Protokoll der Sitzung vom 11.05.2022

(Martin Hagen (FDP): Wir lehnen ihn ab!)

Okay, er stimmt inzwischen auch dagegen. Es ist eigentlich überflüssig, dieses Thema in diesem Gesetzentwurf anzugehen.

Es ist ganz klar festzustellen: Nach jetziger Gesetzeslage ist Diskriminierung bei uns jetzt schon unzulässig, und es gibt bereits einen effektiven Sanktionskatalog – in öffentlichen Bereichen sowieso – und disziplinarische Maßnahmen, die der Kollege Schmid eindrucksvoll aufgezeigt hat. Auch der Grundsatz der Gleichbehandlung wird in den bayerischen Behörden heute schon beachtet. In Artikel 3 des Grundgesetzes und in Artikel 118 der Bayerischen Verfassung ist ganz fest verankert, dass eine Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen oder auch Behinderung nicht erfolgen darf – ich sage einmal, das darf keine Rolle spielen und muss sehr neutral gesehen und gehandhabt werden.

Man kann an dieser Stelle hier im Bayerischen Landtag ganz klar feststellen, dass der Schutz vor Diskriminierung in Bayern Verfassungsrang hat, also nicht eine Worthülse ist, sondern tatsächlich in der Bayerischen Verfassung niedergeschrieben ist und damit ein Fundament hat. Da stellt sich, wenn man die Debatte hört, die Frage – wir haben es in der Ersten Lesung schon besprochen –, wofür dann überhaupt zusätzlich eine einfachgesetzliche Normierung notwendig ist, die das ganz offensichtlich nicht ganz erschließen kann. Es ist schon spannend, Frau Demirel.

Zu der Vermutungsregelung. Kollege Arnold, wir sind nicht oft einer Meinung, aber da bin ich sehr nahe bei Ihnen und bei den Ausführungen, die Sie heute gemacht haben. Die Vermutungsregelung ist fatal und ganz klar abzulehnen. Sie stellt die Verwaltung, die Sicherheitskräfte und die Gerichte unter einen Generalverdacht und führt zur Umkehr der Beweislast. Das ist sehr schwierig, weil dann überwiegend Wahrscheinlichkeiten zur Beweislastumkehr führen. Damit ist es nicht sinnvoll und nicht dazu geeignet, dem Problem entgegenzuwirken. Genau dieser Sachverhalt ist ein ganz klarer Widerspruch zu rechtsstaatlichen Prinzipien. Allein schon deswegen muss man den Gesetzentwurf ablehnen.

Das wäre eine ganz klare Beeinträchtigung der Effektivität der Gefahrenabwehr. Was Kollege Adjei angesprochen hat, bestätigt genau das, was ich an der Stelle sehe, dass damit nämlich die Zurückhaltung der Behörden auf der einen Seite gegeben ist, aber auf der anderen Seite versucht wird, jede Maßnahme der Polizei in den Kontext der Diskriminierung oder Antidiskriminierung zu bringen. In der zurück

liegenden Zeit haben wir sehr viele Beispiele, anhand derer wir sehen, dass wir eine einsatzkräftige, schlagkräftige Polizei brauchen, die den Rechtsstaat an dieser Stelle stark vertreten kann, nicht das Gegenteil, dass die Polizei an dieser Stelle geschwächt wird oder ihr Tun in Abrede gestellt wird. Deswegen ein ganz klares Nein an dieser Stelle.

(Beifall bei der CSU – Benjamin Adjei (GRÜNE): Sie haben nicht zugehört!)

Der Gesetzentwurf forciert auch das Verbandsklagerecht. Das hat der Kollege von der FDP schon sehr klar dargestellt, und der Kollege Hold hat es eindrucksvoll bestätigt. Da gibt es überhaupt keinen Bedarf, irgendwelche Dinge zu verändern – eher im Gegenteil: So, wie es organisiert ist, ist es klar strukturiert.

Was die Forderung nach einer Landesantidiskriminierungsstelle betrifft, bin ich ein bisschen verwundert, auch hinsichtlich der Ausführung. Wir stellen fest, dass es bereits sechs solcher Stellen in Bayern auf kommunaler Ebene gibt. Es gibt auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die sich darüber hinaus auch mit Forschung und Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt und auseinandersetzt, und einen Internetauftritt, der genau diese Fragestellungen behandelt und Hilfestellungen anbietet, wo jeder zu jeder Zeit nachschauen kann, sich beraten lassen kann und einen roten Leitfaden in die Hand bekommt, um entsprechend seine Belange erfüllt zu bekommen. Das lassen Sie vollkommen unberücksichtigt und wollen stattdessen neue Strukturen schaffen, die Sie im Haushalt noch nicht mal abbilden und absichern können.

Fazit: Dieser Gesetzentwurf, wie er heute in der Zweiten Lesung eingebracht worden ist, ist in vielerlei Hinsicht obsolet. Es ist ganz klar, dass damit die Effektivität der Gefahrenabwehr bei uns außer Kraft gesetzt und in Abrede gestellt wird. Das schafft natürlich Doppelstrukturen.

Das Schlimme: Die staatlichen Institutionen, allen voran die Sicherheitsbehörden und unsere Polizei, werden damit unter Generalverdacht gestellt. Es ist nicht akzeptabel, das auch nur einen Millimeter in diese Richtung zuzulassen. Deswegen empfehlen wir, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Meldungen zu Zwischenbemerkungen liegen keine vor. Damit ist die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt geschlossen.

Ich möchte eine Bemerkung machen. Ich freue mich mit Ihnen, dass keine Glasscheiben mehr das Gespräch mit dem Nachbarn behindern. Allerdings ist der Geräuschpegel, wie wir alle drei am Präsidium jetzt übereinstimmend festgestellt haben, doch erheblich gestiegen.

(Heiterkeit)

Also bitte ich, die Gespräche bei aller Freiheit, sich mit der Nachbarin oder dem Nachbarn unterhalten zu können, auf ein Minimalmaß zu reduzieren oder ganz leise zu flüstern. – Dies für die nächsten Jahre als Weisung in der Hoffnung, dass wir nie wieder Glasscheiben brauchen.

Aber jetzt zur Abstimmung. Es ist der Antrag gestellt worden, dass sie in namentlicher Form erfolgt. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten und beginnt jetzt zu laufen. Drei Minuten. Bitte schön. Stimmen Sie ab.

(Namentliche Abstimmung von 16:04 bis 16:07 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hiermit ist die Abstimmung geschlossen. Wir geben das Ergebnis der Auszählung während der Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes bekannt.

Zur gemeinsamen Beratung darf ich die Tagesordnungspunkte 7 und 8 aufrufen:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Drs. 18/21545) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Martin Hagen, Alexander Muthmann, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Landeswahlgesetzes Gerechte Stimmkreiszuschnitte (Drs. 18/19045) - Zweite Lesung

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 54 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die Verteilung:CSU 16 Minuten, GRÜNE 10 Minuten, FREIE WÄHLER 8 Minuten, AfD und SPD je 7 Minuten, FDP 6 Minuten und Staatsregierung 16 Minuten, die fraktionslosen Abgeordneten jeweils 3 Minuten.

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Der erste Redner ist der Kollege Alexander Muthmann von der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Muthmann, Sie sind dran.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nicht damit gerechnet, dass wir schon beginnen. Aber das soll mich nicht davon abhalten, noch einmal unser Anliegen deutlich zu machen. – In den bisherigen Debatten hat der Staatsminister Herrmann mir und uns schon zweimal vorgehalten, dass wir mit unseren Ideen und mit unserem Anliegen zu spät gekommen wären, was die Korrektur der Stimmkreise angeht. Es wäre letztes Jahr im Sommer richtig gewesen, das ins Gespräch zu bringen. – Wir räumen ein, Herr Staatsminister, dass es klüger gewesen wäre. Das haben auch wir versemmelt. Aber im Gegensatz zu Ihnen – das unterscheidet uns – haben wir jetzt die bessere Einsicht zum Anlass genommen, zu handeln und auch Sie zum Handeln aufzufordern.

(Beifall bei der FDP)

Bei uns kommt die Einsicht spät. Bei Ihnen kommt Sie leider immer noch nicht. Das ist das Problem an dieser Stelle.

Ich will Ihnen anhand eines Beispiels erläutern, wo die Probleme liegen. Ich habe ein Beispiel aus der Oberpfalz genommen von den FREIEN WÄHLERN. Sie kennen das. Es ist beliebig. Wir könnten auch andere Beispiele nehmen. Der Kollege Riedl, der mittlerweile Abgeordneter ist, hat bei der letzten Wahl mit 17,1 % ein tolles Ergebnis erzielt. Das hat er aber in einem kleinen Stimmkreis erzielt. Seine Konkurrentin und Kollegin, Frau Radler, hat in Regensburg 10,9 % der Stimmen erzielt, aber in einem wesentlich größeren Stimmkreis, sodass sie vor Herrn Kollegen Riedl in den Landtag eingezogen ist. In der Relation und in absoluten Prozentzahlen war Herr Riedl erfolgreicher. Unser aller Anliegen muss es sein, die Stimmkreisgrößen zumindest annähernd vergleichbar zu machen.

(Tobias Reiß (CSU): Das sind sie doch!)

Jetzt haben wir das Gesetz, das eigentlich schon ab einer Differenz von 15 % zeigt, dass hier Korrekturen veranlasst sind. Leider wird diese bislang bestehende gesetzliche Regelung vom Innenministerium völlig ignoriert. Das Innenministerium glaubt, erst ab einer Differenz von 25 % handeln zu können und zu müssen. Das ist uns zu wenig. Diese Regelung ist unter den Gesichtspunkten der Chancengerechtigkeit und der Chancengleichheit für Kandidaten, die aus kleineren Stimmkreisen kommen, dringend korrekturbedürftig. Sollte das Gesetz, wie es derzeit vorliegt, die Staatsregierung nicht zum Handeln veranlassen, muss es nachgeschärft werden. Damit habe ich noch nichts zum Thema "XXL-Landtag" gesagt. Bei diesem Thema ist der Zug für die nächste Landtagswahl abgefahren.

(Tobias Reiß (CSU): Wir sind der Gesetzgeber, nicht die Staatsregierung!)

Das Innenministerium kann und muss mit dem dort zur Verfügung stehenden Apparat Vorschläge für Stimmkreiszuschnitte vorbereiten. Das ist nicht unser Geschäft. Diese Vorschläge zu bewerten und auf den Weg zu bringen, ist unsere Aufgabe. Da sich das Innenministerium weigert, für Chancen- und Wahlgerechtigkeit zu sorgen, müssen wir das eben selbst in die Hand nehmen. Ich habe bislang seitens der CSU und der FREIEN WÄHLER dafür keine Signale erkennen können.

Über einen weiteren Vorschlag, den die CSU und die Staatsregierung vorgelegt haben, müssen wir noch diskutieren. Danach soll bei der Berechnung der Stimmkreisgröße nicht mehr die Zahl der Deutschen, sondern die der stimmberechtigten Deutschen zugrunde gelegt werden. Das wollen wir nicht; denn wir glauben, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Berechnung der Größe der Stimmkreise einbezogen werden müssen. Wir machen schließlich auch Politik für Kinder und Jugendliche.

(Beifall bei der FDP)

Wir lehnen diese Regelung auch ab, weil sie offenkundig nur deswegen jetzt gewählt wurde, um die in Tirschenreuth fällige Stimmkreisänderung zu vermeiden. Dort beträgt die Abweichung nicht mehr 25,1 %, sondern 24,9 %.

(Tobias Reiß (CSU): Punktlandung!)

Lieber Herr Kollege Reiß, das Drama besteht darin, dass die CSU glaubt, bei einer Abweichung von 24,9 % wäre die Welt in Ordnung. Das ist mitnichten der Fall. Sprechen Sie einmal mit Herrn Kollegen Riedl und vielen anderen aus kleinen Stimmkreisen. Bei der CSU ist die Abweichung solange egal, solange sie das Direktmandat gewinnt. Da arbeiten wir noch dran. Dieses Problem können wir aber nicht mit einer Gesetzesänderung lösen. Dieses Problem lösen wir, indem wir die Wählerinnen und Wähler überzeugen. Über den "XXL-Landtag" werden wir auch noch reden, aber erst bei der Wahlauseinandersetzung des nächsten Jahres.

Hier und heute hätte es eine Chance gegeben, eine Mindestkorrektur vorzunehmen. Sie haben es an jeder Bereitschaft fehlen lassen, ein Mindestmaß an Wahlgerechtigkeit zwischen den Stimmkreisen herzustellen. Ich bedauere das sehr. Wir werden dieses Thema weiterverfolgen.

(Beifall bei der FDP)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Muthmann. – Als nächsten Redner darf ich Herrn Kollegen Walter Taubeneder von der CSU-Fraktion ans Rednerpult bitten. Herr Abgeordneter Taubeneder, Sie haben das Wort.

Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Alexander, es ist interessant, wie du dir die Wahrheiten so zurechtrückst,

dass sie passen. Wir haben dieses Thema ausdiskutiert. Jeder hat hier seine eigene Sicht. Eines möchte ich aber schon sagen: Neben der mathematischen Größe sind auch andere Gesichtspunkte für die Berechnung eines Stimmkreises maßgeblich. Hier sind zum Beispiel die Deckungsgleichheit und die Kontinuität zu berücksichtigen. Das hat bei dir gar keine Rolle gespielt.

Wir haben jetzt die Zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs. Mit diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung soll die im Bericht über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und Stimmkreisen nach Artikel 5 Absatz 5 des Landeswahlgesetzes vorgeschlagene Änderung der Bemessungsgrundlage für die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise und für die Stimmkreiseinteilung in den Wahlkreisen durch Umstellung auf die wahlberechtigten Einwohner umgesetzt werden. Eigentlich ist es doch ein logischer Schritt, diejenigen für die Berechnung heranzuziehen, die dann auch wählen dürfen. Wir halten es nämlich für richtig, für die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise und für die Stimmkreiseinteilung künftig auf die Zahl der wahlberechtigten Einwohner als Bemessungsgrundlage abzustellen. Wir tragen damit, analog zu zahlreichen weiteren Bundesländern, der verfassungsgerichtlichen Auffassung Rechnung, dass die Bemessungsgrundlage für die Zuschnitte der Wahl- und Stimmkreise die Zahl der Träger des Wahlrechts, das heißt also die Zahl der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, sein sollte.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus eine weitere Änderung, die die CSUFraktion als sinnvoll und notwendig erachtet. Mit dem vorgesehenen Wechsel des mathematischen Berechnungsverfahrens auf das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers, das sowohl für die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise als auch bei der Ergebnisermittlung in den Wahlkreisen zur Anwendung kommen soll, gleichen wir das Landeswahlrecht an das Bundeswahlrecht sowie an die letzte Novellierung des Kommunalwahlrechts an.

Diese Entscheidung beruht auch auf dem Ergebnis der Anhörung zu diesem Thema. Dort wurde dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers glaubhaft attestiert, den Wählerwillen am besten abzubilden. Mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung des Stimmkreisberichtes als Landtagsdrucksache, die wir ebenfalls mit Nachdruck befürworten, schaffen wir in dieser bedeutsamen Angelegenheit noch mehr Transparenz. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung schafft zudem Lösungen für praktische Problemstellungen, die vor allem die ländlichen Räume betreffen.

Hat ein Wahlvorstand nach der bisherigen Regelung weniger als 50 Stimmberechtigte zur Abstimmung zugelassen, so ist er zur Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses verpflichtet, die Abstimmungsverhandlungen einem anderen Wahlvorstand zur Ergebnisermittlung zu übergeben. Diese Anordnung trifft die Gemeinde, während im Bundeswahlrecht die Entscheidung dem Wahlkreisleiter als unabhängigem Organ obliegt. Durch die Übertragung der Befugnisse zur Anordnung der Zusammenlegung von Urnenwahlbezirken und Briefwahlvorständen auf den Stimmkreisleiter als unabhängiges Wahlorgan wird in diesem Bereich eine Angleichung an das Bundeswahlrecht vorgenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, setzt der Gesetzentwurf der Staatsregierung die im Stimmkreisbericht vorgeschlagenen Änderungen konkret um und schafft ein noch höheres Maß an Spiegelbildlichkeit von Wahlergebnis und Wählerwillen. Er schafft aber auch eine präzisere Bindung der Bemessungsgrundlagen von Wahl- und Stimmkreiszuschnitten an die Träger des Wahlrechts. Der Gesetzentwurf befördert die Wahlrechtsgleichheit und schafft mehr Transparenz und Praktikabilität.

Die CSU-Fraktion erachtet die Vorlage als vollumfassend, unterstützenswert und zustimmungsfähig. Anders verhält es sich mit der Vorlage der FDP-Fraktion. Das

Ziel dieses Gesetzentwurfs liegt darin, Abweichungen bei Stimmkreisgrößen frühzeitig entgegenzuwirken. Ab einer Abweichung von 15 % soll ein klarer Auftrag formuliert werden, im Regelfall Anpassungen der Zuschnitte vorzunehmen. Dieses Ansinnen lehnen wir aus guten Gründen ab.