Protokoll der Sitzung vom 11.05.2022

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich halte es durchaus mit dem Kollegen Mittag, der sagte, dass man bei schlechten Gesetzentwürfen die Redezeit nicht unbedingt ausnutzen müsse. Dieser Gesetzentwurf greift zu kurz. Deshalb möchte auch ich nicht die Debatte insgesamt in die Länge ziehen. Wir werden diesen Gesetzentwurf sowohl im Ausschuss als auch hier in Zweiter Lesung ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht als Nächster Herr Kollege Prof. Dr. Peter Bauer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion will im Grunde einen neuen Artikel in das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz einführen – das haben Sie schon ausgeführt –, und es sollen einige redaktionelle Änderungen erfolgen.

Herr Magerl, Sie haben gesagt, dass man sich dieser Probleme annehmen wolle. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns sowohl auf der exekutiven als auch auf der parlamentarischen Seite dieser Probleme längst angenommen haben. Auch die Pflegekräfte selbst nehmen sich ihrer an.

(Zuruf von der AfD: Sie sehen doch, was herausgekommen ist, Herr Kollege!)

Wir sehen, was herausgekommen ist, ja. Aber schauen Sie einmal genau hin. Ich kann Ihnen dazu noch einiges sagen.

Aber zunächst einmal möchte ich Herrn Kollegen Mittag dafür danken, dass er ein sehr wichtiges Thema angesprochen hat: Die Pflegekräfte, jede und jeder auf seiner Position, haben – gerade in den vergangenen zwei Jahren – unter extremer psychischer und physischer Belastung wirklich Übermenschliches geleistet. Diese Leistung zu würdigen, sich dafür zu bedanken und ihnen Mut zu geben weiterzumachen – das ist doch auch unsere Aufgabe, und das möchte auch ich von dieser Stelle aus tun. Herzlichen Dank!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Was haben wir gemacht? – Ich verweise auf den Fünf-Punkte-Plan. Ich weiß nicht, wo Sie von der AfD in den vergangenen Monaten waren. Haben Sie das nicht mitbekommen? Das haben wir vonseiten der Regierungskoalition konkret in Angriff genommen. Diese fünf Punkte sind extrem wichtig.

Herr Krahl hat noch einige hinzugefügt. Vollkommen richtig – auch darüber müssen wir sprechen. Dann werden wir schauen, wie weit wir kommen, damit dieses System noch sicherer wird.

Der entscheidende Unterschied: Der Fünf-Punkte-Plan bedeutet einen Gedankenwechsel von der Beratungszeit hin zu mehr Kontrolle und mehr Anordnungen. Das ist der Paradigmenwechsel, den wir eingeleitet haben. Wir haben dann das PflegeSOS-Telefon aufgelegt; auch das hat der Kollege schon angesprochen. Das sind konkrete Verbesserungsmaßnahmen.

Ich als Patienten- und Pflegebeauftragter bin bayernweit unterwegs und stelle mich den Problemen in den Pflegeheimen. Mit den Menschen vor Ort spreche ich, und mit ihnen werden auch lokale Lösungen gefunden. Zumindest sind wir im Gespräch, um ein Problem gemeinsam zu lösen. Das sind doch wesentliche Schritte. Diese werden von Ihnen eingefordert; aber tatsächlich sind sie schon am Laufen. Die Maßnahmen werden umgesetzt, und zwar erfolgreich.

Es gibt jetzt auch eine Ombudsstelle beim MD, beim Medizinischen Dienst, zum ersten Mal. Die Verquickung zwischen Medizinischem Dienst und Fachaufsicht kennen Sie ja. Aber beim Medizinischen Dienst gibt es jetzt diese Ombudsstelle, und im Gesundheitsministerium gibt es dieses SOS-Telefon.

Die Trennung der Kompetenz halte ich nicht nur aus den fachlichen Gründen, die vorhin schon angesprochen worden sind, sondern auch als Beschaffungsmaßnahme nicht für eine Lösung; denn mit dieser Trennung erreichen Sie keine einzige Qualitätsverbesserung in der Pflege. Es liegt uns doch am Herzen, die Qualität in der Pflege zu verbessern und die Pflegekräfte auch zu schützen – vor solchen Angriffen, vor solchen unsäglichen Aktionen.

Sehr geehrte Kollegen von der AfD, zum Schluss der Hauptkritikpunkt – ich trage ihn als Nichtjurist vor, das muss ich betonen, aber wir haben ja gute juristische Beratung sowohl im Ministerium als auch bei uns in der Fraktion: Eine verpflichtende Betriebsuntersagung ist ja eigentlich die Ultima Ratio, die zum Schluss stattfindet, die ja in Schliersee stattgefunden hat, in den Fällen des Artikels 15 Absatz 2 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Sie verstößt als einschneidender Eingriff in die Berufsfreiheit gegen Artikel 12 des Grundgesetzes und auch gegen die Verhältnismäßigkeit.

Mit diesen Dingen muss man schon sehr sorgfältig umgehen. Ich freue mich eigentlich auf die ausführliche Diskussion im Ausschuss. Wir müssen darauf eingehen, wir müssen uns auseinandersetzen. Dann werden wir sehen, was dabei herauskommt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich aber sagen, dass wir diesem unfertigen Gesetzentwurf, der keinen Schritt zur Qualitätsverbesserung in der Pflege darstellt, nicht zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Als Nächster spricht der Kollege Andreas Winhart für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht eine Trennung von Aufsicht und Beratung vor. Es geht darum, hier erstens eine schnelle Lösung zu erreichen und zweitens möglichen Interessenkonflikten vorzubeugen.

Es ist eigentlich ganz einfach: Die Beratung durch die FQA erfolgt in einem Gebiet und die Kontrolle durch die FQA in einem benachbarten Gebiet. Das ist relativ einfach. Der Kollege hat es vorhin schon gesagt: Die Polizei dient hier auch bereits als Vorbild. Rechtlich ist es also durchaus möglich. Meiner Meinung nach haben wir hier auch eine weitgehend kostenneutrale Lösung; denn für das Nachbargebiet

sind die Fahrtkostenaufwände eigentlich zu vernachlässigen. Man spart sich ja auch die Fahrtkosten im eigenen Gebiet.

Jetzt möchte ich ganz kurz auf das eingehen, was wir hier schon wieder hören mussten. Vom Kollegen Mittag wird der AfD unterstellt, sie stelle die Pflege unter Generalverdacht. Meine Damen und Herren, das weise ich aufs Schärfste zurück! Das ist unlauter, muss ich ganz ehrlich sagen. Hier geht es darum, dass durch die FQA die Aufsicht und die Kontrolle der Pflegeheime geregelt wird und nicht die Pflegerinnen und Pfleger draußen in den Heimen bestraft werden. Darum geht es doch im Kern. Uns hier diesen Vorwurf zu machen, weist einfach vom Thema weg und zeigt, dass Sie schon jetzt, bereits in der Ersten Lesung, mit Ihren Argumenten am Ende sind.

(Beifall bei der AfD)

Es geht um die Pflegeaufsicht, Herr Kollege. Das haben Sie in Ihrer Ausführung ja durchaus zwischendrin mal erwähnt. Es geht darum, das Handeln von geldgierigen Investoren, das eben zu solchen Missständen führt, zu unterbinden, und um nichts anderes. Wir schätzen die Pflegerinnen und Pfleger draußen genauso, wie Sie das tun. Davon rücken wir auch keinen Millimeter ab.

Sie sagen, es geht hier um Bürokratie. Welche Bürokratie entsteht denn? – Jetzt sind Aufsichtspersonen unterwegs, die logischerweise nach draußen gehen und sich ansehen, wie das in ihrem Landkreis, in ihrer Stadt funktioniert. In Zukunft fahren die halt in den Nachbarlandkreis und sehen sich das da an. Aber es wird halt einfach zwischen Beratung und Aufsicht getrennt.

Es ist ganz einfach. Nehmen wir das Beispiel Schliersee. Dort ist dann halt nicht mehr die Aufsicht aus Miesbach zuständig, sondern vielleicht die aus Rosenheim oder Bad Tölz oder München-Land – irgendeine, die in der Umgebung ist. Das ist doch nicht so schwer.

Meine Damen und Herren, ich muss erkennen, dass die CSU, nach dem, was sie vorgetragen hat, nicht willens ist, jährlich zu kontrollieren; denn da, wo es funktioniert, ist es ja gar nicht notwendig. Ja, wenn ich nicht kontrolliere, kann ich auch keinen Missstand feststellen. Das ist richtig, Herr Kollege. Sie sind nicht willens, ein Treiben wie in Schliersee und Augsburg für die Zukunft zu unterbinden; denn somit würden Sie hier eine entsprechende gesetzliche Regelung vorsehen. Meine Damen und Herren, machen wir uns bei der 14-Tage-Frist für ein Vergehen, bei dem es um das Leiden von Menschen geht, bei dem es um das Leiden von Pflegebedürftigen geht, nicht lächerlich. Da muss schnell gehandelt werden, und da wollen wir diese 14-Tage-Frist auch überhaupt nicht zur Debatte stellen.

Herr Kollege Krahl, Sie haben es wunderbar berichtet, besser hätte ich es gar nicht machen können: Es gab Gespräche, bei denen alle Fraktionen gesagt haben: Diese Trennung zwischen Kontrolle und Aufsicht ist sinnvoll. Sie haben auch alle Fraktionen aufgezählt, bis auf uns. Auch wir haben da zugestimmt. Aber wir sind diejenigen, die das jetzt in einen Gesetzentwurf packen, die eben Konsequenzen haben wollen und das Ganze auch sanktionierbar machen wollen.

Sie sprachen von einem Haus, bei dem das Fundament quasi erst im Nachhinein erstellt wird. Sie zählen aber auf, was alles an Feinheiten noch passieren sollte. Ich sage Ihnen ganz offen und ehrlich: Bei den GRÜNEN ist mal wieder verkehrte Welt. Unser Gesetzentwurf schafft die Basis. Alles andere, mit der Digitalisierung usw., können Sie nachher dazupacken oder in den Feinheiten ausgestalten.

Ein letzter Satz noch zum Herrn Prof. Bauer: Ja, das SOS-Telefon gibt es. Aber das ist ja ein Laborieren an Symptomen. Sie brauchen etwas, mit dem Sie danach

konsequent verfolgen können. Sie brauchen eine Strafbarkeit, eine Nachvollziehbarkeit. Das schaffen Sie nur mit einem Gesetzentwurf. Der liegt Ihnen vor, und wir erklären Ihnen gerne auch noch mal im Ausschuss, warum er sehr sinnvoll ist.

(Beifall bei der AfD)

Als Nächste spricht die Kollegin Ruth Waldmann für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es sind sehr ernste Vorkommnisse in diesen Skandalheimen zu beklagen gewesen. Leider steht auch zu befürchten, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange ist, sondern dass wir es auch mit weiteren Missständen zu tun haben. Diese zu identifizieren ist absolut wichtig, um die gute Pflege auch zu schonen und klarzumachen: Es geht hier um schwarze Schafe, und es ist im Interesse aller, vor allem natürlich der Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihrer Angehörigen, sie zu identifizieren und solche Missstände wirksam abzustellen.

Aber Sie wollen hier das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz schon ändern, bevor die Bestandsaufnahme überhaupt abgeschlossen ist. Wir haben doch mehrere Fachgespräche gehabt, auch mit dem Minister, auch auf anderer Ebene, und vielfältige Klärungsbedarfe festgestellt, eben nicht nur einen eindimensionalen.

Auf Antrag der bayerischen Ampel, also von SPD, GRÜNEN und FDP, gibt es auch eine Anhörung zu dem Innovationsbedarf beim Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, wie Sie wissen. Es ist nicht sehr hilfreich, jetzt hier mit einer sehr einfachen und reduzierten Formel voranzupreschen. Die Zuständigkeit für die FQA einfach nur auf den Nachbarlandkreis zu verlagern, ist doch nicht die Lösung. Sie gaukeln hier vor, dass man mit praktisch nur einer Maßnahme alles zum Besseren wenden könnte. Das wird dieser Problemstellung nicht gerecht.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben es in den Heimen mit sehr vielfältigen Problemstellungen zu tun. Es ist nicht so, dass man da nur einen Regler umschalten muss, und dann wird alles gut. Diesen Eindruck sollten Sie auch nicht erwecken.

Wir haben als SPD wesentlich umfassendere und gründlichere Vorschläge eingebracht. Aus unserer Sicht sollte zum Beispiel die Verantwortung grundsätzlich auf eine überörtliche Ebene kommen, zum Beispiel auf die Ebene der Bezirke, wo sie auch war, bevor sie zu Stoibers Zeiten etwas handstreichartig nach unten verlagert wurde.

Die jüngsten Skandale haben aber wieder mal gezeigt, dass die Lösung nicht darin besteht, einfach nur mehr Kontrolle zu betreiben, wenn die Kontrolle genau so bleibt, wie sie bisher war, dass nämlich hauptsächlich nur Papier kontrolliert wird: Belegungslisten mit Bewohnerinnen und Bewohnern, die Besetzungen der Stationen, die Einhaltung der Bauvorschriften usw. Das bringt uns nicht mehr, vor allem wenn die Kontrollen weiterhin ohne Konsequenzen bleiben. Das ist doch das Hauptproblem, das wir jetzt auch in diesen beiden Skandalhäusern hatten.

Ich habe seit vielen Jahren immer wieder konkrete Vorschläge eingebracht, mit mehreren Maßnahmen, mit mehreren Schritten zur Verbesserung. Wir haben vorgeschlagen, dass wir zum Beispiel die Bewohnerinnen und Bewohner selber, vor allem ihre Angehörigen, einbeziehen müssen, auch die Pflegekräfte einbeziehen müssen, die wirklich am Bett sind, die wirklich mitbekommen, was eigentlich los ist

und wie es dem einzelnen betroffenen Bewohner geht. Das kann eine Heimaufsicht gar nicht, die einmal durchs Haus tobt. Es müssen diejenigen stärker einbezogen werden, die jeden Tag an der Pflege beteiligt sind und den Gesundheitszustand sowie auch die Befindlichkeit der Bewohnerinnen und Bewohner im Einzelnen kennen.

Meine Vorschläge wurden leider immer wieder abgelehnt, aber neuerdings gibt es Hoffnung: Sie finden sich in den Verlautbarungen des bayerischen Ministers und des sogenannten Fünf-Punkte-Plans wieder. Das freut mich sehr, denn jetzt steht zu hoffen, dass wir so wirklich vorankommen. Daran wollen wir gemeinsam gerne weiterarbeiten; dieses Gesetz brauchen wir dazu nicht.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster spricht der Kollege Dr. Dominik Spitzer für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD – das wurde bereits mehrfach erwähnt – reicht nicht aus, geht in die falsche Richtung und kann eigentlich guten Gewissens dahin verfrachtet werden, wo er hingehört: in die Ablage P.

(Beifall bei der FDP)