Herr Kollege, es gibt eine Zwischenbemerkung, dann bekommen Sie mehr Redezeit. – Der Kollege Dr. Heubisch hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Prof. Hahn, Sie tragen selbst den Professorentitel. Sie waren selbst lange Zeit an der Hochschule München auch in der Lehre tätig. Sie müssten eigentlich wissen, wie seriös und ernst so ein Hochschulgesetz ist. Wenn ich bisher eines in der Diskussion mitbekommen habe, dann war das die Ehrlichkeit und die Offenheit, die verschiedenen Standpunkte auszutauschen. Sie versuchen hier, eine Klamaukveranstaltung zu machen zum Vorteil einer gewissen Gruppe von Abgeordneten hier im Parlament, die der Sache in keiner Weise gerecht wird. Zukunft gestalten Sie damit jedenfalls nicht.
Ich frage Sie deshalb: Sind Sie wirklich der Auffassung, dass das, was Sie hier vorgetragen haben, Ihre Vision einer Zukunft in unserer Gesellschaft ist?
Es ist doch ganz klar, dass Sie hier nicht auf die Inhalte eingehen, weil Sie sich im Stillen wahrscheinlich freuen und der CSU zustimmen, dass endlich die Unternehmensgründungen und der wirtschaftliche Gedanke an den Hochschulen um sich greifen. Aber ich muss Ihnen eines sagen: Wenn Sie von der Grundlagenwissenschaft und vor allen Dingen von der Gleichbehandlung der kleinen und der wirtschaftlich relevanten Fächer Ahnung hätten, dann würden Sie hier nicht so allgemein sprechen, sondern dann müssten Sie mir zustimmen und sagen: Ja, diese Hochschulreform geht so nicht; sie benachteiligt die kleinen Fächer und die Geisteswissenschaften. – Nur die Fächer, die vielleicht im FDP-Duktus gut sind, sind im Vorteil. Meiner Meinung nach können wir so etwas nicht machen; denn die Freiheit der Lehre und Forschung muss für alle gleich sein. Das ist das Anliegen der AfD.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zur sachlichen Diskussion über das Hochschulinnovationsgesetz zurückkehren. Zur Skandalquote möchte ich nichts sagen. Da kenne ich mich nicht so aus; da kennen Sie von der AfD sich besser aus.
Die Fortentwicklung und die Innovation der bayerischen Hochschulen waren bereits Gegenstand des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2018 und sind auch durch die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur Hightech-Offensive im Jahre 2019 konkretisiert worden. Von den ersten Eckpunkten, die eine erste Diskussionsgrundlage waren und die sicher verändert worden sind, bis heute war es ein langer, ein kritischer und ein konstruktiver Weg.
Frau Osgyan, wenn Sie die Dauer bemängeln, machen Sie es sich natürlich einfach. Wenn es bei einem Gesetzentwurf im Gegenteil schnell geht, heißt es immer: Die Regierung peitscht ihn durch. Wenn es langsam geht, sagen Sie: Er ist missglückt. Ja, es war ein langer Weg. Das muss man einräumen. Es gab eine breite Diskussion mit zahlreichen Anhörungen und Stellungnahmen, im Ergebnis war es aber auch ein erfolgreicher Weg.
Meine Damen und Herren, für uns FREIE WÄHLER waren es einige Meilensteine, die im Einzelnen lauten: Beteiligungs- und Demokratiesicherung, Beteiligungen aller Hochschulstatusgruppen – nicht zu vergessen sind die paar Hunderttausend Studenten –, die Verfassungskonformität der Governance-Strukturen, die Verzahnung von Tradition und Fortschritt, die Erhaltung bewährter Organisationsstrukturen – zugleich ist aber eine Flexibilisierung und Stärkung der Zukunftsgewandtheit zu berücksichtigen.
Wie gesagt: Auf den Studierenden lag unser Fokus. Die Verankerung der Landesstudierendenvertretung in einem bayerischen Hochschulgesetz, jetzt erstmals geschehen, war eine langjährige Position der FREIEN WÄHLER. Der Fokus lag und liegt noch immer auf der Chancengleichheit und der Gleichstellung, auch wenn Sie, Herr Hahn, sich darüber lustig machen; sie sind uns ein wichtiges Anliegen.
Die von uns vorgelegten Meilensteine sind in dem neuen HIG verwirklicht, nämlich einerseits bewährte verfassungskonforme Strukturen an den Hochschulen zu erhalten und andererseits die Zukunft zu sichern, wie gesagt, die Landesstudierendenvertretungen, aber auch Innovationen wie Leuchtturmberufungen, Gründungsfreisemester, Nachwuchsförderungen festzuschreiben.
Ich nenne im Einzelnen ein paar Punkte zur Gründungsförderung. Auch das halten wir für ein wichtiges Anliegen. Es gehört zum Markenkern, Unternehmensgründungen als Aufgabe im Gesetz mehrfach festzuschreiben, die Nachwuchsförderung als Hochschulaufgabe festzuschreiben, den Landesstudierendenrat gesetzlich zu verankern, die Gleichstellung mit einer Zielvorgabe zur Erhöhung des Frauenanteils im Kaskadenmodell festzuschreiben sowie die Zielvorgabe, in dem Gremium einen Anteil von 40 % mit dem Ziel der paritätischen Besetzung anzustreben.
Auch das Berufungsrecht und das Findungsverfahren sind neu und zukunftsgerichtet. Direktberufungen unter Berücksichtigung auch der Nachwuchsprofessorinnen und -professoren wurden gewissermaßen als Leuchtturm eingeführt – Exzellenzberufungen. Frau Osgyan, es ist nicht so, dass der Präsident das alleine machen
kann. Freilich kann er es machen, aber ein Vetorecht der entsprechenden Gremien und der Fakultäten ist auch eingebaut und damit auch die verfassungsmäßige Legitimation sichergestellt.
Wichtig waren uns außerdem die Promotionen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften – nicht nur das kooperative Modell der Zusammenarbeit der Hochschulen mit den Universitäten –, die Experimentierklausel, die den Hochschulen weite Möglichkeiten, Gestaltungsfreiheiten und Spielräume eröffnet. Ferner ist wichtig, dass in gewissem Umfang in Artikel 126 des Gesetzentwurfs die Beteiligung des Landtags vorgesehen ist.
Aus diesem Grund möchte ich mich zum Abschluss bei allen Verhandlungsteilnehmern, den Ministern Sibler und Blume, dem Ministerium, dem Koalitionspartner, den Verhandlungsführern, Herrn Brannekämper und Prof. Bausback, aber auch meinen Fraktionskollegen, den lieben Kollegen Streibl und Radler, für die lange, kritische Zusammenarbeit herzlich bedanken. Wir sind auch deshalb dankbar, weil wir viele unserer Meilensteine in dem Gesetz wiederfinden.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, in einem Wort haben Sie natürlich sprichwörtlich den Nagel auf den Kopf getroffen. Die Frage, wie wir nach den zweieinhalb Jahren, die wir alle miteinander damit verbracht haben, ein neues Hochschulgesetz bekommen, ist wirklich einzigartig; denn man muss sagen – ich erinnere mich jetzt an meine Zeit als Abgeordneter, aber auch an die Zeit vorher –: Es ist mit Sicherheit die politisch am meisten verkorkste Gesetzesnovelle, die es in der Geschichte des Bayerischen Landtags in einem zentralen Feld der bayerischen Landespolitik, nämlich der Hochschulpolitik, jemals gab. Dafür trägt diese Staatsregierung nach den zweieinhalb Jahren und dieser wirklich eigenartigen Diskussion die Verantwortung. Das hätten Sie an diesem Tag auch deutlich machen sollen.
Wenn man nach diesen vielen Fehlern, die bei der Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf, angefangen bei der Verknüpfung der Hightech Agenda mit diesem Gesetzentwurf über den Umgang mit dem ersten Eckpunktepapier, mit dem zweiten Eckpunktepapier, mit dem Referentenentwurf bis zur langen Dauer über zweieinhalb Jahre hinweg, verbunden waren, zurückblickt, dann muss man schon sagen: Herr Staatsminister, Sie beweisen Humor – den brauchen Sie in Ihrer Funktion auch –, dass Sie jetzt Geschwindigkeit anmahnen, wo das Gesetz in den Bayerischen Landtag kommt. Ich kann Ihnen sagen: Wir werden die Debatte in aller Gründlichkeit führen, mit der wir bisher an diesem Gesetz gearbeitet haben. Ich will mit drei Feststellungen beginnen.
Erste Feststellung. Das, was die Staatsregierung heute vorlegt, und das, was im Referentenentwurf war, sind zwei völlig verschiedene Gesetzentwürfe. Wir sehen in zentralen Feldern der Landespolitik und der Hochschulpolitik einen Zickzackkurs. Mit Verve wurde begründet, dass wir etwas ganz anderes brauchen, nämlich eine komplett neue Governance der Hochschulen. Heute wiederum wird mit Verve begründet, dass wir das nicht brauchen. Beide Male wird das hier mit großer Überzeugungskraft vorgetragen – nur passen beide Dinge nicht zusammen. Ich stelle fest: Dieser Zickzackkurs beweist, dass die Staatsregierung in Sachen Hochschulpolitik keinen wirklichen Kompass hat, sondern mal so und mal so agiert, und beides mit großer Überzeugung.
Zweite Feststellung. Es ist – ich sage für mich: Gott sei Dank, aber man muss es politisch bewerten – etwas ganz anderes herausgekommen. Der Ministerpräsident wollte eine mittlere Revolution, eine Entfesselung, eine komplette Neuschreibung der Governance. Wir haben jetzt etwas ganz anderes auf dem Tisch. Das hätte man viel einfacher, viel schneller und viel besser haben können. Man hätte es vor allem haben können, ohne so viel Vertrauen innerhalb der gesamten Hochschulfamilie zu verspielen. Wir haben Bedenken, ob man diesen Vertrauensschaden mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wieder korrigieren kann. Die Hoffnung ist da, aber Sie haben diesen Vertrauensschaden zu verantworten.
Dritte Feststellung. Wir stellen in bestimmten Bereichen gegenüber dem jetzigen Stand Fortschritte fest, nämlich bei der Gleichstellung von Frauen und Männern, dem Kaskadenmodell, bei Promotionen für Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die alte Experimentierklausel heißt jetzt "Innovationsklausel". Wir sind auch bei der Landesstudierendenvertretung und bei den Karrierechancen für Nachwuchswissenschaftler ein Stück weitergekommen. Wir wissen all das zu registrieren. Aber der entscheidende Punkt ist: Es geht nicht weit genug. Gerade der große Anspruch dieser Reform wird in diesen Punkten leider nicht eingelöst. Deswegen werden wir auch noch viel Energie im parlamentarischen Verfahren aufzubringen haben, um in diesen Punkten Verbesserungen hinzubekommen. Der Unterschied zwischen Public Relations und der Substanz muss schon genau auf den parlamentarischen Prüfstand.
Wir werden uns dabei auf drei Punkte konzentrieren: auf "mehr Demokratie wagen", auf die Frage der Hochschuldemokratie und auch der Verfassten Studierendenschaft und auf die Frage, wie das Prinzip von Checks and Balances an den Hochschulen so gewährleistet werden kann, dass die Hochschulen eine gute Zukunft haben. Das ist ein wichtiger Punkt.
Wir werden darauf drängen, nicht nur die Hochschulen und das Hochschulgesetz zu novellieren, sondern endlich zu einer auskömmlichen Grundfinanzierung an den Hochschulen zu kommen. Wir brauchen in diesen Punkten nicht nur eine Reform des Hochschulgesetzes, sondern auch des Haushaltsgesetzes des Freistaats Bayern.
Last, but not least: Wir werden auch darauf drängen, dass wir hochwertige Qualität in der Lehre bekommen sowie gute Betreuungsschlüssel. Damit hat auch eine gute räumliche und technische Ausstattung zu tun sowie letztlich die Vermeidung und Eingrenzung der prekären Beschäftigungen an den Hochschulen.
Darum werden wir kämpfen. Darum lohnt es sich auch zu kämpfen. Dafür wird sich das Parlament nach diesen zweieinhalb Jahren auch die gebotene Zeit nehmen.
Herr Kollege, halt! Ich wollte Ihnen gerade noch sagen, dass Sie noch mehr Redezeit bekommen; denn der Kollege Brannekämper hat eine Frage.
Ich verschaffe dir noch zusätzliche Redezeit. Lieber Volkmar, würdest du bitte mal konkretisieren. Du hast jetzt ein bisschen dick aufgetragen.
Zu berücksichtigen ist: Wir hatten jetzt zwei Jahre lang die Corona-Pandemie. Das Ministerium musste an den Hochschulen die digitale Lehre organisieren und all das rechtlich absichern. Du tust ja so, als hätte das Ministerium jetzt zwei Jahre geschlafen oder wäre im Kreis gelaufen oder hätte nichts gemacht. Das ist doch ein bisschen dreist zu sagen, es seien hier zwei Jahre Stillstand gewesen und nach zwei Jahren würde die Staatsregierung mit einem neuen Entwurf um die Ecke kommen. Wir hatten in diesen zwei Jahren viel zu tun, das weißt du selber. Deswegen würde ich darum bitten, das zu korrigieren.
Ich präzisiere, und meine klare Antwort ist: Diese zweieinhalb Jahre und die völlig unterschiedlichen Gesetzentwürfe, die wir auf diesem Weg diskutiert haben, haben null Komma null mit der Pandemie zu tun, sondern damit, dass sich die hochschulpolitischen Ausrichtungen in diesem Prozess ganz stark verändert haben, nämlich von einer Entfesselung und einem völligen Revolutionsansatz hin zu einer sinnvollen Umsetzung dessen, was die Hochschulen vielleicht auch brauchen – darüber werden wir politisch diskutieren –, aber diesen Unterschied hat nicht die Pandemie gebracht, sondern unser – oder Ihr – Ministerpräsident Söder, der diesen Kurs aus der Staatskanzlei heraus durchzusetzen versucht; dieser Kurs ist auf Widerstand aus der Hochschullandschaft gestoßen, und zwar zu Recht. Ich bin froh darüber, dass ich das präzisieren konnte. Nein, es war nicht die Pandemie, es war die Hochschulpolitik der CSU und insbesondere unseres Ministerpräsidenten im Unterschied zu seinem Wissenschaftsressort.
Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich ist es da! Der Geburtsvorgang hat zwar zwei Jahre gedauert; ein paar Mal ist die Geburt eingeleitet worden, dann wieder von der Staatsregierung abgebrochen worden, und wenn man die einen gefragt hat, dann war die CSU-Fraktion schuld, und wenn man die anderen gefragt hat, dann war die Fraktion der FREIEN WÄHLER schuld. Also, es war ein Tohuwabohu. Ich bin froh, dass es in den Geburtskliniken im Freistaat Bayern besser zugeht und dort mehr Qualität herrscht.