Protokoll der Sitzung vom 11.05.2022

Diskriminierungspraxis, die es so in der Realität einfach nicht gibt.

Ihr Gesetz ist zu guter Letzt unnötig, denn es gibt auf allen politischen Ebenen – von der EU bis hinunter zu den Bundesländern – gesetzliche Regelungen, die Diskriminierung bereits jetzt effektiv ahnden; darauf hat der Kollege der CSU eben

schon hingewiesen. Gut, wir wissen, dass es eine Standardstrategie auch der Christsozialen ist, unbequeme Oppositionsvorschläge mit der Behauptung abzubügeln, es wäre ja schon alles bestens geregelt, aber in diesem Falle haben sie tatsächlich recht. Wenn man allerdings hört, mit welcher Inbrunst auch ihre Redner den ganzen Schlagwortkatalog linksgrüner Ideologen nachbeten, fragt man sich schon: Wem wollen Sie damit eigentlich imponieren?

(Beifall bei der AfD)

Die Members der woken Weltverbesserungsblase wählen auch weiterhin mit Sicherheit das grüne Original und kein schwarzes – verzeihen Sie mir den Ausdruck – Plagiat. So mancher Ihrer konservativen Wähler aber wird sich fragen, ob man wirklich jeder auch noch so queren oder auch verqueren sexuellen und politischen Obskurität hinterherhecheln muss. Er wird hoffentlich erkennen, dass die einzige Partei, die heute noch die Interessen der Menschen mit einer gesunden, realistischen und lebensrichtigen Weltsicht vertritt, die AfD ist.

(Beifall bei der AfD – Zuruf)

Jetzt noch ein Wort in Richtung der GRÜNEN. Wenn Frau Demirel in der Ersten Lesung meinte, unsere Fragen nach politischer Diskriminierung mit einem schnoddrigen "Thema verfehlt" abbügeln zu müssen, kann ich Ihnen nur sagen: Mit diesem unsäglichen Verhalten haben Sie die Wirkung verfehlt. So einfach kommen Sie uns nicht davon. Darum möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz klar herausstellen: Die GRÜNEN präsentieren sich zwar gerne als Antidiskriminierungspartei, aber sie diskriminieren selbst, was das Zeug hält.

(Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE))

Sie unterscheiden nur fein säuberlich zwischen Diskriminierungen, die strengstens verboten sind, und solchen, die dann schon irgendwie in Ordnung gehen.

(Zuruf)

Wenn Sie also wirklich gegen Diskriminierung vorgehen wollen, betreiben Sie erst einmal in Ihrem eigenen Lager ein wenig politische Bildungsarbeit. Klären Sie Ihre Anhängerschaft auf, dass penetrante Verleumdungen gegen die AfD genau das sind, was Sie ständig beklagen, nämlich Diskriminierung und Stigmatisierung des politischen Gegners.

(Beifall bei der AfD – Zurufe)

Klären Sie darüber auf,

(Zurufe)

dass es diskriminierend ist, Kritiker staatlicher Grundrechtseinschränkungen und Skeptiker experimenteller Massenimpfungen pauschal als Schwurbler und Verschwörungstheoretiker auszugrenzen. Klären Sie auf, dass es diskriminierend ist, Menschen als Befürworter mutmaßlicher Kriegsverbrechen zu verdächtigen, nur weil denen Ihr wundersamer Wandel von einer pazifistischen Frieden-schaffenohne-Waffen-Sekte hin zu fanatischen Waffenexporteuren suspekt vorkommt.

(Beifall bei der AfD – Zurufe)

Das sind die realen Diskriminierungen, die Sie benennen, anprangern und auch bekämpfen sollten. Ihr Gesetzentwurf jedenfalls ist ideologischer Unfug, den kein Mensch braucht und den wir ablehnen.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich darf damit zum nächsten Redner kommen; das ist der Vizepräsident Alexander Hold von den FREIEN WÄHLERN. Herr Kollege, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Von der Propaganda zu den Fakten: Jede noch so kleine Diskriminierung ist natürlich ein Nadelstich gegen die Persönlichkeit der diskriminierten Person und ein Verstoß gegen unsere Verfassungsgrundsätze. Natürlich sind wir daher alle aufgefordert, uns gegen jegliche Form von Diskriminierung zu wenden – egal aus welchen Gründen, egal in welcher Intensität und in welcher Ausprägung.

Das tun wir aber bereits. Viele von uns tun das, auch viele von uns hier in ihrer täglichen Arbeit, viele ehrenamtlich in ihrem Engagement, aber auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Hand bei ihrer täglichen Arbeit, manche ganz nebenbei, und bei manchen ist es sogar der Kern der Arbeit. Ich möchte dabei durchaus auch die Arbeit erwähnen, die in Kitas und Schulen geleistet wird. Auch da wird schon ganz intensiv gearbeitet.

(Zuruf)

Ich möchte dafür explizit Erzieherinnen und Erziehern sowie der gesamten Schulfamilie an dieser Stelle danken.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Selbstverständlich ist die Verwaltung, die öffentliche Hand, an Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gebunden, der eben jede Benachteiligung und Diskriminierung verbietet. Wir wissen alle: Ein Verbot ist nur wirksam, wenn es wirkungsvolle Sanktionen gibt. Die gibt es, und zwar auf der richtigen Ebene: Gegen jeden einzelnen Beschäftigten der öffentlichen Hand, der diskriminierend tätig wird, können dienst– und arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Natürlich kann man gegen jeden Diskriminierenden strafrechtlich und zivilrechtlich vorgehen; aus meiner Sicht ist das auch der richtige Weg.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Natürlich gibt es auch Möglichkeiten über die Amtshaftung und die Möglichkeit, bei Amtspflichtverletzungen Schadensersatz zu fordern. Sanktionen gegen das persönliche Fehlverhalten sind der richtige Weg, aber nicht eine abstrakte Haftung des Staates völlig unabhängig von seiner Verantwortlichkeit. Sie sorgen für eine Bevormundung sowie für Bürokratie und relativieren dadurch letztlich auch persönliches Fehlverhalten. Sie ignorieren auch die intensive präventive Vorleistung der öffentlichen Hand gegen jegliche Diskriminierung.

Ein Schutz vor Benachteiligung direkt gegenüber der jeweiligen Organisation kann allenfalls dort sinnvoll sein, wo konkret Verantwortliche kaum greifbar sind, wie zum Beispiel bei anonymisierten Massengeschäften oder auch im Arbeitsleben, aber genau dort gilt schon das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wie eben auch für den öffentlichen Dienst und für öffentliche Arbeitgeber. Es gibt also keine Regelungslücke.

Wo Männer immer noch besser bezahlt werden als Frauen, greift das Entgelttransparenzgesetz, und zwar auch für die öffentliche Hand; auch da gibt es also keine Regelungslücke. Nicht zuletzt bietet das Bayerische Gleichstellungsgesetz wirkungsvollen Schutz gegen Diskriminierung bei der öffentlichen Hand aufgrund des Geschlechts, und nicht nur das: Da ist sogar mehr drin, als Ihr Gesetz überhaupt

leisten will, nämlich eine aktive Förderung des Frauenanteils und der Chancengleichheit, und zwar bei allen drei Gewalten und auf allen Ebenen in Bayern. Auch da gibt es also keine Lücke. Dasselbe gilt bei Behinderung über das Behindertengleichstellungsgesetz; auch da gibt es keine Lücke.

Wenn Sie zusätzlich für den Schadensersatzanspruch bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen in Artikel 8 eine Vermutungsregelung vorsehen, wie Sie sie nennen, schießen Sie weit über das Ziel hinaus. So etwas ist allenfalls dort ein gangbarer Weg, wo ein Fehlverhalten naheliegt und der Geschädigte kaum Möglichkeiten hat, das nachzuweisen. Bei dem Fall, den Sie heute geschildert haben, ist es doch nicht daran gescheitert, sondern letztlich an dem Willen, Recht durchzusetzen. Überall da, wo jemand sein Recht will, muss er es eben auch durchsetzen.

Wenn Sie das Ganze Beweiserleichterung nennen, ist das nur die halbe Wahrheit, denn es reicht ja aus, glaubhaft zu machen, es reicht eine eidesstattliche Versicherung. Der Staat muss dann das Gegenteil beweisen. Die Anforderungen daran sind viel strenger als an das Glaubhaftmachen. Das ist letztlich so etwas wie eine Beweislastumkehr. Dieses grundsätzliche Misstrauen gegen alle öffentlichen Stellen finde ich ganz und gar nicht in Ordnung – ganz abgesehen von den praktischen Folgen: Wenn Ihr Entwurf Gesetz würde, würde sich wahrscheinlich in sensiblen Bereichen und Angelegenheiten gar kein Sachbearbeiter mehr trauen, sich alleine mit einem Bürger zu unterhalten.

Darüber hinaus hat Ihr Gesetzentwurf zum Inhalt, eine Antidiskriminierungsbürokratie inklusive Ombudsstelle usw. einzurichten. – Also, ganz ehrlich: Das ist noch mal nur Misstrauen. Alle Behörden sollen ein Antidiskriminierungskonzept entwerfen und das auch leben. Den weiteren Vollzug trauen Sie den Behörden aber nicht mehr zu.

Es gibt bereits ein breites Angebot an Beratungs- und Koordinierungsstellen. Natürlich müssen wir uns gegen jede Art von Diskriminierung, Rassismus und Menschenfeindlichkeit stellen. – Das Ziel ist ehrenwert. Ihr Weg zum Ziel ist aber nur bürokratisch. Sie schaffen zusätzliche Strukturen, zusätzliche Stellen, zusätzliche Bürokratie. Das Ganze ist auch sperrig und im Grunde von Misstrauen und Generalverdacht gegen die Mitarbeiter der öffentlichen Hand getragen – was eben so herauskommt, wenn man Gesetzentwürfe vom Land Berlin abschreibt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Sie tun so, als würden der Staat und seine Bediensteten Nachhilfe in Sachen Diskriminierung brauchen. – Wir brauchen das nicht, genauso wenig wie Ihr Gesetz.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. – Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich noch die Ergebnisse der beiden Wahlen von vorhin bekannt geben.

An der Wahl eines Mitglieds für das Parlamentarische Kontrollgremium haben 157 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war 1 Stimme. Auf Herrn Holger Dremel entfielen 147 Stimmen. 4 Abgeordnete stimmten mit Nein. 5 Abgeordnete haben sich ihrer Stimme enthalten. – Ich stelle fest, dass Herr Kollege Holger Dremel zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt worden ist und gratuliere hierzu.

(Beifall)

Ich gebe auch gleich das Ergebnis der zweiten Wahl bekannt; das war die Wahl des Vorsitzenden des Maßregelvollzugsbeirats unter Tagesordnungspunkt 5 b. 156 Abgeordnete haben an der Wahl teilgenommen. 1 Stimme war ungültig. Auf Herrn Andreas Lorenz entfielen 138 Stimmen. Mit Nein stimmten 12 Abgeordnete. 5 Abgeordnete haben sich ihrer Stimme enthalten. – Ich stelle fest, dass Herr Andreas Lorenz zum Vorsitzenden des Maßregelvollzugsbeirats der kbo-Isar-AmperKlinikum gGmbH, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Taufkirchen (Vils) gewählt worden ist. Glückwunsch auch an ihn. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.

Herr Kollege Arnold, jetzt haben Sie am Rednerpult ein bisschen warten müssen; dafür haben Sie jetzt das freie Wort. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diskriminierung ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wer die Grenzen nur strafrechtlich ziehen will, wird der Würde, den Gedanken und der Gefühlswelt der Betroffenen eigentlich nicht gerecht. Es sind Menschen, die sich ungerecht behandelt fühlen, schlecht behandelt fühlen. Auf diese Befindlichkeiten müssen sich alle ernsthaft einstellen.

Dieses Thema ist nicht zuletzt in jüngster Zeit durch eine unglückliche Veröffentlichung der Integrationsbeauftragten zum Vorschein gekommen. Es ist immer entscheidend, welche Nachricht ich – auch möglicherweise in bester Absicht – sende und wie der Empfänger diese aufnimmt. Der Umgang mit Diskriminierung ist deswegen nicht nur eine Frage für die Regierung und das Parlament, sondern auch eine Angelegenheit der Zivilgesellschaft. Ich bin wie meine Fraktion der Ansicht, dass es keine verschlossenen Türen geben darf. Wenn sich bei uns ein Mensch diskriminiert fühlt, dann muss er sich dagegen wehren können.

(Beifall bei der SPD)

Ein Antidiskriminierungsgesetz ist deswegen durchaus ein richtiger Weg. Wir haben dies als Fraktion im Bayerischen Landtag bereits länger gesehen und sind in der Praxis zu der Erkenntnis gekommen, dass Integrationsbeiräte in allen Kommunen, Landkreisen, aber auch in den Bezirken einzurichten sind. Wir wollen einen bayerischen Beauftragten für Vielfalt, gewählt vom Bayerischen Landtag und ihm verantwortlich. Auf Bundesebene wollen wir die Antidiskriminierungsstelle stärken und eine Modernisierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durchführen. In Bayern geht es hier also darum, dass das Antidiskriminierungsverfahren kultiviert wird. Das Verfahren muss man aber schon hinterfragen.

Es ist schon angesprochen worden: Sie sprechen von einer Beweislastumkehr. Das ist keine Diskussion von Diskriminierten und Diskriminierern auf Augenhöhe, weil es in diesem Zusammenhang um eine generelle Misstrauenskundgabe gegenüber einer Behörde geht. Uns missfällt das, weil wir davon ausgehen, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst das im Regelfall nicht verdienen.

Ein weiterer Punkt, der nicht bearbeitet bzw. abschließend beantwortet worden ist, ist das von Ihnen vorgesehene Verbandsklagerecht gegen Diskriminierungen. Meine Damen, meine Herren, wenn Verbandsklagerecht und Beweislastumkehr zusammenkommen, dann erzeugt das – sowohl in der Verwaltung als auch bei den Gerichten – durchaus gewisse Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung. Das ist ein Punkt, der nicht zu Ende gedacht worden ist. Wer in einem solch wichtigen Bereich einen Gesetzentwurf als thematischen Aufschlag macht, der sollte – zumindest im Dienste des Anliegens – nicht nur die Überschrift oder die Schlagzeile im Sinn haben; er sollte auch die Folgen, die Praktikabilität und insbesondere auch die Akzeptanz bedenken. Deshalb ist auch die von Ihnen geforderte Antidiskriminierungsbürokratie und zusätzliche Verwaltung anzusprechen. Wir kennen unsere Verwaltung. Aus meiner Sicht gibt es keinen sachlichen Grund dafür, warum das

von Ihnen vorgesehene Instrumentarium nicht bei der inneren Verwaltung anzusiedeln ist. Sie schaffen ein zusätzliches neues Instrument, eine Antidiskriminierungsbehörde. Aus meiner Sicht ist das in diesem Zusammenhang nicht gut durchdacht.

Aus unserer Sicht ist ein Gesetz gut, das Menschen vor Diskriminierung durch Behörden schützt, ohne dass damit der öffentliche Dienst unter Generalverdacht gestellt wird. Eigentlich ist die Festlegung und Normierung eines Generalverdachtes auch schon per se ein Diskriminierungsakt, für den es keinen richtigen sachlichen Grund gibt.

(Zuruf)