An Ihrem Platz finden Sie den dafür benötigten gelben Stimmzettel. Sofern Ihnen dieser nicht vorliegt, bitte ich Sie, sich zu melden. Die Namenskarte benötigen Sie für die Wahl ebenfalls. Diese wurde auch schon verteilt. Bleiben Sie bitte bis zum Abschluss der Wahl an Ihren Plätzen. Es wird eingesammelt. Ich eröffne die Wahl. Bitte schön.
Eigentlich sind die fünf Minuten vorbei. Gibt es noch Abgeordnete, die den gelben Stimmzettel noch nicht abgegeben haben? – Damit schließe ich die Wahl. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.
Die CSU-Fraktion hat mitgeteilt, dass als Nachfolger von Frau Staatsministerin Ulrike Scharf der Kollege Andreas Lorenz als Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirats der kbo-Isar-Amper-Klinikum gGmbH, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Taufkirchen (Vils) zur Wahl vorgeschlagen wird.
Wir wählen hier auch in geheimer Form, nämlich mit dem blauen Stimmzettel, der Ihnen vorliegt. Bitte bleiben Sie am Platz, und werfen Sie den Stimmzettel wie vorher bei den Offiziantinnen und Offizianten in die Wahlurnen ein. Ich beginne mit der Abstimmung.
Zwischenzeitlich darf ich bekannt geben, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu Tagesordnungspunkt 6 namentliche Abstimmung beantragt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Abstimmung ist hiermit beendet. Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen, und
bitte alle, die Gespräche führen wollen, dies außerhalb des Saales zu tun. Wir fahren in der Tagesordnung fort.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz (BayADG) (Drs. 18/18691) - Zweite Lesung
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Festlegung im Ältestenrat 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die Verteilung: CSU 9 Minuten, GRÜNE 6 Minuten, FREIE WÄHLER 5 Minuten, AfD 4 Minuten, SPD 4 Minuten, FDP 4 Minuten und Staatsregierung 9 Minuten. Die fraktionslosen Abgeordneten haben jeweils 2 Minuten Redezeit.
Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Gülseren Demirel von der Fraktion der GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Zweiten Lesung zu unserem Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes. Nachdem wir in der Ersten Lesung ausführlich über die Notwendigkeit dieses Gesetzes gesprochen haben, möchte ich die heutige Zweite Lesung dafür nutzen, plastisch, das heißt anhand eines Beispiels darzustellen, warum dieses Gesetz so wichtig für unser Bundesland Bayern ist.
Am Anfang möchte ich erwähnen: Wenn ich die Terminankündigungen des Innenministeriums zu den unterschiedlichsten Themen verfolge – was ich tue –, dann stelle ich fest, dass es bisher noch nie ein Treffen mit Opfern und anderen von Diskriminierung Betroffenen gegeben hat; zumindest ist mir kein solcher Termin aufgefallen. Daher ist das Beispiel, das ich Ihnen gleich erzählen werde – es ist nur eines von vielen –, vielleicht lehrreich für die Regierungsfraktionen, aber genauso für das Innenministerium.
Eine Münchnerin wurde an einer Tramhaltestelle frauenfeindlich und rassistisch beleidigt. Die Betroffene erzählt, dass sie so etwas bisher noch nie erlebt habe, obwohl sie schon lange in München lebe. Sie ist absolut schockiert von den Anfeindungen, aber ebenso von der mangelnden Solidarität und Unterstützung durch die umstehenden Menschen. Ihr Gefühl, in einer sicheren Stadt und Umgebung zu leben, ist für sie in diesem Moment, mit diesem Erlebnis zusammengebrochen.
Am nächsten Tag entschloss sie sich, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Bei der Polizei wurde ihr erklärt, dass eine Anzeige zu nichts führen werde, da die Chancen auf eine erfolgreiche Fahndung nach dem Täter sehr gering seien. Ihre Frage, ob die Polizei denn zumindest eine Statistik zu rassistisch motivierten Angriffen führe, wurde verneint. Sie stand an diesem Tag bedrückt da und machte von ihrem Recht auf Anzeigeerstattung nicht Gebrauch.
Daraufhin beschloss die Betroffene – weil sie sich damit nicht abfinden konnte –, mit Unterstützung durch eine Beratungsstelle die Tat zur Anzeige zu bringen, und stellte mit dieser Unterstützung einen Strafantrag.
Zwei Monate später erreicht sie ein Brief von der Polizei. Der Brief offenbart keinen neuen Kenntnisstand; doch die Polizei bittet sie erneut darum, einen Strafantrag zu
stellen, damit Ermittlungen eingeleitet werden könnten. Dabei hatte sie eben jenen Strafantrag bereits im Zuge der Anzeigenerstattung gestellt. Aus Resignation entscheidet sie sich dazu, den Brief nicht mehr zurückzuschicken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum erzähle ich Ihnen diese Geschichte? Wenn wir über Rassismus diskutieren, wenn wir über Diskriminierung diskutieren, wenn wir darüber reden, warum es unbedingt notwendig ist, ein Sicherheitsnetz für betroffene Menschen einzuziehen und eine klare Haltung zu zeigen – auch durch eine entsprechende Gesetzgebung –, dann diskutieren wir über sehr, sehr viele konkrete Fälle wie den dieser Frau, die mit ihrem Erlebnis zum Schluss aus Resignation aufgegeben hat. Daran wird deutlich, wie sehr wir auch eine gesetzlich abgesicherte Struktur brauchen.
Wenn ich mir allein die Zahlen des Jahres 2020 von der Beratungsstelle BEFORE in München anschaue, die Menschen wegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe beraten haben, dann reden wir von 550 Menschen. Gleichzeitig wissen wir aber, das die Dunkelziffer groß ist. Nicht viele haben die Kraft, das Selbstbewusstsein und das Selbstvertrauen wie diese genannte Frau, die so hartnäckig drangeblieben ist, aber dann trotzdem resigniert hat.
Kolleginnen und Kollegen, daher dient unser Gesetz dazu, Gruppen, die davon betroffen sind, zu unterstützen und zu schützen, was unser politischer Auftrag ist. Aber wir dürfen nicht vergessen – später in der Debatte wird uns immer wieder der Generalverdacht vorgeworfen werden –, dass es in der Verwaltung, in der Polizei, bei den Behörden sehr viele Menschen gibt, die tagtäglich gegen Diskriminierung, auch innerhalb ihrer Kolleg*innenschaft, ankämpfen, das kritisieren, das immer wieder versuchen abzuwehren. Mit diesem Gesetz wollen wir auch diese Menschen unterstützen und diesen Menschen die rechtliche Möglichkeit geben, dass sie in ihrem beruflichen Alltag und in ihrem Arbeitsbereich Unterstützung bekommen.
Kolleginnen und Kollegen, zeigen Sie daher politische Verantwortung. Zeigen Sie aber auch Mitgefühl. Sprechen Sie mit den Opfern, und es wird Ihnen die Augen öffnen, wenn wir Sie nicht überzeugt haben. Empörung und Reden auf Kundgebungen, Reden am Redepult oder das Verteufeln von Rassismus auf öffentlichen Veranstaltungen reichen nicht aus, Kolleginnen und Kollegen. Hier ist die Gelegenheit, den Worten Taten folgen zu lassen und das Gesetz zu verabschieden, damit der Kampf gegen Rassismus auch draußen ernst genommen wird und Sie hier Haltung zeigen können.
Vielen herzlichen Dank, Frau Kollegin Demirel. – Ich darf den nächsten Redner aufrufen. Es ist der Abgeordnete Josef Schmid von der CSU-Fraktion. Bitte schön, Herr Abgeordneter Schmid.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier schon in der Ersten Lesung debattiert. Wir haben uns jetzt in den Fachausschüssen Gedanken gemacht, haben diskutiert, zuletzt auch noch in der Schlussberatung im Verfassungs- und Rechtsausschuss. Jetzt haben wir hier die Zweite Lesung.
Ich kann Ihnen sagen, dass auch die Diskussionen nicht dazu geführt haben, dass wir davon überzeugt sind, dass wir ein Erfordernis für ein Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz haben. Es gibt zum einen kein Umsetzungsdefizit bei europäischen
Richtlinien und zum anderen auch keinen weiteren Regelungsbedarf. Das möchte ich Ihnen gerne noch mal kurz darstellen.
Die öffentliche Hand ist unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Nach Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland darf niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Auch wegen einer Behinderung darf niemand benachteiligt werden.
Diese im Grundgesetz und im Übrigen auch in der Bayerischen Verfassung niedergelegten Diskriminierungsverbote beschränken sich nicht auf bestimmte Regelungsbereiche, sondern missbilligen es ganz grundsätzlich, wenn Personen durch staatliches Handeln diskriminiert werden. Auf Verstöße hiergegen durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes kann durch Disziplinarmaßnahmen oder arbeitsrechtliche Sanktionen nach der bestehenden Rechtslage hinreichend reagiert werden. Es besteht ein effektives Sanktionsregime im Rahmen der Staatshaftung. Bei rechtswidrigem staatlichen Handeln, auch durch Landesbeamte, gilt § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes, der Amtshaftungsanspruch, der Amtspflichtverletzungen mit einer Schadensersatzpflicht sanktioniert. Zur Pflicht jedes Amtsträgers gehört es, sein Amt sachlich und unparteiisch im Einklang mit den Forderungen von Treu und Glauben und guter Sitte auszuüben und die Grundrechte zu beachten.
Ungerechtfertigte Diskriminierungen stellen natürlich schon heute Amtspflichtverletzungen dar. Sie können Schadensersatzansprüche auslösen, einschließlich des Ersatzes immaterieller Schäden, zum Beispiel bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Den Bedarf, daneben einfachgesetzlich etwas festzuschreiben, wie es der Gesetzentwurf der GRÜNEN vorsieht, sehen wir eben nicht. Es ist auch so, dass wir im Bereich des Arbeitslebens – weil ich jetzt Amtsträger angesprochen habe – und in bestimmten Bereichen des Zivilrechts ebenfalls schon Regelungen haben, die entsprechend wirken. Wir haben das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das ist ein umfangreicher Schutz vor Benachteiligung einschließlich flankierender Schadensersatz- und Entschädigungsregelungen sowie auch Beweiserleichterungen. Dem sind neben den privaten auch öffentliche Dienst- und Arbeitgeber unterworfen.
Wenn wir jetzt mal den Bereich der Lohndiskriminierungen ansehen, stellen wir fest, wir haben hier ein Entgelttransparenzgesetz, das auch wiederum zusätzlich für den öffentlichen Bereich gilt und entsprechende Regelungen vorsieht. Wir haben also wirklich auf nationaler Ebene die EU-Vorgaben umgesetzt, die entsprechenden Richtlinien sind seit mehr als 15 Jahren in Kraft.
Das ist der eine Bereich. Der zweite Bereich umfasst die Frage, ob es darüber hinaus weitergehenden Regelungsbedarf gibt. Den sehen wir eben auch nicht, weil wir genau mit diesen Vorschriften gut hinkommen. Wir haben ja darüber hinaus auch noch Einrichtungen. Wir haben das bei der Ersten Lesung auch schon gesagt: Man denke zum Beispiel an den ganzen LGBTIQ-Bereich. Hierfür haben wir in Bayern die Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt. Wir haben bayernweite Fortbildungen. Wir haben Informations-, Kommunikations- und Vernetzungsplattformen und auch die regionalen Beratungsstellen in Landshut, Augsburg und Nürnberg.
Ich sage es noch mal: Ihr Gesetz sieht auch Dinge vor, die so einfach nicht hinnehmbar sind. Wir haben schon darüber diskutiert, und es hat sich für mich auch keine andere Sichtweise ergeben. Eine Beweislastumkehr, wie sie Ihr Gesetzent
wurf vorsieht, ist für mich eine Pauschalverdächtigung sämtlicher Beamtinnen und Beamten, sämtlicher Einrichtungen, sämtlicher Institutionen. Das ist nicht in Ordnung. Denn der Regelfall ist der – auch wenn Diskriminierungen leider immer wieder vorkommen –, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, der amtlichen Stellen, der Regierungsstellen, der nachgeordneten Behörden natürlich im Bewusstsein der Einhaltung unserer Grundrechte handeln. Das ist doch der Regelfall. Eine Beweislastumkehr ist ein Pauschalverdacht. Das ist schlimm an dieser Regelung.
Meines Erachtens braucht es aber darüber hinaus auch keine Ombuds- und Landesantidiskriminierungsstelle, wie der Gesetzentwurf es vorsieht, weil wir eben beispielsweise die Polizei haben, weil wir eine Vielzahl von Möglichkeiten haben, zum Beispiel bei sozialen Diensten, bei Beratungsverbänden – ich habe vorher ja auch schon einige zitiert –, dass Betroffene hingehen und sich dann auch die entsprechenden Beratungen einholen.
In dem Fall, den Sie, sehr geehrte Frau Kollegin Demirel, geschildert haben, ist es ja so, dass das auch passiert ist. Sie haben einen bedauerlichen Fall vorgetragen. Dass wir heute schon ausreichenden Grundrechtsschutz haben, heißt ja nicht, dass solche Fälle nicht immer wieder passieren können. Ich glaube aber, dass es in unserem Rechtsstaat dazugehört, auch zumindest ein bisschen Kraft und ein bisschen Selbstbewusstsein – das waren die beiden Begriffe, die Sie genannt haben – aufzubringen, um die jeweils eigenen Rechte einzuklagen und zu verfolgen. Das hätte die Betroffene mit der Stellung eines Strafantrags eben auch machen können.
Dass mit einem Antidiskriminierungsgesetz mehr herausgekommen wäre, als wenn die Dame einen Strafantrag gestellt hätte, wage ich schwer zu bezweifeln. Es gehört auch dazu, dass man seine Rechte verfolgt, dass man etwas tut und ein bisschen Kraft und Selbstbewusstsein aufbringt. Unser Rechtssystem reicht aus, um das, was wir alle nicht wollen, nämlich Diskriminierungen, die leider immer wieder vorkommen, zu verfolgen. Insofern lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank. – Damit kommen wir zum nächsten Redner. Der nächste Redner ist der Abgeordnete Richard Graupner von der AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter, bitte schön.
Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle triftigen Argumente, die die einzig mögliche Haltung zu diesem Gesetzentwurf, nämlich dessen Ablehnung, begründen, wurden in der Ersten Lesung und auch hier bereits mehrfach vorgetragen, und zwar sowohl von den Vertretern der Altparteien als auch von der demokratischen Opposition hier im Hause, nämlich von uns.
Um mich kurzzufassen: Ihr Antidiskriminierungsgesetz wäre unverhältnismäßig. Es würde einen enormen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand nach sich ziehen – und dies, ohne dass ein erkennbarer Nutzen entstehen würde. Ihr Gesetzentwurf ist vor allen Dingen unverfroren: Sie unterstellen nämlich durch die Forderung der Beweislastumkehr unseren staatlichen Stellen eine