Protokoll der Sitzung vom 11.05.2022

Es obliegt den einzelnen französischen Regionen, welche Geräusche und Gerüche konkret darunterfallen, –

Ich bitte um etwas mehr Ruhe im Saal!

– damit regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden kann. Bei der Festlegung des Sinneserbes muss es aber immer auch eine Abwägung zwischen berechtigten Interessen der Anwohner und dem kulturellen Stellenwert geben. Insofern zielt unser Antrag darauf ab, dass wir in einer Bundesratsinitiative das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgreifen und dort eine ähnliche Regelung implementieren, wie sie Frankreich auch hat, um so den Einklang von Tradition und Fortschritt zu gewährleisten und durch diese Klarstellung einer gesellschaftlichen Spaltung, dem Auseinanderdriften von Stadt und Land entgegenzuwirken. Unser Antrag dient der Versöhnung von Stadt und Land;

(Zuruf)

die wollen wir auf den Weg bringen.

(Anhaltender Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege Streibl, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor.

(Unruhe)

Ich bitte jetzt ernsthaft um etwas mehr Ruhe dahinten, konkret bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Zur Zwischenbemerkung erteile ich dem Abgeordneten Ralf Stadler für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Streibl, Sie reden immer von Geräuschen. Reden Sie auch von importierten Geräuschen? Ich glaube, jeder kann sich noch an den Spruch von Ministerpräsident Söder erinnern: "Der Islam ist ein Bestandteil Bayerns."

(Zurufe)

Ich frage Sie:

(Zuruf)

Was genau definieren Sie als Kulturgut "Sinneserbe"? Wollen Sie dann auch, dass der Ruf des Muezzins

(Zuruf)

als bayerisches Kulturgut gesetzlich geschützt wird?

(Zurufe)

Das würde mich interessieren.

(Unruhe)

Bitte, Kollege Stadler hat jetzt das Wort. – Sie sind fertig? – Bitte, Herr Kollege Streibl. – Ich bitte wiederum um etwas mehr Ruhe im Saal.

Herr Kollege Stadler, ich sprach vom kulturellen Sinneserbe. Wenn Sie mir zugehört haben, haben Sie vernommen, ich sprach auch vom Angelusläuten, das Sie vielleicht nicht so richtig einordnen können. Es kommt auf die Kultur an. Wir könnten hier auch von einer bayerischen Leitkultur sprechen; das würde vielleicht die CSU an meiner Stelle tun.

(Zuruf)

Es obliegt aber den Regionen, das festzustellen. Was in Berlin-Kreuzberg festgestellt wird, kann etwas anderes sein als in München auf dem Marienplatz

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

oder in Garmisch-Partenkirchen. Es ist wieder einmal Ihr absolut populistischer Stil,

(Zuruf)

mit dem Sie versuchen, Gruppen hier im Land auszugrenzen. Sie betreiben einfach nur perfide Unterstellungen und Demagogie.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich habe es schon ein paar Mal gesagt: Was sie hier betreiben, ist einfach nur schäbig. Das ist falsch und verlogen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Christian Hierneis.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Rede unseres Innenministers dachte ich nicht, dass wir noch eine solche Steigerung erfahren werden. Ich werde aber versuchen, jetzt wieder auf den Boden der Tatsachen und zur Realität zurückzukommen.

Die FREIEN WÄHLER als Retter des ländlichen Raums:

(Zuruf – Beifall)

Kein Zwölf-Uhr-Läuten und kein Misthaufen mehr ohne die FREIEN WÄHLER – das zu verkaufen, ist der tiefere Sinn des Antrags. Das ist aber leider ein reiner Schaufensterantrag und hilft uns überhaupt nicht weiter.

(Zuruf)

Interessant ist übrigens, dass der Applaus bei Ihrem Antrag nur von hier kam, nicht aber von da; das möchte ich kurz nebenbei bemerken. – Zur Sache: Kirchen, Kuhglocken und der Hahnenschrei gehören natürlich zum Landleben – ich finde, sie machen es sogar mit aus; ich höre es gern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Klagen dagegen gefallen uns auch nicht. Zur Klarstellung: Wir reden jetzt nicht von Großställen oder industriellen Anlagen; da sieht die Sache natürlich anders aus. Sie wollen also das Bundes-Immissionsschutzgesetz ändern. Aber ist eine Gesetzesänderung wirklich der richtige Weg? – Schauen wir doch mal ins Gesetz.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schützt Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur– und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Beim Lärm gilt: Was über dem Grenzwert liegt, ist zu laut, was unter den Grenzwerten liegt, ist erlaubt und legal. Beim Geruch gelten die TA Luft oder die Geruchsimmissions-Richtlinie, und es gibt § 906 BGB, der hier auch einiges regelt.

Unsere Gerichte entscheiden schon heute aufgrund dieser bestehenden Gesetze genau so, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern; sie wägen nämlich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und dem kulturellen Stellenwert von Geräuschen und Gerüchen ab. Braucht es dann ein neues Gesetz? – Ich glaube, eigentlich brauchen wir etwas ganz anderes: Wir brauchen mehr Akzeptanz, mehr Toleranz und mehr Miteinander.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit dieser Meinung stehen wir nicht alleine. Ein Kommentar aus "Agrarheute", einer landwirtschaftlichen Zeitung, die Sie alle kennen, vom 29. Januar 2021 bringt es auf den Punkt, als damals das französische Gesetz in Kraft gesetzt worden ist; ich zitiere. Die Überschrift lautet: "Gesetze schaffen kein Verständnis". Weiter heißt es:

Die Akzeptanz für den krähenden Gockel oder das blökende Schaf muss heutzutage offenbar per Recht und Gesetz erzwungen werden. Doch Verständnis entsteht so nicht, im Gegenteil. […] Mehr seriöses Wissen um die moderne Nahrungserzeugung schon bei Stadtkindern würde weit mehr zum dörflichen Frieden beitragen als jeder Kulturschutzparagraph.

Das ist unsere Meinung; dem stimmen wir voll zu. Seit vielen Jahren fordern wir, Alltagskompetenzen in der Schulbildung stärker zu verankern.

(Zurufe)

Dann macht es. – Keine Bioeier ohne Hahn, keine Biomilch ohne Kuh. Wer ist dafür zuständig? – Das ist euer Ministerium. Da sollten Sie mal etwas umsetzen

(Beifall bei den GRÜNEN)

und da Ihre Anträge stellen.

(Zuruf)

Es ist also ganz klar: Das Zwölf-Uhr-Läuten, der Hahn und der Misthaufen gehören zum Dorf, und Kuhglocken auch; ein neues Gesetz brauchen wir dafür nicht. Ein neues Gesetz allein wird auch die Zahl der Klagen nicht verringern. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen völlig aus. Da wir beim Grundgedanken einer Meinung sind, beim Weg zum Ziel aber nicht, werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten.