden wir nach dem Aufruf des dritten Dringlichkeitsantrags durchführen.

Jetzt erteile ich für die erste Zwischenbemerkung Frau Kollegin Gülseren Demirel, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort. Bitte schön.

Herr Minister, Sie haben unseren Antrag als "schäbig" bezeichnet. Das möchte ich mit großem Nachdruck zurückweisen. Ich bin gewählte Abgeordnete. Es ist mein Job und meine Verpflichtung gegenüber den Menschen draußen, Themen, die nach meiner Meinung nicht gut laufen, hier zur Sprache zu bringen. Das zunächst zur Klärung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Zweite ist – ich habe leider nicht so viel Redezeit wie Sie; ich habe nur eine Minute; Sie können ja unbegrenzt reden –: Wenn ich als Oberbürgermeisterin bei Ihnen am Tisch säße und diese Rede anhören würde, dann würde ich den Raum mit mehr Fragen als Antworten verlassen. Ich hätte jedenfalls nicht das sichere Gefühl, dass ich im Rahmen einer guten Zusammenarbeit bin.

Was ich bisher herausgehört habe, ist: Der Bund zahlt nicht. Solange der Bund nicht sagt, was er zahlt oder ob er zahlt – was auch Unfug ist; der Bund wird zahlen –, kann ich niemandem etwas versichern.

Frau Kollegin, Sie haben eine Minute für die Zwischenbemerkung.

Sie sehen dieses Problem anscheinend als eines der Unterkunft an. Es ist aber nicht nur die Unterbringung der Menschen.

Frau Kollegin, eine Minute, wie gesagt.

Es geht noch um ganz andere Integrationsprobleme. Wie gesagt, leider habe ich nicht so viel Zeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin, ich kann nicht mehr sagen als das: Solange die Leute im Bezug laut Asylbewerberleistungsgesetz sind – das sind im Moment alle, weil die Rechtsänderung erst am 1. Juni 2022 in Kraft tritt –, gilt die Zusage der Bayerischen Staatsregierung zur Übernahme von hundert Prozent der Kosten. Diese Zusage wird weiterhin gelten, weil der aktuelle Gesetzentwurf beinhaltet – anders, als es sich zunächst anhörte –, dass auch in Zukunft alle Menschen, die in unserem Land neu ankommen, mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anfangen. Das ist genau der Punkt.

Nach zwei, drei Monaten sollen alle in das andere Gesetz wechseln, was aber einen gigantischen Verwaltungsaufwand verursachen wird. Das ist ja das Problem. Aber bitte, es ist so. Wir respektieren das, was die Bundesregierung entschieden

hat. Ich weiß nicht, wo die Unklarheit bei Ihnen ist. Alle Landräte und Oberbürgermeister sehen keine Unklarheit.

(Zurufe der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE) und Toni Schuberl (GRÜNE))

Jetzt wird es interessant, Herr Kollege Schuberl. Frau Kollegin Demirel – ich lese es im Protokoll gern nach – hat gerade in einem Nebensatz gesagt, es sei doch klar, dass der Bund das weiterhin zu hundert Prozent zahle.

(Alexander König (CSU): Das hat sie gesagt!)

Das hat sie gerade gesagt. Sie können das gern im Protokoll nachlesen.

Wenn dem so ist – ich habe Ihnen gesagt, ich hoffe immer noch darauf, dass der Bund diese Frage bis zum 1. Juni dieses Jahres klärt –, dann ist es ja gut. Dann brauchen Sie aber doch von uns keine weitere Erklärung.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE))

Entweder – oder.

Sollte der Bund dazu nicht in der Lage sein, was mich schwer enttäuschen würde, dann werden wir natürlich, wie es üblich ist, mit den bayerischen Kommunen reden.

(Toni Schuberl (GRÜNE): Und dann? – Zuruf von der CSU: Ist das jetzt ein Dialog, oder was?)

Herr Kollege Schuberl, jetzt sage ich Ihnen noch etwas.