chen Nachteile dieser Menschen mit Behinderung ausgleichen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, geschätzte Kollegen.
Schauen Sie: Wir wollen unserer Bevölkerung, den betroffenen Personen hier in Bayern wirklich helfen. Wir haben ja auch andere Situationen. Große Beträge werden – natürlich auch gern von unseren hart erwirtschafteten Steuergeldern – per Expressüberweisung ins Ausland überwiesen. Sie vergessen an der einen oder anderen Stelle unser eigenes Volk. Hier hätten wir eine Möglichkeit, unseren Menschen mit Behinderung wirklich etwas Gutes zu tun.
Ich habe schon erwähnt, dass es nicht darum geht, ein zweites Einkommen zu schaffen, sondern nur darum, den Nachteil auszugleichen. Wir haben die Höhe des Gehörlosengeldes an die Höhe des Blindengeldes gekoppelt. Das heißt, wir müssen nicht alle ein bis zwei Jahre wegen Inflation oder Sonstigem etwas daran ändern, sondern wenn das Blindengeld angepasst wird, wird das Gehörlosengeld automatisch ebenfalls angepasst und wird dann sozusagen mitwachsen. Insofern ist es wirklich etwas Gutes.
Schauen Sie sich bitte die Pressemitteilung des geschätzten Herrn Holger Kiesel vom 05.05.2022 an; sie ist kurz. Er fordert ganz klar, dass das Gehörlosengeld vor der Landtagswahl eingeführt werden muss. Im Großen und Ganzen ist doch das Haus inzwischen einer Meinung: Wir brauchen ein Gehörlosengeld. Ich denke, auch die CSU und die FREIEN WÄHLER werden das Thema bringen, wahrscheinlich spätestens nach der Landtagswahl. Aber das sollte kein Wahlkampfthema werden. Es ist auch kein geeignetes Wahlkampfthema, geschätzte Kollegen, sondern eine Sache, die den Menschen mit Behinderung jetzt weiterhilft. Wir leben ja nicht in der Vergangenheit. Die Menschen brauchen jetzt den Nachteilsausgleich, nicht nach der Landtagswahl. Da ist jeder Monat ein guter Monat, in dem man einen Nachteilsausgleich bekommt. Nehmen Sie sich der Menschen an, die in manchen Bereichen nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen! Machen Sie endlich Politik für Menschen mit Behinderung, die dort ankommt, wo sie benötigt wird! Stimmen Sie bitte diesem Gesetzentwurf zu! Warten Sie nicht auf die Landtagswahl oder die Zeit danach! Geschätzte Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, machen Sie es vor allem nicht zum Wahlkampfthema. Dafür sind Menschen mit Behinderung meines Erachtens nicht geeignet. Wir können jetzt in diesem Hohen Haus etwas gemeinsam beschließen. Im Großen und Ganzen wollen das viele Parteien. Ich glaube, auch die CSU und die FREIEN WÄHLER merken, dass jetzt die Zeit gekommen ist, dieses Gehörlosengeld einzuführen.
Es gab noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung. Eine Zwischenbemerkung ist jetzt aber nicht möglich, weil wir noch bei der Begründung waren. Die Aussprache erfolgt nachher getrennt. Dann wäre die Intervention möglich. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Petra Högl von der CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gehörlose Menschen haben unsere besondere Unterstützung verdient; denn die Hörbehinderung ist eine unsichtbare Behinderung und stellt eine hohe Beeinträchtigung dar. Sie führt auch zur Ausgrenzung der Betroffenen aufgrund der kommunikativen Hürden. Für uns hörende Menschen ist Kommunikation oft selbstverständlich. Wir diskutieren miteinander, wir streiten miteinander, und wenn wir Informationen brauchen, dann fragen wir einfach nach. Für gehörlose Menschen ist all das nicht selbstverständlich. Das Leben gehörloser Menschen ist leider in
vielen Fällen noch immer mit Ausgrenzung und fehlender gesellschaftlicher Teilhabe verbunden. Das können und wollen wir natürlich nicht hinnehmen.
Den CSU-Sozialpolitikern und mir persönlich ist es ein großes Anliegen, Menschen mit einer Hörbehinderung zu unterstützen. Auch daher stehen wir im persönlichen und fachlichen Austausch mit den Vertretern der Gehörlosenverbände. Dieser Austausch ist uns sehr wichtig. Er macht uns deutlich, dass es viele Bausteine braucht, um die Rahmenbedingungen für Menschen mit einer Hörbehinderung weiter zu verbessern. Ich möchte dies an drei Punkten aufzeigen.
Erstens. Hierzu gehört etwa, die Zahl der Gebärdensprachdolmetscher weiter zu erhöhen. Erst kürzlich war ich mit meinen Kollegen vom AK Sozialpolitik der CSUFraktion an der Hochschule in Landshut zu Gast. Dort gibt es seit dem Wintersemester 2015/2016 den Bachelorstudiengang Gebärdensprachdolmetschen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Studienangebot ist im süddeutschen Raum einmalig. Es soll dazu beitragen und trägt dazu bei, beim Fachkräftemangel in diesem Bereich Abhilfe zu schaffen; denn leider sind Gebärdensprachdolmetscher in vielen Fällen immer noch nicht überall und zu jeder Zeit verfügbar. Mit einer Werbekampagne wollen wir deshalb noch intensiver auf diesen Studiengang hinweisen und so die Zahl der Gebärdensprachdolmetscher erhöhen.
Zweitens. Um die Rahmenbedingungen für Menschen mit einer Hörbehinderung weiter zu verbessern, gehört es nach unserem Dafürhalten auch dazu, regelmäßig auf die Situation der gehörlosen Menschen hinzuweisen. Wir müssen und wollen ein besonderes, ein besseres Bewusstsein bei den Hörenden schaffen. Oft sind es die vermeintlich kleinen Dinge, die hier etwas bewirken können, etwa wenn bei der Landshuter Dult der Gottesdienst am Dultsonntag von einem Gebärdensprachdolmetscher übersetzt wird. Menschen aus der ganzen Region mit einer Hörbehinderung nehmen dieses Angebot an und wohnen dem Gottesdienst und dann natürlich auch dem Dultsonntag bei. Von diesen scheinbar kleinen Dingen brauchen wir noch mehr, um insgesamt eine verbesserte Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu erreichen.
Drittens kann die Einführung eines bayerischen Gehörlosengeldes ein Baustein sein, um die Rahmenbedingungen für Menschen mit einer Hörbehinderung weiter zu verbessern. Uns ist es wichtig, dass eine mögliche Einführung eines Nachteilsausgleichs in Form eines Gehörlosengeldes gut durchdacht ist. Genauso wichtig ist es, dass die Einführung einer neuen Sozialleistung langfristig gesichert ist und so auf solide finanzielle Füße gestellt wird; denn wir wollen Planungssicherheit für die betroffenen Menschen. Als CSU-Sozialpolitiker werden wir in unserer Fraktion weiter intensiv dafür werben, die Einführung eines Nachteilsausgleichs für Menschen mit Hörbehinderung verantwortungsvoll zu diskutieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu denken, mit 130 Euro monatlich wären sämtliche Herausforderungen für gehörlose Menschen lösbar, ist, auch wenn dies der Gesetzentwurf der AfD suggerieren mag, viel zu kurz gedacht. Zudem sind die Kosten im AfD-Vorschlag nicht seriös berechnet. Es wird de facto zu Mehrausgaben kommen, und der Gesetzentwurf lässt viele Menschen außen vor.
In dem AfD-Gesetzentwurf sind nur Personen, bei denen die Gehörlosigkeit oder an Gehörlosigkeit grenzende Schwerhörigkeit von Geburt an besteht, oder Personen, die sie vor dem 18. Lebensjahr erworben haben, für ein Gehörlosengeld vorgesehen. Die Altersgrenze von 18 Jahren ist willkürlich und nicht zu rechtfertigen. Wir werden den Gesetzentwurf der AfD in dieser Form deshalb nicht mittragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD kommt heute mit einem Gesetzentwurf zum Blindengeld um die Ecke, der auf die Situation von Menschen mit Behinderungen abzielt. Die AfD, das ist die Partei, die nichts, aber auch gar nichts mit echter Inklusion am Hut hat. Die AfD, das ist die Partei, die 2018 in einer Kleinen Anfrage im Bundestag die Zahl der Menschen mit Behinderung abgefragt und diese Frage mit dem Thema Inzest, mit Eheschließungen unter engen Verwandten verknüpft hat. Sie haben zu Recht die geballte Kritik der Menschen mit Behinderungen abgekriegt.
18 Sozialverbände haben in ganzseitigen Anzeigen vor der AfD, die Migration, Behinderungen und Inzucht miteinander verknüpft, gewarnt. Das ist die AfD, die heute mit diesem Gesetzentwurf um die Ecke kommt.
Wenn man in ihr Wahlprogramm schaut, dann sieht man: Auch dort spricht die AfD eine klare Sprache. Da heißt es wörtlich: Keine ideologisch motivierte Inklusion.
Kinder mit Behinderungen wollen Sie nur in Förderschulen und Sonderschulen und Sondereinrichtungen unterrichten.
Das ist doch so was von daneben. Das hatten wir schon einmal. Das brauchen wir nicht mehr. Genauso wenig brauchen wir die AfD.
Sie behaupten auch, dass das von den Vereinten Nationen beschlossene Recht auf Teilhabe im Bildungssystem in Deutschland bereits erfüllt sei. Leichte Sprache soll auf kognitiv beeinträchtigte Personen beschränkt bleiben. – Ihr habt echt keinen Plan und keine Ahnung! Das ist von mir, weil wir hier im Hohen Haus sind, noch sehr freundlich formuliert.
(Beifall bei den GRÜNEN – Ulrich Singer (AfD): Reden Sie doch mal zum Gehörlosengeld, um das es geht!)
Jetzt zu dem fehlplatzierten Gesetzentwurf und dessen Mängeln: Sie beantragen einen Nachteilsausgleich für Menschen, die gehörlos geboren wurden oder bis zum 18. Lebensjahr gehörlos wurden. – Ja, hallo! Sind denn die Menschen, die nach dem 18. Lebensjahr gehörlos wurden, weniger wert? Dass ihr euch traut, mit so einem Schmarrn um die Ecke zu kommen, ist echt krass. Lest euch doch mal unseren GRÜNEN-Gesetzentwurf zum Gehörlosengeld durch! Der ist besser, inklusiver und – abgesehen davon – er liegt schon lange vor. Ihr bewegt euch auch bei der Höhe des Nachteilsausgleichs, den ihr fordert, etwa in der Liga der von CSU und FREIEN WÄHLERN geforderten Einmalzahlungen. Das sind beides Mogelpackungen.
Wir lehnen euren Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung garantiert ab. Ihr könnt da reinschreiben und nachbessern, was ihr wollt: Ein Entwurf der AfD, der auf der AfD-Programmatik beruht, wird niemals unsere Zustimmung finden.
Geschätzte Frau Kollegin Celina, Sie haben moniert, dass in unserem Gesetzentwurf steht, dass die Gehörlosigkeit bis zum 18. Lebensjahr erlangt sein muss. – Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir diese Formulierung im Wesentlichen von der Regelung, die in Nordrhein-Westfalen gilt und dort von einer grün-roten Landesregierung eingebracht wurde, abgeschaut haben. Das heißt, Sie kritisieren hier Ihre eigene Partei und die Politik, die Sie in NRW machen.
Es hat natürlich einen Grund, warum wir hier das 18. Lebensjahr definiert haben. Es geht natürlich darum, dass man damit die Volljährigkeit erreicht. Wir wollen damit ganz klar aufzeigen, dass es nicht darum geht, hier zum Beispiel eine zusätzliche Rente oder ein zusätzliches Einkommen zu schaffen; wenn Gehörlosigkeit durch Unfall oder andere Folgen in entsprechendem Alter entsteht, haben wir regelmäßig andere Möglichkeiten, zum Beispiel Schadenersatzansprüche, um hier einen Ausgleich zu schaffen.
Es soll hier eben ein erster Schritt in die richtige Richtung sein mit einer Formulierung, die die GRÜNEN in NRW selber verwendet haben.
Wissen Sie was? – Hätten Sie doch einmal in unseren Gesetzentwurf geguckt! Ich habe doch gesagt, der ist inklusiver, ist besser und liegt schon ganz lange vor. Warum soll ich denn hier über einen Gesetzentwurf in Nordrhein-Westfalen reden, den ich so nicht entworfen habe, den ich so nicht kenne? Unser Gesetzentwurf liegt vor. Hätten Sie sich an dem orientiert, wäre alles besser gewesen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin seit meinem Jugendalter hörgeschädigt, habe aber das Glück, dass der Hörverlust mit technischen Mitteln weitgehend kompensiert werden kann. Normalerweise lege ich meine Hörgeräte im Plenarsaal nur dann ab, wenn die Partei, die heute diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat, am Rednerpult ist, denn das muss ich nicht unbedingt alles verstehen.
Wer sich den Gesetzentwurf der AfD zum Thema Gehörlosengeld durchliest, bemerkt sofort, um was es der Partei überhaupt geht. Man nehme eine Prise Populismus, die Inhalte anderer Anträge von anderen Parteien und wenig inhaltlich Neues von einem selber. – Zack, fertig! Ein Gesetzentwurf, mit dem Sie sich in Ihren Social-Media-Kanälen – sonst hört Ihnen ja sowieso niemand mehr zu – selbst feiern werden, den Followern aber dann verschweigen, wie viel in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt steht. Sie verschweigen in diesem Gesetzentwurf, dass wir erst vor Kurzem ausführlich zu diesem Thema diskutiert haben. Wahrscheinlich geht es Ihnen gar nicht um das Thema selbst, sondern einfach nur um ein politisches Scharmützel, um im Falle einer Ablehnung des Gesetzentwurfs wieder schön in die bequeme Opferrolle schlüpfen zu können.
Die Regierungsfraktionen – CSU und FREIE WÄHLER – haben Ihnen bereits mehrfach erörtert, wieso sie derzeit noch dagegen stimmen. Bitte recherchieren Sie in den Unterlagen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Nur einen Gesetzentwurf einzubringen, löst keine Herausforderungen.